Möglichkeiten Zeitarbeit ablehnen?

Begonnen von ausgeblutet, 21:55:50 Di. 28.November 2006

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ausgeblutet

Hallo erstmal,

ich habe zum ersten mal nach 8 Monaten einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit bekommen. Natürlich von einer Zeitarbeit.
Auf dem Schreiben war keine Rechtsbelehrung.

Die Arbeit ist für 3 Monate befristet und eine Übernahme ist nicht möglich, steht im Schreiben.
Nun bin ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen.Welche Möglichkeiten habe ich denn, das Angebot abzulehnen?(wenn es mir nicht zusagt)

Ich bin ALG1 Empfänger im 8 Monat ;)

Im SGB III §§121 steht ja folgendes:
Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

Aber was sind bitteschön die mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen?

Werde ich bei dem Vorstellungsgespräch denn mein Nettolohn gewahr?
Kann man auch eine Bedenkzeit verlangen, bevor man einen Vertrag unterschreibt?
Kann ich mir den Arbeitsvertrag vor Unterschrift aushändigen lassen, zwecks juristischer Prüfung?

Habe ich bei Ablehnung überhaupt Sanktionen zu befürchten, weil keine Rechtsbelehrung dabei stand?

Ich möchte keinen Fehler bei meinem ersten Angebot machen und mich auch nicht von der ZA über den Tisch ziehen lassen.

Ich hoffe Ihr könnt mir meine vielen Fragen beantworten.

Gruß
ausgeblutet

jensen-ex

So it goes.

Kurt Vonnegut

Teufel

Versuche mal die Fragen zu beantworten:

ZitatAber was sind bitteschön die mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen?

Na, ja - z.B. Fahrtkosten

ZitatWerde ich bei dem Vorstellungsgespräch denn mein Nettolohn gewahr?

Kaum, weil Nettolohn z.B. abhängig ist von der Steuerklasse, Krankenkasse, verheiratet, Kinder usw.
Aber man weiß diese Daten doch selbst - und kann ca. abschätzen, was unter dem Strich rauskommt.

ZitatKann man auch eine Bedenkzeit verlangen, bevor man einen Vertrag unterschreibt?

Jeder, ehrliche Arbeitgeber würde das akzeptieren !!!!!.

ZitatKann ich mir den Arbeitsvertrag vor Unterschrift aushändigen lassen, zwecks juristischer Prüfung?

Jeder ehrliche Arbeitgeber würde den Vertrag zum "in Ruhe" lesen aushändigen.  
ZAF´s stellen sich da aber sehr an, warum wohl????

ZitatHabe ich bei Ablehnung überhaupt Sanktionen zu befürchten, weil keine Rechtsbelehrung dabei stand?

Wenn keine Rechtsbelehrung dabei ist, ist eigentlich nichts zu befürchten.

Hinweis:
Meine Antworten müssen nicht richtig sein - sie beziehen sich nur auf das Wissen aus den dargestellten Infos.

Hoffe es hilft etwas

Schöne Grüße vom Teufel

 :D

ausgeblutet

Hallo,

danke für die Antwort.
Eine Frage habe ich noch.
Muß ich Schichtarbeit annehmen? Wir haben zwei kleine Kinder und meine Frau ist selbstständig im Direktverkauf von Kosmetikartikel.

Die Verkaufveranstaltungen liegen meistens in den Abendstunden(dauer bis 23 Uhr) und somit ist keiner für die Kinder zur Aufsicht da.

Gruß
ausgeblutet

Teufel

Die Frage nach dem annehmen "Müssen" ist nicht so einfach zu  beantworten. Schichtarbeit ist nicht jedermans Sache - aber die Agentur sieht das wohl anders. Wenn die Argumentieren, jede mögliche Arbeit ist anzunehmen, dann gehört auch Schichtarbeit dazu.
Aber auf die persönlichen Belange sollte eigentlich Rücksicht genommen werden.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Schöne Grüße vom Teufel
 ;(

Aragorn

Tarif Zeitarbeit Facharbeiter Westdeutschland sind 7,20€/Std, ungelernt 6,15€.
Sind um die 800-900€ netto (die 7,20€).

Du bekommst bei Zeitarbeit normal noch VMA (Verpflegungsmehraufwand) und Fahrgeld.
Das sind aber Deine durch die arbeit entstehenden Kosten, also den Teil darfst Du in dem Fall nicht draufrechnen.

Es gibt aber auch Zeitarbeitsfirmen die mehr zahlen.

Mies sind die oft mehr oder weniger rechtsgültigen Klauseln nach denen der Angstellte zahlen muss sollte sich ein fester Arbeitsplatz ergeben.
Da wird man jeder Chance beraubt.

legia

hi, ich beziehe diesen monat für ein paar tage restarbeitslosengeld und habe bei meinem termin bei der jobvermittlung 4 stellenangebote ausgedruckt bekommen. bin ich verpflichtet mich auf diese zu bewerben? immerhin sind von den 4en 3 zeitarbeitsfirmen bei, die entweder teilzeit oder befristet suchen. da ich ende des monats eh zur arge wechsle sehe ich die vom arbetisamt eh nicht mehr, oder? und laut dem standartblatt "vereinbarten aktivitäten des kunden bis zum nächsten termin" - es wurde kein nächster termin vereinbart - selbst auf meinen ersten termin beim arbeitsamt musste ich über 1 monat nach meiner arbeitslosenmeldung warten, steht das ich im monat min. 5 bewerbungen nachweisen soll. ich werde mich diesen monat sicherlich bei mehr als 5 firmen bewerben, aber sicherlich bei keinen zeitarbeitsfirmen.

kann mir jemand sagen, wenn man denn den alg2 antrag stellen soll? so lange ich arbeitslosengeld bekomme, bin ich ja nicht bedürftig, und am tag nach dem auslaufen des arbeitslosengeldes müsste mein antrag sofort bearbeitet werden, damit ich geld für miete usw. bekomme. wenn ich während des bezuges von arbeitslosengeld den alg 2 antrag stelle, dann muss ich das ja alles angeben, danach entfällt das ja, weil ich dann ja nichts mehr beziehe.

Kater


legia

ich weiß, nur zweifle ich an der intelligenz manches sachbearbeiters und mancher sachbearbeiterin. dieser sieht dann dass ich arbeitslosengeld bekommen und lehnt meinen antrag ab. dass ich den alg2 antrag für die zeit nach dem arbeitslosengeldbezug stelle peilt der oder die sachbearbeiterin vielleicht gar nicht. ich müsster jetzt ja noch angeben, dass ich arbeitslosengeld beziehe, womöglich denkt der oder die sachbearbeiterin dass ich dieses arbeitslosengeld noch lange beziehe und damit nicht die kriterien für alg2 erfülle. :rolleyes:

Kater

Bewilligungsbescheid für Alg 1 mitnehmen, dann klappt es auch mit dem SB  =)

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