Gericht: Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig

Begonnen von Sybilla, 12:15:21 Di. 09.Januar 2007

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Sybilla

Gericht: Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig

ZitatGericht: Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig
Kammer will Neuregelung zur Unterhaltspflicht in nicht-ehelichen Bedarfsgemeinschaften in Karlsruhe überprüfen lassen

Das Berliner Sozialgericht hat gestern eine im vergangenen Jahr beschlossene Verschärfung der Hartz-IV-Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Demnach ist es nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wenn jemand in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft finanziell für ein ,,fremdes" Kind des Partners aufkommen soll, wie es das Sozialgesetzbuch II seit August nach einer Gesetzesänderung vorsieht.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/09.01.2007/3010295.asp

Hartz IV Reformerfolg Unterhaltspflicht in nicht-ehelichen Bedarfsgemeinschaften verfassungswidrig?

Natürlich sind nur wenige der angeblich 600.000 Personen die nach Medienangaben binnen Jahresfrist die Arbeitslosen-Statistik verlassen haben, in Arbeit vermittelt worden. Die meisten sind einfach aus der Statistik verschwunden, sei es in die Unterhaltspflicht in nicht-ehelichen Bedarfsgemeinschaften oder als u 25 jährige in den Haushalt "vermögender" Eltern.
Jene die aufrecht gehen, werden nur historisch hoch angesehen.

Kater

ZitatJobcenter muss für Stiefkind zahlen
Sozialgericht: Hartz-IV-Gesetz verstößt gegen Verfassung / Karlsruhe soll entscheiden
Marlies Emmerich

Das Berliner Sozialgericht hat gestern den Gesetzgeber scharf kritisiert: Die neue, seit Sommer geltende Regelung, wonach ein Partner in einer Lebensgemeinschaft für das Kind des anderen Lebensgefährten, das nicht von ihm stammt, aufkommen muss, hält Richter Felix Clauß für verfassungswidrig. Das Sozialgericht will, dass sich möglichst bald das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage auseinandersetzt. Das Gericht sprach von einem Präzedenzfall. Weil allerdings Richter Clauß diese rechtlichen Schritte erst in einem Hauptverfahren einleiten kann, wurde in einem vorläufigen Eilentscheid das zuständige Jobcenter Reinickendorf zunächst verpflichtet, die in den vergangenen Monaten gestrichene Unterstützung für eine 15-Jährige umgehend nachzuzahlen. In dem konkreten Fall sind dies etwa 300 Euro monatlich. Der Lebenspartner müsse nicht für das Kind aufkommen. Auch die Gerichtskosten muss das Jobcenter tragen. Beschwerde dagegen ist innerhalb von vier Wochen möglich.

15-Jährige hat eigenen Anspruch

Die 15-jährige Monika Piekut und ihre Mutter Ewa hatten gegen die Verschärfung geklagt. Mutter Piekut, eine aus Polen stammende arbeitslose Kellnerin, lebt mit einem Mann zusammen, der nicht der Vater des Mädchens ist. Der 39-jährige, ebenfalls erwerbslose Daniel Czypionka, gelernter Elektrotechniker, bezieht derzeit nicht Hartz IV, sondern das weitaus höhere Arbeitslosengeld I - derzeit rund 1 500 Euro monatlich. Dies reicht nach Auffassung des Jobcenters aus, den Lebensunterhalt von Mutter und Tochter zu sichern. Deshalb wurde die Unterstützung im November gestrichen. Der Lebenspartner erklärte aber schriftlich, dem Mädchen seiner Partnerin kein Geld zu geben. Früher - vor dem Sommer 2006 - wurde nur das Geld der leiblichen Eltern vom Amt für die Berechnung herangezogen.

Richter Clauß prognostizierte, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sozialgericht Recht geben wird: "Wir werden obsiegen." Clauß begründete dies vor allem damit, dass die 15-Jährige keinerlei rechtlichen Anspruch besitze, ihren Unterhalt beim Lebensgefährten der Mutter einzuklagen. "Wenn man das einmal weiterdenkt, muss das Kind von zu Hause abhauen, um Leistungen zu erhalten", so Clauß. Das Kind würde mit der neuen Gesetzesregelung "quasi als gesetzliches Anhängsel an die Bedarfsgemeinschaft" gebunden. Auch die Möglichkeit, dass sich die Mutter aus Solidarität mit ihrer Tochter von ihrem Partner trenne und woanders eine Wohnung anmiete, nahm Clauß unter die Lupe. "Ein Zwang zum Beziehungsende verletzt die Persönlichkeitsrechte und verstößt damit gegen das Grundgesetz", so der Sozialrichter. Ebenfalls mit Verweis auf das Grundgesetz nannte Clauß das Gebot zur Existenzsicherung als "Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben."

Mit Blick auf Bundespolitiker sagte der Sozialrichter auch, dass eine Existenzsicherung Vorrang vor dem erklärten Ziel von Ein-sparmöglichkeiten des Staates habe. In dem Fall ginge es um eine Beziehungen und Familien sprengende Regelung. Weil die Mutter und die 15-Jährige nur den Eilantrag auf eine Zahlung gestellt hatten, konnte das Sozialgericht noch nicht abschließend beraten. Die gesamte Familie muss zunächst warten, bis die Behörde auf den offiziellen Widerspruch von Ewa Piekut reagiert. Dann muss erneut geklagt werden. Der Vertreter des Jobcenters sagte: "Wir können uns nur an die Gesetze halten - auch wenn wir es moralisch nicht verstehen." (Az: S 103 AS10869/06 ER)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/618829.html

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