Bezahlung nicht da...

Begonnen von Kleine308, 15:48:14 Mo. 19.Februar 2007

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Kleine308

Hallo zusammen,

kriege zum wiederholten Male meine Abrechnung per Post, aber keinen Zahlungseingang meines Lohnes für Januar bisher.
Ist schon öfter passiert, aber langsam ist es mir peinlich, daß meine Bank immer wieder bei mir anruft, um zu hören, wann das Geld kommt.

Kennt das jemand? Oder hat vielleicht einen guten Tipp für mich? Am liebsten würde ich garnicht mehr zum Kundeneinsatz fahren, muß mir das Geld für Benzin schon leihen ;(

Ziggy

Darf man fragen, bei welchem Saftladen du angestellt bist?
Im Übrigen hast du einen klaren Rechtsanspruch auf pünktlichen Lohnerhalt, kannst sogar Schadenersatz geltend machen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

mupine

...viel Sklaventreiber zahlen den Lohn erst am 22 des Folgemonats...

aian19

ZitatOriginal von mupine
...viel Sklaventreiber zahlen den Lohn erst am 22 des Folgemonats...

Unwichtig !

Wichtig ist, was in IHREM Arbeitsvertrag steht. Da drin muss festgehalten werden, wann der Lohn gezahlt wird.
Also, welche Firma ?

Bei mir damals bei Ranstadt hat das auch nicht so geklappt mit dem Lohn. Bin dann hingegangen und hab gefragt, daraufhin meinte meine Disponentin, das Geld müsse erst am 01. angewiesen werden. Daraufhin sagt ich, "Nein, es soll am ersten drauf sein und muss rechtezeitg von ihnen angewiesen werden, das es auch pünltlich eingeht. Wenn ich pünktlich auf der Arbeit sein soll, sag ich ja auch nicht Arbeitsbeginn um 7:00 h, dann fahr ich erst um 7:00 los..."
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

mupine

ist klar daß das im AV bei IHR steht.sind alles Gangster die ZAFs...

mupine

bei mir im AV steht 22 des Folgemonats aber es ist immer schon am 18 da,wie großzügig...

mupine

@Kleine308

...habt ihr in Eurer Firma nicht die Möglichkeit einen Barscheck zu holen?

Doomheidi

glaube nicht das die schecks rausrücken.kosten ja auch geld.ich würde krankmachen bis sie mich kündigen.dann ne andere leihbude suchen.

brettermeier

ZitatOriginal von aian19
ZitatOriginal von mupine
...viel Sklaventreiber zahlen den Lohn erst am 22 des Folgemonats...

Unwichtig !

Wichtig ist, was in IHREM Arbeitsvertrag steht. Da drin muss festgehalten werden, wann der Lohn gezahlt wird.
Also, welche Firma ?

Bei mir damals bei Ranstadt hat das auch nicht so geklappt mit dem Lohn. Bin dann hingegangen und hab gefragt, daraufhin meinte meine Disponentin, das Geld müsse erst am 01. angewiesen werden. Daraufhin sagt ich, "Nein, es soll am ersten drauf sein und muss rechtezeitg von ihnen angewiesen werden, das es auch pünltlich eingeht. Wenn ich pünktlich auf der Arbeit sein soll, sag ich ja auch nicht Arbeitsbeginn um 7:00 h, dann fahr ich erst um 7:00 los..."

Ich glaube, da siehst Du grundsätzlich was falsch.

Bei dem Geld ZUM ERSTEN handelt es sich um eine Abschlagszahlung, auf die Du rein rechtlich GAR KEINEN Anspruch hast. Es gibt lediglich die MÖGLICHKEIT, solche Abschlagszahlungen zu vereinbaren, aber keinerlei Anspruch.

Anspruch besteht auf das, was im Arbeitsvertrag steht und dort steht derzeit z.B. bei Randstad zum 15. BANKTAG des Folgemonats, sprich 15. Werktag des Folgemonats, also irgendwo zwischen dem 20. und 22. eines Monats.

Ich schreibe das hier nur mal so deutlich rein, weil viele Leute immer wieder meinen, sie hätten ein Recht darauf, zum 01. (Abschlag) und zum 15. (Restzahlung) Geld zu bekommen, was definitiv nicht richtig ist.

In der Regel läuft es zwar so, was aber rechtlich gesehen ein reines Entgegenkommen des AG's ist, da die verbindlichen Zahlungstermine bei den meisten ZAF deutlich NACH dem 15. liegen.

Ansonsten gebe ich Dir aber völlig recht, wenn man denn schon einen Abschlag ZUM ERSTEN vereinbart, sollte die Kohle SPÄTESTENS am 01. auf dem Konto sein, besser ein paar Tage vorher...

Paul Brömmel

Soweit ich aus eigener Erfahrung weiß,hat in der BananenRepublik Deutschland  ein Arbeitsnehmer bei verspäteter Lohnzahlung einige Rechte.
Man kann den AG zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist anmahnen,die Verweigerung der Arbeitsleistung nach Ablauf dieser Frist ankündigen und darf bei ausbleibendem Lohn dann erstmal zu Hause bleiben.Dann kann sich der AG auf den Kopf stellen und mit den Füßen Fliegen fangen - das nutzt nichts !
Wie das im Einzelnen funktioniert,weiß ich aber auch nicht.
Aber unser HERR BRETTERMEIER kann gewiß detaillierte Auskunft geben ! ?(

karl.

Hallo Brettermeier,

ZitatAnspruch besteht auf das, was im Arbeitsvertrag steht und dort steht derzeit z.B. bei Randstad zum 15. BANKTAG des Folgemonats, sprich 15. Werktag des Folgemonats, also irgendwo zwischen dem 20. und 22. eines Monats.

wieder mal was dazugelernt, mit dem Banktag.

Im BZA-TV ist der Begriff Vertragsbestandteil. Akzepzabel wäre das noch gewesen zu den Zeiten als es noch keine Kassenautomaten bei den Banken gab.

Aber damit ist heute was das Abheben von Geld betrifft doch jeder Tag Banktag und nicht nur die Werktage.

Also auch so eine "Kleinigkeit" im TV die geändert gehört.

Karl

Kleine308

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

In meinem Arbeitsvertrag steht, daß für MA im Angestelltenverhältnis der § 64 HGB gilt- den ich leider nicht kenne. Die MA im Lohn erhalten diesen zum 21. des folgenden Monats. Bin als Sachbearbeiterin eingestellt.

Für meine Bank habe ich eine schriftliche Bestätigung erhalten, daß der Abschlag bis zum Monatsende und der Rest zur Mitte des nachfolgenden Monats auf dem Konto ist.

So hat das bisher nicht geklappt. Mal ist der Abschlag erst am 5. des Folgemonats, mal auch noch später. Den Rest kriege ich meist so zwischen dem 18. und 23. überwiesen.

Bin bei Persona eingestellt.

Das mit dem Banktag kannte ich auch nicht, wobei ich denke mehr als zwei bis drei Tage sollte eine Überweisung nicht dauern...oder?!

klaus72

Alles nur Zahlen- und Worteverdrehungen !

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn und Gehalt pünktlich auf das Konto des Arbeitsnehmers zu überweisen.
Der Lohn muss schon am 15. des Monats auf dem Konto des Arbeitsnehmers gebucht sein. Die Zahlungsläufe muss der Arbeitgeber mindestens 5 Tage vor der Fälligkeit veranlassen.
Ich mahne schon den Arbeitgeber ab, wenn mein Lohn zum vereinbarten Termin nicht gutgeschrieben ist.
Der Arbeitgeber hat auch im Arbeitsvertrag seine Unterschrift geleistet, und bereit ggü. dem Arbeitsnehmer erklärt, seine vertragliche Verpflichtung einzuhalten.

Jetzt noch meine Frage:

Warum sind die Löhne erst am 15. des Folge-Monats fällig, wenn die Leistung am ersten bis zum ende des Vormonats erfolgt wurde ?
Der Arbeitgeber ist eindeutig im Verzug ! Nur die Angestellten bekommen den Lohn am ende des Leistungs-Monats überwiesen.
Was nun, wenn der Arbeitgeber am 15. des Folgemonats den Lohn nicht zahlt, und am Ende des Auszahlungsmonat kein Geld auf dem Konto verbucht ist ?

Unter Umständen ist das Fortbestehen des Mietverhältnisses einer Mietwohnung akut gefährdet.

In meiner "Randstad-Zeit" hat der Arbeitgeber die Löhne immer bis zum 15. des Monats überwiesen.

klaus72

Mir ist noch etwas eingefallen !

Warum mahnt der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer wegen häufiges Zuspätkommen ?

Der Arbeitsnehmer darf dem Chef wegen Zahlungsverzugs auch abmahnen, da der Arbeitsnehmer seine Leistung bereits erbracht hat !!!!!

Ziggy

Ich kann ja über meinen Arbeitgeber sagen, was ich will, aber ...
Ich hatte meinen Lohn bei Randstad noch nie nach dem 15., meist schon am 14. oder gar am 13. (wenn der 15. ein Sonntag ist)!
Und meine Abrechnungen waren immer korrekt!
Muß man auch mal sagen.

Persona, das weiß ich von Kollegen, ist selbst unter ZAF noch ein schwarzes Schaf, und das will echt was heißen! Ich hab einen kennengelernt, der wusste nicht mal, daß er Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Sie hatten ihm gesagt, wenn er daheim bleibt, gibt's nix. Natürlich war der doof, aber trotzdem! aber keine Bange, Ziggy hat ihn dann mal aufgeklärt ...

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

alfred

Erst heute sehe ich, dass in meinem AV auch 15. Banktag steht. Es wurde aber auch immer pünktlich bis zum 15. des Monats gezahlt. Als sich einmal die Zahlung durch einen Kontenfehler der zentralen Buchhaltung hätte nach hinten verschieben können, wurden sogar alle Mitarbeiter persönlich angeschrieben und sich vorbeugend entschuldigt.
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Doomheidi


Kleine308

Habe ich doch heute morgen vergessen:

gehe jede Woche mindestens 40 Stunden arbeiten, kriege aber nur 35 Wochenstunden bezahlt, weil PS den Arbeitsvertrag nicht anpassen wollte- Kundenunternehmen hat eine 40-Stunden-Woche. Ich solle ja für "Notfälle" mein Zeitkonto aufbauen...

Kann ich, in Absprache mit dem Kundenunternehmen dann nur noch 35 Stunden pro Woche arbeiten, entspricht ja meinem AV ;)

Achja, das Geld ist bisher auch noch nicht da... :(

Ziggy

Lass dir ab und zu mal 20 Stunden vom Zeitkonto auszahlen, ist besser.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Kleine308

Das machen die leider nicht, genau so wenig, wie Urlaubstage genehmigen, da mein Vertrag bis 30.03.07 befristet ist und ich auch dann noch innerhalb der Probezeit bin.

Mußte über KW 52 Minusstunden aufbauen, weil man mir noch keinen Urlaub in der Probezeit geben durfte :(

Ist kein Witz!!!

karl.

Hallo Kleine308,

ZitatMußte über KW 52 Minusstunden aufbauen, weil man mir noch keinen Urlaub in der Probezeit geben durfte

1. Zum Urlaub:
Du hast in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Urlaubsgenehmigung. (Aber mit jedem Monat beträgt dein Urlaubsanspruch 2 Tage mehr. Also nach 6 Monaten 12 Tage).
Freiwillig hätten sie dir schon Urlaub geben können.

2. Auftragsmangel
Die ZAF ist verpflichtet bei Auftragsmangel den Garantielohn zu zahlen.
(Natürlich nicht unbeschränkt aber aus nur vorübergehendem Auftragsmangel darf nicht gekündigt werden). Nützt dir aber während der Probezeit nicht. Außerdem können sie deinen befristeten Vertrag einfach nicht verlängern.

3. Persona bezahlt nach Angabe auf ihrer homepage nach IGZ-TV.
Nach IGZ-TV sind max. 21 Minusstunden zulässig.

4. Falls dein Vertrag um 30.03. ausläuft dürfen sie die Minusstunden nicht anrechnen. Sie dürfen nichts zurückbehalten. Anrechnung von Minusstunden ist nur zulässig wenn sie in deinem Verschulden liegen.

5. In der Zeitarbeit tätig sein ohne Rechtsschutz oder Gewerkschaftsmitgliedschaft (Schließt Rechtsberatung sofort und Rechtsschutz nach 3 Monaten ein) ist nicht zu empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl

Ziggy

Ich sag ja ... Persona ... sieh zu datte da wech kümmst!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

alfred

Zitat5. In der Zeitarbeit tätig sein ohne Rechtsschutz oder Gewerkschaftsmitgliedschaft (Schließt Rechtsberatung sofort und Rechtsschutz nach 3 Monaten ein) ist nicht zu empfehlen.

Meine Meinung! Das eine Prozent G-Beitrag des lächerlichen Bruttogehaltes hat jeder übrig...
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

brettermeier

ZitatOriginal von Paul Brömmel
Soweit ich aus eigener Erfahrung weiß,hat in der BananenRepublik Deutschland  ein Arbeitsnehmer bei verspäteter Lohnzahlung einige Rechte.
Man kann den AG zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist anmahnen,die Verweigerung der Arbeitsleistung nach Ablauf dieser Frist ankündigen und darf bei ausbleibendem Lohn dann erstmal zu Hause bleiben.Dann kann sich der AG auf den Kopf stellen und mit den Füßen Fliegen fangen - das nutzt nichts !
Wie das im Einzelnen funktioniert,weiß ich aber auch nicht.
Aber unser HERR BRETTERMEIER kann gewiß detaillierte Auskunft geben ! ?(

Ja, das mag sein, aber es muss ja zunächst mal eine VERSPÄTETE Zahlung der Fall sein und das ist in den meisten Fällen eben NICHT so, weil die Leute ihre Verträge nicht richtig lesen...

brettermeier

ZitatOriginal von karl.
Hallo Brettermeier,

ZitatAnspruch besteht auf das, was im Arbeitsvertrag steht und dort steht derzeit z.B. bei Randstad zum 15. BANKTAG des Folgemonats, sprich 15. Werktag des Folgemonats, also irgendwo zwischen dem 20. und 22. eines Monats.

wieder mal was dazugelernt, mit dem Banktag.

Im BZA-TV ist der Begriff Vertragsbestandteil. Akzepzabel wäre das noch gewesen zu den Zeiten als es noch keine Kassenautomaten bei den Banken gab.

Aber damit ist heute was das Abheben von Geld betrifft doch jeder Tag Banktag und nicht nur die Werktage.

Also auch so eine "Kleinigkeit" im TV die geändert gehört.

Karl

Ja, da könntest Du recht haben, allerdings ist es bei Randstad in der Praxis so, dass der Spielraum NICHT ausgenutzt wird und das Geld fast jeden Monat tatsächlich bis zum 15. drauf ist, manchmal auch früher und sehr selten mal auch etwas später, aber immer weit vor dem 20. oder 22. .

brettermeier

ZitatOriginal von Kleine308
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

In meinem Arbeitsvertrag steht, daß für MA im Angestelltenverhältnis der § 64 HGB gilt- den ich leider nicht kenne. Die MA im Lohn erhalten diesen zum 21. des folgenden Monats. Bin als Sachbearbeiterin eingestellt.

Für meine Bank habe ich eine schriftliche Bestätigung erhalten, daß der Abschlag bis zum Monatsende und der Rest zur Mitte des nachfolgenden Monats auf dem Konto ist.

So hat das bisher nicht geklappt. Mal ist der Abschlag erst am 5. des Folgemonats, mal auch noch später. Den Rest kriege ich meist so zwischen dem 18. und 23. überwiesen.

Bin bei Persona eingestellt.

Das mit dem Banktag kannte ich auch nicht, wobei ich denke mehr als zwei bis drei Tage sollte eine Überweisung nicht dauern...oder?!

Wenn Du das schriftlich hast, solltest Du da nochmal nachhaken, wenn die  schriftlich Zahlungstermine bestätigen, müssen sie sich auch dran halten.

Soweit ich weiss, hat Persona keinen Betriebsrat, oder ?

Falls doch, wäre das die erste Anlaufstelle, ansonsten solltest Du erst nochmal ein Gespräch 'im Guten' mit dem Disponenten versuchen und dann weitersehen...

brettermeier

ZitatOriginal von klaus72
Alles nur Zahlen- und Worteverdrehungen !

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn und Gehalt pünktlich auf das Konto des Arbeitsnehmers zu überweisen.
Der Lohn muss schon am 15. des Monats auf dem Konto des Arbeitsnehmers gebucht sein. Die Zahlungsläufe muss der Arbeitgeber mindestens 5 Tage vor der Fälligkeit veranlassen.
Ich mahne schon den Arbeitgeber ab, wenn mein Lohn zum vereinbarten Termin nicht gutgeschrieben ist.
Der Arbeitgeber hat auch im Arbeitsvertrag seine Unterschrift geleistet, und bereit ggü. dem Arbeitsnehmer erklärt, seine vertragliche Verpflichtung einzuhalten.

Jetzt noch meine Frage:

Warum sind die Löhne erst am 15. des Folge-Monats fällig, wenn die Leistung am ersten bis zum ende des Vormonats erfolgt wurde ?
Der Arbeitgeber ist eindeutig im Verzug ! Nur die Angestellten bekommen den Lohn am ende des Leistungs-Monats überwiesen.
Was nun, wenn der Arbeitgeber am 15. des Folgemonats den Lohn nicht zahlt, und am Ende des Auszahlungsmonat kein Geld auf dem Konto verbucht ist ?

Unter Umständen ist das Fortbestehen des Mietverhältnisses einer Mietwohnung akut gefährdet.

In meiner "Randstad-Zeit" hat der Arbeitgeber die Löhne immer bis zum 15. des Monats überwiesen.

Falsch, der Lohn muss eben NICHT AM 15., sondern (im Falle Randstad) erst am 15. BANKTAG auf dem Konto sein, bzw. bei anderen ZAF zu dem Termin, der im Vertrag steht und das ist fast nie der 15., sondern meistens ein späterer Termin.

Die Löhne bei ZAF werden 'aus abrechnungstechnischen' so spät gezahlt.

Es müssen ja erstmal alle Stundenzettel des Monats bei der ZAF eingegangen sein und dann dort entsprechend verarbeitet werden, um überhaupt eine Abrechnung erstellen zu können (da die ZAN ja keine Festgehälter sondern Stundenlohn bekommen).

Würden alle ZAN ihre Stundenzettel immer megapünktlich (jeden FR nach der Schicht, bzw. bei Monatswechsel am 31. nach der Schicht) abgeben oder gäbe es flächendeckend elektronische Zeiterfassung (sprich sofortige Datenübertragung nach Schichtende), könnten die Abrechnungen (und somit auch die Zahlungen) wahrscheinlich einige Tage früher erfolgen.

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