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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: Wissen2019 am 11:10:31 Fr. 30.August 2019

Titel: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII
Beitrag von: Wissen2019 am 11:10:31 Fr. 30.August 2019
Liebe Helfende,

ich finde auf die schnelle keine Antwort, die konkret auf meine Frage abgestimmt ist oder ich kann die Antwort aufgrund meiner Unwissenheit nicht richtig deuten. Ich bitte um Nachsicht, falls sich meine Fragen doppeln.

Ich beziehe vom Jobcenter seit 2018 Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhaltes und befinde mich unmittelbar davor, einen weiteren Antrag zur Fortzahlung zu stellen. Mein verstorbener Mann (November 2017) erhält im letzten Monat 400€ Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls aus dem Jahr 2016. Darüber hinaus erhält er in diesem Monat 90 € aufgrund einer Insolvenz seines Arbeitgebers aus dem Jahr 2012. Werden diese Gelder auf meine Leistungen vom Jobcenter angerechnet? (Wir haben ein Gemeinschaftskonto, somit werden diese Beträge auf den Kontoauszügen zu sehen sein).

In diesem Zusammenhang fällt mir gerade auf, dass wir für eine Steuererklärung meines Mannes aus dem Jahr 2017, in 2018 700€ Steuererstattungen erhalten haben, welches vom Jobcenter angerechnet wurde und die monatlichen Leistungen entsprechend gekürzt wurden. War das rechtens und korrekt?

Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Bemühungen und Antworten.

Viele Grüße
Wissen2019
Titel: Re: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII
Beitrag von: milchbrötchen am 11:21:34 Fr. 30.August 2019
ZitatIch beziehe vom Jobcenter seit 2018 Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhaltes und befinde mich unmittelbar davor, einen weiteren Antrag zur Fortzahlung zu stellen. Mein verstorbener Mann (November 2017) erhält im letzten Monat 400€ Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls aus dem Jahr 2016.


Das Jobcenter interessiert sich für Einkommen- egal ob regelmäßig oder einmalig oder gelegentlich. Es wird gegengerechnet.
Entschädigungen> Opferentschädigungen gehören nicht zum Einkommen und dürfen nicht berücksichtigt werden.
Fraglich ist nun, ob du anstelle des Opfers treten kannst- Erbe. Du bist nicht die Geschädigte.
Titel: Re: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII
Beitrag von: dagobert am 19:00:26 Sa. 31.August 2019
Zitat von: Wissen2019 am 11:10:31 Fr. 30.August 2019Mein verstorbener Mann (November 2017) erhält im letzten Monat 400€ Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls aus dem Jahr 2016.
Schmerzensgeld darf nicht angerechnet werden.
Wie das im Weiteren mit dem Erbfall aussieht, bin ich überfragt, zumal bei einem Gemeinschaftskonto die Trennung zwischen Erbe und eigenem Vermögen eh kaum möglich ist.
Zitat von: Wissen2019 am 11:10:31 Fr. 30.August 2019Darüber hinaus erhält er in diesem Monat 90 € aufgrund einer Insolvenz seines Arbeitgebers aus dem Jahr 2012.
Was sind diese 90€? Nachgezahlter Arbeitslohn?
Dann bleibt das unter dem Grundfreibetrag von 100€, wird also nicht angerechnet.
Ansonsten gibt's nur die Versicherungspauschale von 30€.
Zitat von: Wissen2019 am 11:10:31 Fr. 30.August 2019In diesem Zusammenhang fällt mir gerade auf, dass wir für eine Steuererklärung meines Mannes aus dem Jahr 2017, in 2018 700€ Steuererstattungen erhalten haben, welches vom Jobcenter angerechnet wurde und die monatlichen Leistungen entsprechend gekürzt wurden. War das rechtens und korrekt?
Ja.

Da hier offenbar Einnahmen nicht zeitnah gemeldet wurden, solltest du dir fürs JC eine plausible Erklärung überlegen.
Titel: Re: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII
Beitrag von: roshan2019 am 18:54:55 Di. 12.Mai 2020
Hi, Myself Roshan Padamsee have come across your post. Its really nice and impressive post. Thank you very much..!
Titel: Re: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII
Beitrag von: admin am 19:43:37 Di. 12.Mai 2020
Hi Roshan,
your post is not so impressive. It is pure rubbish and we don't need this crap.

Bye bye!