BAG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Teilzeitbeschäftigte

Begonnen von dagobert, 15:28:18 Mi. 19.April 2023

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dagobert

ZitatGeringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/lohngleichheit-bei-teilzeitbeschaeftigung/

Volltext (BAG, 18.01.2023, 5 AZR 108/22):
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1015401/
"Der beste Kaufmann ist der Krieg. Er macht aus Eisen Gold."
Friedrich von Schiller

,,Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Theodor W. Adorno

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