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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Schwerbehinderung => Thema gestartet von: Kunta am 14:03:28 So. 30.September 2018

Titel: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Kunta am 14:03:28 So. 30.September 2018
Hallo zusammen, da bin ich mal wieder.

Wer weis etwas über den Antrag auf Erhöhung des GbB? Bisher habe ich einen GdB 30 wegen Lendenwirbelsyndrom und mittelschwerer Depression.

Ich habe aber mittlerweile die Sicherheit, dass ich ADHS habe und eine Persönlichkeitsstörung - beides will ich angeben, aber meinen alten GbB behalten.

Auf dem mir im Jobcenter ausgehändigten Formular steht:

"[...]Ich beantrage die Erhöhung des Grades der Behinderung (GbB) wegen .... neu aufgetretener Gesundheitsstörungen[...]"

...das werde ich genauso angeben in der Hoffnung, dass die alten Gesundheitsstörungen, die nach wie vor vorhanden sind, behalten darf.

Dann folgt der Punkt II.

Angaben über die Gesundheitsstörungen/Erklärungen (dort gebe ich unter Punkt 1 die neuen Störungen an und unter Punkt 2 kreuze ich an "nein"...denn ich will ja meinen alten GdB behalten....

Gehe ich hier richtig, dass dann auch nur die neuen Gesundheitsstörungen untersucht werden? Was denkt ihr.

Vorab unterrichte ich natürlich, wie auf dem Formular steht, meinen Psychiater von diesem Vorhaben, und warte auf seine Meinung. Er ist diese Woche im Urlaub, aber nächste Woche wieder erreichbar.

Vielleicht gehe ich sogar direkt zu seiner Sprechstunde, aber die Sache eilt ja nicht. Ich habe am 29.10. einen Termin bei ihm - da kann ich die Sache immer noch ansprechen, wenn ich nicht vorher anrufe.

Übrigens ist interessant, aber die Person, die mir auf dem Jobcenter zu diesem Schritt geraten hat scheint keine Ahnung vom Formular zu haben, dass sie mir ausgehändigt hat - auf meine Frage ob ich mit meinem Arzt reden müßte - in diesem Fall dem Psychiater - verneinte sie, aber es steht ganz klar und deutlich auf dem Formular, dass man erst mit seinem Arzt (oder Psychiater) reden soll, bevor man diesen Schritt geht. Gruß Kunta
Titel: Re:Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Hartzhetzer am 05:02:15 Do. 25.Oktober 2018
Ich habe eine eine Behinderung mit GdB 50, anfangs war ich bei GdB 40. Wenn bei dir Depressionen mit im Spiel sind, dann suche mal das sich bei dir in nächster Nähe befindliche Psychosoziale Gemeindezentrum auf. Dort verlangst du einen Sozialarbeiter, der kann dir mit dem Antrag helfen. Für die im Antrag verlangte ärztliche Diagnose ist ein Psychiater dort mit vor Ort.
Jedoch lasse dir gesagt sein das dir ein GdB von 30 nichts bringt, bei 50 hat man wenigsten ein Mitbestimmungsrecht am Arbeitsplatz, einen Behindertenausweis und ist schwerer zu kündigen.
Mehr bringt dir aber selbst ein GdB von 50 nicht. Um wirkliche Vorteile aus einer Behinderung zu ziehen, musst schon zu den Edelbehinderten mit Zusatzvermerk im Ausweis gehören.
Wenn zum Beispiel ein G für Gehbehindert im Ausweis steht (du also im Rollstuhl sitzt) ist die bürgerliche Gesellschaft sogar so großzügig dich kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu lassen (weil du dann sowieso nicht mehr viel davon hast). Wenn du einen Vermerk für Taub oder Blind im Ausweis hast brauchst du keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen, denn dann bringt dir Fernsehen nicht mehr viel.
Mit Edelbehinderung meine ich nicht das ich genannte Personengruppen beneide oder ihnen ihre Zusatzvermerke im Behindertenausweis nicht gönne, sondern das es sich um gesellschaftlich akzeptierte Behinderungen handelt. Gesellschaftlich akzeptiert sind Behinderungen nicht wenn sie in einem Ausweis oder Zertifikat stehen, sondern wenn selbst konservative Hardliner mit autoritärer Persönlichkeit der Meinung sind das du wirklich eine Krankheit hast (da man es dir sofort ansieht) und dich nicht nur vor der Arbeit drücken willst um von ihren blöden Steuergeldern zu leben.

mfg
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Ziggy am 08:31:44 Do. 14.Februar 2019
ZitatJedoch lasse dir gesagt sein das dir ein GdB von 30 nichts bringt

Ein GdB 30 bringt schonmal geringe steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit, eine Gleichstellung mit GdB 50 zu beantragen, was sich zumindest am Arbeitsplatz auswirkt.
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Nikita am 15:31:22 Do. 14.Februar 2019
Mit seinem Arzt sollte man vorher besprechen, ob die Gefahr besteht, dass ein bereits begutachtetes Leiden als weniger schwerwiegend attestiert wird. Sprich: Verminderst du vielleicht deinen vorhandenen GdB durch die Untersuchung beim Gutachter. Das ist aber gravierender, wenn du den GdB von 50 schon hast, weil dir bei dem GdB von 30 nicht viel verloren geht.
Der Gutachter darf erst mal nur nach seinem Auftrag (vom Amt) untersuchen. Wenn der allerdings nicht exakt ist oder gezielt bereits attestierte Leiden beinhaltet, kann er eben auch eine Verbesserung des Leidens attestieren und dann wirst du vielleicht runtergestuft.
Die Gefahr ist also vorhanden, aber bei GdB 30 nicht hoch.
Der Gewinn, wenn du auf GdB 50 hochgestuft wirst, ist schon beträchtlich:
Kündigungsschutz, mehr Urlaub, ohne Abzüge früher in Rente gehen, je nach Job Bevorzugung bei Stellenausschreibungen.
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:40:13 So. 17.Februar 2019
Huhu Ziggy! (https://www.smilies.4-user.de/include/Winken/smilie_winke_013.gif) (https://www.smilies.4-user.de)
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Ziggy am 05:16:38 Mo. 18.Februar 2019
Hallo allerseits!  8)

Lange nicht mehr hier gewesen. Schön, daß es euch noch gibt!!!
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: BGS am 06:28:34 Mo. 18.Februar 2019
Zitat von: Ziggy am 05:16:38 Mo. 18.Februar 2019
Hallo allerseits!  8)

Lange nicht mehr hier gewesen. Schön, daß es euch noch gibt!!!

Danke, gleichfalls! Angenehme Woche Dir und allen Ausgebeuteten! Polarschicht ruft.

MfG

BGS
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:28:11 Mo. 18.Februar 2019
Schön wieder von Dir zu hören Ziggy!
Ich hoffe es geht Dir gut!
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Ziggy am 15:40:20 Mo. 18.Februar 2019
Na ja, bin nicht mehr der Jüngste, es zwickt an einigen Stellen. Aber nichts, was einen sofort umbringt.  8) ;D

Der Körper ächzt, aber innerlich geht's mir gut.
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:12:26 Mo. 18.Februar 2019
Du weißt doch: "Wenn´s vorne zwickt und hinten beißt, hilft Klosterfrau Melissengeist!" ;D
Titel: Re: Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: Onkel Tom am 14:00:11 Di. 19.Februar 2019
Zitat von: Ziggy am 15:40:20 Mo. 18.Februar 2019
Na ja, bin nicht mehr der Jüngste, es zwickt an einigen Stellen. Aber nichts, was einen sofort umbringt.  8) ;D

Der Körper ächzt, aber innerlich geht's mir gut.

Naja, da bist Du nicht alleine.. Ich möchte lieber nicht wissen, wieviel Jahre hier nach der Addition zusammen
kommen.. Jedenfalls haben wir hier die Römer überlebt und das hat doch was..

Moinmoin  ;)
Titel: Re:Erhöhung des Grades der Behinderung wegen neu aufgetretener Gesundheitsstörungen
Beitrag von: tomengel am 01:35:11 Sa. 24.Juli 2021
Zitat von: Hartzhetzer am 05:02:15 Do. 25.Oktober 2018

Jedoch lasse dir gesagt sein das dir ein GdB von 30 nichts bringt, bei 50 hat man wenigsten ein Mitbestimmungsrecht am Arbeitsplatz, einen Behindertenausweis und ist schwerer zu kündigen.
Mehr bringt dir aber selbst ein GdB von 50 nicht.
Stimmt so nicht. Beispiel: Eine bald 64 Jährige Langzeitarbeitslose kann erst mit 66 in die Regelrente gehen.
Bei einem GdB von mind 50 kann sie es bereits mit 63 in die Rente gehen...