Übernahme für Bekleidung für Bewerbungen

Begonnen von Butti, 19:16:37 Do. 22.April 2010

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Butti

Hallo erstmal, das ist mein erster Post bei Chefduzen.
Ich lese schon seit einiger Zeit mit, viele Beiträge haben mir auch ENORM geholfen.

Nun geht es bei mir darum :

Ich bin etwas "anders" gekleidet als die Breite Masse, Baggy, falls das jemanden was sagt. Das man in so einer Montur vom Arbeitgeber nicht wirklich ernstgenommen wird ist leider Tatsache, auch wenn ausnahmen die Regel bestätigen.

Das es schwierig ist vom Regelsatz vernünftige Kleidung zu kaufen liegt glaube ich auf der Hand, zumal es nicht um Freizeitkleidung geht.(Wobei ich da auch nur 1-2 Hosen/Pullover besitze.)

Das es die möglichkeit gibt das es, je nach ermessen, übernommen wird, habe ich mittlerweile rausgefunden. Meinen Berater bei der Arge natürlich auch schon Kontaktiert.

Jetz würde ich gerne mal wissen wie man soetwas denn schriftlich formulieren sollte?!

Ist meine Persöhnliche Situation dazu ausschlaggebend?

Hoffe auf ein paar Tips, gerne auch Erfahrungen in der Hinsicht.


Grüße Butti

Sir Vival

Hallo,
hast du nur solche Hosen?

Abgesehen, daß viele Arbeitgeber da viele Vorurteile haben, ist es nicht schwierig, damit zu gehen?  ;D ;D
Sorry, ich wusste nicht, was Baggies sind und musste erstmal gurgeln (google). Lustig.
Kauf dir doch beim nächsten mal statt einer Baggy einfach eine "normale" Jeans.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Butti

Überhaupt nicht schwierig - Und um den Wind gleich ma aus den Segeln zu nehmen,
man kann sie auch nicht einfach so runterziehen, bzw sie rutschen nicht ;)

Aber du verstehst das es ein wenig schwieriger ist? :P

Alan Smithee

Hallo erstmal!

Also ich glaube, das wird extrem schwierig mit dem Zuschuss für Kleidung...nicht einmal Kinder, die ja ständig wachsen, haben nach dem letzten Urteil des Bundessozialgerichts ein Recht auf Kleidergeld. Auch  Kosten für Kleidung in Übergrößen werden nicht bezuschusst. Lediglich die Babygrundausstattung wird in gaanz kleinem Umfang bezuschusst.

Deine persönliche Situation interssiert die sowieso nicht die Bohne. Die meisten Hartz IV-Empfänger (vor allem die, die schon lange auf Hartz sind) haben  dieses Problem: die Klamotten sind abgetragen und "altmodisch", es wird dennoch verlangt, dass man sich schick und modern kleidet, vor allem bei Bewerbungsgesprächen.

Aber was nicht geht, geht eben nicht. Du kannst höchstens nachschauen, ob bei dir irgendwo eine "Kleiderkammer" ist. Dort wird gebrauchte Kleidung gespendet, du könntest schauen, ob irgendwas passendes da ist. Hose so um die 10 €...

Ich weiß, es ist entwürdigend, dass man auf so etwas angewiesen ist. Aber wenn du meinst, dass du mit einer "normalen" Bekleidung mehr Chancen auf eine Arbeit hat, dann ist das leider die naheliegendste Lösung. Ich persönlich kenne keinen Paragraphen, mit dem du einen Antrag begründen könntest. Vielleicht weiß hier ja jemand anderes mehr...
...still dreaming of electric sheep...

Eivisskat

Zitat von: Butti am 02:08:24 Fr. 23.April 2010
Überhaupt nicht schwierig - Und um den Wind gleich ma aus den Segeln zu nehmen,
man kann sie auch nicht einfach so runterziehen, bzw sie rutschen nicht ;)



Natürlich rutschen sie!

Wie oft muss frau/mensch unerwünscht das Privatvergnügen Anderer und damit den Blick auf ausgeleierte Unterwäsche und häßliche, weiße Hintern, bzw. Schamhaare ertragen...

:-[


In diesem Land kannst du ALLES beantragen und sei es eine Tüte Gummibärchen.
Also setze deinen Antrag genauso auf, wie du deinen Bedarf hier postest.

Viele ALGII-Empfänger haben das gleiche Problem und beantragen einen formlosen, aber begründeten  Kleidungs-Zuschuss.
Ob dem Antrag stattgegeben wird, ist eine ganz andere Geschichte und liegt vermutlich - mal wieder - am Ermessen & Goodwill des einzelnen Sachbearbeiters und findet wohl eher NICHT oder sehr selten statt.

Wer längere Zeit erwerbslos ist, muß - wenn er nicht über kurz oder lang wie ein Penner aussehen will - entweder aus dem Regelsatz ansparen, Kleiderkammer aufsuchen oder bei Iibäh oder anderen Börsen von Privatpersonen ersteigern, wobei ich (wg. der guten Qualität & niedrigem Preis) die letzte Möglichkeit vorziehe.



Butti

Naja Okay, ich werds mal versuchen und schauen was draus wird.

Danke aufjedenfall für die Antworten!

Horst

Zitat...Meinen Berater bei der Arge natürlich auch schon Kontaktiert...

Und? Was sagt der dazu?

Kleine Geschichte nebenbei:

Vor etwa 3 Jahren war ich in einer ABM beschäftigt.
Kurz vor Jahreswechsel bekamen etwa 15 "ausgewählte" Teilnehmer von der Betriebsleitung mitgeteilt, sie mögen bitte eine kleine Liste an´s Büro geben an Dingen, die sie für Bewerbungen bräuchten.

Kleidung, Schuhe, etc...Möglichst mit Preisangabe.

Das habe ich getan und bekam etwa 2 Wochen später ca. 150 € vom Jobcenter auf mein Konto gutgeschrieben.

Das Problem an der Sache ist, dass mir das damals relativ egal war, und ich daher den Vorgang nicht mehr genau beschreiben kann..

Aber es scheint einen Antrag auf "Aussergewöhnliche Belastungen" zu geben(?)

Es würde mich freuen, wenn sich hier jemand meldet, der sich da etwas besser auskennt :)

"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Alien2k

Ihhhh, Baggy ;)  Was ist bloß so toll Bremsstreifen für jederman sichtbar zu tragen?
Ich könnte mich in den Dingern nicht bewegen, geschweigeden Fortbewegen .. naja, vielleicht mit Tipselschritten was aber sehr weiblich aussieht.  -.-

Ok, zurück zum Thema. Ich hole weit aus weil es schon sehr lange her ist, ich mich nicht mehr an den genauen Sachverhalt erinnere und bei scroogle grad nichts finde.

Ich meine mich erinnern zu können das es ein Gerichtsurteil gibt, wo jemand Saktioniert wurde, weil er mit schlechter Bekleidung zu einem Vorstellungsgespräch gegangen ist. Die Saktionierung war wohl rechtskräftig weil der Bewerber offenbar "kein" intresse an dem Arbeitsplatz hätte.
Er hat vor dem Vorstellungsgespräch mal einen Antrag auf "Extra"bekleidung gestellt der aber abgelehnt wurde. Schließlich ist im Regelsatz ja ein Anteil für Bekleidung vorgesehen. Daraus hätte er sich Bewerbungssachen ansparen und die irgendwo im Schrank aufbewahren können...

*wie gesagt, es ist Jahre her, für den Wahrheitsgehalt übernehme ich keine Garantie*
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Butti

Auf Antwort von meinem SB warte ich noch.Recherchen haben leider nix ergeben,
außer das jeder etwas anderes vermutet, aber kaum/keiner wirklich genaue aussagen diesbezüglich machen kann.


Wie sieht das den bei nem "Punker" aus... in so einem Gewand würde ich ja noch schlechtere Karten haben.


Meine Bremsstreifen sieht niemand! Und trotz Baggy bin ich schon dem ein oder anderen davon gelaufen ;)
Alles eine Sache der gewohnheit, ich trage die dinger schon seit mehr als 10 Jahren - für mich sind "enge" jeans unverständlich, verhält sich wohl ähnlich wie bei eurer Meinung zu Baggys ;D


Nochmal zu dem Schriftlichen Antrag, geht der an den Berater für die Geldleistungen oder an den Fallmanager?
Bis jetz habe ich erst meinen Fallmanager kontaktiert.

Alien2k

Hier bei mir gibt es nur einen Empfangstresen. Pro Kunde 10 Minutenwartezeit ;)

Also Antrag schreiben, entweder zweimal oder eine Kopie machen und bei Abgabe auf dem zweiten Exemplar eine Eingangsbestätigung geben lassen. Dann können die nämlich nicht behaupten, das dieser Antrag "nie" (ein Schelm der böses dabei denkt) angekommen ist. ^^
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Horst


ZitatNochmal zu dem Schriftlichen Antrag, geht der an den Berater für die Geldleistungen oder an den Fallmanager?
Bis jetz habe ich erst meinen Fallmanager kontaktiert.

Also nun habe ich mal ne Suchmaschine benutzt und bin auch zu keinem Ergebnis gekommen.

Macht aber nichts. (Was zum Teufel habe ich da eigentlich damals unterschrieben?. Es war auf alle Fälle ein Formular auf "aussergewöhnliche Leistungen oder ähnliches und wurde vom Maßnahmeträger initiiert. Warum sie das taten, weiss ich bis heute nicht)


Egal - Das "Gute" ist ja, dass ich noch immer und schon wieder bei diesem Träger beschäftigt bin.
D.h. also, dass ich am Montag einfach mal im Büro nachfrage, wie die ganze Prozedur damals ablief und wie man das handhaben kann.

Ich werde dann berichten und hoffe, Dir dann weiterhelfen zu können.

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Kleiner Nachtrag in dieser Sache, der nicht unbedingt etwas mit Deiner Problematik zu tun hat:

Als wir einst die Aufforderung bekamen unsere "Wunschlisten" im Büro abzugeben um die Anträge stellen zu können, vermuteten wir, dass die Jobcenter so kurz vor Jahresende ihre Töpfe ausleeren wollten oder mussten... Keine Ahnung...
Jedenfalls haben die grob zusammengerechnet mal eben 2300 Euro an einige von uns weitergegeben. Ohne, dass wir von selbst auf die Idee gekommen wären, da irgend etwas in dieser Richtung zu beantragen.

Das war halt irgendeine Absprache zwischen einem Jobcenter und einem Träger.

Und nun etwas persönliches zum Schluss:
Ich hatte tatsächlich ein schlechtes Gewissen als ich unterschrieb und habe mir das nicht leicht gemacht...  Von circa 150 Mitarbeitern wurden nämlich nur 15 "ausgewählt". Und einer davon war ich.

Und verdammt nochmal! So manch anderer hätte es wahrlich nötiger gebraucht!!







"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Ziggy

Nur mal am Rande ...

Ein knallharter SB könnte sagen: "Wieso kaufst du dir aus dem Regelsatz nicht normale Klamotten wie andere auch? Baggys sind Privatvergnügen."

Ein knallharter Steuerzahler könnte sagen: "Wieso soll ich dem Bewerbungsklamotten kaufen, wenn er seine Kohle für Baggys ausgibt?"

Das sind nicht meine Argumente, aber stelle dir mal die passende B*LD-Schlagzeile vor ...

Ich bin z.B. Hobbymusiker. Als Hartzer habe ich mir natürlich auch Gitarresaiten etc. gekauft (ohne Saiten klingt die Gitte nämlich Scheiße ...). Natürlich fehlte das Geld dann woanders. Auf die Idee, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastungen zu stellen wäre ich aber so einfach nicht gekommen, war vielleicht blöd von mir. Und ist vielleicht ein blödes Beispiel.

Bitte jetzt keine "Antworten" im Stil von "Wieso soll der nichts kriegen, die Banker kriegen's ja auch!" Weiß ich, ist völlig klar, aber eine andere Baustelle. Und auch wieder nicht.

Richtiges Statement wäre: "Wieso kriegt ein Hartzer nicht soviel, daß er sich davon Bewerbungsklamotten UND Baggys kaufen kann!?" Richtige Antwort wäre wiederum: "Weil eine Bewerbung sinnlos ist. Also wozu Klamotten ..."
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Horst

Ich bin echt erstaunt, dass hier immer wieder der Begriff "Baggys" fällt.

Darum geht es nicht! Das wisst Ihr doch aber selber.

So wie ich den Eingangsthread verstanden habe, geht es um einen jungen Menschen, der für seine Jobsuche andere Kleidung benötigt und sie aus seinem derzeitigen Etat sich nicht anschaffen kann?

Also bitte lasst doch den Quatsch mit "Bremsspuren" und "Bewerbung ist ohnehin sinnlos" und ähnlichem.

P.S.: Ich denke mal, dass hilft ihm nicht wirklich weiter ;)

"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Ziggy

Ja, Horst, dann ist es ja gut, daß du ihm wirklich weitergeholfen hast.
Kannst du mit Begriffen wie "Ironie" und "Sarkasmus" was anfangen?

Und klar geht's hier um Baggys.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

schwarzrot

War aber auch ein bischen kryptisch diesmal, Ziggy!  :D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Horst


Wie gesagt: Vielleicht weiss ich am Montag ja mehr ;)
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Alien2k

Klar gehts hier um Baggy´s. ;)

Würde er sich in das Gesellschaftliche Allgemeinbild pressen lassen hätte er ja eine Jeans am leibe die für ein Vorstellungsgespräch ausreichend sein könnte. ;)

Hab jetzt auch gut 2 Stunden gesucht gehabt, finde das Urteil, welches ich damals gelesen ahtte, leider nicht wieder. Kennt jemand von euch ein zentrales Archiv für solche Urteile? Auf die einzelnen Gerichts-webseiten möchte ich nicht gehen um zu suchen...
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Horst

OK - Heute ist Montag und ich habe nachgefragt...

Gleichfalls möchte ich mal auf diesen Link hinweisen:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/aussergewoehnliche-belastung-t7776.html

Dieser hat zwar nichts mit Bekleidung zu tun, trifft aber den Nagel auf den Kopf, denke ich.
Eine neue Hose ist im Regelsatz mit drin. Klar.

Aber "aussergewöhnliche Belastungen" trifft nun wirklich andere Härtefälle ;)

Und da wirst Du mit Antrag auf neue Bekleidung wohl keine Chance haben. Es sei denn, Du hast sie komplett bei einem (z.B.) Wohnungsbrand verloren.

Aber das wollen wir mal nicht annehmen!

Da heißt es halt sparen ;)

P.S.: Sollte ich falsch liegen, korrigiert mich bitte.
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Ziggy

Das hätte mich - ehrlich gesagt - auch schwer gewundert.

Ich kann mir vorstellen, daß es - wie jemand erzählt hat - im  Rahmen einer Maßnahme eine gewisse Förderung gibt, aber als Standard-Hartzer (Tschulligung für den Ausdruck) kriegst du sowas garantiert nicht. Stelle dir mal vor, jeder würde sowas beantragen, und man muß den Faden ja nur weiterspinnen ...

Also entweder du gehst da mit Baggys zum Vorstellen, oder du willst den Job und investierst ab und zu mal in normale Klamotten wie jeder andere auch. Wenn du den Job dann bekommst, kannst du dir soviele Baggys kaufen wie du willst. Aber dann von der eigenen Kohle.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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