Dokumente die ein Träger will EGV/VA Dilemma

Begonnen von FrankyBoy, 09:49:58 Do. 27.April 2023

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FrankyBoy

Hallo Leidensgenossen ,mich hab vor kurzen eine Egv aufs Auge gedrückt bekommen,habe danach einen Gegenvorschlag gemacht der natürlich von meiner Fachkraft komplett ignoriert worden ist.
Der EGV Wisch kam natürlich 1 Woche als Verwaltungsakt es geht um eine Bewerbungs- Maßmanne die 2 Tage in der Woche statt finden soll.
In dem Verwaltungsakt steht das ich dem Träger die Eingliederungsvereinbarung, Ausweis und die Besucherkarte vorlegen soll.!?

Nun ich habe ja keine EGV sondern einen VA und im Verwaltungsakt steht explizit das es die Eingliederungsvereinbarung sein soll ,könnte ich die nicht einfach weglassen steht ja nicht drin das ich einen VA mitbringen soll,und ich hege gewisse Zweifel ob die einfach so meinen Perso überprüfen dürfen.

Also wie seht ihr das ?
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Onkel Tom

Moin und willkommen im Forum der Ausgebeuteten  ;)

Um dein Problem genauer analysieren zu können, brauchen wir Einblick in die
anonymisierte EGV-VA.

Die Vorlage der EGV-VA bei einem "dritten Beauftragten" also der Maßnahmenträger
gehört meines Erachten nicht dazu, da es sich um Vertragsangelegenheiten zwischen
Dir und dem Mobcenter handelt. Den Personalausweis kannst Du auch erst mal zuhause
lassen.

Warum hält dein SB eine Bewerbungsmaßnahme für sinnvoll und was hast Du für
Gegenvorschläge dazu gemacht ?

Hast Du SB bei Vorlage der EGV gleich gesagt "Nö, das unterschreibe ich nicht." ?

Solange Du mit der Teilnahme am Bewerbungs-Coaching nicht einverstanden bist und ein
Widerspruch zur EGV-VA geltend machst, hat der Maßnahmenträger nix zu kamellen.
Lass Dich nicht verhartzen !

FrankyBoy

Also ich hatte einen Termin bei meiner Fachkraft zwecks bringen sie ihren Lebenslauf und ein Anschreiben zu ihrem Termin mit.
Hab ich gemacht da die gute Frau an einem tabellarischen Lebenslauf keine Fehler finden konnte und mein Anschreiben sehr Aktuell war,fand sie die Schriftart nicht aussage kräftig genug.
Gehen sie ins Bewerberzentrum und lassen sie sich helfen !
Sie übergab mir die EGV zur Einsicht und wollte das teil innerhalb 12 Tagen auf ihrem Tisch haben.

Die EGV ist der übliche Schrott  Starre Bewerbungsbemühungen,keine zugesicherten  Bewerbungskosten usw.
Also war mein Gegenvorschlag keine STARRE Zahl von 5 Bewerbungen sondern eine Regelung 3 bis 5 in die EGV zu schreiben.
Ich habe auch die Frage gestellt warum ich 5 Bewerbungen Monatlich nachweisen soll wenn man gleichzeitig in einem Bewerbungstraining ist ?

Lange Rede kurzer Sinn der VA ist gekommen und das Alpha JOBCENTER Weibchen hatte noch nicht mal die kleinste Änderung in Betracht gezogen.

Also Widerspruch ist raus,aber der Termin ist nun mal morgen,und ich wollte mal so fragen was man an Möglichkeiten hat dem Träger vor den Koffer zu Sch***en  !
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Onkel Tom

Naja, sorry..
So kann man leider kaum an Problemlösungen "konstruktiv", also zu deinem Vorteil arbeiten..

Nun gut, SB hat des Schriftstyle mukkiert, was ja das letzte Argumennt eines SB ist, wenn
schon vorab in der SB-Schublade dein Name auf eine Nachschubliste der Kanidaten für
Maßnahmenträger xy vertreten ist.. (Reine Spekkulation)

Du hast also schon ein Widerspruch nachweisbar dem SB zukommen lassen ?
Das ist erstmal ok aber wäre nett, wenn Du Inhalte dessen mir per PN zukommen lässt, damit ich
überhaupt einsteigen kann..

Selbstverständlich wird PN vertraulich behandelt und nach Beendigung des beackern unwiederuflich
gelöscht. ;)

Es gibt viele Möglichkeiten..

Was ist das für eine Maßnahme (nach § 16 in Verbindung mit ... ?) und wie lang soll die Maßnahme gehen ?

Zitat von: FrankyBoy am 12:28:12 Do. 27.April 2023... und das Alpha JOBCENTER Weibchen hatte noch nicht mal die kleinste Änderung in Betracht gezogen.

Naja, da hat die "Dame vom JC" (SB) laut EGV-Gedöns das wohl richtig gemacht, keine Änderungen vor zu nehmen.
jedoch solltest Du sie auch als "Mensch" betrachten.. Sowas fällt auf (auch deiner SB) und ist nicht gern gesehen.

Frust ist verständlich, sollte jedoch nicht "persönlich" ausarten, weil hilft nicht weiter und nun
sitzt Du ja am "JC-Schachbrett" um den "König" zu schlagen, was gegen den Willen des Teamleiter
gerichtet ist. Cool bleiben ist die beste Devise, sein Selbstbestimmungsrecht beim JC durch zu setzen.  ;D

Was stellst Du dir den grundlegend vor ?


Ps ! Beim Erstbesuch des Maßnahmenträger nichts sofort unterschreiben, sondern einsacken, da Du dir
alles in Ruhe zu hause durchlesen willst..
Lass Dich nicht verhartzen !

FrankyBoy

Zitat von: Onkel Tom am 13:15:53 Do. 27.April 2023Was stellst Du dir den grundlegend vor ?



Zum Termin gehen,(Info Veranstaltung) dem Rotz zuhören und jegliche Art von Dokument mit nach Hause nehmen um diese durch eine Rechtskundige Person prüfen zu lassen :D
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Onkel Tom

Jo, das ist erst mal das beste, um nicht unter die Räder zu kommen.

Zum Privatbereich alles zuhause lassen. Coaching hat nur auf Freiwilligkeit
Platz und der ist ja nicht vorhanden.. Weiter schnüffelt er für das JC mit,
was mit dir so los ist. (§ 61 SGB II)

Viel Glück und Daumendrück, das MT-Anleiter dich nicht besabbeln kann  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

FrankyBoy

So ich war jetzt mal frech und hab gefragt ob ich schon heute vorbeikommen könnte und die Damen und Herren waren so begeistert das man mich heute um 16 Uhr zum Info Gespräch kommen konnte und meinen Mastnahme Vertrag voller Freude mit nehmen durfte.
Die waren so Doof das sie mir sämtliche Papiere mitgegeben haben ohne das ich sie unterschrieben habe,bzw. Ich habe so getan als würde ich den Mist ausfüllen und nur noch Zeit brauchen das in Ruhe zu hause auszufüllen.
Ich lade den Mist mal hoch damit andere sich auch mal anschauen können was man NICHT unterschreiben muss.
Dann war noch ne Einwilligungserklärung zum DSGVO dabei die ich natürlich auch nicht unterschrieben habe.
Leider habe ich noch einen Termin am Nächten Dienstag zur Abgabe des Masnahmevertrages bekommen,da muss ich natürlich hin um zu sagen das mir das alles zu weit geht und ich das NICHT unterschreiben möchte.
 
Da steht auf der letzten Seite doch : Folgen der Nichtunterzeichnung ,die Datenverarbeitung ist für den Zweck der Vertragsdurchführung notwendig die Nichtunterzeichnung schließt die Dienste für Berufs und Weiterbildung durch die Sklaven GMBH aus-

Wie läd man hier bilder hoch?


https://ibb.co/mvDjhyJ
https://ibb.co/N6z2127
https://ibb.co/0YGvyFt
https://ibb.co/d4vm34L
https://ibb.co/bF9Jb3z
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dagobert

Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Onkel Tom

Hmm, bin angenehm über dein Handeln überrascht, das Du dich schon vor dem eigendlichem
Termin zum Träger begeben hast, um Infos ein zu sacken.  8)
Das sind diese Leute nicht gewohnt und da lässt es sich für ELO am besten wuppen..
Habe ich auch immer so gemacht..  :D

Den Punkt 7 würde ich streichen mit der Begründung AU wird beim JC nachgewiesen und Träger
kann eine Kopie bekommen.. Feddisch. (Legitim und kein Sanktionsgrund)

Weiter ist Punkt 7 durch dagoberts Tipp  :D  veraltet, da ja nun die Erfüllung dessen
"vom Wohlwollen dritter abhängig ist", ob dein Doc überhaupt noch AU auf Papier ausstellt. ?


Beim Punkt 17 und 19 bekomme ich Bauchschmerzen und würde beide Absätze streichen weil :

Zu Punkt 17 könnte Administrator dir einfach was unterstellen, was für dich negative Folgen hätte.
Hüstel.. Habe selbst erleben dürfen, wie ein Träger 2007 die Teilnehmer auf solch krumme Touren
auf Selbstverschulden systematisch raus warf um Erfolgsquote für sich zu verschönern..  :Q
(Rauswurf wegen Zweckentfremdung des PC)
Weiter bist Du nicht dafür verantwortlich, das Admin seines Jobs fit genug ist etc.

Punkt 19 ist unüblich. Harke da noch mal nach, ob Du ein USB-Stick bekämst, um darauf deine
persönlichen Daten wie Bewerbungsunterlagen / Bewerbungsverlauf zu verwalten.

Das Hosten von Bewerbungsunterlagen auf dem MT-Server ist von der BA laut Leistungsbeschreibungen
solcher Maßnahmen unerwünscht, beziehungsweise wird das vorausgesetzt, das Teilnehmer auf ihren
eigenen USB-Stick Daten bearbeiten und verwalten.

Daher Du ja im Widerspruchsverfahren stehst, solltest Du dir Den USB-Stick nicht gegen
Unterschrift geben lassen, da du dich dann schon rechtlich betrachtet "kommulativ Leistung
angenommen" hättest und dir das als Einverständnis zur Maßnahme ausgelegt werden würde.
Ich würde dazu einen eigenen noch orginalverpackten neuen USB-Stick mit bringen.

Da bist Du also an einem dicken Fisch von Maßnahmenträger gelandet und kannst anbei mit
"Fließband-Elo-Verarbeitung" rechnen. Bei denen hier bestimmt bestens bekannt..

Nun gibbet ja verschiedene Aktivierungsmaßnahmen.

Soll bei dir nur die Bewerbungsmappe gepimmt werden oder handelt es sich um eine Maßnahme, die länger
als 3 Wochen dauert ? Ist anbei auch von "Choaching" die Rede ?


Aber nun geht es hier auch um die Wurst, wie die Einwilligungserklärung zum DSGVO genauer aus sieht,
da sich darin meistens Haare finden lassen, eine Maßnahme vorab sanktionsfrei ab zu wehren.
Kannst Du sie bitte auch einsehbar machen ?


Leider ist das Hochladen bei Chefduzen nicht möglich, kannst ja im Nachhinein selbst im Beitrag und
auf dem Filehoster löschen..Sehe jedoch keinen Grund dazu, da gegenwärtig keine Identifikation deiner
Person möglich ist.  ;)


Ich hätte kein Bock drauf, mir ein "Selbstoptimierungsterror" ans Bein binden zu lassen und würde
nur darauf lauern, das Anleiter "ausfällig" auf mein "mundfaules" Verhalten beim "Erstbesuch" wird
und ich den Termin a la "So können wir nicht miteinander reden !" gelassen beenden kann.


Will er dich eher los werden wie Du ihn, lass dir bitte schriftlich eine Besuchsbestätigung und den
Grund geben, warum Du dort "nicht teilnehmen darfst".
Zu Hause gleich Erinnerungsprotokoll anfertigen und JC darüber schriftlich informieren, das Du nicht
gewillt bist, da noch mal zu erscheinen.

Nach einem Beschwerdeschreiben zum SB gibst ja einen "wichtigen Grund" an und hast zudem die
Fliege § 39 SGB II erschlagen. War da und erledigt..

Gab es übergrifflichen Dialog, tut es dem § 65 SGB I Absatz 1 Satz 2 ganz gut..
(Notwendiges Vertrauensverhältnis beim Erstgespräch zerüttet ?)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 23:16:02 Do. 27.April 2023Weiter ist Punkt 7 durch dagoberts Tipp  :D  veraltet, da ja nun die Erfüllung dessen
"vom Wohlwollen dritter abhängig ist", ob dein Doc überhaupt noch AU auf Papier ausstellt. ?
Wird er wohl machen, kann aber jetzt Geld kosten.
Wenn der MT sowas haben will, dann gehört da auch die Kostenübernahme mit rein.
Wer die Rechnung bestellt, der zahlt sie auch.

Zitat von: Onkel Tom am 23:16:02 Do. 27.April 2023Nach einem Beschwerdeschreiben zum SB gibst ja einen "wichtigen Grund" an und hast zudem die
Fliege § 39 SGB II erschlagen. War da und erledigt..
Was hat der 39er damit zu tun?
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

FrankyBoy

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob ich dem Träger wirklich diese Punkte die hier genannt wurden  ankreiden sollte,ich hatte die Strategie das ich meinen VA nicht aushändigen werde da es sich um eine Rechtsangelegenheit zwischen dem Mobcenter und mir handelt und nicht um ein öffentlich Rechtlichen Vertrag.
Die Unterschrift würde ich ablehnen da es keine Rechtsgrundlage gibt mit Dritten Verträge abzuschießen und das ich in keinem Fall eine Einwilligungserklärung zur Datenvereinbarung zu geben.


https://ibb.co/NnDRV29
https://ibb.co/hMNcczt
https://ibb.co/3dZ7rLW
https://ibb.co/gyKhbC8
https://ibb.co/L0W3bDs

@Onkel Tom
Ich hab schon ne Unterschrift das ich da war !
See You on the Other Side

Onkel Tom

Soweit mir bekannt ist, wird gern bei Nichterscheinen über den Weg
"Allgemeine Meldepflicht" 309er SGB III sanktioniert und mit dem
39er in einem Sanktionsbescheid unterstrichen..

Im Fall, das die EGV nicht abgeschlossen oder EGV-VA widersprochen
wurde, schließt den 39er nicht aus..

Deswegen empfehle ich den Erstbesuch zu einer Maßnahme nach dem Motto
Gebe so wenig wie möglich preis, unterschreibe nichts und finde den
"wichtigen Grund" zur Ablehnung einer Maßnahme.

Ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ist ja über das SG möglich,
der bescheidet, ob Antritt zur Maßnahme oder nicht aber üblich, das
erst der Widerspruch entschieden wird, um zu klagen.

Jo, dieses Sanktionsgetrixe um das Erscheinen müsste mal neu aufgedröselt
werden. Ich gehe jedoch davon aus, das das JC und MT den Erstbesuch
aus ihrer Sicht als Beratungstermin erklären, um den 309er wirken zu
lassen.
Ob dies noch up to date ist, bin ich mir nicht mahr ganz so sicher,
zumal ja ab 01.07.2023 der EGV(-VA) Tamtam durch Kooperationsvereinbarung
abgelöst wird.

Ich nehme an, das es SB alleinig darum geht, FrankyBoy an einer Aktivierungs-
maßnahme nicht "vorbei gleiten" zu lassen. (Coaching schmackhaft machen).

Aber dazu müsste FrankyBoy hier beschreiben, warum SB das so will, was sie will.
Der Schriftstyle der Bewerbung allein rechtfertigt das meiner Vermutung nach nicht.
Fraglich ist ja auch die Vorgeschichte, was bei Frankyboy seid Ende der Schonungs-
phase wegen Corona gelaufen ist. Zu den Feinheiten könnte FrankyBoy dir über
PN benennen, was die EGV-VA von ihm abverlangt (Verpflichtungsteil).  ;)


Edit:
FrankyBoy war schneller, wie mein Beitrag fertig.

Schön, das Du bereits eine Besuchsbestätigung hast, jedoch steht der
"Erstbesuch" wegen des Datums wohl doch noch an, sofern DS-Vereinbarung
keine Ablehnungsgründe her gibt. Gleich mal nach schauen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Onkel Tom

Garnicht nett, das in der Datenschutzvereinbarung die Anwendung
des § 61 SGB II verheimlicht wird, beziehungsweise nur im letzten
Absatz auf Seite 2 vermuten lässt.

Anbei geht es um die Beurteilung des Teilnehmers durch den Maßnahmenträger,
was dem JC-SB wichtig ist, um künftig Elo besser "händeln" zu können.

Weiter schrammt die Einwilligung an Daten rum, die als Privatangelegenheit
des Elos zuzuordnen sind und dem JC meines Erachten nichts angeht.
Hinzu kommt die Ausforschung von Schlüsselquallifikationen des Teilnehmers
sowie seines Verhalten.

Jo, unter anderem der Grund, solche Maßnahmen on Masse zu verbraten.
Kommt nun Coaching mit ins Spiel, wird es ganz gruselig, was privates
angeht.

DS-Vereinbarung gibt nicht wirklich her, welche Daten (Einzelheiten) dies
umfasst und "Kooperationspartner" sind hier auch nicht klar benannt, wer
was an Daten übermittelt bekommt.

Unterschrift ? Nö, das Ding ist nicht überschaubar genug und Erklärung(en)
zur Beurteilungspraxis im Sinne des § 61 SGB fehlen gänzlich.

Kannst Dir gern eine Ablehnung wegen fehlender DS-Vereinbarung vom MT geben
lassen.. Bist ja nun nicht in der Lage in kürzester Zeit zu verstehen, was
anhand der Gesetze so alles an Daten dazu gehören, die hier als gesetzlich
vorgeschrieben bezeichnet sind. (Keinerlei Aufklärung zum 61er).

Da keinerlei Einverständnis zur Teilnahme an der Maßnahme vorhanden ist, kann
man eine Beurteilung auch besser anfechten, die ja für die nächsten 10 Jahre
die Mobcenterakte versauen könnte.

Ich nehme jedoch an, das nur der Erstbesuch funzt und FrankyBoy abgewiesen wird..
Wegen Nichtunterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung kann auch nicht
sanktioniert werden  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

FrankyBoy

Mit deiner Annahme  liegst du wahrscheinlich gar nicht so daneben,in der Pandemie Zeit hatte ich über 2,3 Jahre keinen Kontakt zu Irgendjemanden vom Jobcenter,meine Tel. Nr, habe ich schon vor Jahren löschen lassen.
Den Hammer habe ich ja noch gar nicht erzählt ich war vor ca.3 ½ Jahren beim selben Träger und hatte nach § 16 i SGB 2 schon mal ein Vorstellungsgespräch bei dem ich ebenfalls nichts unterschrieben habe und nach 10 Min. nach Hausrecht hinaus befördert wurde.

Dies hatte ich beim Termin mit meiner Fachkraft erwähnt,und ihr auch begreiflich gemacht das ich jeden Vertrag von einer Rechtskundigen Person prüfen lasse insbesondere wenn es sich um den Träger handelt der mich schon mal wegen nicht unterschritt hinaus komplimentiert hatte.

Es hat auch nichts genutzt das ihr sagte das wenn man immer das gleiche tut und ein anderes Ergebnis erwartet,die Definition von Wahnsinn ist.

Ich denke eher das jetzt noch schnell EGV für alle raus gehauen werden sollen um möglichst die kommenden Kooperations- Pläne zu umgehen,wer jetzt noch ne EGV unterschreibt ist &Monate an ein Rechtsverbindliches Pamphlet gebunden,ist aber nur meine Meinung.

@Onkel Tom

Danke Mann im Falle des Falles kann ich jede Art von Munition gebrauchen !
See You on the Other Side

Onkel Tom

Danke für deine Infos. Da habe ich wohl richtig gerochen, das SB auf dem Trip ist
"ELO hat sich lang genug gedrückt, den will ich jetzt in eine Maßnahme pressen und
will über den MT wissen, wie ich ihn an die Substanz gehen kann, damit ELO parriert"..

Naja, ich gehe davon aus, das Du das zu verhindern verstehst. Daumendrück  :)


Die Raushauerei von EGVs zögert Kooperationsplanung nur bis Ende dieses Jahres
hinaus aber hast Recht, weil KO-Plan auch mehr Zeit erfordert als mal ebend flott
eine EGV-VA aus zu drucken..

Ich befürchte jedoch, das KO-Plan komplizierter für Elos wird, da anbei Vertragsrechte
ausgenockt werden. Da könnte man noch einige Überraschungen erwarten bis hin zur
permanennten 30% Sanktion (in Serie).

Irgendwie wird der BA schon was einfallen, die Sanktionsquote ausgleichen zu können.
Das Petzertum der Maßnahmenträgerschaft wird anbei eine wichtigere Rolle einnehmen.

Jo, so kann man die H4-Thyranei zum MT outsourcen und SG hat ein Problem mit
Zuständigkeiten, weil Verursacher nicht mehr das JC sondern MT ist und Elos
finanziell kaum in der Lage sind, Zivilprozesse durch zu halten.

Aber das sind auch nur meine Vermutungen, wie sich das mit KO-Plan und Schlichtungs-
stelle entwickeln könnte.
Genau so ausgebufft von der Politik, wie die damalige Flintenuschi bei dem
Kallay-Prozess die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht umschiffte..  >:(

Glaskugel-Glotzerei lässt grüßen  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

FrankyBoy

Zitat von: Onkel Tom am 10:42:18 Fr. 28.April 2023Die Raushauerei von EGVs zögert Kooperationsplanung nur bis Ende dieses Jahres
hinaus aber hast Recht, weil KO-Plan auch mehr Zeit erfordert als mal ebend flott
eine EGV-VA aus zu drucken..

Ich befürchte jedoch, das KO-Plan komplizierter für Elos wird, da anbei Vertragsrechte
ausgenockt werden. Da könnte man noch einige Überraschungen erwarten bis hin zur
permanennten 30% Sanktion (in Serie).


Das war auch mein Gedanke zu den Kooperationsplänen,allerdings habe ich irgendwo gelesen das man diese Pläne durch nicht mitnahmen ,also bei der Fachkraft liegenlassen eine so genanntes Schlichtungs- Verfahren anstößt und man 1 Mont Zeit hat sich zu einigen,das wäre immer noch länger als die Bedenkzeit zur Unterschrift einer EGV aber wie du schon geschrieben hast Glaskugel -Glotzen.
 
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FrankyBoy

Habe den Termin beim Träger hinter mir die Leute auf dem Büro waren sichtlich überfordert keine Unterschriften unter ihren DSGVO Einwilligungs- Kram zu bekommen,mit den Worten da werden sie aber noch was von ihrer Fachkraft hören ,war ich nach 9 min mit Unterschrift das ich bei dem Termin war wieder in Freiheit  ::)
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Draisine

Zitat von: FrankyBoy am 16:07:58 Mi. 03.Mai 2023Habe den Termin beim Träger hinter mir die Leute auf dem Büro waren sichtlich überfordert keine Unterschriften unter ihren DSGVO Einwilligungs- Kram zu bekommen,mit den Worten da werden sie aber noch was von ihrer Fachkraft hören ,war ich nach 9 min mit Unterschrift das ich bei dem Termin war wieder in Freiheit  ::)

Super - Denn in dieser DSGVO war eine ganz große Sauerei inbegriffen. Ich meine das Blatt zu Artikel 6 DSGVO -bezüglich Deiner Gesundheitsdaten. Denn der Träger hat mal wieder die Grundsätze unterschlagen  -wo Artikel 9 grundsätzlich vor Artikel 6 geht . Und der  Träger fällt nicht unter die Ausnahmetatbestände, die Artikel 9 beschreibt. Zum Beispiel. Guck selbst:

https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

FrankyBoy

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