ARGE MK – die Sanktionsschikanen weiten sich aus

Begonnen von Telekom-Richter, 08:04:47 Sa. 02.Oktober 2010

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Telekom-Richter

Nach jahrzehntelanger Arbeit stürzt ein Mann in Arbeitslosigkeit und gerät bei der ARGE Märkischer Kreis in Hemer an einen Sachbearbeiter, dessen einziges Ziel die Sanktionierung zu sein scheint.
Er überzieht den 55-jährigen mit Auflagen, die vielleicht im Normalfall angemessen sind, den Erwerbslosen aber offensichtlich zurzeit überfordern.
In kurzen Abständen wird mehrfach sanktioniert. Ein erteilter 6. Sanktionsbescheid in Folge sieht eine totale Leistungsverweigerung für die Monate August, September und Oktober 2010 vor.

Keine Leistungen, keine Miete, keine Heizkosten, keine Gnade.

Er findet Hilfe bei dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn,
. . . und das Blatt wendet sich.

Die Widerspruchstelle knickt ein, vier Sanktionen werden kommentarlos aufgehoben, um den Beschwerdewert zu unterlaufen, aber die Widerspruchstelle der ARGE MK versucht eine höchst mögliche Sanktion (20%) aufrecht zu halten.

Bei der Durchsicht der Bescheide tauchen etliche Fehler auf, so dass elf Bescheide mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden. Die inkompetenten Sachbearbeiter machten etliche Fehler. Jetzt ist ein Rechtsanwalt beauftragt, mehrere Widersprüche durchzusetzen. 

Widerstand lohnt.

Die Dokumentation seines Rechtsstreites mit anonymisierten Schriftwechseln auf beispielklagen.de

http://www.beispielklagen.de/klage026.html

Ein Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. Die Sache hat ein Nachspiel.
Ich werde weiter berichten.

Sir Vival

Und davon weiss die Politik.
Das kann MIR keiner von denen vormachen ("......das sind Einzelfälle......" / ".......davon weiss ich nichts....." usw.).
Und vor allem eine weiss es ganz genau, weil sie alles unter sich hat:
Die Frau zum Leyen!

Alles andere ist LÜGE und BÜRGERBETRUG!!

Da werden absichtlich Sanktionen wild umhergeschleudert. Erstmal schiessen, dann fragen, ne?

Habe ich bei der Antragsvorbereitung ebenso mitgemacht (siehe mein thread "ALG2 - eine andere Welt"). Zwar nicht so schlimm wie eine Sanktion, wenn man schon mittendrin steckt, aber man bekommt da als "zukünftiger, bzw. ptentieller Sozialschmarotzer" gleich mal mitgeteilt, dass es so nicht geht!

Und das nennt sich dann "Sozialstaat"!
Da kann ich nur sagen: "Kill´em pigs!"
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Dora

Zitat von: Telekom-Richter am 08:04:47 Sa. 02.Oktober 2010
Nach jahrzehntelanger Arbeit stürzt ein Mann in Arbeitslosigkeit und gerät bei der ARGE Märkischer Kreis in Hemer an einen Sachbearbeiter, dessen einziges Ziel die Sanktionierung zu sein scheint.
Er überzieht den 55-jährigen mit Auflagen, die vielleicht im Normalfall angemessen sind, den Erwerbslosen aber offensichtlich zurzeit überfordern.
In kurzen Abständen wird mehrfach sanktioniert. Ein erteilter 6. Sanktionsbescheid in Folge sieht eine totale Leistungsverweigerung für die Monate August, September und Oktober 2010 vor.

Keine Leistungen, keine Miete, keine Heizkosten, keine Gnade.

Er findet Hilfe bei dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn,
. . . und das Blatt wendet sich.

Die Widerspruchstelle knickt ein, vier Sanktionen werden kommentarlos aufgehoben, um den Beschwerdewert zu unterlaufen, aber die Widerspruchstelle der ARGE MK versucht eine höchst mögliche Sanktion (20%) aufrecht zu halten.

Bei der Durchsicht der Bescheide tauchen etliche Fehler auf, so dass elf Bescheide mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden. Die inkompetenten Sachbearbeiter machten etliche Fehler. Jetzt ist ein Rechtsanwalt beauftragt, mehrere Widersprüche durchzusetzen.  

Widerstand lohnt.

Die Dokumentation seines Rechtsstreites mit anonymisierten Schriftwechseln auf beispielklagen.de

http://www.beispielklagen.de/klage026.html

Ein Beschwerdeverfahren ist noch anhängig. Die Sache hat ein Nachspiel.
Ich werde weiter berichten.


Ein schönes Beispiel dafür, dass Sach- und Rechtskundiger Widerstand auch von juristischen Laien möglich ist und zum Erfolg führen kann!
Uns dies auch dann, wenn die Leute - wie so oft z. B. auch bei uns - erst dann kommen, wenn EGV schon unterschrieben haben und bereits Sanktionen in Gang gesetzt wurden.
Kein Problem!

Leichter ist es und schneller geht es allerdings, wenn die Leute keine EGV unterschreiben sondern diese mitnehmen und zu einem Verein oder Ini damit gehen und dann alles weitere mit Beistand machen.

Und wer z. B. von Anfang an zu uns kommt, kann sich EGV samt Stress, Sanktionen und Verwaltungsakt, unfreundlichen Umgangston und Gängelei etc. sparen.

Das ohnehin unzureichende Existenzminimum ist unverfügbar und muss eingelöst werden. Das hat auch das BVerfG wieder bestätigt. (Siehe auch BverfG Urteil vom 09.02.10, Randnr. 133).


Streetfigther

Guten Tag und Hallo!
Zum Beitrag:Im Landkreis Stendal habe ich auch so eine Vermittlerin die nur über Sanktionen redet aber kein Konzept hat wie man einen 58 jährigen in Arbeit bringen könnte.Ich kann mich nur auf dem 1. Arbeitsmarkt bewerben,dazu fehlt mir aber die Sehhilfe um den Job als LKW-Fahrer aus führen zu können.Da ich schon 207 Euro monatlich in die Mobilität investieren muß ist es unmöglich aus dem Regelsatz eine Sehhilfe zu erwirtschaften.Die Sehhilfe ist in meinem Fürerschein eigetragen und die Vermittlerin droht trotzdem bis zum kompletten Leistungsentzug.Da ich die letzte EGV nicht unterschrieben hatte hat sie den Spieß umgedreht-sie unterschreibt erst wenn ich unterschrieben habe.Eine Maßnahme auf dem 2. Arbeitsmarkt lehnt sie grundsätzlich ab.Selbst dazu braucht ich einen PKW wie auch im privaten Bereich nichts ohne geht.Jetzt habe ich einen Änderungsantrag zur EGV gestellt,mal sehen wie sie reagiert,in der EGV ist nur bla bla und Kannbestimmungen.Eine Leistungskürzung gab es bisher noch nicht,inzwischen hat sie aber mittbekommen das ich die Arge im Juli 2010 verklagt habe.Dementsprechend kommen jetzt zum 1.mal Vermittlungsvorschläge-die größte Entfernung einfache Fahrt sind 560 km die keiner vorfinanziern kann wenn man nicht weiß ob man das Geld wiederbekommt.Ich denke das jetzt die Chikane anfangen.Ich wäre Froh wenn ich Arbeit hätte kann aber nicht gegen die STVO verstoßen!Als Kraftfahrer steht man sowiso halb im Knast weil die Chefs sich nur selten an Regeln halten wollen.
Was passiert bei einem Verwaltungsaakt??

Lottinka

Bei einem Verwaltungsakt legt man Widerspruch ein ;-) Wenn die EGv per VA kommt wird die EGv ohne Deine Zustimmung gültig. Du hast aber 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Derzeit ist der VA noch nicht gesetzlich niedergelegt, das bedeutet das die Wahrscheinlichkeit, das ein VA durchgesetzt wird, sehr gering ist. Sollte den neuen Gesetzentwürfen allerdings zugestimmt werden, ist der VA der EGV gleichgesetzt. Und das bedeutet ein hohes Maß an Sanktionssicherheit für den sanktionswütigen Sachbearbeiter. Aber ich bin kein Anwalt :-) und mein letzter VA ist schon etwas länger her. Wahrscheinlich ändert sich das bald wieder :-( 

b.d.

nu malt ma nich den teufel an die wand, die möglichkeiten von WIDERSPRUCH und ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG/EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ können se ja nu nich so einfach abschaffen.

zu neuen gesetzen gibts auch immer die entsprechenden lücken dazu...

Lottinka

:-), ja, da hast Du Recht. Irgendwie setzt das Wort Verwaltunsgakt bei mir jede Menge Adrenalin frei.

x-ray

Zitatist der VA der EGV gleichgesetzt

Ein VA ist immer noch ein Verwaltungsakt und auch keine Erfindung allein für das SGB II oder III, sondern Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetzes.  Der muss rechtmässig sein, ansonsten kann er auf Nichtigkeit angefochten werden. Es ist eben nicht so, dass deswegen jeder Blödsinn hingenommen werden muss, den sich der SB beim Scheissen ausdenkt. Sooo einfach ist das auch wieder nicht, wie die sich gerne aufspielen. Natürlich vorausgesetzt, man macht sich kundig, wehrt sich und jammert nicht nur rum  ;)
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

b.d.


Zitatist der VA der EGV gleichgesetzt

wer hat den denn losgelassen? ich nix haben lese diese scheisse hier?

wenn, dann wird ja wohl eher andersrum n schuh draus, weil nach § 58 SGB X ne EGV nichtig ist, wenn ein gleichlautender VA nichtig wäre...


x-ray

@b.d.
du lesen Antwort #4

Zitatwenn, dann wird ja wohl eher andersrum n schuh draus, weil nach § 58 SGB X ne EGV nichtig ist, wenn ein gleichlautender VA nichtig wäre...

Der VA lässt sich besser anfechten als die freiwillig unterschriebene EGV, weil bei sofortigem Widerspruch glasklar noch dazu der Einigungsmangel zu erkennen ist. Ansonsten ja, eine Sanktion darf nur erfolgen, wenn die EGV auch rechtmässig ist, setzt aber genauso voraus, dass mensch den Arsch hochbekommt. Von selbst klingelt der Richter nicht an der Haustür und fragt , ob er mal  EGV, VA oder die daraus folgende Sanktion auf Rechtmässigkeit überprüfen darf. Ich mag gar nicht die Dunkelziffer der nicht "rechtmässigen" Sanktionen wissen  >:(
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

b.d.

Zitatx-ray

Der VA lässt sich besser anfechten als die freiwillig unterschriebene EGV, weil bei sofortigem Widerspruch glasklar noch dazu der Einigungsmangel zu erkennen ist.

STOP!!! einigungsmangel spielt bei nem VA keine rolle! VA kann immer das einseitige handeln sein, dass ist das wesen des VA! theoretisch können die auch reinschreiben, du sollst jeden tag 5 mal gen osten beten... ;D

"besser (oder schlechter) anfechten" darf eigentlich nicht von der form abhängen, dass hängt hierzulande "komischerweise" vom willen (oder unwillen) des richters ab! WILLKÜR!!!

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