Umkleidezeit eines Mitarbeiters eines Müllheizkraftwerks kann Arbeitszeit sein

Begonnen von dagobert, 16:29:06 Mo. 09.Mai 2016

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dagobert

ZitatHessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2015 - 16 Sa 494/15 -

Umkleidezeit eines Mitarbeiters eines Müllheizkraftwerks kann zur Arbeitszeit zählen
Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in stark verschmutzter Arbeitskleidung nicht zumutbar
http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LAG_16-Sa-49415_Umkleidezeit-eines-Mitarbeiters-eines-Muellheizkraftwerks-kann-zur-Arbeitszeit-zaehlen.news22557.htm
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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