AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!

Begonnen von Rappelkistenrebell, 18:22:02 So. 23.März 2014

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Rappelkistenrebell

AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!

Enorm wichtig: Bitte teilt diesen Beitrag zuerst bevor ihr unserer Anleitung folgt! Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv! Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf. Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch. Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen.

WICHTIG:
Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!

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Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Mitfreundlichen Grüßen
Max Mustermann

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Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe:

Augenzeugenbericht eines österreichischen EU-Abgeordneten der als Wahlbeobachter beim Krim-Referendum in Jalta war:

www.facebook.com/photo.php?v=673994502647013

NATO-Gipfel: US-Kriegsveteranen werfen ihre Orden weg

https://www.facebook.com/photo.php?v=674667582579705

ARD

www.facebook.com/Anonymous.Kollektiv/posts/437979359668202

www.facebook.com/Anonymous.Kollektiv/posts/437805766352228

Deutschlandfunk

www.facebook.com/photo.php?v=673789082667555

(Der Deutschlandfunk bezeichnete ukrainische Nazis als Zitat: "Reformkräfte")

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Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld!

Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir rechnen kurz:

105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.

Linkverweise:
Vertrag zu Lasten Dritter
Privatautonomie
rechtswoerterbuch – privatautonomie
Vertragsfreiheit
rechtswoerterbuch – vertragsfreiheit
Vertragsrecht
Vertrag
Treu_und_Glauben
Politik


Musterschreiben gegen die GEZ

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/gremien101.html

http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

Weitere Infos unter:

Internet: http://www.online-boykott.de/de/
Forum: http://gez-boykott.de/Forum/index.php
Facebook: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Naja, hatten wir da im anderen Thread nicht die Beispiele, das es eben so einfach nicht ist?
Wenn das Gericht die Klage abweist zahlt auch keiner irgendwelche 105 €!

Ich kenne keinen einzigen, nachweisbaren Fall bei dem das geklappt hätte!

Rappelkistenrebell

Ich auch nicht,Rudolf.....aber es wäre interessant zu wissen ob es jemand so versucht hat und was bei rumkommt!
Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe.
Recht und Gerechtigkeit ist auch nicht dasselbe!
Juristisches Recht ist nicht dasselbe wie moralisches Recht.

Krieg= Frieden
Freiheit= Sklaverei
Unwissenheit= Stärke
brd= Rechtsstaat
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Ja, und genau diese Frage haben wir schon mal in diesem Thread gestellt:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=22601.0

Es nervt ein bißchen wenn zu einem Thema, das schon in einem Thread behandelt wird, noch mal 20 neue Threads mit genau der gleichen Frage aufgemacht werden.
Außerdem wird es dann unübersichtlich.


schwarzrot


http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8
Der Passauer Jurist Ermano Geuer (28) klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den neuen Rundfunkbeitrag.


http://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

schwarzrot

Mal kurz ne info zu meinem aktuellen stand.
Habe den obigen text den GEZ-nachfolgemafiosis, mit einschreiben zugeschickt, deren 'registierung' widersprochen und bekräftigt, dass ich an deren mist nicht interessiert bin.
Dann passierte erstmal über 3 monate nix. Leider haben die mir inzwischen geantwortet, mit floskeln, wie sehr denen angeblich 'ein sorgfältiger umgang mit persönlichen daten wichtig' wäre, angeblich alles löschen, was sie nicht mehr benötigen und dass ich angeblich einen befreiungsantrag gestellt und somit von denen eine befreiung bis diesen monat hätte (d.h. sie verzichten auf ihre schwachsinnige forderung vom 1.1.2013 bis dato, immerhin).

Interessant ist: Ich habe keinen antrag für eine befreiung gestellt, sondern nur den zettel vom 'job'center hingeschickt, aber keinen 'befreiungsantrag' ausgefüllt, oder dies im schreiben verlangt, weil ich eben, wie oben schon erwähnt, gar nicht an deren propaganda&volxverdummungs-'service' interessiert bin, oder diesen nutze, geschweige denn mit denen irgendwelche verträge eingegangen bin.

Angeblich bin ich 'verpflichtet' wegen eines ominösen 'rundfunkbeitragsstaatsvertrags', den andere geschlossen haben und ich zahlen soll, kann aber gegen den 'bescheid' 'widerspruch' einlegen, was ich natürlich machen werde.

Wäre über erfahrungen von anderen harcore-leuten, die ebenfalls die zahlung verweigern, interessiert.
Wie es ausschaut, sind ja leider bisher fast alle gerichtlichen klagen gegen diese verfassungswidrige quasi-ländersteuer abgeschmettert, oder (viel mehr) gar nicht erst (BferfG) angenommen worden.

Es will mir nicht in den kopf, dass irgendwelche sog. 'ministerpräsidenten', mit irgendwelchen unternehmen, irgendwelche verträge abschliessen und mich damit zur zahlung zwingen können.

Wenn das gehen würde, mache ich morgen mit Rudi, od. Kuddel, 200 'verträge' und ihr anderen dürft dann unseren lebendsabend finanzieren!  :D
Ah, ja, als begründung sagen wir dann, wir sind seit jahren im internet, also hättet ihr unser 'angebot' mit 'mediengeräten' nutzen können!!  :o
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

BGS

Eventuell ist massenweises Auswandern endlich eine gute Antwort auf z. B. den dreisten und unverschämten GEZ-Schwachsinn?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker

Hihi, ja lasst uns mal einen  Vertrag aufsetzen! ;D

Also ich hab am Anfang auch nur diesen Zettel vom JC hingeschickt.
Da kam dann aber irgendwann dieser Antrag bins Haus geflattert únd das ich den doch unterschreiben müsste und blablabla!
Auf anraten von admin (ich glaube zumindest das er es war) hab ich den Scheiß dann aber ausgefüllt und zurückgeschickt.
Nun bin ich von dem Dreck befreit aber registriert.
Rechtlich sieht es ja tatsächlich ziemlich Mau aus und von den Leuten, die von ihren Blogs getönt haben, wie sehr sie sich gegen die GEZ wehren werden...und bis vor das Bundesverfassungsgericht....und dann hinten links in die Kantine...hört und liest man auch nix mehr! :(

schwarzrot

Nee BSG, Norwegen ist mir in 2/3 des jahres echt zu arschkalt und was soll aus diesem scheissland werden, wenn alle guten abhauen.
Dann stehen die aber schnell wieder als besatzungstruppe vor deiner haustür!  :(

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:15:41 Sa. 16.August 2014
Da kam dann aber irgendwann dieser Antrag bins Haus geflattert únd das ich den doch unterschreiben müsste und blablabla!
Auf anraten von admin (ich glaube zumindest das er es war) hab ich den Scheiß dann aber ausgefüllt und zurückgeschickt.
Nun bin ich von dem Dreck befreit aber registriert.
Hmm, ich werd das gefühl nicht los, dass man genau in dem moment seine position aufgibt und denen damit erst die möglichkeit gibt, ihre scheisse rechtlich wasserdicht zu gestalten.
Erinnert irgendwie an 'freiwillig' unterzeichnete 'EGV's des 'job'centers.
Zitat
Rechtlich sieht es ja tatsächlich ziemlich Mau aus und von den Leuten, die von ihren Blogs getönt haben, wie sehr sie sich gegen die GEZ wehren werden...und bis vor das Bundesverfassungsgericht....und dann hinten links in die Kantine...hört und liest man auch nix mehr! :(

Naja, es gibt durch aus einige, die bisher geklagt haben, oder deren klagen nicht angenommen wurden (liste ist in der mehrzahl aus diesem grund leider recht depri):
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

Ich glaub ich muss in der sache doch mal nen anwalt nerven, weil ich den nun mir zugeschickten 'bescheid', der von falschen behauptungen ausgeht (ich hätte eine 'befreiung' nachgefragt), eigentlich ablehnen möchte.
Rechtlich interessant wäre für mich, ob die dann die nummer mit ihren beiträgen seit 2013 wieder durchziehen können, oder durch ihren 'bescheid' schon zugegeben haben, dass sie damit nix können.

Mich wundert auch, dass ich überhaupt keine zusammenschlüsse in dieser richtung finden konnte.
Bei den piraten nicht, bei den restlichen parteien -erst recht nicht!  >:(

Wie war doch der spruch? 'Die doitschen fangen erst an sich zu verteidigen, wenn sie nix mehr haben, was sich zu verteidigen lohnt!'
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatErinnert irgendwie an 'freiwillig' unterzeichnete 'EGV's des 'job'centers.

Ja, aber da gibt es Urteile und nachfordern können die auch nix!
Die GEZ- Mafia dagegen angeblich schon.
Und das würde mir finanziell komplett das Genick brechen. (Nach KK und Betriebskosten- Nachzahlung)
Soll doch Dirk Rossmann erst mal klagen, der hat genug Kohle! :o


*Edit (oder wie die heißt)*

ZitatDas bayrische Verfassungsgericht hat die Rundfunkgebühr für verfassungsgemäß erklärt. Damit ist die Klage eines Juristen und der Drogeriekette Rossmann abgewiesen.

http://www.focus.de/finanzen/news/rundbeitrag-zulaessig-verfassungsrichter-weisen-klage-gegen-zwangsabgabe-ab_id_3845879.html

Ülpe

Ein herzliches Hallo an Alle,

das von schwarzrot angesprochene Problem der 'GEZ-Gebühren' hat auch mich getroffen.  Genauso wie Du, schwarzrot, möchte ich mich von der GEZ bzw. dem Beitragsservice weder zwangsregistrieren, noch zur Zahlung vergangener  und zukünftiger Beiträge verpflichten lassen (mir geht's ums Prinzip). Deshalb habe ich auch bis jetzt auf entsprechende Zahlungsaufforderungen und auszufüllende Registrierungsformulare nicht reagiert. Auch eine sogenannte Bestätigung der Anmeldung habe ich bislang nicht beantwortet.

Mein letztes Schreiben, welches ich vom Beitragsservice erhalten habe, enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung. Außerdem habe ich durch das Sozialamt nie einen Befreiungsantrag zugeschickt bekommen.

Schon allein wegen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung möchte ich immer noch nicht aktiv werden. Deswegen bin ich aber auch ein wenig unsicher und weiß nicht genau, ob das die richtige Vorgehensweise ist. Irgendwelche Tipps oder so?

Freue mich auf eine Antwort.
Grüße Ülpe


PS: Ich wollte das Schreiben hier einbinden, aber leider funktioniert das nicht.


schwarzrot

Was soll dat denn? Ham wir dir nicht schnell genug geantwortet, oder was?
Sorry, ich hab auch keine speziellen 'tips', ausser was ich schon geschrieben hab, daher hatte ich gewartet, dass vielleicht sonst noch wer was schreibt.
Kommt halt vor, dass niemand weiterweiss, oder dass erst nach ner woche jemand antwortet: Wir sind hier ja nicht hauptamtlich angestellt.
Postest du zum ersten mal in einem forum?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

Moin,

auf diese Info bin ich Letztens rein zufällig gestoßen:

ZitatIm Verwaltungsrecht ist der Realakt als Handlungsform der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsakt dadurch abzugrenzen, dass ihm dessen Regelungswirkung fehlt. Hinweise und Belehrungen als solche sind lediglich Realakte, ebenso Handlungen, die nur auf einen Verwaltungsakt vorbereiten. Ein praktisch wichtiges Beispiel für eine solche vorbereitende Maßnahme ist die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: ,,MPU") durchführen zu lassen. Diese Anordnung kann als nur vorbereitende Maßnahme nicht für sich gerichtlich überprüft werden, sondern erst der dann (vermutlich) folgende Entzug der Fahrerlaubnis. Bis Ende 2012 begründete ein Realakt, das Bereithalten eines Rundfunkgerätes, in Deutschland die Rundfunkgebührenpflicht nach dem entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag.

http://de.wikipedia.org/wiki/Realakt#.C3.96ffentliches_Recht

Und wie sieht das jetzt aus? Gibt es den so genannten Realakt immer noch, was das Bereithalten eines Rundfunkgerätes betrifft? Jetzt muss ja jeder, der ne Meldeadresse in D hat, den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wird das auch durch Realakte begründet?

jacha

dann ist das Wohnen keiner. Das Gemeldetsein schon. Da aber der Besitz eines Funkwellenempfaengers nicht Behoerdenangelegenheit war, sondern private Entscheidung, verstehe ich nicht, wie das zu einem Realakt werden konnte, wie es in Deinem Zitat heißt:
ZitatIm Verwaltungsrecht ist der Realakt als Handlungsform der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsakt dadurch abzugrenzen, dass ihm dessen Regelungswirkung fehlt....Bis Ende 2012 begründete ein Realakt, das Bereithalten eines Rundfunkgerätes, in Deutschland die Rundfunkgebührenpflicht nach dem entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag[/u].
http://de.wikipedia.org/wiki/Realakt#.C3.96ffentliches_Recht

Genaugenommen scheint es aber so zu sein, daß
Zitat von: Hochseefischer am 08:04:54 Do. 28.August 2014
Und wie sieht das jetzt aus? Gibt es den so genannten Realakt immer noch, was das Bereithalten eines Rundfunkgerätes betrifft? Jetzt muss ja jeder, der ne Meldeadresse in D hat, den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wird das auch durch Realakte begründet?
der erste Inhaber einer Wohnadresse bezahlen muß. Eine Meldeadresse alleine genuegt nicht. Allerdings wird - so verstehe ich das - unterstellt, daß der Inhaber einer Wohnadresse auch dort wohnt oder die Gelegenheit dazu hat. Vielleicht ist diese Unterstellung der Gelegenheit zum Wohnen fuer den ersten Inhaber einer Meldeadresse der Realakt? Wobei ich ich nicht genau weiß, wie der "erste Inhaber" zu dieser Ehre kommt.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Hochseefischer

@jacha: ich weiß es nicht. Aber danke für Deine Hinweise um in dieser Sache Licht ins Dunkle zu bringen.

schwarzrot

ZitatKein Schuldner per se
»Beitragsservice« versucht, Rundfunkgebühren auch bei Hartz-IV-Beziehern einzutreiben. Betroffene können sich jedoch wehren, auch rückwirkend


Keine Lust auf Musikantenstadl? Pech gehabt, bezahlt werden muß die Sendung trotzdem, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Schmonzetten. Denn seit dem 1. Januar 2013 hat jeder, der eine Wohnung hat oder ein Unternehmen betreibt, monatlich 17,98 Euro für eine Leistung zu entrichten, die er am Wohn- oder Arbeitsort theoretisch in Anspruch nehmen könnte. Ob er will oder nicht. Und der »Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio«, vormals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), treibt das Geld rigoros ein. Auch Bezieher von Grundsicherung und Hartz IV werden derzeit mit Mahnschreiben überhäuft oder von der Abwicklungsstelle für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gleich selbst angemeldet, wie der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt jetzt aus seiner Praxis berichtete. Menschen, die Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen haben, sind jedoch, ähnlich wie Menschen mit bestimmten Behinderungen, befreit und können sich wehren.

»Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adreßdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen«, lautet ein Textbaustein in massenhaft verschickten Schreiben. Um dann unmißverständlich darauf hinzuweisen, daß entweder »für diese Wohnung kein Beitragskonto existiert« oder daß »keine Zahlung erfolgt« sei. Im Anschluß droht die Abwicklungsstelle damit, die Anmeldung gegebenenfalls selbst vorzunehmen oder die Beiträge zwangsweise einzutreiben.

Verschwiegen werde aber, so Hildebrandt, »daß sich Bezieher von Sozialgeld oder Hartz IV auch rückwirkend von der Beitragspflicht befreien lassen können«. Die vom »Service« formulierte Vermutung, die angemeldeten Wohnungsnutzer seien Beitragsschuldner, könnten Leistungsberechtigte, auch Aufstocker, einfach widerlegen. So stellen die Jobcenter mit jedem halbjährlichen Bescheid eine »Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio« aus. Diese können Betroffene auch nachträglich vom Amt einfordern. Wer diese Dokumente von Januar 2013 an nachweisen könne, müsse nach Paragraph 14 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RBStV) rückwirkend von der Gebühr befreit werden, stellte Hildebrandt klar. Leistungsbezieher, die bereits zwangsweise angemeldet wurden und etwa aus Angst vor einer Pfändung schon gezahlt haben, könnten außerdem noch bis Ende dieses Jahres ihre Beiträge zurückfordern, betonte der Anwalt.

Gegen die neue »Haushaltsabgabe« gibt es seit der Einführung Gegenwehr. Nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) sind bundesweit rund 600 Klagen anhängig. Vorgeworfen werde in diesem vor allem, daß der Beitrag eine verdeckte Steuer und damit verfassungswidrig sei. Doch etliche Klagen vor Verwaltungsgerichten und den Landesverfassungsgerichten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern sind inzwischen gescheitert. Zuletzt hatte am 19. August das Potsdamer Verwaltungsgericht die Gebühr für rechtmäßig erklärt. Den Argumenten der neun Kläger wollte es nicht folgen. Sie sahen durch die Zahlpflicht die Grundrechte auf Informationsfreiheit, Religionsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Außerdem rügten die Kläger den Meldeabgleich als »Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung«. Der Rundfunkbeitrag sei, so die Richter, keineswegs eine Steuer. Es handele sich vielmehr um eine rechtmäßige Gegenleistung für das verfügbare öffentlich-rechtliche Programm. Wie der Dannstadter Rechtsanwalt Volker Blees dazu auf der Webseite derDeutschen Anwaltshotline berichtete, gibt es aber nach wie vor kontroverse Auffassungen, ob die Gebühr verfassungsgemäß ist oder nicht. »Letztlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben«, konstatierte Blees.

In Brandenburg allerdings erzielten Besitzer von Wochenendgrundstücken jüngst einen kleinen Sieg. Über 100 Bürger hatten sich beim Petitionsausschuß des Landes darüber beschwert, daß sie seit Januar 2013 einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Datsche zahlen mußten, und zwar für das gesamte Jahr. Dabei nutzten sie ihre Anwesen lediglich im Sommer. Ende August teilte die Staatskanzlei nach einer Beratung mit den Rundfunkanstalten mit, daß Betroffene sich nun doch zumindest halbjährlich von der zweiten Gebühr – für ihre Wohnung müssen sie ohnehin zahlen – befreien lassen könnten. Allerdings müßten sie dafür nachweisen, daß die Laube nicht für Wohnzwecke zugelassen sei.

http://www.jungewelt.de/2014/09-03/029.php?print=1
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Panthau

Zitat von: Rappelkistenrebell am 18:22:02 So. 23.März 2014

Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir rechnen kurz:

105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.
Die letzte Zahl die ich im Kopf habe, bewegte sich so um die 7 Mrd Euro, die die GEZ in einem Jahr an Gebühren eingenommen hat - und das machen die schon seit 1953 in dieser Intensität. Was bringen dann 5,2 Mio..........?
Die haben so viel Kohle, um theoretisch selber einen Krieg anzufangen.

schwarzrot

Zitat von: Panthau am 12:46:57 Mo. 29.September 2014
Die haben so viel Kohle, um theoretisch selber einen Krieg anzufangen.
Naja, du darfst bei deiner rechnung nicht vergessen, dass das 'geld der GEZ' nicht gehört, sondern dass eine grosser teil dazu verwendet wird die hohen gehälter von dummschwätzer-'talkmastern', fernseh-'journalisten', 'redakteuren' und vorstandsvorsitzenden zu bezahlen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Moin.

Eine Bekannte von mir hat sich dem GEZ-Boykott angeschlossen und bis heute sich
nicht auf Einknickversuche eingelassen und nun droht die Zwangsvollstreckung.

Vorgeschichte :

Zuerst kamen Zahlungserinnerungen bis zum ersten Festsetzungsbescheid.
Darauf legte sie Widerspruch ein und es kam statt ein Widerspruchsbescheid ein
Schreiben a la "Vielen Dank für ihre Info. Trotzdem wollen wir die Knete, da
sie dazu gesetzlich verpflichtet sind".

Dann kam ein erneuter Festsetzungsbescheid, auf dem sie wieder einen Widerspruch
einlegte. Auf diesen Widerspruch erfolgte keinerlei Reaktion.

Nun aktuell kam wieder ein Festellungsbescheid, der dritte, der es in sich hat.
Etwas verwunderlich, das dies laut Datum auf einen Sonntag gefertigt wurde und
am gleichen Tage die Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet wurden.

Aus dem geht hervor :

Zitat

...
Bei Nichtzahlung werde ich, je nach Forderungsart, weitere Vollstreckungsmaßnahmen
( z.B. zwangsweise Wohnungöffnung bei Vorlage eines richterlichem Durchsuchungs-
beschluss, Beantragung von Erzwingungshaft...) gegen Sie einleiten.
...


Fast Zeitgleich ein Brief von der Stadt "Wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen
die Gesammtforderung zahlen vollstrecken wir..

Nun stellt sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.


Es ist ja offensichtlich, das bis heute alles von meiner Bekannten ignoriert wurde.

Sie will auf keinen Fall zur Sache einknicken, da sie nicht nur die Vorarbeit
umsonst gemacht hätte, auch ihre Haltung, das Rundfunkgebühren völlig überflüssig
sind, nicht mehr geradestehen kann.
Eine Rundfunkgebührenbefreiung kommt auch nicht in Frage.

Frage :

Was kann sie tun, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung auch ignoriert
wird und der Vollzugstrupp antanzt und ihre Hütte auf dem Kopf stellen wollen.

Sie will auf keinen Fall so ein Rollkomando in ihre Hütte lassen.

Habt Ihr dazu Anregungen oder Lösungen ?

M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tante Maria

Ja ,eine  Zwangsvollstreckung kann  man  widersprechen  . Das sollte man auch tun  .  Noch ist dies keine  Vollstreckung ,sondern   Androhnung . Ich schätze mal  von einen  Inkasso  unternehmen  (die  nicht befugt sind  zu vollstrecken  , sondern  nur  einschüchtern) .

Sich hier schlau machen  und aktiv mitarbeiten   http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

rebelflori

Gegen so einen Vollstreckungbescheid, kann man auch Wiederspruch einlegen.
Hat sie eine Rechtschutz? Das landet dann vor Gericht.
Würde mir denn Schritt aber gut überlegen.

https://www.inkassoportal.de/lexikon/einspruch-gegen-vollstreckungsbescheid

schwarzrot

Dachte ich hätte meinen aktuellen stand irgendwo gepostet, vermutlich in einem ähnlichen thread...  (suchfunktion)

Sie scheinen sich um einen widerspruchsbescheid drücken zu wollen und versuchen u.a. über die finanzämter der länder und städte ihre erpressungsknete eintreiben zu wollen.

Falls deine bekannte H4 empfängerin ist, einfach alle zwangs'beitragsservice'-zettel vom jokecenter hinschicken (aber mit posteinfurfschreiben!) und der ganzen scheisse widersprechen.

Das ausfüllen des befreiungsantrags ist bei H4 dann nicht notwendig (siehe oben). egal was die behaupten, allerdings tun die vom zwangsservice dann so, als hätte man einen 'befreiungsantrag' gestellt (dies habe ich in meinen briefen aber immer ausdrücklich klargestellt, dass ich niemals einen solchen 'befreiungsantrag' für dieses öff.propaganda und schrottprogramm stellen werde, weil es unlogisch ist, sich für etwas 'befreien' lassen zu müssen, was man gar nicht nutzt, noch haben will.
Das klappt recht gut, sie schicken dann irgendwann eine 'befreiung' für den entsprechenden zeitraum. Das ging bei mir 2 jahre rückwirkend.
Sie haben wohl eingesehen, dass sie bei H4-beziehern auf ihren kosten sitzenbleiben und auch gerichtsvollzieher da nichts eintreiben können.  ;)

Einen widerspruchbescheid habe ich auch immer noch nicht erhalten, obwohl ich diesen angefordert habe, sollten die auf irgendwelchen forderungen bestehen.
Im forum und von freunden höre ich, dass die behörden, die vom zwangsfernsehen eingespannt werden, um das geld einzutreiben, davon absehen, wenn man mit diesen behörden redet und die lage erklärt, sowie den nicht zugesandten widerspruchsbescheid anführt.

Ansonsten haben die vom zwangsservice mir inzwischen haufenweise massenbriefe zugeschickt, die gute stimmung für die erpressung erzeugen sollen, man merkt, dass die auf dem letzten loch pfeifen und nicht im geringsten auf einzelfälle eingehen können, weil sehr viele betroffene dieser erpressung widerstand leisten.

In ihren massenschreiben behaupten sie, dass sie ihren gesetzlichen bildungsauftrag zumindest in manchen ihrer programme noch ernst nehmen (z.b. 'arte').

Daraufhin habe ich denen angeboten, dass ich sehr wohl für die zeiten, zu denen ich kein H4 bezog, bereit wäre, einen verminderten(!) beitragssatz (sagen wir 5 eus, also die frühere radio gebühr), für sender zu zahlen, die nicht nur schrott-, propaganda- und volxverdummung senden, wenn ich sicher sein könne, dass mein geld dann nicht für schrott und die gehälter ihrer volxverdummungs'stars' verwendet würde.  ;)
Mal sehen, ob dazu irgendwann was kommt.  ;D

Alles weitere sollte man in den entsprechenden foren finden.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

@ Tante Maria und rebelflori :

Von einem Zwangsvollstreckungsbescheid ist bei meiner Bekannten noch nicht die Rede.
Es sind nur Zahlungserinnerungen und Festsetzungsbescheide gekommen..

Ihr wird nun mit der Zwangsvollstreckung gedroht, kann dazu also noch kein Widerspruch
auf etwas einlegen, was noch nicht ausgestellt wurde.

Deswegen ja den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.. Logisch ?

@ schwarzrot

Vielen Dank  ;)
Da hast Du ja ähnlichen dubiosen Behördenzauber am Hintern wie meine Bekannte.

Diese "rückwirkende Befreiung" könnte sie eventuell auch wuppen, sagte jedoch zu
mir, Nix da, aus Prinzip und erhofft an "Bescheide" zu kommen, gegen sie juristich
betrachtet anstinken kann und würde es auch auf ein Gerichtsverfahren
ankommen lassen. Sie tummelt sich durch http://gez-boykott.de

Wenn sie nun die Aussetzung der Vollstreckung nachweislich beantragt hat, reicht
das nicht aus, um Geldeintreiber das Handwerk zu legen ?

Ich kann mir nicht vorstellen, das sie innerhalb von 10 Tagen ein Bescheid darüber
bekommt und nun sind ja 2, die eintreiben wollen und voneinander nicht wissen,
was der andere tut.

Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Zitat von: Onkel Tom am 22:40:33 So. 17.Januar 2016
@ Tante Maria und rebelflori :

Von einem Zwangsvollstreckungsbescheid ist bei meiner Bekannten noch nicht die Rede.
Es sind nur Zahlungserinnerungen und Festsetzungsbescheide gekommen..

Ihr wird nun mit der Zwangsvollstreckung gedroht, kann dazu also noch kein Widerspruch
auf etwas einlegen, was noch nicht ausgestellt wurde.
Doch auf den festsetzungsbescheid ist widerspruch möglich und die vom erpresser'service' sind verpflichtet einen widerspruchsbescheid zu senden (statt dessen haben sie mir einen massenbrief geschickt, in dem sie fast betteln, ob man denn wirklich einen widerspruchbescheid bräuche, oder nicht doch bezahlen wolle, sonst solle man innerhalb eines monats, diesen nochmal anfordern, was rechtlich m.m.n. sehr fragwürdig ist. Man wundert sich, warum sie den widerspruchsbescheid nicht versenden! Haben die angst, dass zu viele leute gegen sie klagen?).
Den braucht man (wenn ich das in meinen briefen richtig verstanden habe), wenn man klagen will.
Zitat
Deswegen ja den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.. Logisch ?

@ schwarzrot

Vielen Dank  ;)
Da hast Du ja ähnlichen dubiosen Behördenzauber am Hintern wie meine Bekannte.

Diese "rückwirkende Befreiung" könnte sie eventuell auch wuppen, sagte jedoch zu
mir, Nix da, aus Prinzip und erhofft an "Bescheide" zu kommen, gegen sie juristich
betrachtet anstinken kann und würde es auch auf ein Gerichtsverfahren
ankommen lassen. Sie tummelt sich durch http://gez-boykott.de

Wenn sie nun die Aussetzung der Vollstreckung nachweislich beantragt hat, reicht
das nicht aus, um Geldeintreiber das Handwerk zu legen ?
Bekannter meinte, dass die behörden, die von dem erpressungs'service' genötigt würden, das geld einzutreiben durchaus mit sich reden lassen.
Ich habe bisher kein vollsteckungsschreiben erhalten, kann dazu leider nichts aus eigener anschauung schreiben.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Gegen die Festsetzungsbescheide wurde ja auch immer widersprochen..

Tja, das hat wohl in der Karndewalsbude von Kölle System, das keine
Widerspruchsbescheide raus gehen.

Desto mehr Klagen eingehen, desto näher der Tot dieser Behörde..  ;D

Aja, immer diese Schreibtischtrixereien..

Was jedoch bedrohlich ist, das die Stadt, in der sie lebt sie vor die Wahl
stellt "Zahle oder Du lernst die Zwangsvollstrechung kennen"..

Ich hoffe, das es genau so heiße Luft ist, wie die GEZ so von sich lässt.
Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Ah, für mich ist das nur eine 'anstalt öffentlichen rechts' (propaganda-rundfunkanstalt), also keine 'behörde'. Auch wenn sie in ihren massenschreiben von sich behaupten, eine zu sein.
Ob der erpressungszwangs'beitragsservice' ein teil dieser 'anstalt' ist, wage ich zudem zu bezeifeln, der ist glaub ich nur ne subunternehmer GmbH.  ;D

Jup, je mehr widerstand, desto wahrscheinlicher ist, dass ihr zwangssystem nicht funktioniert.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Jo, diese Leute in der "Anstallt öffentlichen Rechts" veranstallten Dinge
die nach Behörde muffeln..

Wollen die was von Dir, sind sie gleich hinterher wie ein Rennfahrer..
Willst Du was von denen, kommen sie nur schwer aus dem Quark..

;)

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Das ist schon interessant, das die die Widerspruchsbescheide nicht rausrücken wollen!
Scheinbar wollen die vermeiden, eine klagefähige Rechtsgrundlage zu schaffen.
Vielleicht müsste man mal eine Untätigkeitsklage gegen den Verein stellen, damit die mal einen Bescheid rausrücken.


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