Online Bewerbungen sind Erstattungsfähig

Begonnen von Frank71, 17:08:29 Sa. 10.Juli 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Frank71

Online Bewerbungen sind nicht kostenfrei und deshalb durchaus erstattungsfähig

Am 10.06. 2010 hat der 1. Senat des LSG Baden Württemberg (Stuttgart) in einem Erörterungstermin einen Vergleich initiert.
Nachdem die Beklagte, die ARGE Freiburg, sich weigerte der Klägerin Online Bewerbungen zu erstatten, zog diese bis vor das LSG.
Dort stellte der Richter (Stark) fest, daß im Gesetz auch eine Erstattung für Online Bewerbungen vorgesehen sei.
Die Arge Freiburg hat nun einen Betrag in Höhe von 100,00 € an die Klägerin zu erstatten, das entspricht, im vorliegenden Fall, eine Erstattung von 2,50 € pro Bewerbung.

AZ: L 1 AS   6026/09

ThePoor

schlechter Vergleich, habe immer 5€ kassiert

  • Chefduzen Spendenbutton