SGB II-Bürgergeld einstellen bei verspäteten Unterlagen untersagt

Begonnen von Nikita, 21:17:35 Mo. 02.Oktober 2023

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Nikita

Jobcenter darf nicht einfach Bürgergeld einstellen

Bürgergeldberechtigte, die ihre Unterlagen zu spät eingereicht haben, haben dennoch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Wurde die Abgabefrist versäumt, haben die Betroffenen trotzdem Anspruch auf Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 4 AS 64/21 R).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/verspaetete-unterlagen-jobcenter-darf-nicht-buergergeld-einstellen

dagobert

Hier der Volltext des Urteils:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_11_29_B_04_AS_64_21_R.html

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte das mit einer Gesetzesänderung wieder einkassiert werden, so wie das ja auch schon beim Warmwasser-Mehrbedarf gemacht wurde.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

  • Chefduzen Spendenbutton