Merkwürdige Antwort auf Wohngeldwiderspruch - was tun?

Begonnen von IHC, 21:10:20 Mi. 23.Mai 2007

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IHC

Habe hier einen sehr merkwürdigen Brief von einem Sozialamt zu einem Wohngeldwiderspruch vor mir, hier das dicke Ende:
....
Da wir Ihrem Widerspruch nicht abhelfen können, werden Sie gebeten, uns bis zum XX.XX.2007 auf beiliegendem Formblatt mitzuteilen, ob Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen. Bei Nichtrücknahme sind wir verpflichtet, Ihre Leistungsakte an die zuständige Widerspruchsbehörde weiterzuleiten.

MfG
....

Zuvor wurde aus verschiedenen Gründen festgestellt, das kein Wohngeld zu zahlen ist - da fehlende Mitwirkung
(geforderte Unterlagen konnten nicht eingereicht werden, da sie trotz Anforderung durch den Antragsteller nicht vorlagen)

Jetzt frage ich mich, wiso der Widerspruch nicht einfach abgelehnt wird?
Und wer ist die zuständige Widerspruchsbehörde wenn nicht das Sozialamt?

Normalerweise sollte doch das Sozialamt den Widerspruch abschmettern und danach nur noch der Rechtsweg offen sein.

Für mich sieht das arg nach Dummenfang aus, denn wiso sollte jemand einen Widerspruch vor der Entscheidung zurückziehen wenn die negative Entscheidung aufrecht erhalten wird.
Was passiert wenn das Formblatt nicht zurückgeschickt wird?

Carpe Noctem

Hi,


ich würde die zuständige Stelle erst mal anrufen um zu fragen, was damit explizit gemeint ist. Oft lässt sich sowas telefonisch zumindest soweit aufklären, dass du nach dem Gespräch schlauer bist als vorher. Für die ARGE gilt das natürlich nur insoweit, wie dort jemand erreichbar ist :D


Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Pinnswin

ZitatBei Nichtrücknahme sind wir verpflichtet, Ihre Leistungsakte an die zuständige Widerspruchsbehörde weiterzuleiten.

--- also hat die zuständige Widerspruchs Behörde den Vorgang noch gar nicht bekommen?
--- Und eine nicht autorisierte/vorgeschaltete Sachbearbeiterin hat das Ganze mal eben vor-abgeschmettert um Gerichtszeit zu sparen?

Ich weiß, das so vorgeschaltete Leute oftmals Recht haben, manchmal aber auch nur im Auftrag agieren. Durch nicht weiterleiten Ermessenspielräume ausnutzen, die evtl. Einbahnstraßen gegen [?] den Antragsteller sind/sein können.

Mutmassungen meinerseits - ab zum Anwalt?
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

schnullerbacke

Die Sachbearbeiterin kann dem Mangel nicht abhelfen weil Du offenbar Unterlagen nicht beigebracht hast, respektive nicht glaubhaft dargelegt hast warum du diese Unterlagen nicht beibringen kannst. Ich vermute mal es handelt sich um den Mietvertrag oder Nebenkosten- und Heizungsabrechnung. Das sollte doch aber wohl kein Problem sein die beizubringen. Im Zweifel stellt der Vermieter Dir sowas bestimmt in Kopie zur Verfügung.

Ich würde also erstmal dem Mangel abhelfen, wenn das wegen der Weigerung des Vermieters nicht geht, wird er dir wohl die Weigerung schriftlich mitteilen womit du dem Mangel ebenfalls abgeholfen hast wenn du das Schreiben vorlegst.

In jedem Fall solltest Du bei dem Einspruch bleiben und dann vor dem Sozialgericht dein Recht einklagen, nur so erreichst du aufschiebende Wirkung und kannst per einstweiliger Verfügung durch das Sozialgericht die Behörde zwingen die Zahlung der Miete vorläufig zu übernehmen. Das findet dann in der Regel bei der Wohnungssicherungsstelle des Sozialamtes statt.
Humor ist der Knopf, der vehindert das uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)

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