Leiharbeitstarifverträge ab 2017

Begonnen von dagobert, 18:37:30 Mi. 08.Juni 2016

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dagobert

Bei ZOOM wurde berichtet, dass die derzeit noch gültigen Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge zum Jahresende gekündigt wurden.
Die Manteltarifverträge jedoch nicht.
Letzteres zeigt auf, dass die DGB-Gewerkschaften weiterhin nicht bereit sind Equal Pay zuzulassen.  >:(

Mal sehen, was die Verhandlungen (wenn man das Kasperletheater denn so nennen kann) in den nächsten Monaten bringen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Alex_IGL

Die schreien ja gerade danach von der Basis in den Hintern getreten zu bekommen.

Wie schätzt Ihr die Möglichkeiten ein, durch Druck von unten auf die Gewerkschaften einzuwirken?

Im letzten Jahr sollte ja meinerseits (IGL) zur Probe schonmal vor der iGZ-Zentrale demonstriert werden um etwas erfahrener anschliessend vor den Tarifverhandlungen selbiges vor den Gewerkschaftszentralen zu zelebrieren.

Als ver.di-Beauftragter für Wiesbaden wird da definitiv etwas passieren, ein hessischer Genosse der PDL gehörte der letzten Tarifkommission an - den werde ich auch nochmal ausfindig machen (müssen).

Fritz Linow

Zitat von: Alex_IGL am 10:47:28 Sa. 11.Juni 2016
Die schreien ja gerade danach von der Basis in den Hintern getreten zu bekommen.

Wie schätzt Ihr die Möglichkeiten ein, durch Druck von unten auf die Gewerkschaften einzuwirken?


Gering. Da der DGB Leiharbeit als notwendig betrachtet, um die Stammbelegschaft, also den größten Teil ihrer Mitglieder, zu schützen, wird der Druck kaum nach oben zu den Funktionären durchdringen. Dass diese Denkweise letzendlich allen schadet, wird auf Unverständnis stoßen.
Aus gutem Grund sind kaum Leiharbeiter im DGB organisiert. Warum soll ein Leihsklave in einen Verein eintreten, der überhaupt nicht gewillt ist, seine Interessen zu vertreten, obwohl er es ziemlich leicht könnte? Das Argument zum Beitritt möchte ich mal gerne sehen...und wie sollte der Druck von unten ganz konkret aussehen?
An der Basis ist die Solidarität zu den Leiharbeitern ja durchaus vorhanden, aber strukturbedingt wird der Druck von unten verpuffen.
Vielleicht ist eine Kombination ganz brauchbar: Die internen Informationen der DGB-Gewerkschaften nutzen und von außen Druck und Aufklärung betreiben, so dass sich Leiharbeit nicht mehr lohnt, auch ohne Kündigung der Manteltarifverträge, und dass Verleiher und Entleiher keinen Spaß mehr an ihrem dreckigen Deal haben.

Fritz Linow

Der DGB versucht sich in einer Befragung von Leiharbeitern zur anstehenden Tarifverhandlung. Gut geeignet zum Schämen:


http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/06/postkartetarifrunde_leiharbeit.pdf

DeBär

Kurze Frage,

warum gibt es keine Gewerkschaft die für Leiharbeier ist und von ihnen gegründet wird.

Ich war jahrelang eine Leihkraft und bin nun endlich in einem festen arbeitsverhältnis, aber es würde mich freuen wenn man sich in dieser Form finden würde damit endlich wirklich was passiert.

Man sollte sich einfach mal bewusst werden was man für eine Macht hat als Leiharbeiter, immer vorrausgesetzt man hällt zusammen.

Was würden denn manche Betriebe ohne Leiharbeiter machen..............

Kuddel

Zitat von: DeBär am 15:09:56 Di. 28.Juni 2016
Was würden denn manche Betriebe ohne Leiharbeiter machen..............

Sie müßten Leute direkt anstellen. Zu Bedingungen der Stammbelegschaft. Deshalb weg mit dem Leiharbeitsdreck.

Das Problem bleibt, daß Leiharbeiter stets schimpfen, aber nahezu unorganisierbar sind.
Natürlich hätten sie eine Menge Macht, wie du erkanntest, doch dazu darf man nicht nur mosern, man muß sich auch bewegen.

Das ist wohl das, was deinen Vorstellungen am nächsten kommt:
https://www.facebook.com/igleiharbeit/info/?entry_point=page_nav_about_item&tab=page_info

DeBär

Ja, genau, das ist das woran ich gedacht habe.

Ich finde halt das es langsam zeit ist zu handeln und nicht immer nur zu reden.

Es wurde jedesmal immer nur von verbesserungen für Leiharbeiter geredet, und das was sich bis jetzt geändert hat sind nur kleine zugeständnisse aber immer schön am gewollten ziel vorbei.

Von wegen es gibt gleiches Geld für gleiche Arbeit.....es gibt immer mittel und wege dieses zu umgehen und das darf nicht sein.

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

DGB-Bildungswerk BUND und die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit veranstalten am 19./20. September 2016 in Berlin die erste bundesweite Betriebsrätekonferenz Leiharbeit für Betriebsrätinnen und Betriebsräte.
http://www.dgb.de/themen/++co++d1b557ac-3eb2-11e6-953a-525400e5a74a?utm_medium=twitter&utm_source=twitterfeed

Kann man doch mal hinfahren...

Fritz Linow

Offener Brief an die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die beteiligten Gewerkschaften

Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!

2013 hatte die DGB-Tarifgemeinschaft die auslaufenden Tarifverträge mit BAP und iGZ nach längeren Diskussionen verlängert.
Unseres Erachtens gibt es für die DGB-Gewerkschaften eine noch größere Dringlichkeit, die Tarifverträge ersatzlos zu kündigen, denn noch schlechtere Tarifverträge durch gelbe Konkurrenz sind vom Tisch. Die Bilanz der Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen selbst bei Entleihern mit starken Betriebsräten und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten (v.a. Automobilindustrie) ist weit vom Equal Pay und Equal Treatment entfernt.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit stellt nach wie vor die Beschlußlage der an der DGB-Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften dar! Sie alle beklagen, dass die Ausweitung der Leiharbeit und des damit verbundenen Lohndumpings zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führt, Belegschaften unter Druck setzt und uns in gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen schwächt. Unverzichtbar ist daher, die DGB-Tarifverträge in der Zeitarbeit schnellstmöglich zu beenden. Tarifverträge dürfen nicht zur Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz führen!

Wir sind gemeinsam mit zahlreichen Arbeitsrechtler/innen der Überzeugung, dass die Vorteile einer ersatzlosen Kündigung angesichts des Equal-Pay-Grundsatzes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegenüber möglichen und angeblichen Risiken deutlich überwiegen. Eine ersatzlose Kündigung des Tarifvertrags ermöglicht die Durchsetzung einer gleichen Bezahlung von Leiharbeiter/innen. Eine Neuauflage des Tarifvertrags hingegen zementiert Lohndumping durch die Leiharbeit und beschädigt unsere gewerkschaftliche Glaubwürdigkeit erneut.

Hiermit fordern wir von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit:
Ersatzlose Absage erneuter Tarifverhandlungen
Kündigung auch des MantelTV  – auch nach dem 30.6. ist es dafür nicht zu spät, solange nicht erneut verhandelt wird!
Konsequenter Einsatz aller gewerkschaftlicher Mobilisierungskraft gegen zusätzliche Verschlechterungen durch den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze"

http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/leiharbeit-gw/offener-brief-equal-pay-fuer-leiharbeiterinnen-diskriminierende-tarifvertraege-ersatzlos-kuendigen/

Rappelkistenrebell

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Kräftige Lohnerhöhungen für LeiharbeiterInnen möglich

Zum 31.12.2016 sind die Tarife für die Leiharbeit durch die Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften gekündigt. Die DGB Einzelgewerkschaften wie ver.di und IG Metall wollen angeblich ihre Mitglieder befragen, mit welchen Lohnerhöhungsforderungen verhandelt werden soll. Die Tarifgemeinschaft der acht DGB Gewerkschaften ist gewillt einen Lohntarif zu verhandeln und abzuschließen.
Für kräftige Lohnerhöhungen, die fast allen Leiharbeiter*innen zu Gute kämen, bräuchte es jedoch in der Leiharbeitsbranche keine Tarifverhandlungen und auch keine speziellen Tarifverträge.
Gibt es keinen Tarifvertrag speziell für Leiharbeiter*innen müssten die gesetzlichen Regelungen gelten. Und die heißen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es ergibt sich die Chance, dem Niedriglohn in der Leiharbeit ein Ende zu setzen. Ca. 1 000 000 Leiharbeiter*innen müssten deutlich mehr Lohn bekommen. Für die meisten kämen dann die deutlich höheren Tarifverträge in den Entleihbetrieben zur Geltung. Schaut den fest angestellten Kolleg*innen auf den Lohnzettel – und schnell ist klar: Diese Lohnerhöhung wäre möglich, wenn die DGB Gewerkschaften alle bestehenden Tarifverträge für die Leiharbeit kündigen würden.
Hintergrund:

Eigentlich gilt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz des gleichen Lohns und der Nebenbestimmungen wie Urlaub, Urlaubsgeld usw. für alle LeiharbeiterInnen (Equal Pay). Dies bedeutet, jede*r Leiharbeiter*in müsste zu den gleichen Bedingungen entlohnt und behandelt werden, wie die Kolleg*innen im Einsatzbetrieb.
Allerdings enthält das AÜG auch eine Öffnungsklausel. Diese sieht vor, dass abweichend vom Gleichbehandlungsgrundsatz dann schlechter bezahlt werden kann, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Diese Tarifverträge wurden zuletzt 2010 von der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaft für die Leiharbeit mit den beiden Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche, IGZ und BAP abgeschlossen. Danach verdienen Leiharbeiter*innen nur etwa 60 bis 80 Prozent des Lohns der Kolleg*innen die im Betrieb die gleiche Arbeit ausführen.
Die DGB Gewerkschaften hatten lange argumentiert, sie seien zu diesen Tarifabschlüssen genötigt worden, da ja die christlichen Gewerkschaften zuerst 2003 Tarifverträge abgeschlossen htten und diese dann in den Verleihbetrieben herangezogen werden würden, wenn die DGB Gewerkschaften selbst keine Tarife abschließen würden. Unterschiede in der Lohnhöhe zwischen DGB und ,,Christentarifen" gab es bereits seit 2010 nicht mehr.
Diese Schutzbehauptung ist seit längerem entfallen. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht der christlichen Tarifgemeinschaft die Tariffähigkeit entzogen und zum anderen hat der Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) bereits 2012 mitgeteilt, dass die Tarifverträge mit den christlichen Gewerkschaften zum 1. März 2013 nicht mehr zur Anwendung kommen und statt dessen seine Mitgliedsfirmen nur noch die DGB-Verträge anwenden.
Branchentarife

In zahlreichen Branchen, Metallindustrie, Druck, Chemie, Eisenbahn u.a. gelten seit November 2012 sogenannte Branchentarifverträge. Diese sehen für längerfristig eingesetzte Leiharbeiter*innen einen Zuschlag zu den Tariflöhnen der Leiharbeitsbranche vor. Diese Zuschläge reichen in der Metallindustrie nach 9-monatiger Beschäftigung bis zu 50 Prozent des Stundenlohns, in anderen Branchen sind es dagegen nur 10 Prozent und in einigen Fällen in höheren Lohngruppen 0 Prozent Aufschlag.
Diese Branchentarifverträge führen jedoch bei weitem nicht zu einer gleichen Bezahlung wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dies eigentlich vorsieht. Durch diese Branchentarifverträge sind nur ca. 50 Prozent aller Leiharbeiter*innen erfasst. Zudem gelten sie nur für Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Wochen am selben Arbeitsplatz eingesetzt sind. Kommt es zu einem neuen Einsatzort, fangen die Leiharbeiter*innen wieder, ohne Branchenzuschlag, von vorne mit dem Grundlohn der Leiharbeitstarife an. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit in einem Betrieb beträgt für Leiharbeiter*innen 3 Monate
Die Branchentarife haben zwar etlichen Leiharbeiter*innen zu mehr Geld verholfen, sind jedoch noch immer weit vom Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit entfernt. Somit haben sich die DGB-Gewerkschaften mit ihren Branchentarifen bis 2017 an dieses System gebunden.
Chance für gleichen Lohn ist möglich.

Käme es jetzt zum 31.12.2016 zu einer Kündigung der Leiharbeitstarife und würden die DGB Gewerkschaften erklären, dass sie nicht zur Verlängerung der Tarife bereit sind, müsste absehbar ab 2017 das Prinzip des gleichen Lohnes gelten. Schließen die DGB Gewerkschaften, verbunden mit einer üblichen Tarifforderung neue Tarife ab, wird der Niedriglohn in der Leiharbeit zementiert. Tarifverträge in der Leiharbeit sind somit nichts Gutes. Im Gegenteil, Tarifverträge für die Leiharbeit sind seit 10 Jahren die Grundlage für Lohndumping und Niedriglohn.
Bisherige Chancen, das Tarifunwesen in der Leiharbeit zu beenden, haben die DGB-Gewerkschaften nicht genutzt. Diese Möglichkeiten bestanden bereits 2003, 2010 und 2013. Dort haben die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen bzw. bestehende Tarife verlängert und damit den Niedriglohn in der Leiharbeit verfestigt. Bundesweit gibt es zahlreiche Initiativen und Beschlüsse von Gliederungen einiger Einzelgewerkschaften die Tarife nicht zu verlängern. Darüber haben sich die Hauptvorstände der Einzelgewerkschaften hinweggesetzt.
Bisher haben sie immer, z.B. auch durch Flexibilisierungstarife und Betriebsvereinbarungen, darauf geachtet, dass den Unternehmen am Standort Deutschland genügend Niedriglohnpotential zur Verfügung stand und alle Möglichkeiten der Flexibilisierung von den Unternehmen ausgenutzt werden konnten. Unternehmer und DGB-Gewerkschaften Hand in Hand für Kapitalprofite und Niedriglohn.
DGB: Wen interessieren Mai Reden und Geschwätz von Gestern ?

Stellvertretend für die 1 000 000 Leiharbeiter*innen bietet der DGB einen gigantischen Lohnverzicht an. Das Gerede von Equal Pay war gestern auf der 1. Mai Kundgebung. Die Praxis ist eine andere. Die Leiharbeitstarife werden nur minimal über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Hartz IV Aufstockung ist möglich und zur Existenzsicherung notwendig.

Gleichen Lohn durchsetzen – Leiharbeitstarife abschaffen
Leiharbeit abschaffen – den Kampf organisieren


Quelle

http://iww-bremen.org/blog/2016/07/09/gleicher-lohn-fuer-gleiche-arbeit-kraeftige-lohnerhoehungen-fuer-leiharbeiterinnen-moeglich/
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

counselor

Die Gewerkschaftsführer reden gelegentlich radikal, handeln aber wie Konservative.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 16.07.2016, Seite 5 / Inland

Besser dran ohne Tarif?
Linke Gewerkschafter fordern Ende der DGB-Verträge zur Zeitarbeit. Denn die ­unterlaufen das gesetzliche Gebot gleicher Bezahlung
Von Herbert Wulff



Jobben auf Zeit: Druck für höhere Löhne aufbauen ist für Leiharbeiter schwierig, denn sie können jederzeit wieder »abgemeldet« werden
Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk

Tarifverträge sollen eigentlich die Situation der Beschäftigten über das gesetzliche Mindestniveau hinaus verbessern. Und das tun sie normalerweise auch. Doch in manchen Fällen haben Tarifverträge die Wirkung, gesetzliche Standards zu unterlaufen. So ist es beispielsweise beim Mindestlohn, von dem in einigen Branchen per Tarifvertrag abgewichen wird. Und so ist es auch bei der Leiharbeit. Denn die von der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit den Zeitarbeitsverbänden geschlossenen Vereinbarungen verhindern, dass »Equal Pay« – das gesetzlich fixierte Gebot gleicher Bezahlung von Stamm- und Leiharbeitern – zum Tragen kommt. Linke Gewerkschaftsaktive haben daher einen Aufruf gestartet, diese Praxis zu beenden.

Seit Anfang Juli befragen die Gewerkschaften Beschäftigte in der Leiharbeit nach ihren Vorstellungen zur anstehenden Tarifrunde. Die Äußerungen der Betroffenen sollen bei der Diskussion über die Höhe der nächsten Forderungen in den gewerkschaftlichen Tarifkommissionen berücksichtigt werden. Doch so mancher Beschäftigte könnte sich gegen jede Tarifforderung aussprechen, um so dem Grundsatz von gleicher Bezahlung zum Durchbruch zu verhelfen. Für dieses Vorgehen plädiert zumindest die Labournet-Redakteurin Mag Wompel, die den Aufruf »Equal Pay für LeiharbeiterInnen – diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!« initiiert hat. Rund 150 Gewerkschafter haben die seit einigen Tagen im Internet kursierende Petition bereits unterzeichnet. Ihr Argument: Wenn die DGB-Tarifverträge ersatzlos auslaufen, greift der sogenannte Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht mehr. In diesem Fall dürften Leihbeschäftigte bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen gegenüber Stammkräften nicht mehr benachteiligt werden.

»Es ist ein Skandal, dass die DGB-Gewerkschaften selbst mithelfen, den Grundsatz ›gleiches Geld für gleiche Arbeit‹ auszuhebeln«, kritisierte Wompel im Gespräch mit jW. Sie ist überzeugt, dass sich das Problem der Leiharbeit schnell von selbst erledigen würde, wenn sich die Löhne damit nicht mehr drücken ließen. Die Spitzenfunktionäre des DGB und der Einzelgewerkschaften hätten offenbar kein Konzept zur Durchsetzung ihrer programmatischen Forderung nach Gleichbehandlung von Leiharbeitern, meint Wompel.

Befürworter der Leiharbeitstarife halten dem entgegen, dass sich die Bedingungen aufgrund gewerkschaftlicher Aktivitäten verbessert haben. So sind die Lohnuntergrenzen von Leiharbeitern zuletzt zum 1. Juni dieses Jahres in Westdeutschland auf neun Euro und im Osten auf 8,50 Euro angehoben worden. Zudem haben die IG Metall und andere Gewerkschaften Zuschläge für sie ausgehandelt. Hinzu kommen sogenannte Besservereinbarungen, die von einigen Betriebsräten durchgesetzt wurden. Allerdings: Gleiche Bezahlung wurde damit nirgends realisiert. Selbst in der gewerkschaftlich gut organisierten Autoindustrie, wo Leihbeschäftigte teilweise dieselben Einstiegslöhne bekommen wie ihre festangestellten Kollegen, beschränkt sich die Gleichstellung auf den Grundlohn und lässt beispielsweise Zuschläge und Sonderzahlungen unberücksichtigt. Auch bei den im Herbst beginnenden Verhandlungen mit den Zeitarbeitsverbänden dürften keine allzu großen Verbesserungen herauskommen. Denn die Möglichkeit, die Unternehmer mit Aktionen und Streiks unter Druck zu setzen, sind in diesem Bereich extrem beschränkt. Welcher Leiharbeiter setzt schon seinen Job aufs Spiel, wenn er jederzeit »abgemeldet« werden kann?

Die nun erneut angefachte Kontroverse über die DGB-Zeitarbeitstarife gibt es schon, solange diese existieren. 2003 rechtfertigten die Gewerkschaftsspitzen ihre Unterschrift noch mit einem Dumpingtarif sogenannter christlicher Gewerkschaften, der »Equal Pay« verhinderte. Doch diese Begründung ist mittlerweile nicht mehr relevant, da die »christlichen« Organisationen per Gerichtsbeschluss als nicht tariffähig eingestuft wurden. Seither gilt nur noch der DGB-Vertrag. Dennoch wurde er 2013 neu verhandelt – gegen den Widerstand linker Gewerkschafter. Ende 2016 läuft die damals getroffene Vereinbarung aus. »Die DGB-Gewerkschaften hätten jetzt die Chance, den Sklavenhandel, der sich Leiharbeit nennt, endlich zu beenden«, erklärt Wompel.

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/07-16/021.php
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

counselor

Solange die Leiharbeiter der Gewerkschaft nicht in den Arsch treten ändert sich da nix!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Fritz Linow

Mal ganz ohne Amok und Terror:

"Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!"

Diesen offenen Brief kann man unterstützen.

http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/leiharbeit-gw/offener-brief-equal-pay-fuer-leiharbeiterinnen-diskriminierende-tarifvertraege-ersatzlos-kuendigen/

rebelflori


dagobert

Die meisten werden es unterschreiben, schon weil sie die rechtliche Tragweite nicht begreifen.
Oder weil es ihnen egal ist.
Hauptsache Arbeit.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936


Wampel

Zitat von: rebelflori am 17:06:41 Do. 28.Juli 2016Nichts unterschreiben, wo man lieber bei einer ZAF arbeiten will, als mehr Geld zu verdienen. ;)
Wobei es möglich sein müsste, eine solche Willenserklärung später zu widerrufen. Man kann ja seine Meinung geändert haben ...

Nebenbei kommt mir die AÜG-Reform hier im Tarifvertragsthread irgendwie OT vor.

Fritz Linow

Bisher wohl nur internes Argumentationspapier pro Tarifverträge von ver.di.

Keine Tarifverträge in der Leiharbeit?

1. Wären ohne Tarifverträge in der Leiharbeit Leih- und Stammbeschäftigte gleichgestellt?
Nach § 3.2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gilt der ,,Grundsatz der Gleichstellung": Der Verleiher ist verpflichtet, ,,dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts" zu gewähren. Allerdings folgt die Einschränkung (Öffnungsklausel) im nächsten Satz: ,,Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen."
Deshalb gibt es immer wieder Forderungen, die Gewerkschaften sollten prinzipiell keine Tarifverträge zur Leiharbeit abschließen bzw. bestehende kündigen und keine neuen abschließen, da sie damit lediglich eine Gleichstellung der Leih- mit den Stammbeschäftigten verhindern würden. Leider ist es nicht so einfach:
a. Es ist rechtlich strittig, ob nach Kündigung der Tarifverträge in der Leiharbeit eine Nachwirkung eintreten würde. Eine Nachwirkung nach § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) würde bedeuten, dass auch gekündigte Tarifverträge nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin so lange ihre Gültigkeit behalten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
b. Selbst wenn die Nachwirkung nicht greifen sollte, würden die Betroffenen nicht automatisch gleiche Arbeitsbedingungen und Bezahlung wie die Stammbeschäftigten erhalten. Im AÜG ist nur festgehalten, dass den Leiharbeitenden die ,,für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts" zu gewähren ist. Jeder/jede Betroffene müsste im Falle des Falles individuell auf gleiche Bezahlung klagen. Aufgrund der Begriffe ,,vergleichbar" und ,,wesentlich" müsste zudem in jedem Einzelfall geklärt werden, welche rechtlichen Ansprüche konkret bestehen. Zusatzleistungen aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen (etwa betriebliche Regelungen des Entleihers zu Jobtickets oder ähnliche Leistungen) wären ohnehin ausgenommen.
c. Zwar unterscheidet sich formal die rechtliche Situation in der Leiharbeit nicht von derjenigen, in der Betroffene die Rechte aus einem x-beliebigen Tarifvertrag einklagen müssten, wenn sie ihnen vorenthalten würden. Allerdings ist die Durchsetzungssituation eine andere. Die rechtliche Durchsetzung des equal pay-Prinzips für die Betroffenen verlangt, sich auf ein langwieriges rechtliches Verfahren einzulassen und gegebenfalls gegen den Arbeitgeber auszusagen. Die Bereitschaft der LeiharbeitnehmerInnen zu klagen, ist deshalb nicht sehr hoch, zumal die Betroffenen in der Regel hoffen, möglichst schnell einen ,,normalen" Arbeitsplatz zu erhalten – oftmals bei dem Arbeitgeber, der sie als Leiharbeitende beschäftigt. Gute rechtliche Argumente zu haben und diese in der Realität auch durchzusetzen ist in der Wirklichkeit der Arbeitsbeziehungen nicht dasselbe.
d. Die DGB-Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Geltung von Dumping-Tarifverträgen sogenannter ,,christlicher" oder ,,gelber" Gewerkschaften geklagt. Insofern ist diese Begründung für den Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit erst einmal entfallen. Damit ist die Gefahr aber nicht auf Dauer gebannt. Würden die DGB-Gewerkschaften die bestehenden Tarifverträge kündigen ohne neue abzuschließen, könnte erneut die Neugründung einer Organisation erfolgen, die dann in diese Lücke stoßen würde. Denn nicht nur die Arbeitgeber der Zeitarbeit, sondern auch die Arbeitgeberverbände insgesamt hätten in einer solchen Situation ein hohes Interesse an einer solchen Neugründung.
e. Zudem agiert ver.di bei der Verhandlung der Tarifverträge in der Leiharbeit nicht alleine. Die IG Metall und auch die IGBCE haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie aus den Tarifverträgen nicht aussteigen werden. Würde ver.di also keine Tarifverträge in der Leiharbeit mehr abschließen, gäbe es dennoch gültige Tarifverträge – nur eben ohne ver.di. Dann könnte die Situation eintreten, dass für die in einem Krankenhaus eingesetzten Leiharbeitsbeschäftigten die Tarifverträge von IG Metall und IGBCE gelten würden, was aufgrund der Bezugnahmeklausel im Gesetz möglich wäre.

2. Wer entscheidet eigentlich über Tarifverhandlungen in der Leiharbeit?

Ver.di ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften und hat von Anfang dafür geworben, dass alle DGB-Gewerkschaften gemeinsam Tarifverhandlungen führen um eine Tarifkonkurrenz der Gewerkschaften in der Leiharbeit zu verhindern und die gewerkschaftliche Kampf- und Durchsetzungsstärke in der Leiharbeit zu stärken.
Auch wenn der DGB die Tarifverhandlungen koordiniert, sind Tarifvertragsparteien die jeweiligen Einzelgewerkschaften, die durch ihre VertreterInnen auch die Verhandlungen führen. Die Kündigung der Tarifverträge, die Formulierung von Forderungen und ein möglicher Neuabschluss basieren auf Entscheidungen der jeweiligen Einzelgewerkschaften und der dafür gewählten Gremien.
In ver.di erfolgt diese Beschlussfassung grundsätzlich in einer Tarifkommission durch ehrenamtliche VertreterInnen der in der Leiharbeit Beschäftigten. Sie entscheiden darüber, ob die Tarifverträge gekündigt werden und ob ein Verhandlungsergebnis angenommen wird und es damit zu einem neuen Tarifvertrag kommt.
Die Kompetenzen der Tarifkommissionen von ver.di sind in der Satzung und in den Tarifrichtlinien von ver.di festgelegt. Danach haben die gewählten Tarifgremien der Fachbereiche einen hohen Grad an Eigenständigkeit. Insofern haben LeiharbeitnehmerInnen in ver.di wie in den anderen Einzelgewerkschaften es selbst in der Hand, durch Mitgliedschaft und Engagement Einfluss auf die Bildung der Tarifkommission, deren Verhandlungen und die Ergebnisse zu nehmen. Das könnten Branchenzuschläge sein, die weitgehend equal pay einlösen, eine Begrenzung des Einsatzes der Leiharbeit oder die Verbesserung von Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten von LeiharbeiterInnen.
Wegen der branchenübergreifenden Bedeutung wurde der ver.di-Bundesvorstand im Februar 2016 von der Absicht des zuständigen Fachbereich unterrichtet, zusammen mit den anderen DGB-Gewerkschaften den Tarifvertrag zur Leiharbeit zu kündigen und im Rahmen der DGB-Tarifgemeinschaft Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag in der Leiharbeit aufzunehmen. Der Bundesvorstand hatte dieses Vorgehen zur Kenntnis genommen und seine Unterstützung zugesagt.

3. Das Problem entsandter Beschäftigte aus dem Ausland
Ein weiteres Argument für den Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit resultiert aus der Möglichkeit der Entsendung von ArbeitnehmerInnen aus dem Ausland. Diese sind für von ausländischen Verleihunternehmen nach Deutschland entliehene Beschäftigte von hoher Bedeutung, da für sie jenseits des gesetzlichen Mindestlohns sonst keine Lohnuntergrenze in der Branche bestehen würde. Für Leiharbeitnehmer­Innen, die von Verleihfirmen mit Sitz in einem anderen EU-Land an Unternehmen und Betriebe nach Deutschland verliehen werden, würde der jeweilige Tarifvertrag des Herkunftslandes gelten, auch wenn er deutlich schlechtere Konditionen beinhaltet. Der Mindestlohntarifvertrag schützt somit sowohl die ausländischen Leiharbeitnehmer vor noch niedrigeren Löhnen und gleichzeitig die deutschen LeiarbeiterInnen vor einer schädlichen Lohnkonkurrenz.
Mit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland seit 1.1.2015 gilt natürlich auch für ausländische LeiharbeitnehmerInnen diese Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn in der Leiharbeit liegt in Westdeutschland aber aktuell mit 9,00 Euro in der untersten Lohngruppe über dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohnes und erreicht auch im Osten aktuell 8,50 Euro. Der erhöhte gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro greift zum 1. Januar 2017 und ist für zwei weitere Jahre festgeschrieben. Zwar werden erst die Verhandlungen in der Leiharbeit zeigen, wie hoch die neuen Entgeltsätze für die Leiharbeit sein werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Mindestlohn in der Leiharbeit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen wird. Insofern lägen die geltenden Mindestentgelte in der Leiharbeit dann über dem gesetzlichen Mindestlohn, so dass gerade Leiharbeitende in den unteren Lohngruppen von den abgeschlossenen Tarifverträgen in der Leiharbeit profitieren würden.

4. Tarifliche Absicherung in der verleihfreien Zeit
Zudem wird oftmals übersehen, dass das Prinzip des equal pay ohne vorhandene Tarifverträge nur für den Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung gelten würde und nicht auch während der sogenannten verleihfreien Zeit. Geltende Tarifverträge in der Leiharbeit stellen deshalb sicher, dass auch während dieser Zeiten eine Fortzahlung der Vergütung gemäß der jeweiligen Eingruppierung erfolgt. Relevant ist dies vor allem für die LeiharbeitnehmerInnen, die nicht lediglich in der untersten Helfergruppe eingruppiert sind. Ansonsten hätten die Betroffenen wiederum nur den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der im Zweifel deutlich darunter liegt. Sie fallen damit zwar nicht ins bodenlose, aber auf ein niedrigeres Niveau zurück. 
Beim letzten Tarifabschluss ist es aber gelungen, eine deutliche Verbesserung der Eingruppierungsgrundlagen im unteren Entgeltbereich durchzusetzen. Dies hatte zur Folge, dass Beschäftigte häufig in eine höhere Gruppe als in die unterste Gruppe für Ungelernte eingestuft werde mussten, die dann auch für die verleihfreie Zeit gelten.

5. Das Problem der gesetzlichen Öffnungsklauseln
Mit der jüngsten Novelle des AÜG hat der Gesetzgeber annähern eine rechtliche Situation wieder hergestellt, wie sie im Prinzip vor den letzten Liberalisierungsschritten gegolten hat, nämlich die Überlassungsdauer zeitlich konkret zu befristen und das Prinzip der gleichen Bezahlung nach einer Überlassungsdauer im gleichen Betrieb von 9 Monaten festzulegen.
Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und die 9 Monatsfrist beim equal pay ist von den Gewerkschaften prinzipiell als auch in den konkreten Formen der Ausgestaltung, aber auch in Bezug auf die Modalitäten der weiterhin enthaltenen Öffnungsklauseln kritisiert worden. Auch hier gibt es wieder wie in der Vorläuferfassung des AÜG die Klausel, dass durch Tarifvertrag davon abgewichen werden kann und auch in den jeweiligen Einsatzbranchen längere Fristen vereinbart werden können.
Sowohl bei der Höchstüberlassungsdauer als auch bei der 9-Monatsfrist haben die Gewerkschaften allerdings einen autonomen Gestaltungsspielraum. Ver.di hat es als eigenständige Tarifvertragspartei in der Hand, für ihre Tarifbereiche von dieser Regelung keinen Gebrauch zu machen oder eine Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer von bestimmten Regelungen abhängig zu machen, etwa equal pay ab dem ersten Tag.

Kuddel

ZitatNoch mehr Hungerlöhner
Von Hermann G. Abmayr

Ab 2017 wird es keinen Missbrauch bei Leiharbeit mehr geben. Das hat Andrea Nahles kürzlich vollmundig versprochen. Von wegen. Ihr Gesetzentwurf wird die Zahl der Niedrig- und Hungerlöhner weiter in die Höhe treiben.

Kurz vor der Bundestagswahl 2013 traut sich ein Christian Graupner in der ARD-Sondersendung "Wahlarena", der Kanzlerin das Problem zu schildern: "Ich bin seit 2003 Leiharbeiter in einem Unternehmen. Ich habe prinzipiell nichts gegen Leiharbeit in Produktionsspitzen, aber die Produktionsspitze dauert nun mittlerweile schon zehn Jahre an. Und da ist es so, dass wir von 30 bis 40 Stammbeschäftigten reden und 500 Leiharbeitern." Angela Merkel ist sichtlich überrascht. "Ein krasser Fall", sagt sie und verspricht Graupner: "Ich melde mich noch einmal bei Ihnen."

Und so funktioniert das System: Normalerweise haben Beschäftigte einen Arbeitsvertrag mit ihrer Firma. Es gelten die Tarifverträge der Branche. Um das zu umgehen, wird ein Verleiher dazwischengeschaltet, der deutlich schlechtere Löhne zahlt. Und wem das nicht billig genug ist, der schaltet noch ein Unternehmen dazwischen, mit dem ein Werkvertrag abgeschlossen wird. Ein Milliardengeschäft auf Kosten von derzeit knapp einer Million Leiharbeiter und vermutlich mindestens – genaue Zahlen gibt es nicht – so vielen Werkvertrags-Beschäftigten.

Anruf vom Kanzleramt


Leiharbeiter Christian Graupner bekommt Wochen nach seinem Fernsehauftritt tatsächlich einen Anruf vom Kanzleramt. "Die Frau Merkel, die hat auch gesagt, dass sie das Problem erkannt haben, dass es im Koalitionsvertrag mit vereinbart ist. Und dass sie das im Frühjahr angehen wollen", berichtet Graupner. Aber welches Frühjahr, habe die CDU-Frau nicht gesagt.

Im Frühjahr nach der Wahl gibt es jedenfalls noch nicht einmal einen Referentenentwurf, denn in den Abteilungen des Ministeriums wird heftig gestritten. Die einen nehmen die Versprechungen von CDU und SPD ernst, die anderen suchen nach Lösungen für die Wirtschaft, die höchst beunruhigt ist. Ob die von Unternehmensverbänden bezahlte "Initiative für soziale Marktwirtschaft" oder Vorstände von DAX-Konzernen, alle versuchen Einfluss zu nehmen auf den Gesetzestext.

Besonders deutlich äußert sich ausgerechnet Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth. Die ARD hatte dem Konzern ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl in einer Undercover-Dokumentation zur besten Sendezeit Dumpinglöhnen nachgewiesen. "Hungerlohn am Fließband – wie Tarife ausgehebelt werden", so der Titel der Sendung, die eine monatelange Diskussion in allen Medien auslöst. Etliche Leiharbeiter, die bei Daimler über Werkverträge arbeiten, verdienen seit Jahren so wenig, dass der Staat ihr Einkommen auf Hartz-IV-Niveau aufstocken muss, der Steuerzahler den Nobelkonzern also indirekt subventioniert. Betriebsräte melden immer häufiger Fälle von Scheinwerkverträgen. Und Betroffene versuchen ihren Status durch Klagen vor dem Arbeitsgericht zu verbessern.

Werkverträge sind seit Jahren ein beliebtes Mittel, um Dumpinglöhne durchzusetzen. Nicht nur bei Daimler, BMW oder Porsche, nicht nur in der Automobilindustrie, sondern in vielen Branchen bis hin zur Abfallwirtschaft und zur Fleischbranche. Das Prinzip ist einfach: Die regulären Arbeiter werden durch Beschäftigte einer Fremdfirma ersetzt, die viel weniger verdienen. Dafür schließen die Unternehmen mit der Fremdfirma einen Werkvertrag. Wenn das Unternehmen den Fremdarbeitern konkrete Anweisungen gibt, wenn die Neuen in den Arbeitsprozess des Auftraggebers integriert sind, dann ist es aber nur ein Scheinwerkvertrag. Und damit illegal.

Die Folge: Die Firmen müssen den vollen Branchenlohn nachzahlen. Dazu die Sozialversicherungs-Beiträge und ein Bußgeld. Den Managern droht wegen der Beitragshinterziehung sogar Gefängnis. Theoretisch. Denn in der Praxis gibt es dafür ein Schlupfloch: Wenn man das Ganze nachträglich zur Leiharbeit erklärt und eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung vorlegt, ist das Geschäft wieder legal. Diesen Trick haben auch Vertragspartner von Daimler in Stuttgart angewandt.

Die Lobby schlägt zu

Ausgerechnet der Mann, der im Daimler-Vorstand mit dafür verantwortlich ist, Wilfried Porth, greift jetzt zu einem altbewährten Druckmittel. Er droht mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen. Öffentlich warnt der Daimler-Spitzenmanager davor, "dass ein weiterer Eingriff, eine weitere Reglementierung und auch eine weitere Reduzierung der Flexibilität am Ende ganze Wertschöpfungsketten gefährdet". Das war 2014.

Ein Jahr später liegt ein wässriger Referentenentwurf vor. Doch selbst der geht der Wirtschaft zu weit. Der Entwurf sei ein Großangriff auf Hunderttausende selbstständige Unternehmen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer fordert die Regierung zu einer grundlegenden Korrektur auf. Da knickt auch die Kanzlerin ein. Beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin versichert sie, die Verschärfungen würden nicht über den Koalitionsvertrag hinausgehen.

Und so legt Andrea Nahles (SPD) Anfang 2016 erneut einen Entwurf vor, der die Wirtschaft beruhigen soll. Doch auch der gefällt den Herren nicht. Mithilfe des Wirtschaftsrats der CDU und des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer wird weiter gepokert. Bis Andrea Nahles schließlich den "Durchbruch" verkünden darf. "Es wird in Zukunft klare Regeln geben, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen", verkündet sie und zeigt sich zufrieden über die Einigung: "Wir haben klar verabredet, dass wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit machen und da keine Schlupflöcher mehr zulassen."

Eine Meisterleistung der Lobbyarbeit und der Politpropaganda. Einige Zuarbeiter von Andrea Nahles schämen sich zwar für das Gesetzeswerk und die Lobhudelei ihrer Chefin. Doch laut will das keiner sagen. Die Botschaft ist klar: Ein Jahr vor der Wahl macht die Bundesregierung ihr Wahlkampf-Versprechen wahr und will den betroffenen Leih- und Werkvertragsbeschäftigten endlich zu ihrem Recht verhelfen.

Und tatsächlich wird das Schlupfloch für Scheinwerkverträge jetzt geschlossen. Doch dafür gibt es ein neues. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler erklärt es so: Der Leiharbeitnehmer könne künftig erklären, "dass er auf alle Fälle beim Verleiher bleiben will, dass er also nicht zum Entleiher geht". Dies könne man dem Arbeiter nahelegen. Und der werde es im Zweifel auch unterschreiben, denn sonst kann er fast sicher sein, dass er seinen Job schnell wieder verliert. "Und damit ist der Mensch, der Scheinwerkverträge praktiziert, weitgehend aus dem Schneider", sagt Däubler. Im Gesetzentwurf wird die Wirksamkeit dieser Unterschrift ausdrücklich bestätigt. Ein gut beratener Arbeitgeber werde dieses Schlupfloch nutzen, so der emeritierte Juraprofessor. Als Sanktion komme dann allenfalls eine Ordnungswidrigkeit in Betracht.

Genau so sieht dies der Arbeitsrechtler Peter Schüren. Das vorgesehene Widerspruchsrecht sei "ein geschickt verpacktes Geschenk für die Nutzer von Scheinwerkverträgen", sagt der Göttinger Professor. Es wird "den Unternehmen, die mit Scheinwerkverträgen arbeiten, in Zukunft sehr viel Geld und den Führungskräften, die bisher wegen Beitragshinterziehung strafbar wurden, viel Leid ersparen".

Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen

Und es gibt eine weitere Verschlechterung. Während die meisten Landesarbeitsgerichte seither Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen untersagt haben, lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dies ausdrücklich zu. Selbst Pflegerinnen und Pfleger oder Klinikärzte auf Dauerarbeitsplätzen könnten damit ab 2017 als Verleihgut von einem Krankenhaus zum anderen geschoben werden. Ein Fall, den das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mehrfach behandelt hat: "Die Quintessenz dieser Urteile war damals, dass wir im Kern gesagt haben, der Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen ist unzulässig", berichtet Richter Achim Kühls. Die Leiharbeiter der Kliniken mussten fest angestellt werden, Krankenschwestern, Psychologen, Psychotherapeuten und Ergotherapeuten.

Nach dem neuen Gesetz würden Betriebsräte und Leiharbeiter solche Prozesse verlieren, bestätigt Wolfgang Däubler: "Es ist möglich, dass dann auf demselben Dauerarbeitsplatz ausschließlich Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Man muss nur spätestens nach 18 Monaten einen Wechsel vornehmen." Nach einer Pause von drei Monaten könne sogar der ursprüngliche Leiharbeiter wiederkommen. Das könnte auch ein Unternehmen des gleichen Konzerns sein. Einfach hin und her – ein Arbeitsleben lang.

Christian Graupner, der Leiharbeiter, der die Kanzlerin 2013 auf das Thema aufmerksam gemacht hatte, ist heute enttäuscht. Da seien "noch viele Schlupflöcher offen, wo man am Ende bloß das Personalkarussell drehen wird", sagt der IG-Metaller, der das gleiche Parteibuch hat wie Arbeitsministerin Andrea Nahles. Auch seine Hoffnung, dass Leiharbeiter nach einer gewissen Zeit eine festen Arbeitsvertrag bekommen müssten, kann er jetzt begraben.

Wenn sich im Gesetzgebungsverfahren im Herbst nichts ändert, wird das Geschäft mit der verliehenen Arbeitskraft ab 2017 noch einfacher und noch lukrativer. Und die Zahl der prekarisierten Arbeiter und Angestellten wird weiter steigen.
http://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/281/noch-mehr-hungerloehner-3828.html

dagobert

Zitat von: Wampel am 15:38:08 Sa. 30.Juli 2016
Nebenbei kommt mir die AÜG-Reform hier im Tarifvertragsthread irgendwie OT vor.
Mir auch.

Zur Erinnerung, die AÜG-"Reform" hat einen eigenen Thread:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328033.0

Zu diesem Thema hier wird in den nächsten Monaten sicherlich noch genug zu schreiben sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatDie Forderungen für die anstehende Tarifrunde Leiharbeit sind beschlossen:

- Erhöhung der Entgelte um 6 %, mindestens aber
- 70 Cent pro Stunde
- Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate
Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen
[...]
Die erste Tarifverhandlung Leiharbeit startet am 7. Oktober in Hannover.
http://www.dgb.de/tarifrunde-leiharbeit

Eine verbindliche, tariflich festgelegte Fahrtkostenregelung wird es demnach auch weiterhin nicht geben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Zitat- 70 Cent pro Stunde

Was ist der DGB bloß für ein dreckiger Scheißverein! Da kann man mal wieder sehen, wie tief die im Arsch der Konzerne stecken! >:(

counselor

Und am Schluss stellt sich der DGB hin und feiert 35 ct als tollen Durchbruch...
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

>>>Vorsicht, Sarkasmus!<<<
Die letzte Tariferhöhung betrug in EG1 20 ct, von daher wären 35 ct schon ein Fortschritt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Wieviel ist das dann Inflationsbereinigt? :o

Kuddel


dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 07:48:25 Do. 22.September 2016
Wieviel ist das dann Inflationsbereinigt? :o
Rechne ich lieber nicht aus, lohnt sich nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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