Wasserzähler austauschen

Begonnen von legia, 21:00:37 Do. 11.September 2008

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legia

Hi, Leute,
heute abend beglückte mich meine Vermieterin mit einem Anruf :kotze>
und zwar soll in meiner Wohnung der Wasserzähler ausgetauscht werden, ist auf der Postkarte, die von der "ista" angekreuzt.
Da dass Namensschild von meiner Vormieterin nicht mehr da ist, ging die Postkarte wohl gleich zum Hausmeister und heute abend, nachdem meine Vermieterin informiert wurde, zu mir...
Meine Vermieterin denkt jetzt wohl ich hätte was kaputt gemacht, dabei wohn ich erst seit dem 01.04.2008 in der Wohnung, habe auch die Zahlen gleich die Zahlen von jetzt mit denen beim Einzug verglichen, der Wert hat sich vergrößert, also verstehe ich jetzt die "Aufregung" nicht.
Meine Vermieterin möchte wohl auch die Kosten des Austausches auf mich abwelzen.
Habe mich inzwischen im Internet ein wenig umgesehen, so ein Wasserzählerwechsel scheint alle Jahre sogar vorgeschrieben zu sein, wenn das Eigdatum abgelaufen ist. Nur wo finde ich das Eigdatum?
Das einzige Datum welches ich finde, steht neben der Art. Nr - beim Warmwasserzähler ist es 2004 und Kaltwasserzähler 2006.

mousekiller

Normalerweise steht auf den Dingern auch "Geeicht bis... (Jahreszahl)" Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Jahreszahlen auf deinen Zählern die "Geeicht-bis" Daten sind. Demzufolge muss er dringend ausgetauscht werden. Warum deine Vermieterin das bis jetzt nicht veranlasst hat, ist mir schleierhaft. Scheint wohl so, als ob deine Wohnung längere Zeit nicht belegt war.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

legia


mousekiller

Ich habe leider keine Möglichkeit, meinen Wasserzähler abzufotografieren und das Bild hier einzustellen, dort kann man den Eichzeitraum nämlich ziemlich deutlich erkennen. Auf dem von dir gezeigten Bild ist nur das Herstellungsjahr zu erkennen. Geeicht werden die Zähler vielleicht erst kurz vorm Einsatz. Das weiß ich leider nicht. Meistens ist dann ein extra Aufkleber noch sichtbar.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Woki

Sollte unter anderem auch auf der Plombe stehen.
Und zwar das Jahr der Eichung bzw. Beglaubigung. Bei einem Kaltwasserzähler (wird es vermutlich sein) gilt dann eine sechsjährige Frist, beim Warmwasserzähler sind es nur fünf Jahre.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flipper

ZitatOriginal von legia
Meine Vermieterin möchte wohl auch die Kosten des Austausches auf mich abwälzen.

ähm was diskutiert ihr über plomben?

das hier ist das problem.

zähleraustausch zahlt die miethaiin würd ich sagen. auf jeden fall forderung bestreiten so dass die den stress hat, das im mietrecht zu suchen, dann prüfen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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