ARGE/Dienstleistungszentrum Neumünster verwehrt junger Mutter den Beistand

Begonnen von cyberactivist, 16:41:50 Di. 27.Oktober 2009

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cyberactivist

Dienstleistungszentrum Neumünster verwehrt junger Mutter den Beistand

Einer unter fünfundzwanzigjährigen Mutter eines einjährigen Babys wurde am letzten Freitag im Dienstleistungszentrum Neumünster (DLZ) anlässlich eines Termins der Beistand verwehrt. Arne Düring von der unabhängigen Erwerbslosenberatung HuS- Hilfe und Selbsthilfe e.V., der die junge Erwerbslose begleitete,  wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin grundlos des Büros verwiesen, als er gemeinsam mit der jungen Mutter versuchte deren ausstehende Zahlungen zu erlangen.

Der jungen Frau wird seit der Geburt ihres Kindes im Oktober 2008 widerrechtlich das Kindergeld angerechnet, das sie seitdem nicht mehr bezieht, eine Tatsache die dem DLZ sehr wohl bekannt ist. So fehlen der Frau seit einem Jahr jeden Monat 154 Euro zum Leben. Als die junge Mutter jetzt, mit Ablauf der Zahlung des Elterngeldes, nicht mehr wusste, wie sie den Lebensunterhalt für sich und ihr Baby  weiter bestreiten sollte, wandte sie sich hilfesuchend an die HuS.

Während des Termins am Freitag bot die Sachbearbeiterin der Erwerbslosen Lebensmittelgutscheine in Höhe von 50 € an, die sie im November wieder verrechnen würde,  anstatt die zustehende Nachzahlung zu veranlassen. Dies ist schon nicht nachvollziehbar, da die Einlösung von Gutscheinen den Erwerbslosen als solchen stigmatisiert. Im Falle einer Sanktion mag dies möglicherweise als vertretbar angesehen werden, aber wenn es, wie hier um vorsätzlich nicht geleistete, zustehende Zahlungen des DLZ an eine Erwerbslose geht, kann ein solches Vorgehen nicht akzeptiert werden.  

Als der als Beistand anwesende Vertreter der HuS darauf hinwies, dass Sozialleistungen unverzüglich zu erbringen seien und die DLZ Mitarbeiterin auch eine umfassende Aufklärungspflicht habe, verlangte die Sachbearbeiterin rechtswidrig seinen Personalausweis. Düring hatte nur seinen Behindertenausweis bei sich und legte diesen  vor, damit die Situation nicht weiter eskaliere und die Betroffene doch noch Geld bekäme.

Als die DLZ- Mitarbeiterin  den Ausweis kopieren wollte, reichte es Düring dann doch und er verhinderte dies, indem er den Ausweis wieder an sich nahm. Daraufhin verwies ihn die Sachbearbeiterin rechtswidrig des Büros. Um der jungen Mutter  nicht zu schaden, denn schließlich konnte sie ja mit dem Baby nicht das ganze Wochenende ohne Nahrung dastehen, folgte Düring dem Verweis , allerdings fragte er  vor verlassen des Büros, ob sie sich bewusst sei, dass sie hier gegen das SGB verstößt. Darauf sagte die Sachbearbeiterin ihm,  dass ihr das "egal" sei und er das Büro verlassen solle.

Das Recht auf einen Beistand eigener Wahl nach §13 SGB X, ist eines der wichtigsten Rechte Erwerbsloser zur Rechtsdurchsetzung. Es hilft Betroffenen, die sich in den Gesetzen nicht umfassend auskennen, ihre berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen. Dies vorsätzlich rechtswidrig zu verweigern, kommt der Versagung von Grundrechten sehr nahe.

Arne Düring Vorsitzender der HuS dazu:"  Wir sind ja schon einiges an Rechtswidrigkeiten vom DLZ gewohnt, aber dies ist eine neue Dimension, die uns bisher so nicht untergekommen ist.  Das eine Sachbearbeiterin sich die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben anmaßt, einer Erwerbslosen willkürlich ihr Recht auf Beistand nimmt, die Not der jungen Mutter bewusst ignoriert und ihr die Zahlung des ihr zustehenden Geldes nach wie vor verwehrt, empört mich unsagbar.
Wenn den Betroffenen  das Recht auf einen Beistand genommen wird, ist eine Rechtsdurchsetzung oftmals ausgeschlossen.  Genau diese Ungleichheit der Waffen, einerseits die übermächtige Behörde andererseits der kleine, bürgerliche Untertan, gilt es zu verhindern. Wir werden auf Klärung der Situation bestehen und gegen die Sachbearbeiterin mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen. Was wir erwarten, ist eine Abmahnung der Mitarbeiterin durch den Leiter des DLZ  für ihr unsägliches Fehlverhalten."

,,Selbstverständlich stehen wir der jungen Mutter weiterhin bei der Durchsetzung ihrer Rechte mit Beiständen zur Seite", so Düring weiter ,,es kann nicht angehen das gerade die unter 25-jährigen so abgefertigt werden. Zukünftig wird es einen unbegründeten Rauswurf eines Beistandes mit uns nicht geben."

Antje Biedermann
Für die HuS- Hilfe und Selbsthilfe e.V.
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ARGE/Dienstleistungszentrum Neumünster Arbeitsagentur
Friedrichstraße 17 - 24534 Neumünster

Ruft an, beschwehrt Euch. Fragt, wie man die MitarbeiterIn der Arge sanktionieren wird.
Tel: 04321 / 55860
Fax: 04321 / 5586340

Herrn Rolf-Dieter Brüggen, Geschäftsführer

E-Mail: Dienstleistungszentrum-Neumuenster@arge-sgb2.de
Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

sandraschulze81

Werde dort auf jeden fall mal anrufen und dampf ablassen.Wie kann man der mutter helfen???inwieweit hast du damit zu tun??

Schraubenwelle

Danke das ihr das hier mal rein gestellt habt, da ich auch in der dortigen Initiative mitarbeite !
leider bin ich zur Zeit in HH und muss dort eine "Weiterbildung" machen..und kann die Ini nicht Unterstützen.
Man ist ja einiges vom Dienstleistungszentrum Neumünster gewohnt...aber was nun passiert ist hat eine ganz neue Qualität bekommen.
Dieser Vorfall wird nicht unter den Tisch gekehrt.

Hier mal der Link zur Ini  für alle die aus NMS und näherer Umgebung sind und Hilfe brauchen :

http://www.hus-neumuenster.com/


Onkel Tom

Die Sache mit Beiständen hat jedoch einen Haken  >:(

Es gibt den § 13 Abs. 4 SGB - X, der jedem das Recht gibt, mit einem Beistand
zum Amt zu gehen..

Und dann gibt es den § 13.Abs.5 SGB - X, der die Grenzen des Beistand und deren
Einfluss stellt..

Recherchiert mal dannach. Wenn ein Beistand so blöd ist und sich aus einer ELO-Ini
identifiziert, sollte er zur seiner Funktion entweder nachweislich authorisiert oder gleich
Anwalt sein. Genauso verhält es sich, wenn Beistände es entgeltlich machen..

Im ersten Satz des Abs. 5 wird von "professionell" gesprochen und dies greift dann
zu Gunsten des SB und darf den Beistand dann der Tür verweisen..

Also Vorsicht !  Besser ist es, das der Beistand ein "Bekannter seines Vertrauen" ist..

Mir kam man auch schon gern mit der Frage "Von welcher Erwerbslosenberatungsstelle
kommen sie denn ?" oder "Nehmen Sie Geld dafür ?"..
Pech für den SB, wenn mann ausgeschlafen ist und sich nicht Dinge anmaßt  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

HuS-Hilfe und Selbsthilfe

Man kann sich ruhig als Beistand einer ELO-Ini identifizieren. Entscheidend ist, dass man mit den Erwerbslosen eine nachbarschaftliche oder ähnlich enge persönliche Beziehung hat. Die ist doch immer gegeben. In der ELO-Ini trinkt man mit den Erwerbslosen doch immer einen Cafe und unterhält sich mit ihm über Gott und die Welt. Eine nachbarschaftliche oder ähnlich enge persönliche Beziehung ist da doch schnell aufgebaut.

Es ist alles eine Frage der Argumentation und der Beweisbarkeit.

Ich hatte hier weder entgeltlich gearbeitet noch habe ich mich als ELO-Ini ausgegeben. Die wissen sowieso wo ich herkomme.

HuS - Hilfe und Selbsthilfe / Soga e.V.
Erwerbslosenberatung in Neumünster
http://www.hus-nms.de
info@hus-nms.de

Onkel Tom

Na dann hoffe ich, das Dir keine SGB-Scharfsinnige SB übern Weg läuft,
die den Absatz 5 kennt.

Ich mache auch Beistand, aber das ich dies öfters mache und für eine Ini
tätig bin, geht dem SB nichts an, damit mir kein "professionell"
angedichtet werden kann. Und überhaupt geht es dem SB genauso wenig
an, welcher Bezug zum Erwerbslosen steht.

"Ein Bekannter seines Vertrauen" dient nur dazu, die Neugier eines SB
zu beruhigen (Diplomatisches Fingerspitzengefühl)..
Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Als begleiter zum amt nach §13 sgb X ist mensch weder verpflichtet sich auszuweisen, noch einen namen zu nennen.
Falls SB da nicht versteht, würde ich sofort vorschlagen, dass wir dies gerne dadurch klären können, indem wir ihren teamleiter zum gespräch hinzubitten.
Hab noch keine(n) SB erlebt, die/der dann auf ihre unberechtigte forderung besteht.  ;D

(Ich würde extra nicht sagen, dass ich von einer ini komme, geschweige denn von welcher. Schliesslich ist es immer besser, die sb weiss nicht wen sie vor sich hat:
Könnte ja auch ein interner controller, anwalt, sozialarbeiter, oder behinderten/gleichstellungsbeauftragter sein, oder gar ein journalist!  ;) Ausserdem geht das den/die SB nix an!)

abs. 5 nochmal im wortlaut:
Zitat(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu befugt zu sein. Befugt im Sinne des Satzes 1 sind auch die in § 73 Abs. 6 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes bezeichneten Personen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung im Verwaltungsverfahren ermächtigt sind.

Besonders wichtig, bei 'zurückweisung' (abs 6 u. 7!) :
Zitat(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Alex22

"schreiben sie, Begleitung männlich."

oder

"schreiben sie, Begleitung weiblich."

mit festen und bestimmten Ton vortragen und anfügen, wenn der / die SB noch glotzt

"weiteres steht nicht zur Sache"

Autoritär wirken. Sauber gepflegt erscheinen.

Die kuschen!

cyberactivist

Zitat von: sandraschulze81 am 17:08:11 Di. 27.Oktober 2009
Werde dort auf jeden fall mal anrufen und dampf ablassen.Wie kann man der mutter helfen???inwieweit hast du damit zu tun??

Ich bin selbst in die Sache nicht involviert. Finde es einfach nur sehr wichtig über die Sache zu berichten.
Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

Onkel Tom

Danke Schwarzrot

"professionell" kommt zwar in den Absätzen nicht vor..
Habe das "geschäftsmäßig" und Seminarinhalte von der ALSO-Oldenburg zu
"professionell" zusammengefasst  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Pinnswin

- Als die SB nach dem Ausweis fragte, hätte ich sie darauf hingewiesen, das die Polizei meinen Ausweis sehr gerne sehen kann und wir diese dann nun auch mal rufen sollten.

- Als die SB ihn aus dem Büro warf, wäre ich direkt zur Polizei gegangen und hätte Strafanzeige wegen Nötigung (Vertuschung, Willkür... *oder*was*weiß*ich) gegen die SB erstattet.

- Meine Kollegin Moni, hätte gebrüllt wie eine Löwin, das sich die Balken biegen und der Flur wackelt und den Chef des Saftladens verlangt.

Jeder hat andereMethoden, ich gehör zu der Kanonen-auf-Spatzen-Fraktion. Wenn schon, denn schon. Viel Spaß weiterhin und nicht unterkriegen lassen.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Onkel Tom

Ausweis ? Habe ich nicht dabei.
(Bist zwar verpflichtet einen zu besitzen aber ihn nicht mit auf Tasche zu haben)

Rausschmeißen ? Erst eine schriftliche Begründung dessen geben lassen ansonsten
Buletten kommen lassen, Vorfall aufnehmen lassen etc..

Egal, immer Ruhe dabei bewahren.. Mit Krawall und Remmidämmi spielt mann
der SB erst recht ein Grund zum Rausschmiss in die Hand.

Habe es schon paar mal erlebt, das SB extra auf Eskallation anlegte um ein Grund
zu bekommen mich raus zu schmeißen.

Wenn alles gelaufen ist, ist der Besuch nichtig und dann darf mann auch mal laut
werden ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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