epetition: Abschaffung der Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von Perestroika, 15:54:29 Fr. 09.April 2010

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Perestroika

diese Petition läuft bis zum 20.05.10

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10281

Zitat
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB II)
und den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt (§ 15 Abs. S. 6 SGB II i.V. m. § 31 SGB X) abzuschaffen.


Begründung

Die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit / Vertragsfreiheit, wird durch Bedrohung und Nötigung der Sanktionierung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, verletzt. Die freie Willensentscheidung zur Unterschrift wird somit ausser Kraft gesetzt. Die Mitarbeiter der ARGEn werden zu Straftaten verleitet.

Aguirre

Die argumentieren immer damit, daß ja keine Erpressung vorliegen würde, weil niemand mit Waffengewalt zur Arbeit bedroht wird.
Das der Entzug von Sozialleistungen zu Obdachlosigkeit und Hunger führt, wird immer fein außenvorgelassen.  X(
Was wir brauchen, ist zb AlgII als bedingungsloses, sanktionsloses, Grundgehalt. Die Ämter sollen die Leistungen auszahlen und ansonsten die Leute in Ruhe lassen. Das Leben mit den 359€ Regelsatz ist hart genug ohne zusätzlichen Terror vom Jobcenter.

Fantomas

Das ist ja ganz nett, aber ich denke, daß es bei einem Wunschtraum bleiben wird. Die EinV ist das ultimative Fundament der ARGE. DIE Angst-Waffe um jeden eHb ohne Kenntnis gefügig zu machen. Ich denke nicht, daß man sich jemals dieses Instrumentes berauben wird, denn dann würde die ARGE in sich zusammen fallen. Es gibt bereits jetzt Mittel und Wege um eine EinV in seine Einzelteile zu zerlegen und seiner ARGE entsprechend um die Ohren zu hauen. Macht das 1-2 mal. Macht Spaß.

Kurzer Überblick:

1. ARGE lädt gem. § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zu einem Termin um "über die berufliche Situation" zu schwadronieren. In Wirklichkeit geht es um den Abschluß einer EinV.

2. Um nicht sanktioniert zu werden erscheint man natürlich bei seiner ARGE mit 1-5 Beiständen gem. § 13 Abs. 4 SGB X.

3. Die Vorgelegte EinV wird zu Prüfzwecken eingesteckt und mitgenommen. Auf keinen Fall jedoch unterschrieben. Läßt man euch sie nicht mitnehmen läßt man sie eben auf dem Schafott des Schreibtischtäters liegen.

4. Da eine Sanktionierung wegen Nichtunterschreiben nicht mehr möglich ist
Zitat(2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsver-einbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die auf-grund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgese-hen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinba-rung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.
Quelle (Rz. 31.6a) kann man also entspannt wieder nach hause gehen.

5. Zuhause angekommen wartet man die Reaktion seines SB ab. Reflexartig erlässt dieser wahrscheinlich einen ersetzenden Verwaltungsakt, weil keine EinV zustande gekommen ist. Das ist aber nicht schlimm, weil dieser Verwaltungsakt bei der Gegenwehr günstiger ist. Falls in diesem Verwaltungsakt irgendwelche Maßnahmen einseitig vereinbart wurden sind diese ebenfalls für die Katz, weil der § 31 SGB II sich auf Eingliederungsvereinbarungen stützt. Ein Verwaltungsakt ist aber keine Eingliederungsvereinbarung im eigentlichen Sinne. Dazu aus selber Quelle folgendes Zitat unter Rz. 31.6b
Zitat(3) Von § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b werden auch Verstöße ge-gen eine Eingliederungsvereinbarung erfasst, deren Regelungen nach § 15 Abs. 1 Satz 6 durch Verwaltungsakt bekannt gegeben wurden. Da dies durch die bisherige Rechtsprechung teilweise an-ders gesehen wird (z. B. LSG Hessen mit Beschluss vom 9.2.2007 L 7 AS 288/06 ER) sollte bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bei Verstößen gegen im Verwaltungsakt festgelegte Pflichten – soweit möglich – nach § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe b sanktioniert werden.

6. Je nach Gemütslage kann man nun entscheiden, ob man es bei diesem Verwaltungsakt belässt, oder ihn durch Widerspruch bei der ARGE & Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei einem Sozialgericht angreift. Letzteres ist auf jeden Fall möglich. Jede EinV bietet eine Fülle an Angriffspunkten, da meist zu 99,999999999% rechtswidrig, weil bereits gesetzlich geregelte Tatbestände nochmals ins Vertragsform gepresst werden um die Möglichkeit auf Doppelsanktionierungen zu ermöglichen. Ob man es macht hängt von jedem selber ab.

Wichtig ist zu erkennen, daß ein Leistungsbezug ohne den Abschluß einer EinV MÖGLICH ist, jedoch ein wenig Blut und Scheiß erfordert. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn diese Petition etwas bewirkt, allerdings bin ich der Meinung, daß dieses Internet-Revoluzertum  nicht ziel führend ist. Wenn überhaupt bekommen wir das nicht mehr mit. Daher ist der Weg der aktiven Gegenwehr zu empfehlen. Dazu bedarf es Sachkenntnis, die man sich aneignen muß. Zum Glück bietet der Feind dieses Sachkenntnis kostenlos auf seiner Webseite an.

Fachliche Weisungen SGB II der BA

Tut es und schickt die nächste EinV zum Teufel!
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Perestroika

Nabend Aguirre!

Da hast du natürlich voll recht. Nur schließt das eine, das andere nicht aus. Wo immer möglich, sollte "man" gegen hass4 vorgehen. Alles was man dort erreicht ist ja ein Schritt hin zum BGE. Hier vielleicht noch ein Ton zum Thema Mitzeichnen:

Zum Mitzeichnen muß man sich auf www.epetitionen.de registrieren. Das geht natürlich nur mit Angabe von Name und Wohnort (weil es eine "ernste" Petition ist). Der Vorteil ist aber, daß man dann auch bei allen anderen Petitionen, auch zukünftigen auf einfacheweise "mitclicken" kann...

viele Grüße
Klaus Binder

Aguirre

Petition hab ich mal unterzeichnet.
Zu Fantomas:
Das ist auch alles sehr schön, aber erstmal musst Du dann eine Maulhure von Anwalt finden, die den ganzen Klagescheiss gegen die 100% garantierte Sanktion mitmacht. Und wenn Dir das gelingt, musst Du trotzdem erstmal ne Zeit mit weniger Geld klarkommen. Nicht jeder Antrag auf einstweilige Anordnung geht nämlich klar. Ich will hier niemand Angst machen, aber man sollte das Restrisiko dieser Methode nicht verschweigen.
Außerdem ist es ja so: Der Sachbearbeiter drückt ein paar Knöpfe, um fertige Sanktionsbescheide auszudrucken. Die ganze Rennerei und den Psychoterror hat der Arbeitslose. Deswegen bin ich immer dafür, Sanktionen möglichst zu umgehen. Außer es wird eben extrem mit den Forderungen vom Jobcenter.
Dieses ganze Spiel ist so Scheisse. Ich erwarte sehnsüchtig den 3. Weltkrieg, oder was auch immer da kommen wird. Denn ich hab es satt und hab nichts zu verlieren...

Fantomas

Zitat von: AguirreDas ist auch alles sehr schön, aber erstmal musst Du dann eine Maulhure von Anwalt finden, die den ganzen Klagescheiss gegen die 100% garantierte Sanktion mitmacht.
Das ist richtig, wobei ich sagen muß, daß man oft ohne Winkeladvokat besser beraten ist als mit. Das setzt aber, wie eingangs von mir erwähnt, grundsätzliche Sachkenntnis voraus. Mit zunehmender juristischen Fronterfahrung wird man dahingehend auch lockerer. Nur muß man irgendwann damit beginnen. Wenn es um 100%-Sanktionen geht , geht es meist um den Kreis der U25. Die sind m.M.n. richtig angepisst, weil die Möglichkeit der Gegenwehr minimal ist.
ZitatUnd wenn Dir das gelingt, musst Du trotzdem erstmal ne Zeit mit weniger Geld klarkommen.
Auch das ist richtig. Aber das Leben ans sich birgt überall Risiken. Ich halte die Variante, eine Petition zu starten für gut, paralell muß man aber für sich kämpfen und darf nicht darauf spekulieren, daß die Politiker irgendwann einen Anflug von Menschlichkeit bekommen, ihre Fehler einsehen und das rückgängig machen. Petitionen dienen m.M.n. als Belustigung zwischen den Plenarsaalpausen im Bundestag, wo sich dann die Politiker daran belustigen, was der Normalbürger sich denn gerne so wünscht.
ZitatIch will hier niemand Angst machen, aber man sollte das Restrisiko dieser Methode nicht verschweigen.
Wie gesagt. Risiko hast du immer. Ein Risiko besteht auch, wenn du dich der ARGE gegenüber zu 1000% gefügig verhältst und jeden Unsinn dadurch mitmachen mußt. Fraglich welche Qual da größer ist, aber ich gebe dir Recht, ein Risiko besteht und muß von jedem eHb individuell entweder eingegangen werden oder nicht.
ZitatDer Sachbearbeiter drückt ein paar Knöpfe, um fertige Sanktionsbescheide auszudrucken. Die ganze Rennerei und den Psychoterror hat der Arbeitslose.
Ganz so einfach hat es der SB nicht, daß habe ich aber auch in meinem Beitrag beschrieben. Psychoterror hat der eHb auch, wenn er sich der ARGE vollends unterwirft.
ZitatDeswegen bin ich immer dafür, Sanktionen möglichst zu umgehen.
Ich auch, wobei wir wohl zwei unterschiedliche Methoden favorisieren.
ZitatAußer es wird eben extrem mit den Forderungen vom Jobcenter.
Für mich persönlich IST FAST JEDE Forderung der ARGE extrem und stellt  entweder ein Eingriff in meine Bürger- oder Menschenrechte dar. Man sollte möglichst vermeiden erste Anpassungserscheinungen zu zeigen, oder Zugeständnisse zu machen. Die ARGE ist ein grundgesetzwidriges Konstrukt, das verfassungsfeindliches Recht Tag für Tag umsetzt. Das alles ist legitimiert durch eine korrupte Regierung! Das darf man nicht vergessen. Ich kann der ARGE auch nach dem 5. Jahr seid ihrer Einführung NICHTS positives abgewinnen. Vielmehr zeigt es mir, wie viele Menschen in diesem Land bereit sind ihr Gewissen, ihr Rückgrat und ihren Sinn für Menschlichkeit und Gerechtigkeit zu vergessen um dort arbeiten und seine Mitbürger malträtieren zu können nur um nicht selber in diese Lage zu kommen.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

hoessi666

EGVs werden definitiv nicht abgeschafft!
Ich finde die Petition i.O. und habe auch mitgezeichnet, aber passieren wird da nüscht. Mir geht es eher darum, dass man den "Oberen" mal zeigt, dass man nicht mit allem einverstanden ist.
Dazu müßten aber wohl Millionen Menschen diese Petition zeichnen. Genug Arbeitslose gäbe es ja, aber  90% von den Arbeitslosen sind selbst uninformiert, vom selbsternannten "Leistungsträger", der noch Arbeit hat mal ganz zu schweigen...
Ich bin selber auch nicht 100% sattelfest mit dem ganzen rechtlichen drumherum, aber man versucht halt ein wenig Schritt zu halten (auch dank dem Forum hier!) und sich die ganzen Zusammenhänge in Bezug auf Gesellschaft und Wirtschaft etc zu vergegenwärtigen!
Die meisten Menschen tun das - trotz sogar eigenen betreffens - nicht..

Man darf mit den Petitionen mal "Demokratie spielen", mehr aber leider meistens auch nicht...

@Fantomas
Ich stimme Deiner Einschätzung, was EGVs und deren Bekämpfung angeht grundsätzlich zu, aber wahrscheinlich wird ab nächstem Jahr auch die Sanktionierung aus VAs per Gesetz ermöglicht. Somit sind "Totverhandeln" und Nichtunterzeichnung bald als Auswege versperrt...
Bleibt meines Erachtens nur noch die Klage wegen Sittenwidrigkeit und ähnliches, wenn gegeben...


http://www.bmas.de/portal/41716/property=pdf/2010__01__26__arbeitsentwurf__jobcenter.pdf

(ab Seite 7 kommt die Neuausrichtung des § 31:)

Zitat,, ...(1) Das Arbeitslosengeld II mindert sich unter Wegfall des Zuschlages nach
§ 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige
1. sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, in der Eingliederungsvereinbarung
oder in dem Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1
Satz 7 festgelegte Pflichten zu erfüllen,
insbesondere in ausreichendem Umfang
Eigenbemühungen nachzuweisen,
...


Mit der 100% Sanktion meinte Aguirre, so wie es verstanden habe, übrigens keine 100%-SAnktion, sondern eine 100%ig kommende Sanktion...Falls nicht: Mea Culpa!

Fantomas

Zitat von: hoessi666Ich stimme Deiner Einschätzung, was EGVs und deren Bekämpfung angeht grundsätzlich zu, aber wahrscheinlich wird ab nächstem Jahr auch die Sanktionierung aus VAs per Gesetz ermöglicht. Somit sind "Totverhandeln" und Nichtunterzeichnung bald als Auswege versperrt...
Bleibt meines Erachtens nur noch die Klage wegen Sittenwidrigkeit und ähnliches, wenn gegeben...
Wenn es wirklich so weit kommen sollte, man uns als unserer letzten Möglichkeiten berauben will, weil das System Angst vor der Gegenwehr hat, bleibt m.E. nur noch eine Alternative. Ich muss dazu sagen, daß ich sie noch nicht angewendet habe, würde es aber ohne mit der Wimper zu zucken machen, wenn das, was du schreibst, so kommt. Das Flussdiagramm verdeutlicht die ganze Problematik vortrefflich!

http://savaran.wordpress.com/2007/09/04/eingliederungsvereinbarungen-mit-hilfe-von-%C2%A7-55-abs-1-nr-sgg-feststellungsklage-atomisieren/
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Strombolli

Nach den hier gelesenen Tipps, habe ich letztens einfach per Texterkennungsprogramm die EGV verändert. Zusätzliche Verpflichtungen des Amtes mir gegenüber. Zum Beispiel: Kostenzuschuss für Auto und Kleidung, Umwandlung der KommunalKombi in einen  Job des ersten Arbeitsmarktes, wenn ich meine KK vernünftig mache. In  der Anlage (also die Sanktionsblättchen!) habe ich hinzugefügt, das alles was den (hier im Forum herangezogenen) Gerichtsurteilen, der Verfassung/GG, sowie internationalen Menschenrechtsabkommen widerspricht, ungültig ist.

Resultat: Das Amt hat nicht unterschrieben. Ich auch nicht. - Auf die Reaktion auf mein Angebot, doch mit dem Amtsleiter - den ich aus seiner DDR-Vergangenheit kenne - mal ein "nettes Gespräch" zu führen, warte ich immer noch.

Ist eben Provinzposse, nicht zu vergleichen mit unpersönlichen Amtskonfrontationen in Großstädten.
Wenn einem dann noch statt Eingliederungsvereinbarung der Versprecher "Resozialisierungsvertrag" über die Lippen rutscht und der SB immer noch nicht explodiert, dann hat das wirklich Unterhaltungswert. Meine vorherige SB war eine richtige Zicke. Die Jetzige kann ich sogar anflirten und sie macht mit, trotzdem wir voneinander wissen, verheiratet zu sein. Provinzposse eben.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

DerAutor

Habe auch mitgezeichnet. (Mitzeichnungsnummer 1007)

Unter die Eingliederungsvereinbarung schreibe ich immer: "Diese Unterschrift erfolgt unter Vorbehalt."
Damit ist sie nicht rechtsgültig gegeben. Niemand an die EV gebunden. Der Fallmanager nahm es immer
ohne murren entgegen.
Zusätzlich habe ich auch noch angefügt:
"Für den Fall, dass ein oder mehrere Teile dieser Vereinbarung grundgesetzwidrig sind oder gegen andere
Gesetze verstoßen, behalte ich mir rechtlich Schritte und Schadenersatzforderungen gegenüber der ARGE
Dortmund und dem Maßnahmeträger vor."
Juckte Den Fallmanager auch nicht.

Auf der Seite "Erlebnisse mit meinen Fallmanagern - oder das Märchen vom mündigen Bürger"
( http://www.obergassel.com/wissen/fallmanager.htm ) habe ich dies ausgeführt und, ganz neu,
ab Seite 112 eine neue Installation eingefügt.

Das neue "Medikament":

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bei übermäßigem Reichtum

Wirkstoffe: Barzahlung, Überweisung

LG,
Der Autor
Das Buch: "Ausgenutzt und ausgegrenzt"
Cover, Inhalt, Vorwort: http://www.obergassel.com/wissen/neoliberalismus.htm

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