Auszahlung aus Handyvertrag? Anrechnung?

Begonnen von SirTurbo, 18:21:51 So. 10.Oktober 2010

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SirTurbo

Hallo,

hat einer von Euch schon mal den Fall gehabt, daß auf dem Konto eine Auszahlung für einen Handyvertrag eingegangen ist?
Also für eine Verlängerung oder einen Neu-Abschluss (zb bei Anbieterwechsel)?
Üblicherweise bekommt ja einfach nur einen Teil dessen was man über die Laufzeit als Festgebühr wieder reinbuttert ausgezahlt. Wie ich die ArGe kenne, wird das mit Sicherheit als Einkommen angerechnet werden.
Die Frage ist nun - ist das korrekt? Kommen die damit durch?
Am Einfachsten wäre es ja, wenn die Summe einfach von den monatlichen Gebühren abginge...
Steht im vorliegenden Fall aber nicht zur Auswahl - sondern nur Einmalauszahlung oder nen subventioniertes Handy...
Letzteres würde aber irgendwo im Bereich "mal mit rumspielen und dann in die Schublade packen" liegen... also weniger sinnvoll^^

Würde halt lieber das cash nehmen - nur wenn die ArGe das dann einsackt hab ich noch weniger von...

Habt Ihr da Infos für mich?

Danke.

sozialleistungen.info

Hallo SirTurbo,

im SGB II versteht man unter Einkommen "alle bedarfsbezogen verwendbaren Einnahmen in Geld oder Geldeswert". Somit wäre meiner Ansicht nach auch eine Anrechnung der Einmalzahlung des Handyanbieters als Einkommen möglich (ganz streng genommen möglicherweise auch das subventionierte Handy als Solches als geldwerte Einnahme). Sofern die Zahlung 50 Euro nicht übersteigt, könnte man an die Bagetellgrenze (§ 1 I Nr. 1 Alg II-V) als Ausschlussgrund denken. Selbst wenn man die Zahlung als Darlehen (was sie nur kalkulatorisch für den Mobilfunkanbieter ist) sehen würde, gehen die Ansichten der Sozialgerichte hier auseinander.

Soweit zur Theorie - in der Praxis weiß ich nicht, wie die ARGEN hier vorgehen. Mir persönlich wäre ein neues Handy lieber, die neuen Modelle haben ja soagr Navi-Funktionen, mit denen sich alle möglichen Sonderziele wie Flohmärkte, kleine Elektronikhändler usw. problemlos finden lassen ;)

liebertroll

Ich würde anders argumentieren:

Beispiel:

Werbung eines Telefonanbieters

Sie sparen 99,95 €, weil wir keine Anschlussgebühr berechnen, die W-LAN Box anstelle 199,95 € für 0,00 €. Also habe ich fast 300,00 € gespart.

Oder ich bekomme meinen Vertrag anstelle für 20,00 € pro Monat für 15,00 €. Macht 5 € x 12 Monate = 60,00 € weniger. Oder ich kaufe etwas, reklamiere einen Schaden, erhalte eine Gutschrift von 200,00 €. Oder einen Tankgutschein für 50,00 € bei Girokontowechsel. Hier kann man wohl nicht von "Einnahmen" sprechen. Denkt mal an Payback-Punkte, die man sich auszahlen lassen könnte.

Habe mal mein Auto abgemeldet, sofort wollten die wissen, wieviel Kohle ich gekriegt habe, oder Stromkostenerstattung. 2 Monate ALG II bezogen, dann kam die Erstattung für ein Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.

Denen habe ich aufs Fahrrad geholfen. Gerne immer wieder. Notfalls klagen.


Ziggy

Zitat von: liebertroll am 20:55:51 Mo. 25.Oktober 2010
Werbung eines Telefonanbieters

Sie sparen 99,95 €, weil wir keine Anschlussgebühr berechnen, die W-LAN Box anstelle 199,95 € für 0,00 €. Also habe ich fast 300,00 € gespart.

Das ist aber kein Geldzufluss, und nur darum geht es.

ZitatHabe mal mein Auto abgemeldet, sofort wollten die wissen, wieviel Kohle ich gekriegt habe.

Das ist eine Vermögensumwandlung und ebenfalls kein Geldzufluss.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

liebertroll

Welcher Anbieter zahlt den Geld bar aus? Auch wenn das Geldzufluss sein könnte, ist das a) nur einmalig und b) eigentlich ein Vorweg-Rabatt. Kann man da ggf. 5,00 € Gutschrift monatlich auf Rechnung vereinbaren?

SirTurbo

Hmm... ich hol den mal wieder nach oben...

Von wegen alle Jahre wieder^^

Also erstmal "vereinbaren" wird sich da kaum was lassen - das ist reine Massenabfertigung.

Hab an diversen Stellen gelesen daß das angerechnet wird - aber mit Urteilen war es eher knapp gefüllt. Ist das inzwischen einem von Euch untergekommen? Kommt mir ziemlich seltsam vor daß diese Konstellation die ja doch nicht soooo selten sein dürfte bisher in den einschlägigen Foren so unbelegt ist und immer noch Stochern im Nebel angesagt ist...

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