DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen

Begonnen von Martin Mitchell, 08:33:59 Mi. 26.Juli 2017

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Martin Mitchell

Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

Mit voller Zustimmung des Anzeigeerstatters jetzt auch hier in diesem Forum veröffentlicht.

Erstveröffentlichung unter gleichlautender Überschrift im HEIMKINDER-FORUM.DE am Samstag, 18. Februar 2017, um 02:48 Uhr (MEZ/CET)


Zitat.
So Leute,

ich habe mich nun dazu durchgerungen, eine Strafanzeige wegen meiner Heimeinweisung und der Behandlung im Heim zu erstellen. Das aufzuschreiben war eine Qual.
Letzte Woche habe ich die beim Polizeirevier abgegeben und nun ist sie beim LKA.

Ich möchte sie hier mit euch (in Auszügen) teilen, denn:
* ich vermute mal, dass sich nicht jeder von euch mit dem Recht so sehr auseinandergesetzt hat, wie ich das leider musste,
* ärgerlicherweise wird weiterhin das Gerücht gestreut, dass den Tätern der (DDR-)Vergangenheit nicht mehr beizukommen ist ( !!! LÜGE !!! )
* und weil ich euch damit hoffentlich einen Ansatz für den Aufbau der Strafanzeige und notwendige Stichwörter gebe, solltet ihr euch irgendwann auch zur Strafanzeige entschließen.

Ich habe aus der Version hier fast alle persönlichen Informationen und Straftat-Details entfernt, um das angestrebte Verfahren nicht zu gefährden. Damit ist der Text von 21 Seiten auf 9 Seiten geschrumft. Hätte ich dem LKA noch alle Infos bzgl. der angemerkten Urteile und internationalen Rechtslage vorgekaut, wäre der Originaltext wohl etwa 60-80 Seiten lang. Den Rahmen zur Orientierung habe ich euch aber gelassen, damit ihr es einfacher habt als ich.

Falls ihr auch vorhabt, selbst eine Anzeige zu erstellen, rate ich euch:
1.) den Empfänger für "ist alles verjährt" bei euch abzuschalten
2.) euch Stichpunkte zu machen, diese zu gruppieren und euch daran entlangzuhangeln
3.) schreibt eure Anzeige selber - detailliert mit allen Punkten - die die Verbrecher falsch gemacht haben
4.) bloß nicht bei der Polizei diktieren (die Polizisten haben kaum Zeit mit euch an einzelnen Wörtern zu feilen)
5.) wenn an euch noch weitere Straftaten begangen wurden (Abtreibungen, ...), müsst ihr ins Strafgesetzbuch der DDR schauen
6.) das Übliche: Zeit nehmen für die eindeutige Ausformulierung; Zeugen (möglichst mit Wohnanschrift) benennen; von der Polizei eine Eingangsbestätigung gem. § 158 Abs. 1 Satz 3+4 geben lassen.

An sich braucht ihr keinen Bammel wegen der Zeit haben, denn was die Verbrechen der DDR bzgl. der Einweisung, Unterbringung und Zwangsadoptionen von Heimkindern angeht, war es ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Das verjährt nicht.

Natürlich tickt die biologische Uhr bei den Tätern, wie bei uns.


Ich bin total gespannt, wie die Anzeige gehändelt wird und zu wieviel eigenhändige Aufklärungsarbeit man mich noch zwingen wird.


[ Die folgende Strafanzeige in dem bei der Polizei eingereichten Original umfasst insgesamt 21 Seiten. Siehe @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=542758#post542758 (Falls notwendig, um diese Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben und dann in dem dortigen Beitrag ganz nach unten scrollen und den dortigen ANHANG aufrufen.) ]

.
Zitat.
Abs.: _____ _____

___________ __

_____ _______

Betreff: Anzeige gegen Unbekannt bzgl. Heimeinweisung 1987

Hiermit erstatte ich, _____ _____,
Anzeige gegen Unbekannt.

Ich erstatte diese Anzeige aus folgerichtigen Gründen, welche fern von Rache, Missgunst o.Ä. liegen. Erst jetzt habe ich die entsprechenden ausreichenden Kenntnisse über die strafrechtlich relevanten Abläufe und die gesetzlichen Grundlagen, um die Anzeige plausibel zu formulieren.
Bzgl. zivilprozesslicher Vorschriften und Ansprüche habe ich z.Z. keine genügenden Kenntnisse und lasse sie daher in dieser Anzeige vorerst weg.

Aus meiner persönlichen, nicht-fachlichen Sicht als Betroffener vermute ich die Verletzung folgender Gesetze durch die unten geschilderten Taten:

A) § 144 (2) Satz 1. StGB-DDR
,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt" - in Verbindung mit -

1.  § 144 (2) Satz 2. StGB-DDR
,,erhebliche Schädigung des Kindes oder des Jugendlichen fahrlässig verursacht" - UND -

2.  § 142. ,,Verletzung von Erziehungspflichten" (1) Satz 2. StGB-DDR
,,... oder eine andere Rechtspflicht, für die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen zu sorgen, mißachtet, indem er" ,,das Kind oder den Jugendlichen mißhandelt" - UND -

3.  § 131. ,,Freiheitsberaubung" (1)+(2) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise rechtswidrig der persönlichen Freiheit beraubt" ,, ... die Freiheitsberaubung ... auf andere, die Menschenwürde besonders verletzende Art und Weise begeht" - UND -

4.  § 137. ,,Beleidigung" StGB-DDR
,,Eine Beleidigung begeht, wer die persönliche Würde eines Menschen durch Beschimpfungen, Tätlichkeiten, unsittliche Belästigungen oder andere Handlungen grob mißachtet" - UND -

5.  § 138 ,,Verleumdung" StGB-DDR
,,wer wider besseres Wissen Unwahrheiten ... vorbringt oder verbreitet, die geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen eines Menschen ... herabzusetzen." - UND -

6.  § 139 ,,Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen" (2) StGB-DDR
,,Wenn die Tat nach Art und Auswirkung sowie der Schuld und der Persönlichkeit des Täters eine schwerwiegende Verletzung der Rechte des Geschädigten oder der Beziehungen zwischen den Menschen darstellt" - UND -

7.  § 115 ,,Vorsätzliche Körperverletzung" StGB-DDR - UND -

8.  § 120 ,,Verletzung der Obhutspflicht" (1) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen, der unter seiner Obhut steht oder für dessen Unterbringung, Betreuung oder Behandlung er zu sorgen hat, ... in hilfloser Lage läßt," - UND -

9.  § 244 ,,Rechtsbeugung" StGB-DDR
,,... Mitarbeiter eines Untersuchungsorgans gesetzwidrig ... zuungunsten eines Beteiligten ..." - UND -

10. § 240 ,,Urkundenfälschung" (1)+(3) StGB-DDR
,,... eine unechte Urkunde herstellt ..." + ,,echte Urkunde ist eine schriftliche ... Erklärung, die in Ausübung dienstlicher oder sonstiger beruflicher Befugnisse ... ausgestellt wurde - und ... die rechtserhebliche Tatsache beweist" - UND -

11. § 241a ,,Fälschung oder Vernichtung beweiserheblicher Daten" StGB-DDR
,,... zur Täuschung im Rechtsverkehr Daten, die rechtserhebliche Tatsachen beweisen, vernichtet oder verfälscht ..." - UND -

12. Art. 19 (2) Verfassung-DDR (2) ,,Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit" - UND -

13. § 40 ,,Inhalt des Beschlusses" (1) JHVO der DDR
,,... ihre gesetzliche Grundlage, ... " - UND -

14. § 39 ,,Beratung und Entscheidung" (1) JHVO der DDR
,,Im Ergebnis seiner Beratungen ..." - UND -

15. § 39 ,,Beratung und Entscheidung" (2) JHVO der DDR
,,... aus den Beratungen ergebenden Entscheidungen ..." - UND -

16. ,,Anordnung über ärztliche Begutachtungen" der DDR - UND -

17. § 129 ,,Nötigung" (1) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil zu einem bestimmten Verhalten zwingt, ..." - UND -

18. § 132 ,,Menschenhandel" (1) StGB-DDR
,,... rechtswidrig zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten zwingt ..."
,,[Anm.: ist seit 1968 Ersatz für § 234 RStGB
,,Sklaverei/Leibeigenschaft/Zwangsarbeit"]

Daneben können sich durch Ihre Ermittlungen eventuell noch weitere strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben.

Die Verfolgung der Taten gemäß dem DDR-Strafrecht ist dadurch gerechtfertigt, da die Haupttat A) §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt" i.V.m. den o.g. weiteren Paragraphen und Artikeln ein international anerkanntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Die Einordnung als nicht-einfachgesetztliche Straftaten rührt daher, dass die Verantwortlichen die Taten zum Zweck der gezielten staatlichen Verfolgung gegen eine identifizierbare Bevölkerungsgruppe – missliebige Kinder und Jugendliche – durch die DDR-Jugendhilfe mit tatübergreifenden Gemeinsamkeiten begangen haben (siehe Definitionen seit 1946). In diese identifizierbare Bevölkerungsgruppe fiel ich ebenfalls rein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Straftatbestand ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" nicht zwangsläufig mit Kriegshandlungen in Verbindung steht, wie bekannte Urteile zeigen!

Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der unten geschilderten Taten u.a. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht weiterhin und wurde seit 1990 bereits in mehreren entsprechenden Fällen höchstrichterlich bestätigt, da:

B) die Verjährung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR durch die folgenden gesetzlichen/vertraglichen Regelungen dauerhaft ausgesetzt ist:

1.  § 84 ,,Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen ... die Menschlichkeit ..." StGB-DDR - UND -

2.  Einigungsvertrag: Art 9 ,,Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik"
,,(2) Das in Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Maßgaben in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz unter Berücksichtigung dieses Vertrags sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist." - UND -

3.  Einigungsvertrag: ,,Anlage II Kap III C I Anlage II Kapitel III Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Abschnitt I"
,,Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1. §§ 84, 149, 153 bis 155, 238 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 14. Dezember 1988 (GBl. I 1989 Nr. 3 S. 33), geändert durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 526)" - UND -

4.  Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (BGBl Jg. 2002 Teil I Nr. 42) § 7 ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (1) Sätze 5, 9 und 10

C) die Verjährung von Straftaten durch staatliche Behinderung der Strafverfolgung ausgesetzt wird, siehe:

1.  § 83 ,,Verjährung der Strafverfolgung" StGB-DDR - UND -

2.  ,,quasigesetzliches Verfolgungshindernis" BGH 5 StR 451/99


Tatgeschehen:
ICH VERBIETE jegliche Verbreitung von hier notwendigerweise preisgegebenen Informationen außerhalb des mit dieser Strafanzeige angestrebten Strafverfahrens ohne meine ausdrückliche schriftliche Genehmigung. [ Die folgende Passage hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

! Ich werde die mutmaßlich verletzten Gesetze – A, A1-A18 – in << >>-Klammern in relativer Nähe hinter den betreffenden Taten anmerken.

Vorlauf und Hintergrundinformationen:

Mein Name ist _____ _____, geb. am __.__.____ __ ______________. Wohnend gemeldet war ich m.W.n. während des gesamten Tatzeitraumes in ____ ______________, ________. __ ______:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

In den überlieferten Besprechungsbüchern des Spezialkinderheims __________ finden sich ausführliche Einträge über Rechtsbelehrungen der Mitarbeiter bzgl. des Umgangs dieser mit den Insassen, sodass die Mitarbeiter über die rechtlichen Konsequenzen der Misshandlungen informiert waren.

Das Familienleben, an das ich mich bis zum Beginn des Tatzeitraumes erinnern kann, war intakt und nur gelegentlich durch erfahrungsbedingte Vorbehalte meiner Mutter der DDR gegenüber nicht vollständig einheitlich.

Die Einschulung

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Kindergartenbeurteilung

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Die Schulnoten

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Tatzeitraum:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A5, A6>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A10, A11>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A (List), A1>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A9>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<[/color]A (List), A1>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] Es wurde ebenfalls – entgegen der JHVO – im Beschluss unterlassen anzugeben, gemäß welcher Maßnahme in § 23 JHVO die Heimeinweisung erfolgen soll, sodass dadurch faktisch eine unbefristete ,,Heimerziehung" (§ 23 (1) f) JHVO ) mit einer eigentlich auf 2 Jahre begrenzten ,,Heimerziehung im Spezialheim" (§ 23 (1) f) JHVO ) zu meinen Ungunsten verknüpft wurde. <<A9, A13, A14, A15>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] Ausreiseantrag [ der Mutter ] für sich und uns Kinder beim ,,auswärtigen Amt"

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A (Drohung), A17>>
[ ... ]
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[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] << A (List), A1>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A9, A13, A14, A15>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A9, A12, A16>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A10, A11, A5, A6>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Gutachten bzgl. der Ungeeignetheit von Spezialkinderheimen

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A9, A16>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A (Drohung, Gewalt), A1>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] Eingabe an das Ministerium für Volksbildung um die Heimeinweisung, wie durch das DDR-Gesetz vorgesehen, vertrauensvoll zu prüfen – <<A (List), A1>> – und wegen massiver Rechtsverstöße rückgängig machen zu lassen. [ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A (List), A1, A9>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A9, A12, A5, A6>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] persönliches Gespräch beim MfV
[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]
1. [ ...]
2. [ ...]
3. [ ...]
<<A9, A16, A13, A14, A15, A5, A6, A12>>

Im Spezialkinderheim __________ _____________ __________

ereigneten sich im faktischen Einweisungszeitraum zwischen __.__.____ und __.__.____ zahlreiche rechtswidrige Vorkommnisse,

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A (List), A1, A2, A8>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

- _____ Medikamente:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A16>>

- [Thema 2]:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] - [Thema 3]

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A17, A2>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

- [Thema 3]:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A12>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A17>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A4, A12>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A7>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A4, A6>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A4, A6, A7, A8, A12, A17>>

- Nachtsport:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A7, A12>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A8, A12>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A17>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A17, A2, A7>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A10, A11>>

- Erschöpfung:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A7>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A8>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A7>>

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A8>>

- Gruppenstrafe:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A17>>

- ____________ ____. Weglaufen:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A17>>

- Zwangsarbeit

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A18 (Zwangsarbeit), A10, A11>>

- Arrestzellen:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A3, A12, A10, A11>>

- Schutzlosigkeit:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A2, A8>>

- Gesundheitsfürsorge:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] << A2, A7, A8>>

- Diebstahl:

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Folgen:

* Das Ergebnis der schweren Straftaten seitens Schulaufsicht, Schule, JH und MfV waren nicht nur die oben beschriebene Beschädigung der familiären Beziehungen in meiner Stammfamilie.

[ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

* [ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ] <<A16>>

* [ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

* [ Hier in diesem Forum nicht veröffentlichte, diesbezügliche relevante datengeschützte private Details! – Aus gegebenen Anlass nicht vom Anzeigeerstatter freigegeben! ]

Zuletzt gesagt, ist es eine QUAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAL all dies hier und in anderen notwendigen Schreiben wiederzugeben, um den Verbrechern der Vergangenheit entgegenzutreten. Verschüttete Erinnerungen werden getriggert und lösen u.a. zeitweise blanke Verzweiflung aus. Für die Erstellung dieser lediglich 20-seitigen Anzeige musste ich mich vom __.01.2017 bis zum __.02.2017 mühsam vorwärts quälen, trotz bereits vorher existierender chronologischer Übersicht.

Abschluss:

Als abschließende Worte an die ermittelnden Beamten und die logischerweise später damit beschäftigte Staatsanwaltschaft möchte ich Folgendes sagen:

Die als Erinnerung beschriebenen Passagen basieren auf meinen eigenen Erinnerungen, wobei ich mir stets Mühe gegeben habe, sie nicht durch fremde ,,Erzählungen" korrumpieren zu lassen. Die Erinnerungen waren zum Teil unterdrückt, während andere Teile seit der Heimzeit oder davor unverändert präsent waren. Ich besitze darüber hinaus viele deutliche Erinnerungen, die weit in die Zeit vor der Einschulung zurückreichen, welche mich unter anderem sehr effektiv mental beschützt haben.

Da ich aber über kein ,,fotografisches Gedächtnis" verfüge, sind logischerweise Lücken vorhanden. Ich gebe daher keine Garantien auf die hundertprozentige Korrektheit der beschriebenen Erinnerungen.
Es ist daher dringend notwendig, auch z.B. andere Insassen __________s zu befragen. Aus Gesprächen mit anderen ehemaligen Insassen und deren Angehörigen weiß ich, wie sehr auch der Aufenthalt in __________ sie noch heute belastet und bitte Sie inständig, wenn nötig sehr behutsam bzgl. der Heimzeit zu fragen, um die Schäden nicht zu vergrößern.

Sollten Sie an einzelnen belastbaren Beweisen in Form von z.B. DDR-Dokumenten für die Ermittlungen zu einem bestimmten Einzelaspekt interessiert sein, kann ich Ihnen diese in Kopie auf Anfrage zukommen lassen.

Was von mir angemerkte Urteile und rechtliche Zusammenhänge z.B. bzgl. der ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" angeht, gehe ich fest davon aus, dass Sie diese nicht bei mir erfragen, da Ihnen die entsprechenden öffentlichen Quellen ebenfalls zur Verfügung stehen – nur als eines von sehr vielen Beispielen die ,,Neue Justiz" ab 1947.

Ohne juristisch ins Detail zu gehen, bitte ich Sie sehr höflich mich rechtzeitig und ohne explizite Aufforderung über alle Entwicklungen bzgl. dieser Anzeige aufzuklären, zu denen ich – z.B. gemäß STPO, ZPO oder EKMR – informiert werden kann/muss/darf. Dies betrifft insbesondere die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

Falls Sie diese aufforderungslose Aufklärung nicht leisten können oder wollen, bitte ich um eine Begründung dafür zu Beginn der Ermittlungen.

_______,
den ____________

_____ _____

Zeugenliste:

Schule x-y-z

Frau ____ - Horterzieherin

Frau __ _____ - Klassenlehrerin

Frau _____ __________ - Direktor

Herr _______ _____ - stellvertretender Direktor

Spezialkinderheim

Die Namen des Personals von __________ stammen z.T. aus Erinnerungen anderer Personen, die im Internet zu finden sind. Daher kann die Schreibweise variieren. Es sind auch nicht alle Anstellungszeiträume zu den einzelnen Personen klar.

Herr ______ __________ - Heimleiter Spezialkinderheim __________

Frau __________ - Sekretärin Heimleitung

Herr _____________ - Heimleiter vor __________

Frau  ________ __________ ________ - Schulleiterin der Heimschule/Sport

Herr _______ - Hausmeister

Frau ____ - Nachtwache

Herr ____ - Nachtwache

Herr _____ _____ - Gruppenleiter

Frau ______ _____ - Gruppenleiterin

Frau _________ - Betreuer

[ 5 Zeilen weggelassen ]

Frau ______ - Klassenleiterin/Deutsch

Herr ____ - Mathematik

Frau ____ - Schulgarten

Frau ______ - Lehrerin

Herr ____

Frau ________

**************.

1. Beschluss:

Az.:_____________

Rat der Stadt ______________ - Jugendhilfeausschuß

Frau _____ - Vorsitz des JHA, Leiterin des Referats Jugendhilfe der Stadt __

Herr ______ - Rentner

Herr _____________ - Angestellter, Rat des Bezirkes

Frau ________ - Fürsorgerin im Bezirkskrankenhaus

Frau ____ - Direktorin der Sonderschule

Frau ______ - zuständige Jugendfürsorgerin

Frau _____ - Klassenlehrerin

Frau ____________ - Horterzieherin

Frau __________ - Jugendhilfekommission VI

Herr ________ - Jugendhilfekommission VI

Herr _______ - Bahnbetriebswerk __

Herr ____ - IFA-Vertrieb ______________

2. Beschluss:

Az.: _____________

Rat des Bezirkes ______________ - Jugendhilfeausschuß

Herr ______ _____ - Jugendfürsorger, Vorsitzender des Jugendhilfeausschuß

Herr _____ _______ - Internatsleiter

Herr _________ _________ - Werkstattleiter

Herr ______ __________ - Heimleiter Spezialkinderheim

Frau ______ _____ - Leiterin des Referats Jugendhilfe der Stadt __

Eingabe bei Ministerium für Volksbildung:

Az.: _____________

siehe Bundesarchiv DR 2/_____

,,Genossin ______" - Mitarbeiterin MfV

**************.

Potentielle Zeugen, Behörden mit Bezug zu Heimeinweisungen, Heimaufsicht und Gutachterwesen

Herr ____ _____ - Leiter des Referats Jugendhilfe des Rat des Bezirkes __

Frau ______ _____ - Stadtschulrätin

Bezirksinstitut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes

Dienststelle des Bezirksarztes

Bezirksstelle für ärztliches Begutachtungswesen - Arbeit gem. "AO über ärztliche Begutachtungen"

Leitung durch Bezirksarzt gem. "AO über ärztliche Begutachtungen"

Frau _____ ______ - Schulpsychiaterin

Beratungsstelle "Fürsorge f. Neurologie"

Bezirksstelle für Heimeinweisung - (Aufgabenbereich unbekannt)

ABI-Bezirks-Komitee - u.a. Inspektion der Kinderheime

ABI-Kreiskomitee - u.a. Inspektion der Kinderheime

ABI-Kreiskomitee ____-Land - u.a. Inspektion der Kinderheime

Rat des Bezirkes ______________ - Abt. Volksbildung

Rat der Stadt ______________ - Abt. Volksbildung - Referat Jugendhilfe -

Stadtschulrat - oberste Schulaufsicht ?

Jugendgesundheitsschutz - Schularzt

Liste erhältlicher Dokumenten (nicht abschließend):

Beschluss Jugendhilfe

Beschwerde gegen Beschluss

Beschluss Jugendhilfe

Eingabe an Ministerium gegen Beschluss

Eingangsbestätigung Eingabe Ministerium

Zeugnisse

Schriftverkehr ,,Rat der Stadt __ - Jugendhilfe"

Schriftverkehr
,,_________________________ Rostock" an ,,Rat der Stadt __ - Jugendhilfe"

Krankenakte

JH-Akten Bezirk ______________

MfV-Akten

Verwaltungsakten des Spezialkinderheims __________

Ausreiseantrag ___ ______ ___  __.__.____

.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
NACH VIER UND EINHALB MONATEN ABSOLUTEN SCHWEIGENS SEITENS DER BEHÖRDEN DANN DIESER ABLEHNUNGSBESCHEID SEITENS DER STAATSANWALTSCHAFT HAMBURG:

Zitat.
Staatsanwaltschaft GeSt 3202 Postfach 30 52 61 20316 Hamburg

Kaiser-Wilhelm Straße 100
20355 Hamburg
Telefon: (040) 42843 - Zentrale 0
Telefon: (040) 42843 ----
Telefax: (040) 427981 - 320

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Hamburg 30.06.2017


Aktenzeichen:

82 UJs -----
Bitte immer angeben



Herrn
[ ... Vor- und Nachname des Empfängers ... ]
[ ... Anschrift des Empfängers ... ]


Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.

Ihre Anzeige vom: 12.02.2017


Sehr geehrter Herr [ ......... ],

Ich habe das Ermittlungsverfahren mangels verfolgbarer Straftat, §§ 152 Abs. 2, 170 der Strafprozessordnung eingestellt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit (englisch: crimes against humanity; französisch: crime notre l'humanité ) ist ein Straftatbestand im Völkerrecht, der durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilgesellschaft gekennzeichnet ist. Erstmals völkervertraglich festgelegt wurde der Tatbestand 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes geschaffenen internationalen Militärgerichtshofes. Die heute wichtigste vertragliche Rechtsquelle ist Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes. Die Strafbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist daneben auch völkergewohnheitsrechtlich anerkannt.

Artikel 7 des 2002 in Kraft getretenen Römischen Statuts als Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes definiert den Begriff ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Einzelnen. Die Vorschrift listet eine Vielzahl einzelner Handlungen (wie etwa vorsätzliche Tötung) auf, die jeweils dann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, wenn sie im Zuge eines ,,ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung" erfolgen. Im Gegensatz zu Kriegsverbrechen können Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch außerhalb bewaffneter Konflikte begangen werden. Zudem werden auch Angriffe gegen die eigene Zivilbevölkerung völkerstrafrechtlich erfasst. Der Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist weiter als der Tatbestand des Völkermordes. Während Völkermord die Zerstörung bestimmter abschließend aufgezählter Gruppen (nationale, ethnische, rassische, religiöse oder soziale Gruppen) voraussetzt, können Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen jede Zivilbevölkerung begangen werden. In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass ein Täter bezüglich der einzelnen Tathandlung vorsätzlich sowie in Kenntnis des systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung handelt.

Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Gerichtshofes

● Absatz 1 – Jeder der folgenden Akte, wenn sie im Ramen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs erfolgen
○ (a) vorsätzliche Tötung.
○ (b) Ausrottung.
○ (c) Versklavung.
○ (d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung.
○ (e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit und Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts.
○ (f) Folter.
○ (g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe.
○ (h) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassistischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Jurisdiktion dieses Gerichtes unterliegen.
○ (i) Apartheit.
○ (j) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen.
○ (k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
● Absatz 2 zur Definition von Absatz 1:
○ (a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in Absatz 1 genannten Handlungen gegen die Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat.
○ (b) Ausrottung bedeutet die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen wie zum Beispiel den Entzug von lebensnotwendigem Material wie Lebensmittel und Medikamenten mit dem Ziel, Teile der Bevölkerung zu vernichten.
○ (c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive des Menschenhandels, insbesondere mit Frauen und Kindern.
○ (d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung bedeutet die erzwungene völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen aus dem Gebiet in dem sie sich legal aufhalten.
○ (e) Folter bedeutet die absichtliche Schmerzenszufügung, körperlich oder mental von Personen in Haft oder unter Kontrolle durch Ankläger, ausgenommen sind Schmerzen und Leiden, die der legale Strafvollzug mich sich bringt.
○ (f) Erzwungene Schwangerschft bedeutet die rechtswidrige Gefangenhaltung einer zwangsweise geschwängerten Frau in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu begehen. Die Bestimmung ist nicht so auszulegen als berühre sie innerstaatliche Gesetze in Bezug auf Schwangerschaft.
○ (g) Verfolgung bedeutet die absichtliche schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten gegen internationales Recht wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft.
○ (h) Apartheit bedeutet unmenschliche Akte ähnlich denen (§ 1), verübt durch ein institutionalisiertes Regime, in Form einer systematischen Unterdrückung und Dominierung einer Rasse durch eine andere.
○ (i) Zwangsweises Verschwindenlassen von Peronen bedeutet die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen; durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.

D.h. das gegen Sie und andere Heiminsassen mutmaßlich begangene Unrecht stellt kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im obigen Sinne dar, weil kein ausgedehnter oder systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung bestand.

Verstöße gegen alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände sind verjährt.

Hochachtungsvoll

[ ............ ]

OStA



Gegen diesen Bescheid steht Ihrer Mandantin binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zu. Die Frist wird auch durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg – unter Angabe des obigen Aktenzeichens – gewahrt.
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QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=555261#post555261 (Um den dortigen Beitrag aufzurufen einfach diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)

HINWEIS: Eine große Hilfe in der Formatierung dieses Schreibens für die Einstellung in dieses Forum war mir u.a. auch dieses Beispiel @
https://staatenlos.info/images/shaef/20/01-Verfahrenseinstellung-Staatsanwaltschaft-Hamburg-1.pdf (ein anderes Schreiben, in anderer Sache, eben von dieser Hamburger Staatsanwaltschaft).

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

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Mit voller Zustimmung des Anzeigeerstatters jetzt auch hier in diesem Forum veröffentlicht.

QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=555261#post555261 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)

[ EINLEITUNG. ]

Zitat.
So liebe Leute, ich habe anfang des Monats von der Staaatsanwaltschaft Post bekommen - nach sehr speziellen Vorfällen.

Und SCHOCK, die StA will nicht so, wie das Gesetz wohl will.
Nachdem ich mich wiedereinmal hochgerappelt habe, ging ich erstmal auf Anwaltssuche.
Da aber offenbar bundesweit kein Anwalt für ehemalige Menschenrechtsverbrechen existiert, war ich dann doch gezwungen die Beschwerde gegen die Einstellung zu schreiben.

[ In der Erstveröffentlichung dieses Beitrags, im HEIMKINDER-FORUM.DE, wird auch der Briefumschlag (mit dem Poststempel ! ), in dem der ,,Ablehnungsbescheids"/,,Einstellungsbescheids" der Hamburger Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, abgebildet. ]

[ Für eine gut sichtbare Wiedergabe des ,,Ablehnungsbescheids"/,,Einstellungsbescheids" der Hamburger Staatsanwaltschaft siehe den betreffenden vorhergehenden Beitrag hier in diesem Thread, vom Sonntag, 23. Juli 2017, um 03:18 Uhr (MESZ) @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1445#p1445 ]

Und nun meine fristgemäße Beschwerde - wobei ich nicht gedacht hätte, dass ich dazu gezwungen bin, dass so sehr ausformuliert darlegen muss, da die Staatsänwälte den ganzen Salat in ihrem Studium hätten haben müssen.):
Hab das Schreiben am 18.07.2017 direkt beim Pförtner abgegeben und mir nen Eingangsstempel geben lassen.


Zitat.
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BESCHWERDE: ERSTE TEIL VON ZWEI TEILEN.

[ Details des Anzeigeerstatters ]
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____________ __
______ _______


Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Postfach 30 52 61
20316 Hamburg
Fax: 42843-1863

Hamburg, 18.07.2017
Betreff: Beschwerde gegen Ermittlungseinstellung
Bezug: Akz.: 82 UJs ----; StA-Bescheid vom 30.06.2017 (Poststempel vom 05.07.2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege hiermit sofort und vollumfänglich Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid des Oberstaatsanwalts _______ in der Strafsache 82 UJs ---- ein.

Fristwahrung:

Die Beschwerde erhalten Sie von mir rechtzeitig, da die unten aufgeführten gravierende Hindernisse (1.-5.), die ich nicht zu verantworten habe, ein früheres Einlegen der Beschwerde nicht ermöglichten. Dem entsprechend stelle ich hiermit gleichzeitig Antrag zur ,,Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" bzw. dem was äquivalent der Wiedereinsetzung in der STPO entspricht.
Als Laie gehe ich davon aus, dass die entschuldbaren Gründe für z.B. Beschwerde-Verzögerungen denen im Rahmen der Finanzgerichtsordnung entsprechen.

1.) unzulässige Fristverkürzung:

Aus dem Ausgangs-Poststempel auf dem Briefumschlag des Einstellungsbescheids geht hervor, dass das Schreiben die Staatsanwaltschaft frühestens am 05.07.2017 verlassen hat. Eingegangen ist demzufolge das Schreiben erst am Freitag den 07.07.2017 etwa 10:00 Uhr (ungefähre tägliche Zustellzeit).
Diese Verkürzung meiner Reaktionszeit de facto um die Hälfte kann ich nicht als rechtens ansehen und widerspreche damit der Gültigkeit der Beschwerdefrist mit Ende zum 14.07.2017. Bedingt durch mutmaßlich nicht korrekte Postwege in der Staatsanwaltschaft/Oberstaatsanwaltschaft sehe ich u.a. mein ,,Recht auf wirksame Beschwerde" gem. Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgehebelt.

2.) unverschuldeter Irrtum bzgl. Fristende:

Ich holte den Staatsanwaltschaftsbescheid zusammen mit einem anderen genauso wichtigen gerichtlichen Entscheid am späten Nachmittag des 07.07.2017 aus dem Briefkasten und las ihn etwa eine Stunde später. Nachdem ich mit dem Durchlesen des Bescheids fertig war, war ich über die Verkennung der Sach- und Rechtslage dermaßen körperlich geschockt, dass ich partout nicht das Bekanntmachungsdatum finden konnte. Der gut sichtbare und leicht zu findende Poststempel zeigte mir dagegen an, dass das erwähnte Fristende auf den 19.07.2017 (oder gegebenenfalls den 21.07.2017 ) fallen musste. Selbst am 15.07.2017 ohne vorheriges belastendes Durchlesen des StA-Schreibens, brauchte ich einige Zeit um das Datum ,,30.06.2017" in der mutmaßlichen 8-Punkt-Schrift zu entdecken. Die Schriftgröße des Haupttextes ist dagegen scheinbar in 12-Punkt-Schrift geschrieben. Ich mutmaße, dass dies nicht ein plumper zu akzeptierender Fehler in einem Standartbriefkopf ist, sondern diese Form eher wiederum ein wirksamer Eingriff in mein ,,Recht auf wirksame Beschwerde" gem. Artikel 13 EMRK ist.
Der Irrtum meinerseits, dass das Bekanntmachungsdatum weit vor dem 05.07.2017 lag kann mir nicht angelastet werden und zu Nachteilen führen.

3.) erfolglose Anwaltssuche:

Nach Erhalt des StA-Schreibens habe ich mich sofort mit den notwendigen Maßnahmen beschäftigt, um der Einstellung entgegenzutreten. Da ich in der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu erkennen meinte, dass die Anzeige nun erst recht und ab sofort mit harten juristische Bandagen unter m.M.n. Fehldeutung der schriftlich niedergelegten Rechtslage bekämpft wird, habe ich mich unverzüglich auf Anwaltssuche begeben. Dazu wurden von mir bundesweit zahlreiche potentiell geeignete Strafrechts-Anwälte angeschrieben und angesprochen, sowie bei allen Rechtsanwaltskammern und einem Anwaltsverein gezielt nach bestimmten Anwälten mit der notwendigen Qualifikation im Bereich Menschenrechte+Ostrecht+Strafrecht gesucht. Ganz abgesehen davon, dass der faktische nutzbare Zeitraum von FÜNF TAGEN (Mo.-Fr. 10.-14.07.2017) absolut unzureichend für diese umfangreiche Rechtslage ist, macht es mich fassungslos, dass ich partout nicht einmal ansatzweise Anwälte finden konnte, die diesen Fall übernehmen wollen.
Konkret halte ich für die Anwaltssuche den einfachgesetzlich vorgegebenen Zeitraum von zwei Wochen in solch komplexen Rechtslagen für nicht ausreichend und beantrage hiermit jede mögliche Ausdehnung der Beschwerdefrist, die nach Rechtslage gewährt werden kann – ohne mich jetzt speziell auf einen bestimmten Paragraphen zu berufen.
Falls Sie auf die ÖRA verweisen wollen, bitte ich Sie von vornherein davon Abstand zu nehmen. U.a. die ÖRA hat mir gegenüber in einem Fall von ___________ _____ _____ _______ ___ ___________ ______ nachweislich und beweisbar gravierende Falschaussagen gemacht, die dazu führten, dass ich Rechtsmittel nicht mehr rechtzeitig einlegen konnte. Dass ein Mitarbeiter der ÖRA, der aufgrund seines früheren Dienstpostens eigentlich ohne Nachzudenken die damalige banale Rechtslage hätte richtig darstellen müssen aber das genaue Gegenteil tat, macht die ÖRA zu einem wenig bis nicht vertrauenswürdigen Berater.

4.) behindernde Erkrankungen:

__________ ___ ____ ______ ________ ___________ ______________ ___ _____ ______________ ________________________ ______________________ ___ ______ ________ ___ __________ ____ ________ ____ ______ ______ _________________________ ____ ____ _________ _____ _________ ___ ___________ __________________ ___ ____ ___ ___ ___________ ___ ___ ____ __ ______ _____ _______________ ______ __________ ____ _____ ___ ___ _________________ ___________ ______ ___ ___ ___ ______ ____ _________ ________ ________ ____ ___ ____ _____ __ ___ _________________ ________ _______
_____ ______ __ ____ __________ _____ ____ _____ ___ ________ _____ ___ _____ ______ ___ ___ ____________ ____________ __ ______ ________ _____ ___________ ___ _____________ __________ ___ ____ ____ __ ______ __________ __ _____ ___ _________ _____ __ ___ __________ ______________ _______ Meines Wissen nach bin ich z.Z. bundesweit der Einzige der 135000 Spezialheim-Insassen, der den begangenen Verbrechen auf dem gesetzlichen Wege versucht zu begegnen. Darin erkennt man, als wie quälend und hoffnungslos alle anderen diesen Weg einschätzen müssen.
___ _______ _____________ __________ ________ ___ ____ ______ ______ ___ ___ ___ ____ ___ ________________ _________________ ________ ___ __________ ___________ _____ ___ _____ _____ ___ _________ ________

5.) aufwendiges Parallelverfahren:

Der ______________ __ ___ Staatsanwaltschaft ist mit Sicherheit bekannt, dass mir ein weiteres z.Z. laufendes Verfahren auferlegt wurde. Mittels dieses Verfahrens versuchen mehrere Personen meinen Ruf soweit zu sabotieren, dass jederzeit weitere Schädigungen von mir oder meiner Familie möglich sind. Das Verfahren basiert auf unfassbaren Lügen und einigen beweisbaren versuchten Täuschungen. Obwohl ich darin anwaltlich vertreten bin, greift das Verfahren in mein tägliches Familienleben so tief ein, dass täglich einige Zeit für die ständige Bearbeitung erforderlich ist, die für die Bearbeitung der Beschwerde fehlt.

Beschwerdebegründung:

A) Zuständigkeit

Ich bezweifle, dass der Oberstaatsanwalt _______ entsprechend der Organisation der Staatsanwaltschaft für die Ablehnung des Ermittlungsverfahrens zuständig war.

B) Nichtbearbeitung

Die Strafanzeige wurde meiner Meinung nach keineswegs bzgl. der Sach- und Rechtslage bearbeitet. Die falsch ausgelegte Rechtslage des OStA _______ kann ich leider nicht als Bearbeitung ansehen.

Die 21 Seiten der Anzeige wurden am 12.02.2017 im PK __ __ ________ der Polizei übergeben.

Obwohl ich in der Strafanzeige auf meine Auskunftsrechte hinwies, bekam ich 3 Monate lang keinen Hinweis auf irgendeine Bearbeitung. Auch ein explizites Schreiben an das LKA mit Hinweis auf § 406d STPO änderte nichts an dem scheinbaren Unwillen meine Rechte auf Auskunft zu achten. Verschiedene Auskünfte anschließend bei der Polizei ergaben, dass die Ermittlungsakte herumgereicht wurde, da sie niemand bearbeiten wollte. Die Anzeige entstand erst dann aus recherchierten Materialien und eigenen Erinnerungen, als ich die Rechtslage – z.B. bzgl. der Nicht-Verjährung – soweit verstand, dass ich sie plausibel schreiben konnte. Recherchiert habe ich seit 2014 nicht wegen der Aussicht auf eine Strafanzeige, sondern weil immer wieder Fragestellungen zur Entführung entstanden, die sich mit den zeitweise widersprüchlichen Informationen aus Dokumenten, Erinnerungen und Gesetzen erst klären ließen, als weitere Informationen zur Verfügung standen. Die Recherche muss de facto noch in weiteren Bereichen fortgesetzt werden.

Die Anzeige enthielt alle mir damals bekannten Fakten zur Sachlage. Sie enthielt zahllose Namen von beteiligten Zeugen und Einrichtungen, die Auskunft über die einzelnen Schritte/Phasen der Entführung geben können.

Die völlige Nichtbearbeitung der Sachlage schließe ich daraus, dass:

1.) ich nicht zu weiteren Angaben befragt wurde,

● a) Es hätte Sinn ergeben mich noch nach den Kontaktdaten meiner Eltern und Brüder zu fragen. Meine Eltern hätten als Erziehungsberechtigte wichtige Angaben über Drohungen ihnen gegenüber und den sonstigen Verlauf der Behördengespräche machen können, an denen ich nicht teilgenommen hatte. Meine Brüder hätten Angaben machen können über die Veränderungen in der Familie in Bezug auf die Entführung. Ohne strafrechtliche Anfangsverdacht hätte m.W.n. weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die Adressdaten z.B. aus den Melderegistern erhalten können.

● b) Es hätte Sinn ergeben mich nach den Kontaktdaten aktueller Ärzte oder der wichtigen begutachtenden Ärzte der _________ _______ von 1987 zu fragen. Diese könnten – meine Zustimmung vorausgesetzt – ihr Wissen über die damalige Diagnostik, Weisungsbefugnisse zwischen _________ und Ministerium für Volksbildung, meine Krankenakte, mein medizinisches Gutachten und meinen aktuellen Gesundheitszustand mit der Staatsanwaltschaft teilen.

● c) Es hätte Sinn ergeben mich zu befragen, ob sich weitere bedeutsame Details aus den Erinnerungen oder recherchierten Dokumenten ergeben haben.

2. meine damals erziehungsberechtigten Eltern zur Bestätigung oder Korrektur des von mir aufgezeichneten Ablaufs der Entführung nicht von der Staatsanwaltschaft/Polizei kontaktiert wurden.

● a) Sie sind teilweise die einzigen, die Angaben zu bestimmten Behördengesprächen machen können. Des Weiteren sind sie nicht so alt, dass sie gar keine brauchbaren Angaben machen können.

● b) Es hätte Sinn ergeben meine Eltern zu fragen, ob sie sich der Strafanzeige anschließen. Sie hatten zur DDR-Zeit vehement gegen die Entführung protestiert, selber gesundheitliche, finanzielle und berufliche Schäden durch die Entführung erlitten und haben nach unangefochtener Rechtsmeinung auch das Recht auf Klage in der Sache.

3. ich wurde niemals gebeten meine recherchierten Dokumente zu übergeben, die den Ablauf der Entführung nachweisen.

● a) Der Anhang enthielt neben der Zeugenliste ebenfalls eine ,,Liste erhältlicher Dokumenten (nicht abschließend)". Die wichtigsten Dokumente (med. Akte, Gutachten, vollständige DDR-Beschlüsse und dazugehörige Beschwerden, ... ) sind nur in meinen Besitz. Ein Erhalt aller notwendigen Dokumente aus Archiven ist für die Staatsanwaltschaft unmöglich. Es hätte Sinn ergeben, mich zu fragen, ob ich die Staatsanwaltschaft Einblick nehmen lasse oder sie ihr in Kopie zur Verfügung stelle. Eine Anfrage an mich hat nie stattgefunden.

Eine Überprüfung der Sachlage als ersten Bearbeitungsschritt hätte die Erkenntnisse ergeben, um im zweiten Bearbeitungsschritt festzustellen, dass tatsächlich die von mir angegebene Rechtslage betroffen ist und definitiv ein ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in Form einer international geächteten Kindesentführung vorlag – nebst anderer nicht verjährter Straftaten.

Die Anzeige enthielt weiterhin eine gut verständliche Aufschlüsselung der betroffenen DDR-Strafgesetze und der gültigen betroffenen Rechtslage bzgl. der Nichtverjährung der ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit", als auch der Nichtverjährung bei der Behinderung der Strafverfolgung.
Des Weiteren waren die einzelnen Verbrechen im ,,Tatgeschehen"-Abschnitt gut erkennbar durch geklammerte Verweise auf die verletzten Gesetze markiert. Dies hätte ein leichtes Überprüfen ermöglicht, ob die angegebenen Taten im Normalfall tatsächlich von Gerichten mit Verweis auf die angegebenen Gesetze geahndet worden wären.

Die völlige Nichtberücksichtigung der geschilderten Rechtslage schließe ich daraus, dass:

1. bei mir nicht angefragt wurde, meine Quellen für die von mir aufgeführte Rechtslage zu benennen.

● a) Es hätte Sinn ergeben mich zu fragen, aufgrund welcher Dokumente (u.a.) ich meine, dass Verjährung nicht gegeben ist. Bedingt durch die bereits 21 Seiten lange Anzeige, hatte ich es unterlassen, noch weitere Details – wie Auszüge aus Rechtsaufsätzen, international anerkannten Definitionen, Uno-Dokumenten und internationalen Urteils-Texten bzgl. ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" aufzuführen. Ich ging mit m.M.n. sehr berechtigten Vertrauen davon aus, dass alle einschlägigen Quellen zu diesem Thema der Staatsanwaltschaft in deren eigener Bibliothek zur Verfügung stehen und mindestens eine Staatsanwaltschaftsabteilung detailliert die Rechtslage kennt. Dennoch schließe ich nicht aus, dass die Staatsanwaltschaft einzelne Quellen diesbezüglich noch nie in der Hand hatte, obwohl sie z.B. für das DDR-Recht einschlägig sind (z.B. NJ '47-'90).

C) Falschauslegung

Die Staatsanwaltschaft legt die anerkannte Rechtslage in Bezug auf die von mir geschilderte bzw. die inzwischen allgemein historisch aufgearbeitet DDR-Heimkinder-Sachlage sehr verknappt und völlig falsch aus.

1. ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit":

a) wichtige Rechtsquellen:

● Es mag sein, dass die Staatsanwaltschaft die Römischen Verträge als wichtigste Rechtsquelle ansieht – auch wenn sie mit Inkrafttreten 2002 nicht die grundsteinlegende Bedeutung haben kann. Allerdings sind mir viele weitere nicht zu ignorierende Rechtsquellen bekannt, die den Begriff ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" auflösen, definieren oder über ihn verhandeln.

● - Zuallererst verweise ich ebenfalls auf das Londoner Statut (Statut für den Internationalen Militärgerichtshof), das als erste ausführliche Zusammenfassung die ideelle Rechtsgrundlage für eine Aburteilung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch durch ordentliche Gerichte gelegt hat. Zusammengefasst wurden darin nicht nur die bereits existierenden Ansätze der Militärstrafgerichtsbarkeit (Haager Landkriegsordnung), sondern auch die völkergewohnheitsrechtlichen Normen (Folterächtung, Mordächtung, Menschenraubächtung, ...), die im Normalfall nie angezweifelt wurden. Diese ,,zivilen" Aspekte des IMT-Statuts unter Artikel 6 c waren im jeweils nationalen Rahmen bereits vorher definiert worden aber erst durch das IMT-Statut bekamen sie die notwendige internationale Aufmerksamkeit, was das IMT-Statut und die verhandelten Fälle des IMT zur wichtigsten Rechtsquelle machen. Darin ist besonders der Fall Greifelt bzw. die Strafverfolgung der Verantwortlichen des Rasse-und-Siedlungs-HA (RuSHA) als wegweisende Rechtsquelle zu nennen, die diese Strafanzeige in mehreren Punkten essentiell betreffen.

● - Als nächstwichtige Rechtsquelle gilt auch in der Literatur die Allg. Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Artikel 3 bestimmt für jeden Menschen ,,Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.". Der Begriff ,,Freiheit" wird unter normalen schuldlosen Umständen mit Nicht-Gefangennahme, Nicht-Verschleppung und unmittelbarer Bewegungs- und Handlungsfreiheit übersetzt. Der Artikel betrifft unmittelbar meine Entführung. Artikel 16 (3) schützt die Familie und bestimmt unausgesprochen die Eltern als die vorrangigsten Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsberechtigten.

● - Das Völkergewohnheitsrecht ächtet neben anderen oben genannten Aspekten seit sehr langer Zeit die Entführung bzw. unfreiwillige Herausnahme von Kindern aus der elterlichen Obhut. Auch wenn es geschichtlich immer wieder Phasen gab, in denen Kinder vermehrt von den Eltern selbst im Stich gelassen oder weggegeben wurden, blieb stets die uralte und über alle Kontinente (und Säugetierarten) verbreitete Art der Aufzucht dominant, bei der die Kinder mindestens von der Mutter und/oder dem Vater aufgezogen wurden. Bezeichnend im Völkergewohnheitsrecht für diese primäre Zugehörigkeit von Kindern zu ihrer Ursprungsfamilie steht der Begriff Adel(edel), der sich vom indogermanischen *atalıós 'zum Vater gehörig' ableitet, was über Jahrtausende hinweg bedeutet, dass sich ein Kind bei der Ursprungsfamilie befand und von ihr großgezogen wurde, anstatt z.B. in Schuldknechtschaft außerhalb zu leben und zu arbeiten.

● - Die internationalen Konventionen ICCPR und ICESCR schließen sich in vielen Artikeln der Allg. Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in den o.g. Punkten an und verdeutlichen die Pflichten des Staates zum Schutz Familie und der oben übersetzten ,,Freiheit".

● - Die EMRK schließt sich in vielen Artikeln der Allg. Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in den o.g. Punkten an und erweitert die Auslegung der Menschenrechte zum Schutz Familie und der oben übersetzten ,,Freiheit". Ebenfalls bedeutend ist sie im Bereich der Schutzes der Würde (Art. 1 GG; Art. 19 Verf-DDR; Art. 4 STGB-DDR) und des ,,guten Rufs" (Art. 6 EMRK).

● - Die internationale KSZE-Schlussakte von 1975, die sich zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekennt, welche wie o.g. mind. Jahrzehnte vorher international bekannt oder sogar kodifiziert waren.

● - Neben den Ihnen mit Sicherheit bekannten Rechtszeitschriften (z.B. NJW) lege ich Ihnen sehr die juristische DDR-Zeitschrift ,,Neue Justiz" von '47 bis '90 als Quelle ans Herz. Besonders in den Anfangsjahren der Zeitschrift dominierte bei der Deutung des Begriffs ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ein eher klassenkampffreier Blick auf die Urteile des IMT. Explizite Artikel beschäftigen sich z.B. mit dem IMT-Fall Greifelt und bestätigen die Entführung von Kindern als ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (siehe z.B. NJ '47 S. 094).

● - Die bekannte Anzahl von Urteilen vor ordentlichen Gerichten zu dem Komplex hält sich bekanntermaßen in Grenzen. Das gilt sowohl für die §§ 234, 234a und 235 des RSTGB und des STGB, als auch für die §§ 132 und 144 des STGB-DDR, was u.a. daran liegt, dass die Veröffentlichung dieser Fälle nicht konsequent betrieben wird. Weiterhin basierten einige der Strafrechtsreformen auf der Vorstellung, dass die Paragraphen keine Anwendung im Rahmen groß angelegter systematischer Verschleppung finden werden, da die abgeurteilten wenigen Dutzend Fälle nur Einzelfälle betrafen, sodass die ursprünglichen Paragraphen stückweise ,,entschärft" und damit von den IMT-Urteilen abgerückt wurden. Ausdrücklich verweise ich aber auf die Urteile zum 18. Abschnitt des RStGB wie sie in der Sammlung ,,Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt)" zu finden sind. Auf diese Entscheidungen bezogen sich teilweise die Entscheidungen des BGH und die DDR-Gerichte.

● - Da besonders die westlichen Demokratien eine größtenteils gemeinsame Rechtskultur teilen, verweise ich hier auf verschiedene Urteile weltweit, die ebenfalls nicht-verjährte Fälle von Kindesentführung/Kindesentziehung betreffen. Aufgrund der gemeinsamen Rechtskultur insb. bzgl. der Menschenrechte seit 1945 ist eine Übertragung auf meine Strafanzeige problemlos möglich.

● * LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug [implizit § 235 StGB Entziehung Minderjähriger],

● * schweizerisches Bundesgericht, 26. April 2017 - 2C_1052/2016, 2C_1053/2016: Verstoß gegen EMRK wegen unverhältnismäßiger Heimunterbringung

● * Supreme Court of South Australia, 01.08.2007 - [2007] SASC 285: ,, ... Held, that the plaintiff was wrongly imprisoned: 15. The tort of wrongful imprisonment occurs when an individual is subject to total deprivation of freedom of movement without lawful justification; it is a tort of strict liability. If the imprisonment is proven as a question of fact it is for the defendant to prove that there was a lawful justification for it: [983]. 16. By placing the plaintiff with his foster family and refusing to return him to his parents for 10 years, the will of the plaintiff and his parents was overborne. Neither the plaintiff nor his parents consented to his removal. The plaintiff was imprisoned and the State and its emanations caused that imprisonment: [991]. 17. The removal of the plaintiff that led to his imprisonment was unlawful. Therefore, the imprisonment itself was also unlawful: [992]. ... "

● * EGMR, 22.03.2001 - 34044/96, 35532/97, 44801/98: ,, ... 62. Moreover, the first chapter of the Special Part of the GDR's Criminal Code provided: "The merciless punishment of crimes against ... peace, humanity and human rights ... is an indispensable prerequisite for stable peace in the world, for the restoration of faith in fundamental human rights [Wiederherstellung des Glaubens an grundlegende Menschenrecht] and the dignity and worth of human beings, and for the preservation of the rights of all" (see paragraph 29 above). 63. In the present case the German courts convicted the applicants on account of their responsibility for the deaths of a number of persons who had attempted to cross the border between the two German States, often with very rudimentary equipment such as ladders. They were mostly very young (the youngest was 18 and four of the others were only 20), they were unarmed, they did not represent a threat to anyone and their one aim was to leave the GDR, as it was almost impossible at that time for ordinary citizens, apart from pensioners and a few privileged persons, to leave the GDR legally (see the provisions on the issue of passports and visas in the GDR – paragraph 39 above). Their attempts to cross the border, although prohibited by GDR law, could not therefore be classified as serious crimes since none of the cases fell into the category of serious offences as defined in Article 213 § 3 of the GDR's Criminal Code. 64. In the light of the above-mentioned principles, enshrined in the Constitution and the other legal provisions of the GDR, the Court therefore considers that the applicants' conviction by the German courts, which had interpreted the above provisions and applied them to the cases in issue, does not appear at first sight to have been either arbitrary or contrary to Article 7 § 1 of the Convention. ... "

● * UNITED NATIONS CCPR, 19.09.2003 – CCPR/C/78/D/960/2000: Fall Baumgarten wegen ,,rückwirkender" Bestrafung bzgl. Todesschüssen an der Mauer

● - Letztlich aber nicht abschließend verweise ich eindringlich auf die StGB-Kommentierungen z.B. in den Lehrkommentaren. Sinnvoll ist die Bände I+II von ,,Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik – Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch" von 1969, ,,Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik – Kommentar zum Strafgesetzbuch" von 1987 (ISBN 3-329-00157-7) und ,,Strafrecht – Besonderer Teil – Lehrbuch" von 1981. Alle Werke stammen vom Staatsverlag der DDR und erkennen die Gültigkeit der o.g. Menschenrechte an und führen dies unzweideutig aus – auch wenn die Rechtspraxis systembedingt anders aussah.

● - Auch auf die Expertisen und Fachbücher zur Aufarbeitung des DDR-Heimsystems möchte ich hinweisen. Explizit fallen mir die Autoren Sachse, Wasmuth, Hottenrott, Laudien, Mützel etc. als anerkannte Experten ein.

b) Zielsetzung des Begriffs:

● Der Begriff ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" mag direkt nach seiner internationalen Einführung durch das IMT-Statut zwar hauptsächlich die NS-Kriegsverbrecher getroffen haben, die sich auch bzgl. ,,Kriegsverbrechen" schuldig gemacht haben. Gedacht war er aber dazu, für alle Zeiten die positiv-gesetzliche Lücke zu überspannen, die ein ,,juristischen Vakuum" bzw. ein ,,gesetzgeberisches Vakuum" wie im NS-Staat hinterlässt. Insbesondere wurde in der Rechtsliteratur mehrfach erklärt, dass dies geschah, um bei zukünftigen Entwicklungen ein Entstellen des Rechtsstaats wie im Nationalsozialismus zu verhindern und für die Zeit der NS-Herrschaft ,,rückwirkend" eine gesetzliche Basis für die Bestrafung schwerster organisierter Verbrechen zu bieten. Damit sollte der unbelastete Wiederaufbau eines deutschen Rechtsstaats ermöglicht werden. Der Begriff wurde daher auf einige Definitionen begründet, die namhafte Juristen bereits vor 1945 als Gefährdung des allen Menschen bewussten Völkergewohnheitsrecht (s.o.) definiert hatten. Diese Definitionen konnte ich in den Gerichtsakten des IMT – insb. im RuSHA-Fall – nachlesen. Ich möchte Sie bitten die einzelnen Definitionen in dem umgebenen Kontext selbst zu lesen, da ich befürchte, als Laie wichtige Aspekte der Definitionen falsch zu übertragen. Mindestens in einem IMT-Fall fand außerdem lediglich eine Verurteilung wegen ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" statt, sodass die Trennung zwischen diesen ,,zivilen" Verbrechen und den ,,militärischen" Verbrechen sichtbar ist.

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Diese BESCHWERDE wird fortgesetzt im nächsfolgenden Beitrag.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

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Mit voller Zustimmung des Anzeigeerstatters jetzt auch hier in diesem Forum veröffentlicht.

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[ Für die EINLEITUNG. – siehe oben im vorhergenden Beiterag ^^^ ]

Zitat.
[ BESCHWERDE – ZWEITE TEIL VON ZWEI TEILEN. ]

[ d.h. Fortsetzung der BESCHWERDE. ]


Zitat.
c) Begriff ,,Angriff":

● Der Oberstaatsanwalt betont deutlich , dass er die Ermittlung nicht fortführen bzw. einleiten will, da er die angezeigten Verbrechen nicht im Rahmen eines ,,ausgedehnten oder systematischen Angriffs" sieht. Der Oberstaatsanwalt erkennt aber an, dass die Handlungen, die unter ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" fallen, nicht zwingend im Rahmen bewaffneter Konflikte auftreten – wie unter b dargelegt. Daher bedeutet der Begriff ,,Angriff" offenbar für den Oberstaatsanwalt ebenfalls etwas anderes als bloße Waffengewalt. Allerdings ist für mich unverständlich, warum nicht erkannt wird, dass sich der ,,ausgedehnte oder systematische Angriff" in Form eines juristischen, gesetzgeberischen und sozialen Angriffs auf die Menschenrechte der Spezialheim-Insassen und ihrer erziehungswilligen Eltern allgemein und meiner konkret verletzten Menschenrechte im speziellen darstellt.

● Es ist nicht abwegig zu behaupten, dass weltweit bis in die Gegenwart nachweislich juristische, gesetzgeberische, berufliche, soziale etc. Mittel eingesetzt werden, um illegitimen Druck auf einzelne Bevölkerungsgruppen anzuwenden, der z.B. gewünschtes Wahlverhalten, Assimilation, Flucht oder Stagnation/Rückgang der Mitgliederanzahl der Bevölkerungsgruppe erzwingen soll. Da dieser illegitime Druck einzelnen anerkannten Menschenrechten entgegenwirkt, ist etwas Entsprechendes definitiv als Angriff zu sehen. Entsprechend urteilte das Asylrecht in zahllosen Fällen, in denen nur z.B. Tamilen , Aleviten etc. durch die faktisch rechtlosen Lebensumstände zur Flucht gezwungen waren.

● In vielen dieser Fälle fand der Angriff nicht in weitläufigen kontinentalen Bereichen oder in generalstabsmäßig durchtrainierter Form statt. Eher fanden regionale systematische Verfolgungen, Exzesse oder Pogrome statt, die aber vor Ort nicht oder mangelhaft juristisch geahndet werden. Es war und ist daher folgerichtig diesen Geflüchteten mit Verweis auf den Angriff auf ihre Menschenrechte Asyl zu gewähren. In der Rechtsliteratur wird in dem Zusammenhang bei illegitimen Druck und Beschneidung der Menschenrechte in der extremen Form auch vom ,,sozialen Genozid" gesprochen, was bewusst auf den ernsten Charakter solcher Menschenrechtsverbrechen hinweisen soll. Diese Definition findet sich ebenfalls in den Dokumenten des IMT.

● Dass der Angriff der DDR auf die Menschenrechte von Spezialheim-Insassen und ihren erziehungswilligen Eltern – wie in meinem Fall – ,,ausgedehnt" und "systematisch" war, sieht man an:

● * der faktisch ersatzlosen Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bzgl. Heimeinweisungen,
● * der DDR-weiten Verteilung der Spezialheime,
● * dem DDR-weiten Einzug der Spezialheim-Insassen,
● * der systematischen Vertuschung der Zustände in den Spezialheimen gegenüber der Bevölkerung, dem Ausland und der UN-Gremien CCPR und CESCR,
● * der Einbindung des Nachrichtendienstes in Entscheidungen zur Heimeinweisungen,
● * die systematische Schlechterstellung von Heiminsassen bzgl. schulischer und beruflicher Entwicklung mit generellen Einsatzziel als Hilfsarbeiter,
● * die ununterbrochene gezielte jahrzehntelange Einsatz der ,,schwarzen Pädagogik" nach A.S.Makarenko, Mannschatz etc.

● (siehe u.a. Aufsatz "Ursachenforschung auf dem Gebiete der Jugendkriminalität und Pädagogik" von Mannschatz in ,,Neue Justiz" 1964 S. 232"... Unter Explosion versteht Makarenko eine ,,plötzliche Einwirkung, die alle Wünsche des Menschen, alle seine Bestrebungen von unterst zu oberst kehrt"9, eine ,,frontale Attacke", eine ,,ununterbrochene Folge entschiedener und kategorischer Forderungen"10. Dieser Phase der ,,Explosion" schließt sich selbstverständlich die Eingliederung des Jugendlichen in eine vernünftige Erziehungsumgebung und seine Verwurzelung in einer positiven sozialen Gemeinschaft an. Unter dem Aspekt dieser Theorie der Umerziehung wird gegenwärtig die gesamte Jugendwerkhofproblematik durchdacht. Wir gelangen zu grundlegend neuen Schlußfolgerungen hinsichtlich des Systems der Jugendwerkhoferziehung. Wir könnten uns vorstellen, daß sich aus dieser pädagogischen Fragestellung auch Konsequenzen für das Strafverfahren und die Urteilsfindung sowie für den Strafvollzug ergeben. Vielleicht würde z. B. die notwendige, aber doch einseitige Orientierung auf die Wiedereingliederung und die offenbare Unterschätzung vor allem des Strafvollzugs11 anders beurteilt werden. Umerziehung heißt eben nicht nur Versetzung in eine vernünftige Erziehungsumgebung, sondern auch Motivationsveränderung durch ,,Explosion". Die Methode dieser ,,Explosion" im Strafverfahren und im Strafvollzug müßte ausgearbeitet werden. ..."; 9 Makarenko. Werke. Band V. S. 262. 10 Makarenko, Werke, Band IV, Berlin 1957. S. 466.),

● * die Verweigerung des Zugangs zu adäquater medizinischer Versorgung für bedürftige Heimkinder, sichtbar durch die unerträglichen Missstände im ,,Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie" und den ideologischen Kampf des MfV gegen die sogenannte ,,bürgerliche Medizin/Diagnostik" (s. Bundesarchiv),

● * viele weitere dokumentierte Verbrechen, die mich persönlich nicht betreffen (Mord-Begünstigung, Zwangsabtreibung, Sterilisation, ...),

● * die zeitliche Ausdehnung dieser Zustände über mehrere Jahrzehnte und

● * die weitgehend unmögliche rechtzeitige Strafverfolgung von Verbrechen in Spezialheimen zur DDR-Zeit.

● Für alle diese konkreten Ausprägungen gibt es in den Dokumenten des BSTU, des Bundesarchivs, des CCPR, des CESCR und in den aktuellen historische Spezialheim-Expertisen Beweise. Die Definition aus Art. 7 Röm. Statut Abs.2 (a) steht der Anerkennung der genannten konkreten Ausprägungen insgesamt als ,,Angriff" nicht entgegen.

d) Begriff Zivilbevölkerung - angegriffene ,,Gruppe"

● Ich bin mir nicht ganz sicher, ob OStA _______ mir und anderen Heimkindern abspricht, Teil einer expliziten Gruppe der Zivilbevölkerung zu sein, die durch das System der Spezialheime im allgemeinen und speziell durch die Entführung in das Spezialkinderheim Blücherhof angegriffen wurde. Daher werde ich dazu ebenfalls meine Kenntnisse darstellen.

● Dass ich zu DDR-Zeiten der Zivilbevölkerung angehörte versteht sich zweifellos.

● Des weiteren bin ich informelles Mitglied dreier spezieller Bevölkerungsgruppen.

● * Meine bereits zu DDR-Zeiten diagnostizierte ___________ rechnet mich zur Gruppe der ________________________ Kinder, die lt. ,,Neue Justiz" unter allen Kindern mit ~ 10 % vertreten sein soll. Inzwischen geht man _____ ___ _____ _____ ___ _ _ _ aus.

● * Der ausdauernde Protest meiner Eltern gegen Missstände der Schulverwaltung und der Jugendhilfe und auf der Arbeit machte sie und unmittelbar mich zum informellen Mitglied in der Gruppe der Querulanten.

● * Spätestens seit der Androhung meiner Mutter bzgl. der Stellung eines Ausreiseantrags mit den beschriebenen Nebenwirkungen gehöre ich in die Gruppe der potentiellen republikflüchtigen Kinder.

● Dass Mitglieder dieser drei Gruppen verstärkt mit politisch-ideologisch bedingter Verfolgung des MfV zu rechnen hatten, ist gut in den Expertisen und Fachbüchern dokumentiert. Es ist nicht so, dass das MfV nur maximal auffällige Gruppen a la Punks für die ,,Umerziehung" im Visier hatte. Speziell die DDR-Rechtsliteratur beruft sich in Klassenkampfmanier sehr häufig auf die ,,Auswirkungen imperialistischer/bürgerlicher Dekadenz" bei unangepassten Kindern, um die Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Heimeinweisungen 1966 und die gewaltsame ,,Umerziehung" zu rechtfertigen – augenscheinlich recht ähnlich zu Begründungen der Nationalsozialisten für politische Umerziehung.

● Auch vor dem IMT wurde in den RuSHA-Fällen eine bestimmte Gruppe aus der Zivilbevölkerung als spezielle Opfergruppe herausgelöst. Diese Opfergruppe bestand aus den Kindern mit körperlichen Attributen, die sie für die Nazis für die ,,Germanisierung" geeignet machten. Sie wurden nicht einfach zu den Millionen an verschleppten Zivilisten gezählt. Das IMT erkannte die Besonderheit dieser entführten Kinder an und verurteilte explizit Greifelt wegen der Entführung von Mitgliedern dieser Opfergruppe. Da die Verurteilung der Entführung als ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" neben den rassischen auch auf klar politisch-ideologisch Motiven (SS-Rekrutierung für Eroberungsfeldzüge bis weit nach Asien hinein, politische Machtausdehnung des Dt. Reichs) von Greifelt und Himmler lag, kann eine separate Opfergruppenbildung auch bei den ungerechtfertigt entführten Heimkindern der DDR begründet werden. Die DDR hatte ebenfalls politisch-ideologisch Motive für die vielfältigen Entführungen.

e) ,,vorsätzlich sowie in Kenntnis"

● Ob die Voraussetzungen ,,vorsätzlich sowie in Kenntnis des systematischen Angriffs" auf alle an meiner Entführung im speziellen und allgemein am Gesamtunrechtssystem der DDR-Spezialheime in leitender Funktion Beteiligten so weit ausgelegt werden darf, dass bei dem arbeitsteiligen Aufbau faktisch niemand belangt werden kann, da jeder behaupten kann, dass er weite Teile des Unrechtssystem nicht kannte, bezweifle ich ganz stark. Die DDR war nicht geprägt von einer filigranen Klagekultur, was heißt, dass das vorgetäuschte Rechtssystem mit Rechten und Pflichten sehr platt kodifiziert und genauso platt in der Rechtspraxis angewendet wurde. Daher konnten sich DDR-Bürger in der (falschen) Sicherheit wiegen, alle Strafgesetze und ihre praktische Auslegung zu kennen, wenn sie sich das Strafgesetzbuch angesehen haben. Weil sie offiziell nicht mit filigranen Spezialrechtsprechungen rechnen mussten, konnte jeder erwachsene DDR-Bürger die Sanktionen kennen für seine Taten und die anderer erwachsener Bürger.

● Insbesondere in den Jugendhilfeausschüssen wurde sich – wie bei mir – auf die Gesetzeslage berufen, was im Wesentlichen das FamGB und die JHVO betraf. Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der JHVO vom 03.03.1966 faktisch abgeschafft war, oblag es mindestens den hauptamtlichen Leitern der Jugendhilfekommissionen, der JH-Einrichtungen und der zuständigen ABI-Abteilungen, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. ABI-Berichte über untragbare Zustände in Kinderheimen sind mir bekannt und wurden mehr oder weniger gefiltert an die Bezirkstage (ca. Landesparlament) und über die zentrale ABI an das ZK der SED geliefert. Nachweisen lassen sich auch Belehrungsveranstaltungen über strafbares Verhalten bei der Arbeit mit Heimkindern. Letztlich belegen meine Dokumente zu den CCPR- und CESCR-Report-Sitzungen, dass die DDR – in Kenntnis der Vertragslage und der Menschenrechtslage – stumpf die CCPR und CESCR zu Menschenrechtsverstößen belog und sich geschickterweise auf das alleinige Berichts-Monopol zurückzog.

● Zusammenfassend kann man sagen, dass die verantwortlichen Personen in simpler Kenntnis der für ihr Verhalten angedrohten Strafen dennoch ein Spezialheim-Unrechtssystem aufgebaut und betrieben haben, zu dem auch Blücherhof gehörte. Im Fall des für mich zuständigen Jugendhilfeausschusses des Rat des Bezirks erklärte dieser selbst seine Zustimmung zum Rechtsbruch bei der Nichteinhaltung der Verfahrensschritte zur Heimeinweisung.

f) ,,Tatmehrheitlich" (,,der einzelnen Tathandlung")

● Ob die Verbrechen in Tateinheit oder in Tatmehrheit zu verurteilen sind, kann man sich streiten. Ich mutmaße, das leitende oder dienstältere Personen mit einem weiteren Einblick in das Spezialheim-Unrechtssystem tateinheitlich belangt werden können, da sie die Historie und den Umfang des Spezialheim-Unrechtssystem kennen und wissen, dass es zu weiteren Menschenrechtsverstößen durch sie und andere kommen wird.

● Alle übrigen straffällig gewordenen Personen müssen wahrscheinlich tatmehrheitlich belangt werden, da sie zwar die eigenen Taten als Menschenrechtsverstoß erkennen konnten, aber nicht, dass sie die gleichen strafbaren Handlungen erneut machen werden.

● Für einen großen Teil der an der Entführung beteiligten kommt daher nur die ,,Tateinheit" in Frage.

2. ,,sonst. Verbrechen verjährt"

Es ist eine Fehlauslegung, dass die übrigen angegebenen Verbrechen verjährt sind. Neben der mustergültigen Verurteilung im Dopingfall ,,5 StR 451/99" gibt es weitere Quellen, die eine Nicht-Verjährung begründen. Dass sich die DDR (oder irgendein anderer Staat) der Verantwortung für die Rechtsweggarantien bei der Strafanzeige oder Anklage entziehen kann, ist weder völkergewohnheitsrechtlich noch von den ratifizierten Verträgen anerkannt. In beiden Herleitungen kann man als Geschädigter erwarten, dass man sich an irgendeiner Stelle über das Unrecht ,,beschweren" kann, man angehört wird und ggf. Strafen und Entschädigungen festgelegt werden. Dass dies für Straftaten mit Bezug zum Spezialheim-Unrechtssystem nicht gelten soll, an deren bisherige Nicht-Verfolgung ich nicht ursächlich schuld bin, ist nicht einzusehen. Ich verstehe, dass der Gedanke des irgendwann einsetzenden Rechtsfriedens wertvoll ist, wobei dieser aber nicht derart ausgenutzt werden darf, dass mit Absicht ein System errichtet und gestützt wird, das ein Opfer innerhalb der angemessenen Anzeigefrist daran hindert sich zu wehren, um danach als Täter auf Verjährung zu pochen.

In meinem Fall stellen sich die von mir nicht verschuldeten gezielten systematischen Behinderungen einer Strafverfolgung folgendermaßen dar.

Mindestens bis 1990 fand meinen Erinnerungen nach keinerlei Aufklärung über die eigenen Rechte gem. STGB-DDR und anderer Gesetze statt. Da ich durch die Entführung nach Blücherhof nachweislich einem gezielt errichteten Willkürsystem mit Schikanen, Körperverletzungen, potentiell drohendem Missbrauch etc. unterworfen wurde, hätte eine wohlmeinende Jugendhilfe mich mindestens über meine Melderechte und Meldepflichten gegenüber der Polizei bei Übergriffen informieren müssen. Allein die gewollte Abgeschiedenheit der ,,totalen Einrichtung" Blücherhof verhinderte den einfachen Zugang zu einem vertrauenswürdigen Polizisten unmittelbar oder mittelbar nachdem Straftaten verübt worden. Personal des Spezialheimes stellen sich natürlich nicht per Se als Vertrauenenspersonen dar, was bis zum Schluss blieb.

Von den Eltern weg als eigentliche Vertrauenspersonen wurde speziell die Abtrennung betrieben, indem solange Lügen eingesetzt wurden, bis sich die Familie scheinbar von mir abgewendet hat. Somit konnte ich mich auch nicht mehr vertrauensvoll an sie wenden. Dabei wäre sie die einzige vernünftige Rechtsquelle und Unterstützung bei einer zeitnahen Strafanzeige gewesen.

Das Trauma der anhaltenden Entfremdung zu meiner Stammfamilie und der noch immer nicht adäquat aufgearbeiteten Entführung sorgte bis vor kurzem dafür, dass ich krampfhaft versuchte Bewusstes zu unterdrücken und Unbewusstes nicht hochkommen zu lassen. Erst seit einigen Monaten sind bei mir soweit die Kenntnisse über die rechtlichen Aspekte vorhanden, dass ich mir selber helfen kann.

Dass der Schwebezustand der Hilflosigkeit bis zur Verjährung weiterhin gezielt massiv gefördert wurde, zeigt der enorme Widerstand, mit dem das Schularchiv _____ versuchte mich von aussagekräftigen Akten fernzuhalten. Erst Ende 2016 erhielt ich Einblick, nachdem ich dem Archiv bewies, dass es die fast 200 Ordner doch in seinem Besitz hat. Ähnlich verhält es sich bei anderen Archiven.

a) Dopingfall 5 StR 451/99:

● Der Leitsatz des BGH lautet ,,In Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht (im Anschluß an BGHSt 40, 113, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 6).". Die Betonung liegt dabei auf dem Wort ,,quasigesetzlich". Das Urteil verweist in Abschnitt II an vielen Stellen auf die gefestigte Rechtsprechung des BGH.

● ,,Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte die Staatspraxis der DDR, Straftaten aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen generell nicht zu verfolgen, grundsätzlich die Wirkung eines gesetzlichen Verfolgungshindernisses im Sinne des § 83 Nr. 2 StGB-DDR (vgl. - deklaratorisch - Art. 1 des [1.] Verjährungsgesetzes vom 26. März 1993, BGBl 1392)."

● Der BGH stellt eine Gemeinsamkeit für alle Straftaten heraus, für die seitens der DDR kein Interesse an der Strafverfolgung bestand. Dies ist die Billigung bzw. Veranlassung der Straftaten durch den Staat selbst. Die gut dokumentierte Einführung der ,,schwarzen Pädagogik" gem. Makarenko mit allen damit verbundenen Straftaten (Schläge, Einzelhaft, ...) u.a. durch hohe Vertreter des MfV, entspricht diesem Kriterium.

● ,,Gemeinsam ist diesen Fallgruppen, daß sich das Erfordernis eines sicher feststehenden Willens der Staatsführung der DDR zur Nichtverfolgung (BGHSt 23, 137; 40, 113, 118) aus dem Umstand ergab, daß diese Straftaten bereits generell auf Veranlassung oder wenigstens mit Billigung der politischen Führung verübt worden waren (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zum [1.] Verjährungsgesetz, BTDrs. 12/3080, S. 8 ). Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6)."

● Mit dem Verweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit ,,im Interesse des staatlichen Ansehens" zielt der BGH auf das Motiv der DDR an der Nichtverfolgung. Der ,,Prestigeverlust" für die angeblich zwangsläufig beste Staatsform (Sozialismus/Kommunismus) im Fall der Aufdeckung der ,,international ... geächteten Praxis" war so gravierend, dass die Enttarnung durch Strafprozesse verhindert werden musste. Auch dies entspricht dem Umgang der DDR mit dem Spezialheim-Unrechtssystem, dass ersichtlich anhand der abzuliefernden UN-Reports verleugnet und stark beschönigt dargestellt wurde. Das auch in den westlichen Demokratien lange und flächendeckend die ,,schwarze Pädagogik" eingesetzt wurde, kann per Se nicht das Interesse an der Geheimhaltung verneinen, da auch in diesen Fällen seitens der Träger der in die Öffentlichkeit geratenen Einrichtungen überwiegend eine Politik der Abwiegelung und Verdunklung betrieben wird (z.B. zu sehen in den aktuellen Fällen ,,Korntal" und ,,Magdalenen-Heim Tuam/Irland"). Zudem propagierte die DDR stets den Nimbus des ,,besseren Staats" und Paradieses für Familien und Kinder.

● ,,Gemäß diesen Grundsätzen hat die Verjährung nicht nur bei, Straftaten geruht, die sich als schwerste Menschenrechtsverletzungen darstellen - wie etwa die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze -, bei denen eine Nichtverjährung auch nach § 84 StGB-DDR zu erwägen wäre (vgl. BGHSt 40, 113, 119); vielmehr kommt ein quasigesetzliches Verfolgungshindernis auch für weniger schwerwiegende Taten in Betracht, wenn diese in der DDR aus politischen Gründen oder sonst rechtsstaatswidrigen Motiven prinzipiell nicht verfolgt wurden."

● öffnet der BGH bewusst und folgerichtig den gerichtlichen Zugang auch für alle Straftaten, die ich in meiner Strafanzeige aufgeführt habe.

● Dass sich aus der historischen Forschung (s.o. Experten) ergibt, dass die DDR ,,aus politischen Gründen" das Spezialheim-Unrechtssystem stützte, dass das Spezialheim-Unrechtssystem ,,zentral und straff organisiert" war und die ,,gesundheitlichen Belange der betroffenen ... untergeordnet" waren, bedarf keiner Diskussion.

b) politischer Wille zur Nichtverjährung

● Ich verweise ausdrücklich auf das ,,Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)" vom 26.03.1993 hin – nachzulesen in der Drucksache 12/3080 des Bundestags. Im politischen Willensbildungsprozess wurde vom Bundestag beschlossen, dass Straftaten, die von der ,,politisch motivierten Nichtverfolgung" betroffen sind, nicht verjähren. Der Bundesrat als Initiator und der Bundestag machen ihre Motive zu dem Gesetz ganz klar.

● ,,III. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

● Der Entwurf zielt darauf ab, das Ruhen der Verjährung für Unrechtstaten, die in der ehemaligen DDR systemimmanent nicht verfolgt wurden, klarzustellen."

● Der Gesetzgeber stellt sich ganz klar vor die Nicht-Verjährung bei ,,Nichtverfolgung aus politischen Gründen" und ,,verdeutlicht, daß nicht dem Beweggrund des Täters, sondern dem mangelnden Willen des Staates, Unrecht zu ahnden, entscheidendes Gewicht zukommt.".

● Zu § 2 erklärt der Gesetzgeber

● ,,§ 2 führt wesentliche Elemente auf, die das Systemunrecht im SED-Staat kennzeichnen. Bei Straftaten, die damit in Zusammenhang stehen, erscheint generell die Annahme gerechtfertigt, daß eine Strafverfolgung aus gesetzesgleichen Gründen ausgeschlossen war. Die Aufführung der genannten Komplexe ist beispielhaft.".

● Besonders wichtig ist dabei, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass noch weitere Unrechtskomplexe aus der DDR-Zeit diesem Gesetz unterliegen können. Da die Kriterien ,,politisch gewollt/geduldet", ,,normalerweise positiv-gesetzlich sanktioniert" und ,,Enttarnung durch Strafverfahren ungewollt" auf das Spezialheim-Unrechtssystem zutreffen, fällt die Nicht-Verjährung der damit verbundenen Straftaten unter den Schirm dieses Gesetzes.

● Berücksichtigend dass die Aufgaben und der Grundgedanke einer abgetrennten Verwaltungsgerichtsbarkeit bzgl. Heimeinweisung bei den Gesetzesreformen in den 60er Jahren auf die Behörden Jugendhilfe und MfV übergegangen ist, ist es nachvollziehbar, dass man von ,,Justizunrecht" sprechen kann. Dazu wird in der Drucksache folgendes ausgeführt.

● ,,Materiell wird sich Justizunrecht, das mit der Anwendung rechtsstaatswidriger Vorschriften verbunden ist, jedenfalls dann erfassen lassen, wenn positives Recht der DDR verletzt worden ist. Nach den Erfahrungen wurde gerade beim Vorgehen gegen politisch Andersdenkende geschriebenes Recht massiv verletzt, etwa bei Verhängung maßloser Strafen oder Manipulationen im Rahmen der Tatsachenfeststellung."

● Dass zahlreiche Manipulationen bei der Tatsachenfeststellung im Rahmen meiner Einweisungsbeschlüsse stattgefunden hatten, habe ich in meiner Strafanzeige deutlich gemacht.

● Letztlich verweise ich noch auf ein kleines, immens wichtiges Detail hin.

● ,,Zugleich wird hierdurch klargestellt, daß die Straftat durch die zuständigen Stellen der ehemaligen DDR verfolgbar gewesen sein muß und eine Ahndung gerade an dem mangelnden staatlichen Willen zur Verfolgung gescheitert ist bzw. wäre"

● Bei ,,bzw. wäre" handelt es sich nicht um einen textlichen Fehler. Der Gesetzgeber hat damit ganz klar festgestellt, dass es nicht darauf ankommt, dass ich als Kind oder meine Erziehungsberechtigten bereits in der DDR versuchen mussten, die von mir angezeigten Straftaten juristisch zu verfolgen. Lediglich das heutige Wissen über die DDR-Rechtslage, die internationale Rechtslage und Aufbau und politische Motive für das Spezialheim-Unrechtssystem und dessen Verheimlichung sind Kriterien für eine Nicht-Verjährung.

c) ,,Vakuum legis/Vakuum juris"

•Die DDR kannte beide Begriffe und nutzte sie in der Rechtsliteratur (NJ). Auch die dahinter stehenden Gedanken wurden in entsprechenden Rechtsaufsätzen und den o.g. STGB-Kommentaren dargelegt. Somit kann man von Vorsatz ausgehen, wenn willentlich Gesetzeslücken bei der Prävention von Straftaten an Heimkindern gelassen werden, die die DDR aufgrund der vielen o.g. internationalen Verträge und des Völkergewohnheitsrecht hätte schließen müssen. Beispielhaft dafür war das Fehlen geeigneter Rechtsmittel um gegen die fehlende medizinische Behandlung und die vom JHA des ,,Rat des Bezirkes" gestandene und gutgeheißene Rechtsbeugung vorzugehen. Dass das Schließen der rechtlichen Lücken bei dieser und anderen Missbrauchsmöglichkeiten jahrzehntelang nicht geschehen ist, bekräftigt die Vorstellung politisch gewollter Untätigkeit am internationalen Recht vorbei.

● Dazu hat die gefestigte Rechtsprechung anerkannt, dass das Belassen von Gesetzeslücken ein rechtlich unhaltbarer Zustand ist. Dazu verweise ich beispielhaft auf das EGMR-Urteil CASE OF R & L, S.R.O. AND OTHERS v. THE CZECH REPUBLIC.

,,Attention should be also paid to the second level of the claimant's objections, which is based on the assertion that there is an unconstitutional vacuum legis consisting in that so far the envisaged regulation has not been adopted. In consequence of the legislator's failure to act it can cause an unconstitutional situation if the legislator is obligated to adopt certain statutory regulations and does not do so, and thus interferes with an interest protected by law – the Constitution. The legislator's obligation may follow directly from the constitutional level (e.g. in securing the realisation of the fundamental rights and freedoms or their protection), and also from the level of 'ordinary' acts, where it imposed this obligation upon itself expressis verbis. It is a well-known fact that in the activities of the constitutional courts the protection against failure to act was developed especially in the case of the German Federal Constitutional Court. Also the Czech Republic's constitutional judiciary dealt with the issue of vacuum legis (...). Therefore it can be concluded that under certain conditions the consequences of vacuum legis (legislative vacuum) are unconstitutional, especially in a case when the legislator has decided that it would regulate in a certain field, and expresses this intention in an act, but does not adopt the envisaged regulation."

● Dabei steht der letzte Satz äquivalent für den Umgang der gesetzgebenden DDR bzgl. des Spezialheim-Unrechtssystem, die die oben genannten Verträge ratifizierte, sie formal in positives Recht umsetzte aber das konsequente Einfließen in die Spezialheim-Gesetze zum Schutz der Rechte der Insassen und der Familien unterließ.

● Zur Bewertung der Bindung von Juristen an NS-Recht wiederum erklärt die DDR, dass eine solche bewusste Rechtslücke nicht bindendes Unrecht ist (s. NJ '66 S.612; s. o.g. Lehrkommentare). Dazu:

● ,,Was geschieht, wenn eine Verbrechergruppe sich des Staates mit seinem gesetzgebenden Apparat bemächtigt und neue Gesetze veröffentlicht, die ihren eigenen Moralbegriffen und den ethischen Anschauungen ihrer Mitglieder entsprechen, die aber ... Menschen berauben und sie entehren?"

● ,,diese Gesetze ... verurteilen ... , die von der zivilisierten Menschheit allgemein als Verbrechen angesehen werden"

● ,,Ein solches Gesetz ist nicht bindend; es ist kein Recht!"

● ,,Normen solchen Inhalts, erlassen von solch einer Verbrechergruppe, ... werden von der Völkergemeinschaft und im Völkerrecht als nichtig und nicht bindend, als ein vacuum iuris angesehen."

d) Honecker-Zitat zur Vertragstreue

● bschließend verweise ich hiermit auf ein überliefertes Honecker-Zitat, das die Vertragstreue der DDR bzgl. der Garantie von Menschenrechten verdeutlicht. Die DDR unterzeichnete 1975 die o.g. KSZE-Schlussakte und 1989 ebenfalls das abschließende Dokument des Wiener Folgetreffens. Obwohl die DDR damit offiziell in einem weiteren Vertrag die Menschenrechte anerkannte, hat der ,,Staatsratsvorsitzende und Vorsitzende des ZK der SED" Erich Honecker klargemacht, dass die Umsetzung nicht stattfinden wird. Auf der Seite der Bundesregierung findet sich zu dem Kontext folgendes:

● ,,Die DDR will Rechte nicht akzeptieren

● DDR-Staatschef Erich Honecker erklärt dem sowjetische Botschafter in der DDR, Wjatscheslaw Kotschemassow, jedoch: "Wir geben Weisung, dieses Dokument zu unterzeichnen, werden es aber nicht erfüllen." "

● Im Bundesarchiv befindet sich dazu ein Schreiben des ostdeutschen KSZE-Delegationsleiters an Erich Honecker, auf dem er mit Bezug auf offiziell zugestandene Rechte handschriftlich vermerkt ,,Bei uns gelten nur unsere Rechte. E H" (Barch DO1/8.0/54467 ).

● Dass diese Aussagen vom mächtigsten Mann der DDR bzgl. der Vertragstreue zu internationalen Verträgen über die Anerkennung von Menschenrechten gemacht werden, deutet ganz klar darauf hin, dass der politische Wille zur Nichtverfolgung von Menschenrechtsverstößen existierte, der erst recht das geheime Spezialheim-Unrechtssystem betraf.

STPO, ZPO oder EMRK
Mir ist nicht klar, was die Polizei/Staatsanwalt dazu brachte, mich innerhalb von drei Monaten weder zu den o.g. offenen Fragen noch zum allgemeinen Verfahrensstand zu kontaktieren.
Ich bitte hiermit um Aufklärung über die Gründe des fehlenden Kontakts.

Es belastet mich zeitlich, familiär und indirekt finanziell sehr, dass ich persönlich weiter und weiter die für eine gerechtfertigte Strafverfolgung sprechende juristische Lage darlegen muss, während sich die Staatsanwaltschaft – abgesehen von den Definitionen – auf zwei Sätze beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

_____ _____

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Das alles ist ein kleiner Teil der Rechtsquellen zu diesem vermaledeiten Thema, die ich in letzter Zeit gefunden hatte. Und das ganze zeigt, dass die ganze Soße ein elendes Verbrechen ist. Bin wirklich tierisch gespannt, was sich die Staatsanwaltschaft HH als Nächstes einfallen lassen wird.

Die, die immer nur vorgeschwallert bekommen haben, dass man da nichts machen kann -> FALSCH, dreiste LÜGE, hinterhältiges AUS-DER-RECHTLICHEN-VERANTWORTUNG-GEZIEHE. Anwälte und Richter wissen, dass meine entdeckte Herleitung stichfest ist. Und ganz sicher weiß das auch der ein oder andere Entscheidungträger.


Besonders die Urteile sind sehr spärlich veröffentlich, daher:
Wer Urteile zu dem Thema kennt, einfach ne PM an mich.


Liebe Grüße
»Widerstand«

(Btw.: Wer sehen möchte, wie die Reaktion auf so einen nervenden Rechthaber ist, der dreisterweise auch noch Gesetzesbücher lesen und verstehen kann, der kann sich das im August vor Gericht in Hamburg ansehen. Nach meinem jetzigen Wissensstand wird dort geboten werden: "Beweise unwichtig", "Zeugen konnten nicht herzitiert werden", "andere Zeugen denken sie glauben etwas", "armer Morddrohungen-ausspuckender etc. X ist ein Opfer", "Das konnte ja vorher keiner ahnen!" und "Einer muss ja schuld sein".

Vielleich(!!!) wird auch noch ein Special der besonderen Art aus dem Hut gezaubert.

Jetzt wo es hier niedergeschrieben ist, kann es natürlich sein, dass sich die Handlung des Dramas noch etwas verändert.)

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Und hier jetzt noch einmal die QUELLE des ganzen: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=555261#post555261 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

Wie ich vor ein paar Tagen zu meinem Erstaunen feststellen mußte, hat der Oberstaatsanwalt bei der Hamburger Staatsanwaltsbehörde, der diesen im vorherigen Beitrag von mir hier ins Forum gestellten ,,Ablehnungsbescheid"/,,Einstellungsbescheid" vom 30.06.2017 aufgesetzt hat (wie wiedergegeben im vorletzten Beitrag hier ^^^), einfach mit COPY und PASTE (ohne Quellenangabe ! ) eins zu eins Großteile aus WIKIPEDIA (auch mit der dortigen Formatierung übernommen ! ) zitiert !!

Siehe WIKIPEDIA »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« @ https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit (Stand: 8. Mai 2017 um 22:10 Uhr)

Auf den dortigen WIKIPEDIA-Abschnitt, der die Überschrift »Strafbarkeit nach nationalem Recht - Deutsches Recht« trägt, hat der Hamburger Oberstaatsanwalt in seinem ,,Ablehnungsbescheid"/,,Einstellungsbescheid" aber natürlich nicht verwiesen:


Zitat.
Strafbarkeit nach nationalem Recht
Deutsches Recht
Im deutschen Strafrecht sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) [ Zu § 7 des VStGB siehe @ https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html ] überall sowie durch jeden und an jedem strafbar (Weltprinzip, siehe § 1 VStGB). Die Anwendung wird durch die Ausprägung des Opportunitätsprinzip [ Siehe @ https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip#Strafverfahren_.28Deutschland.29 ] in § 153f Strafprozessordnung (StPO) [ Zu § 153f der StPO siehe @ https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153f.html ] wesentlich eingeschränkt. Insbesondere kann hiernach von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ,,vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtig ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt werden".

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

Boardnutzer »Widerstand« (Anzeigeerstatter ! ) hat im diesbezüglichen Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE geschrieben:

Zitat.
1.) Ich bestätige die Zustimmung (s.o.).
2.) Vielen herzlichen Dank für die Mühe, die Frechheit in Textform der StA abzutippen.

[ Boardnutzer »martini« / Martin MITCHELL hat im diesbezüglichen Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE geschrieben: ]


Zitat.
Hallo »Widerstand«,

setz mal jedesmal wenn Du einen neuen Beitrag in diesem Deinem diesbezüglichen Thread schreibst in das SUBJECT-Feld wortwörtlich die von Dir anfänglich gewählte Threadüberschrift »DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"«. Wenn Du das tuest, wird GOOGLE auch viel leichter und einfacher und schneller jeden neuen Beitrag den Du zu diesem Thema schreibst finden und einordnen: d.h. indexieren.

Jeder Beitragschreiber sollte immer in das SUBJECT-Feld das anfängliche Thema des Threads in dem sie/er gerade schreibt reinkopieren.

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Habs gemacht, aber es würde mich trotzdem wundern, wenn man jetzt meine rechtliche Herleitung via Stichwörter googlen kann.


Tipp an die Netz-"Admins" ausserhalb des Forums.

Der höhnischen Rechtsauffassung von Herrn K., Frau B. und Herrn E. haben Sie es zu verdanken, dass ich mich mehr und mehr mit der tatsächlichen Rechtslage beschäftigt habe, die dem heimkindgerechten Geschwaller widerspricht. Ich hatte ursprünglich nur vor, die ganzen eindeutigen Dokumente abzugeben, ein "ist doch nem Blinden klar, dass die Heimeinweisung (und die Verbrechen in Blücherhof) rechtsstaatlicher Müll waren" vom deutschen Gericht zu erhalten und die ganze rot-faschistische Verbrecherbande einfach zu vergessen. Aber NÖÖÖ, Spielchen (s.o.) sind euch wichtiger als Faschisten als Faschisten zu bezeichnen.


Ich gebe euch mal nen Tipp für nen komfortablen Kompromiss für (fast) alle Seiten.

1. Alle 135000+ Heim-Insassen von Spezialheimen, Duchganngsheimen, Torgau, Rüdershof u.ä. rechtsfreien absoluten Einrichtungen werden - antragslos falls möglich - rehabilitiert.

2. Opfer von Zwangssterilisation, verkrüppelnder Folter/Zwangsarbeit, Zwangsadoption und ähnlich harter zukunftsschädigender Eingriffe werden angemessen gesondert "entschädigt".

3. Eine unzweideutige Ehrenerklährung im nationalen Rahmen -> "Ihr seid nicht schuld daran, dass aus POLITISCHEN Gründen ein Staat der Meinung war, dass alle Mittel - auch seit Jahrzehnten anerkannt rechtsstaatswidrige Mittel - recht sind, um euch zu ZER-brechen, damit ihr für den Staat wieder nützliche Werkzeuge seid."

4. Gleichzeitig eine unzweideutige Schanderklärung -> "Die Mitarbeiter und leitenden Funktionäre der sogenannten DDR-Jugendhilfe haben zu großen Teilen am Aufbau und Bestand eines im wesentlichen rechtsstaatsfreien ausgedehnten Heimsystems mit von vorn herein eingeplanten Verbrechen - nach dem STGB der DDR - an den Insassen mitgewirkt. Die Gründe dafür waren im Wesentlichen die Verdeckung der negativen Folgen der DDR-Politik (Müttervollbeschäftigung, Fluchtverhinderung, ...) und Rücksichtslosigkeit gegenüber nicht opportuner körperlicher Merkmale oder Einzelmeinungen/Lebensgestaltung/Weltanschauung"

5. Bringt die Hauptverbrecher wirksam vor den Kadi !!! Die die sich das ganze Elend basierend auf u.a. Makarenkos Fieberphantasien ausgedacht haben und in leitender Position geplant, erhalten und gefördert haben. Der Schaden, den die Bande verursacht hat, übersteigt alles, was die jemals an Rente, Tantiemen etc. einnehmen könnten.

6. Und zuletzt: Verhindert wirkungsvoll mit international anerkannten Verträgen, dass nochmal irgendein/e Staat/Gruppe es schafft, irgendwo Zweifel am primären Recht auf Familie herauszudeuteln, um massenweise manipulierbare Kinder für politische/rassistische/religöse/... Ziele einer Menschenzucht zu unterwerfen. (Ganz kleiner Tipp: das könnte schneller wichtig werden, als man denkt)


Dann könnte man glatt von so etwas, wie Rechtsfrieden bzgl. des DDR-Heimsystems sprechen.

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QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=555627#post555627 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)
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Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

MÖGLICHE PARALLELEN

Es handelt sich hier zwar nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Zivilverfahren – ein sehr, sehr erfolgreiches Zivilverfahren: ein Präzedenzfall !!

Ein meinerseitiger hilfreicher hinweisender Beitrag aus dem Jahre 2011 bezüglich relevanten juristischen Aspekten: Beitrag von Boardnutzer »Martin MITCHEL« vom Donnerstag, 17. Februar 2011, um 03:13 Uhr (MEZ/CET) im Thread: »Die Rechtslage betreffend ,,Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND !« :

Zitat.
Und der Kampf um Recht und Gesetz und Rechtsprechung geht weiter !!! --- in aller Öffentlichkeit !!! --- und international !!!

in the public domain !!! --- and internationally !!!


Der Australier Martin Mitchell hat jetzt auch noch folgendes für Euch alle aufgespürt --- zumindest für alle die, die auch etwas Englisch verstehen und sich für Recht und Gesetz und Rechtsprechung interessieren.

Ein URTEIL eines höheren US Gerichts, das hohe ENTSCHÄDIGUNGSZUSPRÜCHE beinhaltet.

Alle die, die sehr gute Englisch-Kenntnisse haben, werden sofort die uns heimgeschädigten Heimkinder betreffenden juristischen Parallelen in diesem URTEIL erkennen können und einen sehr großen Nutzen daraus ziehen können.

Der Australier Martin Mitchell schickt, daraufhin, auch schon seit gestern ( 15.02.2011 ) folgende RUNDMAIL herum, um alle Heimopfer auf dieses URTEIL aufmerksam zu machen:

bisher an 567 individuelle Empfänger


HEIMKINDER. – ZIVILVERFAHREN IN DEN US RESULTIERT IN $45 MILLIONEN ENTSCHÄDIGUNGSZUSPRUCH PRO KLÄGER.

Vier Kläger ( Einwohner aus Bosnien ) klagten gleichzeitig in ein und demselben Verfahren in den US gegen ein und den gleichen Beklagten, der sich nach Ende des Bosnienkrieges in die Vereinigten Staaten begeben und dort niedergelassen hatte und als dort ansässig von Freunden der Kläger entdeckt wurde.

Systemimmanente vergleichbare Misshandlungen und Verbrechen und mehrfache und fortdauernde Schadensverursachung begangen an und gegen Kinder und Jugendliche über Jahrzehnte hinweg – zu Friedenszeiten !!! – in der ,,Heimerziehung" in der Bundesrepublik Deutschland, zwischen 1949 und 1992 --- aber auch schon zuvor, zwischen 1945 und 1949, in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands, ZU ALLEN ZEITEN unter vorsätzlicher Duldung und Pflichtverletzung und in Komplott aller Beteiligten.

Hingewiesen und aufgeführt wird JETZT HIER gleich anschließend, von dem Australier Martin Mitchell, auf ein Beispiel eines erfolgreichen Zivilverfahrens / Schadenersatzverfahrens in den Vereinigten Staaten und daraus resultierenden hohen Entschädigungszusprüchen, die den Klägern – die in diesem Falle ZUR TATZEIT DES BEKLAGTEN nicht Kinder oder Jugendliche, sondern Erwachsene waren – von dem US Gericht zugesprochen wurden ( in sehr einfacher Weise zugesprochen wurden ! ).

Die vier Kläger ( plaintiffs ), vier Männer aus Bosnien kamen aus ihrem Heimatland und klagten im Bundesstaat Georgien, in Atlanta, dem Aufenthaltort des Beklagten.

An example of a civil action in a US District Court under the provisions of the Alien Tort Claims Act --- the case was decided in 2002 in the State of Georgia and the decision follows hereunder in full.

It is all very easy to follow und to understand. There is nothing complicated about the case. It is all straight forward and without surprises and it all makes absolute good sense.

reported @ http://www.leagle.com/xmlResult.aspx?xmldoc=20021520198FSupp2d1322_11386.xml&docbase=CSLWAR2-1986-2006

place where crimes were committed | locus in quo: Bosnia-Herzegovina ( Yugoslavia ) =
Tatort / Schädigungsort: Bosnien-Herzogowinien ( Jugoslawien )

Duration of offence or offending conduct: 1992-1994 =
Tatzeit / Schädigungszeitspanne: 1992-1994

THE ACTS INFLICTING INJURY AND THE DAMAGE SUFFERED:
DIE HANDLUNGEN / DIE TATEN / DIE SCHÄDIGUNG / DIE VERLETZUNG:

torture = Folter / Quälerei

forced labor = Zwangsarbeit

cruel, inhuman or degrading treatment =
SCHWERE MISSHANDLUNGEN: entwürdigende, erniedrigende, herabsetzende, menschenunwürdige, menschenverachtende Behandlung, vorsätzlich unmenschliche Behandlung

war crimes = Kriegsverbrechen

arbitrary detention = unrechtmäßige / arbiträre Internierung / Freiheitsberaubung

crimes against humanity = Verbrechen gegen die Menschlichkeit

genocide = Genozid

liability for aiding and abetting = Haftbarkeit aufgrund von Beihilfe

assault and battery = schwere Körperverletzung

false imprisonment = Freiheitsberaubung

intentional infliction of emotional distress =
vorsätzliche Zufügung emotionaler Schmerzen / psychologische Misshandlung

conspiracy = Komplott

MEHINOVIC v. VUCKOVIC

198 F.Supp.2d 1322 (2002)

Kemal MEHINOVIC, et al., Plaintiffs, v.
Nikola VUCKOVIC, a/k/a Nikola Nikolac, Defendant.


No. CIV.A.1:98-CV-2470-M.

United States District Court, N.D. Georgia, Atlanta Division.

April 29, 2002.

As Amended May 2, 2002.

[ ......... ]

Each of the four plaintiffs was awarded

[ 1. ENTSCHÄDIGUNGSKOMPONENT: ]

Compensatory damages: $10,000,000 [ 10 Million Dollars ] plus

[ 2. ENTSCHÄDIGUNGSKOMPONENT: ]

Punitive damages: ............ $35,000,000 [ 35 Million Dollars ]

[ INSGESAMTE ENTSCHÄDIGUNGSSUMME: $45 MILLIONEN PRO KLÄGER ! ]

[ ......... ]
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QUELLE: http://www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7612#p7612
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Ich verweise den Leser und Studierenden dieses wichtigen Themas hiermit auch auf den folgenden von Ehemaliges Heimkind Martin MITCHELL im FREIGEISTERHAUS.DE-Forum am Donnerstag, 3. Februar 2011, um 06:53 Uhr, im Thread »(RECHT!) Die Pflichten der Gesellschaft gegenüber den Heimkindern.« verfassten Beitrag:

QUELLE: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1606257#1606257

Zitat.
Ich, der Australier Martin Mitchell, als ,,ehemaliges Heimkind", als ,,misshandeltes Heimkind", ich, als ,,absichtlich von meinen damaligen 'Fürsorgern' misshandeltes Heimkind", ich, als ,,absichtlich und wissentlich von meinen damaligen 'Fürsorgern' ausgebeutetes Heimkind", ich, als ,,eines der vielen in der Bundesrepublik Deutschland absichtlich misshandelten und ausgebeuteten Heimkinder", stelle den Konfessionslosen sowohl wie allen Anhängern der christlichen Religionen oder auch anderen Religionen, in der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Thread »MISSHANDELTE HEIMKINDER«, zur Diskussion:

folgende meinerseitige Assertion:

Die Straftat der Nichtverfolgung von Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjährt nicht, und solche Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjähren ebenso nicht !!!

AMAZON @ http://www.amazon.co.uk/Strafjustiz-DDR-Unrecht-Rechtsbeugung-Teilband-Dokumentation/dp/3899492412

Strafjustiz und DDR-Unrecht: Rechtsbeugung - Teilband 2 Band 5: Dokumentation

● Hardcover: 568 pages

● Publisher: Rechtswissenschaften de Gruyter Verlags-GmbH (Oct 2005)

● LanguageGerman

● ISBN-10: 3899492412

● ISBN-13: 978-3899492415

Mehr spezifisch @ http://books.google.de/books?id=ojEm8hAJZikC&pg=PA1010&lpg=PA1010&dq=%22Nichtverfolgung+von+Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&source=bl&ots=rg-uBOJPgU&sig=voxXo1gTKmKll8xgKjg9YCICneg&hl=en&ei=J_9HTb_BHoffcZ-g1f0C&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nichtverfolgung%20von%20Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&f=false


Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation, Volume 5, Part 2
By Klaus Marxen, Gerhard Werle

[ digital ] Seite 1010 und Seite 1011:


» Aber auch systembedingte Nichtverfolgung von Straftaten kann Rechtsbeugung sein. Ein solcher Fall lag schon der in BGHSt40, 169 abgedruckten Entscheidung zugrunde. [ ... ] Der Senat hat vielmehr in jenem Fall, der dem vorliegenden vergleichbar ist, maßgeblich darauf abgestellt, daß die Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Entscheidung so offensichtlich ist, daß sie sich ohne weiteres als Willkürakt darstellt. Dies kommt namentlich in Betracht, wenn dieser Akt für das Zusammenleben der Menschen seinem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entspricht. Jenseits davon kommt es insbesondere auf das Maß der in der Tat liegenden Pflichtwidrigkeit an. Daneben können auch der Wert des – jenseits des Rechtsgutes der Rechtsbeugung – tangierten Rechtsgutes und schließlich der Schweregrad der Auswirkungen der Tat Bedeutung haben. An diesem Maßstab sind die Fälle zu messen, bei denen von der Verfolgung von Straftätern zur Erreichung politisch erwünschter Ziele abgesehen worden ist (vgl. schon BGHSt 40 169, 181). {14} «


Solche und ähnliche Urteile des Bundesgerichtshofes, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, beschränken sich natürlich auch nicht nur auf nichtverfolgte begangene Straftaten und auf nicht verfolgte schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen in der damaligen DDR. Und wenn solche und ähnliche nichtverfolgte begangene Straftaten, dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen, könnnen sie, theoretisch, ( soweit solch eine systemimmanente Rechtsbeugung nach dem 1. Juli 2002 begangen wurde ), heute sogar vor dem ICC ( International Court of Justice / Internationalen Gerichtshof ) verfolgt werden.

Vor innerstaatlichen Gerichten jedoch können alle Straftaten, die nicht zuvor geahndet wurden, und die dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen ( die gemäß den Beschlüssen in mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht verjähren ! ) weiterhin verfolgt werden.

[ Dieser Beitrag wurde vollständig von Boarduser Martin Mitchell selbst formuliert und ist in seine eigenen Worte gefasst. Ansonsten, Zitate wie angegeben in diesem dem Text hinzugefügten Quellangaben. ]

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Siehe auch unbedingt den viel mehr umfangreichen diesbezüglichen Beitrag zu diesem Thema, verfasst von »Ehemaliges Heimkind« Martin MITCHELL im ERZIEHERIN-ONLINE.DE-Forum, am Dienstag, 25. Januar 2011, um 11:58 Uhr, im auch dort gleichlautenden Thread » (RECHT!) Die Pflichten der Gesellschaft gegenüber den Heimkindern.« !!

QUELLE: http://erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7597#p7597
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/10633-Die-Rechtslage-betreffend-,,Heimkinder-Zwangsarbeit"-in-der-BUNDESREPUBLIK-DEUTSC/?postID=232119#post232119 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)

Zitat.
Kirche, Staat, und Industrie pocht auf ,,Verjährung" ihrer Verbrechen auch im zivilrechtlichen Sinne.

Kirche, Staat, und Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland verschanzen sich hinter ,,Verjährung" ihrer "Menschenrechtsverbrechen" begangen ihrerseits gegen Kinder und Jugendliche in ihrer Obhut in 'Jugendwohlfahrtseinrichtungen' ( über den gesamten Zeitraum hinweg von 1945-1992 ).

Church, state, and the manufacturing sector and farming-enterprises in the Federal Republic of Germany hide behind the "statute of limitation" for "crimes against humanity" they committed against children and teenagers in their care in 'child welfare institutions' ( over the entire period between 1945 and 1992 )

Vergleiche die Fakten in folgendem Zivilverfahren in den Vereinigten Staaten, worin es um Entschädigung für schwerwiegende "Menschenrechtsverletzung" ähnlichen Charakters und ähnlicher Colour, einschließlich "Zwangsarbeit" [denen erwachsene Menschen ausgeliefert waren], ging --- und das im Auslande und nicht auf dem Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten.

Compare the facts in this civil suit brought in the US by foreign complainants for damages arising out of similarly serious "human rights violations", including "forced labor", perpetrated upon and against the plaintiffs by the defendant in concert with others, arising out of facts and happenings on foreign soil, not under US sovereignty.

See CJA - THE CENTRE FOR HUMAN RIGHTS AND ACCOUNTABILITY
Bringing Human Rights Abusers to Justice
HOME PAGE @ http://www.cja.org/
ABOUT US @ http://www.cja.org/article.php?list=type&type=86
CASES & TABLE OF CONTENTS @ http://www.cja.org/section.php?id=5

re the case of Kemal MEHINOVIC, et al., Plaintiffs, v.Nikola VUCKOVIC, a/k/a Nikola Nikolac, Defendant @ http://www.cja.org/article.php?id=338

LODGMENT OF CIVIL COMPLAINT against Nikola VUCKOVIC, a/k/a Nikola Nikolac. Court papers lodged initiating the proceedings in the United States District Court, N.D. Georgia, Atlanta Division under the provisions of the AlianTorts Claims Act and other provisions: @
http://www.cja.org/downloads/Mehinovic_First_Amended_Complaint_14.pdf
( a total of 35 pages, double spaced )


DEFENDANT'S ANSWER TO THE COMPLAINT brought against him to recover damages from him and his application to the court for dismissal of all the complaints against him on the grounds of his reliance upon "the statute of limitation" ( Der Beklagte beantragte, dass das Gericht das Verfahren ablehne und völlig und für immer einstelle, da ,,alles verjährt" sei ): @
http://www.haguejusticeportal.net/Docs/NLP/US/Mehinovic_D_Partial_MTD_P_Complaint_with_Memo_4.pdf
( a total of 7 pages, double spaced )


That argument, however, did not succeed and was not accepted by the court, because the matters before the court related to "human rights abuses" / "human rights violations" / "crimes against humanity", to which "the statute of limitation" does not apply.
No "statute of limitation" applies to "such crimes" !!!
( Das Gericht jedoch entschied, dass ,,solche Verbrechen" ,,nicht" ,,verjähren" und das DARUM das Verfahren auch nicht eingestellt werden würde !!! ).

JUDGEMENT in the case awarding each of the four plaintiffs joined in this case $45 Million in damages: @ http://www.leagle.com/xmlResult.aspx?xmldoc=20021520198FSupp2d1322_11386.xml&docbase=CSLWAR2-1986-2006 ( the original judgment featured online comprises ca 32 pages: pp. 1322-1360 )

If you google with "Kemal MEHINOVIC"+"Atlanta" you will find many media reports on this topic in English !

A case-summary in the US media ( before judgment was given in the case ): The Salt Lake Tribune ( 25.10.2001 ): @
http://www.cja.org/downloads/Mehinovic_SLT_10.25.01.pdf


Another US media report about the case from a different source @ http://iwpr.net/report-news/report-serb-faces-us-damages-claim . This particular media report concentrates on "war crimes" and the fact that the "human rights violations" in this case happened during "armed conflict" --- which, however, is not the case in point here or in any other such case where the evidence is that "human rights violations" were committed. Even the US media does not seem to fully understand the law here and appreciate the significance of the law in this regard. What is really being pursued by the court here first and foremost and decided upon are the "human rights violations" that were committed, not so much the circumstances under which they were committed, because there is never any excuse for such acts of barbarism and cruelty towards your fellow man, woman or child, and it would not be tolerated by the global community, no matter what the circumstances.

The defendant in this case Nikola VUCKOVIC, a/k/a Nikola Nikolac, however, although he was rightly heavily penalized has so far avoided paying the compensation awarded to the plaintiffs by himself escaping the United States; and he is currently at large and his "whereabouts unknown".

Anyone wishing to comment upon these matters may do so in German, of course.

Falls jemand all dies hier kommentieren möchte, mag sie oder er dies natürlich auch in Deutsch tun.

Für mich persönlich ist es leider nicht so einfach über dieses Gerichtsverfahren ( this US court case pertaining to "human rights violations" ) in Deutsch zu berichten, und die deutschen Medien berichten ja leider überhaupt nicht über solche Dinge.
Im Internet gibt es nichts in deutscher Sprache zu solchen Themen und solchen Gerichtsverfahren die diesbetreffend in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Die Regierenden und Machthabenden in Deutschland wollen wohl nicht, dass der gewöhnliche Bürger von solchen Dingen erfährt und genaustens darüber und über die damit zusammenhängenden Auswirkungen und Konsequenzen – Auswirkungen und Konsequenzen nicht nur für die gesamtdeutsche Gesellschaft aber genauso für die gesamte globale Gemeinschaft – unterrichted ist.

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,,Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ,Landesverrat' genannt wird." ( Erich Kästner )

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QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/10633-Die-Rechtslage-betreffend-,,Heimkinder-Zwangsarbeit"-in-der-BUNDESREPUBLIK-DEUTSC/?postID=232119#post232119 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)
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Hallo »Widerstand« ( Anzeigeerstatter ),

das Thema »DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"« wurde BISHER ebenso von mir eröffnet in all den folgenden Diskussionsforen:


im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 00:52 Uhr (MESZ) @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=180

im FREIGEISTERHAUS.DE-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 00:58 Uhr (MESZ) @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2102528#2102528 (Leider aber wurde der Beitrag mit dem ich den Thread dort eröffnet habe von einem Moderator weitgehend gekürzt und die wichtigsten Teile somit gestrichen. – Vielleicht solltest Du Dich dort, mit gleichem Nutzernamen wie hier, da mal selbst registrieren/anmelden und mal selbst mit ihm reden.);

im CHEFDUZEN.DE-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 09:33 Uhr (MESZ) @ http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328770.msg330292#msg330292

im ERZIEHERIN-ONLINE.DE-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 02:22 Uhr (MESZ) @ http://www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=9378#p9378

im KINDERGARTEN-WORKSHOP.DE-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 02:27 Uhr (MESZ) @ http://www.kigasite.de/phpBB3/viewtopic.php?p=656733#p656733


im ZWERGENSTUEBCHEN.FORUMPROFI.DE; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 00:52 Uhr (MESZ) @ http://zwergenstuebchen.forumprofi.de/internet-hilfreiche-links-f66/ddr-strafanzeige-entfuehrung-von-kindern-und-jugen-t2219.html#p44421

im FORUM-FUER-ERZIEHER.DE; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 09:37 Uhr (MESZ) @ https://www.forum-fuer-erzieher.de/viewtopic.php?p=58879#p58879

im POLITIK-FORUM.EU; siehe Beitrag vom Donnerstag, 27. Juli 2017, um 02.02 Uhr (MESZ) @ http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=64191&p=3956751#p3956751

im ELO-FORUM.DE ,,Erwerbslosen-Forum"; siehe Beitrag #1215 vom Donnerstag, 27. Juli 2017, um 03:02 Uhr (MESZ) @ https://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/13370-albtraum-erziehungsheim.html#post2217631

im TROLL-FORUM.ORG; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 00:31 Uhr (MESZ) @ http://www.troll-forum.org/Forum02/viewtopic.php?p=29463#29463

im CAROOKEE.NET-Forum; siehe Beitrag vom Mittwoch, 26. Juli 2017, um 00:54 Uhr (MESZ) @ http://www.carookee.de/forum/Staatsterror/6/DDR_Strafanzeige_Entf_hrung_von_Kindern_und_Jugendlichen.31529762-0-01105

im HEIMDISKUSSION.DE-Forum;  siehe Beitrag vom Freitag, 4. August 2017, um 03:16 Uhr (MESZ) @ http://www.heimdiskussion.de/t38f34-Wir-beissen-nicht-1.html#msg147

Ich hoffe dass dieses Thema überall weitestgehendes Interesse erweckt und weitestgehende Beachtung findet.

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Martin Mitchell

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Und seit Samstag, 5. August 2017 gibt es jetzt auch noch folgenden meinerseitigen gleichlautenden hinweisenden Beitrag im Dierk Schaefers Blog

jeweilig

@ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/17/das-wird-spannend-oder-auch-nicht-doch-dann/#comment-8881 (seit Sa. 05.08.2017, um 09:57 Uhr (MESZ)),

@ https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-8880 (seit Sa. 05.08.2017, um 09:53 Uhr (MESZ)) und

@ https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-8882 (seit Sa. 05.08.2017, um 10:00 Uhr (MESZ)) :


Zitat.
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen

Dieser HINWEIS für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

Anfang des Jahres 2017 wurde bei der Hamburger Polizei *eine Strafanzeige wegen SYSTEMATISCHEN SCHWEREN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN begangen gegen Kinder und Jugendlichen* erstattet, die dann – daraufhin – von der Hamburger Staatsanwaltschaft bearbeitet wurde ... oder auch nicht bearbeitet wurde ... vielmehr wurde die Anzeige einfach ignoriert und ,,das Ermittlungsverfahren" ,,eingestellt".

Es handelte sich hierbei um *folgende Strafanzeige, die durchaus sehr gut und vollumfänglich begründet war* (eine Strafanzeige, die insgesamt 21 Seiten umfasste — ich gebe hier aber, mit der vollen Zustimmung des Anzeigeerstatters, nur einen kurzen Auszug daraus wieder) :

*** »DDR-Strafanzeige — §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"« ***

[ ......... ]

[ Erstveröffentlichung unter gleichlautender Überschrift im HEIMKINDER-FORUM.DE am Samstag, 18. Februar 2017, um 02:48 Uhr MEZ/CET) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=542758#post542758 (Falls notwendig, um diese Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben und dann in dem dortigen Beitrag ganz nach unten scrollen und auch den dortigen ANHANG aufrufen.) ]


ANFANG DES AUSZUGS DIESES TEILZITATS.

Zitat.
Betreff: Anzeige gegen Unbekannt bzgl. Heimeinweisung 1987

Hiermit erstatte ich, _____ _____,
Anzeige gegen Unbekannt.

Ich erstatte diese Anzeige aus folgerichtigen Gründen, welche fern von Rache, Missgunst o.Ä. liegen. Erst jetzt habe ich die entsprechenden ausreichenden Kenntnisse über die strafrechtlich relevanten Abläufe und die gesetzlichen Grundlagen, um die Anzeige plausibel zu formulieren.
Bzgl. zivilprozesslicher Vorschriften und Ansprüche habe ich z.Z. keine genügenden Kenntnisse und lasse sie daher in dieser Anzeige vorerst weg.

Aus meiner persönlichen, nicht-fachlichen Sicht als Betroffener vermute ich die Verletzung folgender Gesetze durch die unten geschilderten Taten:


A) § 144 (2) Satz 1. StGB-DDR
,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt" - in Verbindung mit -

1.  § 144 (2) Satz 2. StGB-DDR
,,erhebliche Schädigung des Kindes oder des Jugendlichen fahrlässig verursacht" - UND -

2.  § 142. ,,Verletzung von Erziehungspflichten" (1) Satz 2. StGB-DDR
,,... oder eine andere Rechtspflicht, für die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen zu sorgen, mißachtet, indem er" ,,das Kind oder den Jugendlichen mißhandelt" - UND -

3.  § 131. ,,Freiheitsberaubung" (1)+(2) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise rechtswidrig der persönlichen Freiheit beraubt" ,, ... die Freiheitsberaubung ... auf andere, die Menschenwürde besonders verletzende Art und Weise begeht" - UND -

4.  § 137. ,,Beleidigung" StGB-DDR
,,Eine Beleidigung begeht, wer die persönliche Würde eines Menschen durch Beschimpfungen, Tätlichkeiten, unsittliche Belästigungen oder andere Handlungen grob mißachtet" - UND -

5.  § 138 ,,Verleumdung" StGB-DDR
,,wer wider besseres Wissen Unwahrheiten ... vorbringt oder verbreitet, die geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen eines Menschen ... herabzusetzen." - UND -

6.  § 139 ,,Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen" (2) StGB-DDR
,,Wenn die Tat nach Art und Auswirkung sowie der Schuld und der Persönlichkeit des Täters eine schwerwiegende Verletzung der Rechte des Geschädigten oder der Beziehungen zwischen den Menschen darstellt" - UND -

7.  § 115 ,,Vorsätzliche Körperverletzung" StGB-DDR - UND -

8.  § 120 ,,Verletzung der Obhutspflicht" (1) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen, der unter seiner Obhut steht oder für dessen Unterbringung, Betreuung oder Behandlung er zu sorgen hat, ... in hilfloser Lage läßt," - UND -

9.  § 244 ,,Rechtsbeugung" StGB-DDR
,,... Mitarbeiter eines Untersuchungsorgans gesetzwidrig ... zuungunsten eines Beteiligten ..." - UND -

10. § 240 ,,Urkundenfälschung" (1)+(3) StGB-DDR
,,... eine unechte Urkunde herstellt ..." + ,,echte Urkunde ist eine schriftliche ... Erklärung, die in Ausübung dienstlicher oder sonstiger beruflicher Befugnisse ... ausgestellt wurde - und ... die rechtserhebliche Tatsache beweist" - UND -

11. § 241a ,,Fälschung oder Vernichtung beweiserheblicher Daten" StGB-DDR
,,... zur Täuschung im Rechtsverkehr Daten, die rechtserhebliche Tatsachen beweisen, vernichtet oder verfälscht ..." - UND -

12. Art. 19 (2) Verfassung-DDR (2) ,,Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit" - UND -

13. § 40 ,,Inhalt des Beschlusses" (1) JHVO der DDR
,,... ihre gesetzliche Grundlage, ... " - UND -

14. § 39 ,,Beratung und Entscheidung" (1) JHVO der DDR
,,Im Ergebnis seiner Beratungen ..." - UND -

15. § 39 ,,Beratung und Entscheidung" (2) JHVO der DDR
,,... aus den Beratungen ergebenden Entscheidungen ..." - UND -

16. ,,Anordnung über ärztliche Begutachtungen" der DDR - UND -

17. § 129 ,,Nötigung" (1) StGB-DDR
,,Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil zu einem bestimmten Verhalten zwingt, ..." - UND -

18. § 132 ,,Menschenhandel" (1) StGB-DDR
... rechtswidrig zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten zwingt ..."
,,[Anm.: ist seit 1968 Ersatz für § 234 RStGB
,,Sklaverei/Leibeigenschaft/Zwangsarbeit"]

Daneben können sich durch Ihre Ermittlungen eventuell noch weitere strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben.

Die Verfolgung der Taten gemäß dem DDR-Strafrecht ist dadurch gerechtfertigt, da die Haupttat A) §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt" i.V.m. den o.g. weiteren Paragraphen und Artikeln ein international anerkanntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Die Einordnung als nicht-einfachgesetztliche Straftaten rührt daher, dass die Verantwortlichen die Taten zum Zweck der gezielten staatlichen Verfolgung gegen eine identifizierbare Bevölkerungsgruppe – missliebige Kinder und Jugendliche – durch die DDR-Jugendhilfe mit tatübergreifenden Gemeinsamkeiten begangen haben (siehe Definitionen seit 1946). In diese identifizierbare Bevölkerungsgruppe fiel ich ebenfalls rein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Straftatbestand ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" nicht zwangsläufig mit Kriegshandlungen in Verbindung steht, wie bekannte Urteile zeigen!

Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der unten geschilderten Taten u.a. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht weiterhin und wurde seit 1990 bereits in mehreren entsprechenden Fällen höchstrichterlich bestätigt, da:

B) die Verjährung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR durch die folgenden gesetzlichen/vertraglichen Regelungen dauerhaft ausgesetzt ist:

1.  § 84 ,,Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen ... die Menschlichkeit ..." StGB-DDR - UND -

2.  Einigungsvertrag: Art 9 ,,Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik"
,,(2) Das in Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Maßgaben in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz unter Berücksichtigung dieses Vertrags sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist." - UND -

3.  Einigungsvertrag: ,,Anlage II Kap III C I Anlage II Kapitel III Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Abschnitt I"
,,Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1. §§ 84, 149, 153 bis 155, 238 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 14. Dezember 1988 (GBl. I 1989 Nr. 3 S. 33), geändert durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 526)" - UND -

4.  Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (BGBl Jg. 2002 Teil I Nr. 42) § 7 ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (1) Sätze 5, 9 und 10

C) die Verjährung von Straftaten durch staatliche Behinderung der Strafverfolgung ausgesetzt wird, siehe:

1.  § 83 ,,Verjährung der Strafverfolgung" StGB-DDR - UND -

2.  ,,quasigesetzliches Verfolgungshindernis"
BGH 5 StR 451/99

[ Darauf folgt sofort eine detailierte TATGESCHEHEN-Schilderung. ]

[ Gleich anschließend darauf folgt sofort eine Liste der vom Anzeigenerstatter gegenüber der Ermittlingsbehörden (namentlich!) genannten Zeugen und dokumentarischer Beweise ].

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ENDE DES AUSZUGS DIESES TEILZITATS.

Möge dieses Muster viele andere Betroffene dazu ermuntern ebenso solch eine Anzeige zu erstatten. Dazu bedarf es keines Anwalts – nur logisches Denken, Ausdauer und Ausführungsvermögen.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Folgend auf die Eingabe meines gleichlautenden Beitrags, aufgezeichnet auch hier im unmittelbar vorhergenden Beitrag hier in diesem Thread im CHEFDUZEN.DE-Forum (sowohl wie auch in jedem anderen Diskussionsforum das ich bediene), kam dann dieser Kommentar im Dierk Schaefers Blog von dem uns allen bekannten Herrn Erich Kronschnabel.

Beitrag von »ekronschnabel« im Dierk Schaefers Blog vom Sonntag, 6. August 2017, um 21:42 Uhr (MESZ) @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/17/das-wird-spannend-oder-auch-nicht-doch-dann/#comment-8883 :


Zitat.
Die rechtliche Bewertung dieser Strafanzeige nahm die betreffende Staatsanwaltschaft bereits vor. Wissen muss man, dass Staatsanwaltschaften WEISUNGSGEBUNDEN sind, was heisst, dass Justizminister Weisungen erteilen können. Die Rechtsgeschichte belegte mehrmals, dass Weisungen von ,,oben" rechtliche Massnahmen lenkten bzw. umlenkten.

Jeder mag sich selbst Gedanken zu den Gründen der Entscheidung der Staatsanwaltschaft machen. Die Crux dieses Verfahrensablaufes wird deutlich, wenn man um die Brisanz dieser Anzeige weiss. Gäbe man der Anzeige statt, könnte das ungeahnte Folgen für die geltenden Verjährungsfristen haben. Genau das riecht natürlich der dümmste Staatsanwalt, schaltet sofort ,,nach oben" weiter und holt sich Weisungen. Wie die ausfielen, zeigt uns der Bericht.

Mich juckt es, mich mit diesem Thema zu beschäftigen, ich werde mal ,,ableuchten", wie man damit umgehen kann. Befreundete ,,Rechtsverdreher" werden genervt sein, wenn ich mit dem Thema aufschlage, aber das müssen die aushalten. Man muss nur die ,,DDR" gegen ,,BRD" austauschen, denn der Sachverhalt bleibt der gleiche. Die Straftatbestände wurden tatgleich auch von den BRD-Straftätern geschaffen und erfüllt.

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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POLITISCHE UNTERDRÜCKUNGSAPPARATE

So sah es damals aus im Nachkriegsdeutschland: politisch gewollte und organisierte Unterdrückung beiderseitig der innerdeutschen Grenze:


DDR - IM OSTEN: Entführung von Kindern und Jugendlichen von ihren Eltern und Einweisung all dieser minderjährigen Entführten (im Alter von 8 bis 18 Jahren) in vom Staat (SED) instituierte Umerziehungslager / Arbeitslager (unter welchen Namen auch immer: wie z.B. ,,Durchgangsheim", ,,Spezialkinderheim", ,,Jugendwerkhof", ,,Psychiatrisches Krankenhaus", et al) --- dies hinterließ IM OSTEN insgesamt bis zu ca. 500000 permanent geschädigte Opfer.

BRD - IM WESTEN: Entführung von Kindern und Jugendlichen von ihren Eltern und Einweisung all dieser minderjährigen Entführten (im Alter von 8 bis 21 Jahren) in vom Staat (von der CDU und von der SPD und von der FDP) instituierte Umerziehungslager / Arbeitslager (unter welchen Namen auch immer: wie z.B. ,,Glückstatt", ,,Freistatt", ,,Heiligenstatt", ,,zum Guten Hirten", ,,Haus Gottes", ,,Fürsorgeanstalt", ,,Wohlfahrtseinrichtung", ,,Heilanstalt", ,,Behinderteneinrichtung", et al) --- dies hinterließ im WESTEN insgesamt bis zu ca. 1200000 permanent geschädigte Opfer.

All diese Opfer IN OST und IN WEST sind bis heute von den dafür verantwortlichen Behörden und Individuen nicht entschädigt worden, und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen bisher in keinster Weise für ihre Menschenrechtsverbrechen zur Rechenschaft gezogen worden.

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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POLITISCHE UNTERDRÜCKUNGSAPPARATE

So sah es damals aus im Nachkriegsdeutschland: politisch gewollte und organisierte Unterdrückung beiderseitig der innerdeutschen Grenze:


"DDR-Menschenrechtsverbrechen nicht geahndet" (Zeitraum im OSTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )

"DDR- Menschenrechtsverstöße nicht geahndet" (Zeitraum im OSTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )

"in der DDR begangene staatlich sanktionierte Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden nicht geahndet" (Zeitraum im OSTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )


"westdeutsche Menschenrechtsverbrechen nicht geahndet" (Zeitraum im WESTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )

"westdeutsche Menschenrechtsverstöße nicht geahndet" (Zeitraum im WESTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )

"in Westdeutschland begangene staatlich sanktionierte Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden nicht geahndet" (Zeitraum im WESTEN: 1945-1992) (staatspolitisch war es so gewollt und speziell so organisiert von den jederzeit damals innerstaatlich dort Verantwortlichen !! )


NUR UM DIESE TATSACHE MAL IM INTERNET IN DIESEM SPEZIFISCHEN WORTLAUT GENAU FESTZUHALTEN.

Denn es ist bisher nirgens in Deutschlands historischen Tatsachenniederschrift auf diese Weise und unter Anwendung dieser Stichworte festgehalten worden.
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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In Unterstützung seiner Strafanzeige möchte ich hiermit unbedingt den Anzeigeerstatter »Widerstand«, sowohl wie auch andere Interessierte, auf dieses höchst relevante Fachbuch aufmerksam machen:

QUELLE: https://books.google.de/books?id=-dxnBAAAQBAJ&dq=DDR%20Verbrechen%20nicht%20geahndet&hl=de&source=gbs_book_other_versions

Zitat.
TITEL: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Misshandlung von Gefangenen in den Haftanstalten der DDR
(Berliner Juristische Universitätsschriften. Strafrecht) Taschenbuch - 5. Juni 2013
Band 43 von Berliner Juristische Universitätsschriften, Strafrecht
AUTOR: Micha Christopher Pfarr
VERLAG: BWV Verlag, 2013
AUSGABE: überarbeitet
ISBN-10: 3830532105
ISBN-13: 978-3830532101
LÄNGE: 327 Seiten

Hauptbeschreibung:

Ihr Gefängniswesen wurde von der Staats- und Parteiführung der DDR als Aushängeschild einer modernen sozialistischen Gesellschaft gerühmt. Dennoch gehörte die Misshandlung von Gefangenen zum Gefängnisalltag. Mit diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte befasst sich die vorliegende Arbeit. Sie richtet sich dabei gleichermaßen an Juristen wie an historisch interessierte Leser. Ausgehend von den 79 Strafverfahren, die im wiedervereinigten Deutschland gegen die Täter geführt wurden, betrachtet die Arbeit die Gefangenenmisshandlungen und ihre juristische Aufarbeitung. Dazu wird einleitend dem gesetzlichen Rahmen zur Inhaftierung von Personen in der DDR die Haftpraxis gegenübergestellt. Im Hauptteil der Arbeit wird die juristische Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen analysiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Frage, inwieweit die Taten mit dem politischen System der DDR zusammenhingen. Es wird dargelegt, dass die auf dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR beruhende Nichtverfolgung der Taten zur Klassifizierung als System unrecht führt. Dies hatte juristisch das Ruhen der Verjährung zur Konsequenz. Darüber hinaus wird gezeigt, dass das DDR Strafvollzugssystem eine Reihe von misshandlungsbegünstigenden Faktoren aufwies, die als besonderer mittelbarer Systemzusammenhang einzustufen sind. Weiterhin wird untersucht, welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme der Aufarbeitung entgegenstanden. Dabei wird auch erörtert, welche Straftatbestände hinsichtlich der verschiedenen Taten anwendbar waren und dass strafrechtliche Rechtfertigungsgründe in aller Regel nicht eingriffen. Abschließend wird dargestellt, weshalb die strafrechtliche Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen trotz einiger Mängel insgesamt als gelungen zu bezeichnen ist.

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WEITERE QUELLE: https://www.amazon.de/strafrechtliche-Aufarbeitung-Misshandlung-Haftanstalten-Universit%C3%A4tsschriften/dp/3830532105

EIN BLICK IN DAS BUCH: https://www.amazon.de/strafrechtliche-Aufarbeitung-Misshandlung-Haftanstalten-Universit%C3%A4tsschriften/dp/3830532105#reader_3830532105

Am wichtigsten für Anzeigeerstatter sind die Textpassagen auf Seite 170, 171 und 172 dieses Fachbuches !!die aber nur über folgenden Link aufrufbar sind: http://sho.rtlink.de/Link-zu-den-wichtigsten-Textpassagen-in-diesem-Fachbuch (Bitte Geduld haben bei der Ladung dieser Textpassagenauszüge, und insbesondere bei der Ladung der Seite 170 ! )
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Sicherheitshalber habe ich seither auch selbst mühselig ganz speziell – manuell – eine Niederschrift der Seiten 170, 171 und 172 angefertigt, damit Zugang insbesondere zu diesen drei Seiten uns nicht verloren geht. Mit dieser Niederschrift stelle ich auch, zweckgebunden, das FÜR und WIDER des Vorgehens gegen damalige Menschenrechtsverbrecher und die Nichtverjährbarkeit ihrer Verbrechen überall zur Diskussion --- ein Denkanstoß für die Gesamtbevölkerung in OST und WEST.

QUELLE: https://books.google.de/books?id=-dxnBAAAQBAJ&dq=DDR%20Verbrechen%20nicht%20geahndet&hl=de&source=gbs_book_other_versions

TITEL: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Misshandlung von Gefangenen in den Haftanstalten der DDR
(Berliner Juristische Universitätsschriften. Strafrecht) Taschenbuch - 5. Juni 2013
Band 43 von Berliner Juristische Universitätsschriften, Strafrecht
AUTOR: Micha Christopher Pfarr
VERLAG: BWV Verlag, 2013
AUSGABE: überarbeitet
ISBN-10: 3830532105
ISBN-13: 978-3830532101
LÄNGE: 327 Seiten


Zitat.
[ Seite 170 ]

ergibt sich aber aus den Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung der staatlichen Gewalt an die Verfassung und die Gesetze), Art. 1 Abs. 3 GG (Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte), Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsschutzgarantie) sowie aus der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes.660 Ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist die Rechtssicherheit in der besonderen Ausprägung des Vertrauensschutzes des Bürgers. Vertrauensschutz meint den Schutz des Vertrauens des Bürgers in die Kontinutät von Recht im Sinne von individueller Planungssicherheit.661 Diese Planungssicherheit ist betroffen wenn rückwirkend und für den Einzelnen unabsehbar die Verjährung als gehemmt betrachtet beziehungsweise Verjährungsfristen verlängert werden. Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt aber nicht uneingeschränkt. Abstriche muss der Bürger unter anderem dann hinnehmen, wenn das von ihm in eine Rechtslage versetzte Vertrauen nicht schutzwürdig ist.662 Dies galt auch für das Vertrauen in die Rechtstatsache, dass Systemunrecht während der Zeit der DDR nicht verfolgt wurde. Das Vertrauen darauf, dass dieser Schutz durch den Staat auch dann fortgalt, als das SED-Unrechtsregime sein Ende gefunden hat, verdiente keinen Schutz durch die Rechtsordnung. Es musste vielmehr hinter dem Interesse der Geschädigten und der Allgemeinheit zurücktreten, das begangene Staatsunrecht nach dem Ende des Unrechtsstaats strafrechtlichen Konsequenzen zuzuführen.

Nach einem etwas abgewandelten Ansatzpunkt versuchte die Revision des Angeklagten Christian J. im Pilotverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden, die Verfassungsmäßigkeit der Verjährungshemmung infrage zu stellen. Im Umkehrschluss zu Art. 315a EGStGB müsse gelten, dass die Verjährung, soweit sie schon in der DDR eingetreten war, nach der Wiedervereinigung nicht neu zu laufen beginnen konnte.663 Damit griff die Revision eine Passage des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bauzen auf, wonach das erste Verjährungsgesetz vom 26. März 1993 ein ,,eventuell bereits eingetretenes Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung nachträglich wieder beseitigen und mit konstitutiver Wirkung bestimmen konnte, dass die Verjährung [geruht habe]".664 Der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Verjährungsgesetzgebung und auch für die entsprechende Anwendung des § 83 Nr. 2 StGB-DDR/1968 ist allerdings,

[ Seite 171 ]

dass nicht rückwirkend die bereits eingetretene Verjährung aufgehoben wurde, sondern dass der Ablauf der Verjährung gehemmt war, diese also noch nicht eintrat.665

Es bleibt folglich festzustellen, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Hemmung der Verjährung nach § 83 Nr. 2 StGB-DDR/1968 sowie gegen die vom Bundestag verabschiedeten Verjährungsgesetze letztlich nicht durchgreifen. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung im Bezug auf die Strafverfahren wegen Gefangenenmisshandlungen bestätigt und die Revision von Christian J. verworfen.666 Im Übrigen sei im Bezug auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verjährungsfrage auf den oben genannten Aufsatz von Lekschass und Renneberg hinzuweisen, die hinsichtlich der Verjährung der nationalsozialistischen Verbrechen ausdrücklich den ,,Erlass gesetzlicher Bestimmungen über die Verlängerung bzw. Aussetzung der Verjährungsfristen" in der Bundesrepublik forderten.667 Die DDR selbst schloss in Art. 91 der DDR-Verfassung von 1968 sowie gleichlautend in § 84 StGB-DDR/1968 die Verjährung von ,,Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen" aus, was sich in erster Linie auf die nationalsozialistischen Verbrechen bezog.

II Systemzusammenhang als Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung

Der Bundestag verzichtete bei der Verabschiedung der Verjährungsgesetze darauf, die jeweiligen Fallgruppen von Systemunrecht im Gesetz positiv festzulegen.668 Sowohl nach dem ersten Verjährungsgesetz als auch bei der entsprechenden Anwendung des § 83 Nr. 2 StGB-DDR/1968 kam es für die Misshandlungsdelikte daher entscheidend darauf an, dass die Taten (hier gemäß dem Wortlaut des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten)


  • ,,entsprechend dem ausdrücklichen und mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind".
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[ Seite 172 ]

Angelehnt an die gesetzliche Formulierung des für die Strafverfolgung entscheidenden Systemzusammenhangs wird im folgenden analysiert, ob und inwieweit Gefangenenmisshandlungen in der DDR strafrechtlich geahndet wurden. Hierbei kommt den Pilotverfahren der Staatsanwaltschaften Dresden und Potsdam eine besondere Bedeutung zu. Beide Verfahren wurden direkt vor dem Hintergrund geführt, die Verfolgbarkeit der Misshandlungstaten trotz des langen Zeitablaufs zwischen der Begehung der Taten und den Strafverfahren zu prüfen. Aus diesem Grund sind die Ausführungen der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zur Verjährungsfrage besonders detailliert.

I. Nichtverfolgung der Misshandlungstaten

Den ersten entscheidenden Faktor für die strafrechtliche Ahndung von Misshandlungen in den DDR-Haftanstalten auch nach langem Zeitablauf bildete die Nichtverfolgung der Delikte durch die staatlichen Stellen der DDR. Zur Ermittlung dieser Frage haben die Staatsanwaltschaften und Gerichte auf verschiedene Erkenntnisquellen zurückgegriffen, die im Folgenden systematisch nachgezeichnet werden sollen.

Zunächst waren die von den Misshandlungen betroffenen Geschädigten und weitere Zeugen aus dem Kreis der Gefangenen von Bedeutung. Eine entscheidende Rolle spielten weiterhin Aussagen des Personals innerhalb und teilweise auch außerhalb der Haftanstalten. Zudem wurden Ermittlungspersonen und Sachverständige befragt, die sich mit dem Aktenmaterial aus der Zeit der DDR sowie den Ergebnissen der zeitgeschichtlichen Forschung auseinandergesetzt hatten.

a) Inhaftierte Personen

Einen ersten Ansatzpunkt hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung der Gefangenenmisshandlungen bildeten die Aussagen ehemaliger Strafgefangener in der DDR. Im Pilotverfahren des Landes Sachsen gegen Christian J. stellte das Landgericht Bautzen fest, dass alle als Zeugen gehörten ehemaligen gefangenen zwar über Misshandlungen zu berichten wussten, nicht aber die Maßnahmen gegen die Täter. Dies galt nicht nur für diejenigen Strafgefangenen, die selbst Opfer von Misshandlungen geworden waren, sondern auch für Personen, die zu allgemeinen Umständen ergänzend gehört wurden.669 [ ......... ]


–––––––––––––––––––––––––––––––––––

[ Fußnoten ]

660 BVerfGE 2, S. 380 (403).
661 Maunz/Dürig/Grzeszick, Art. 20 GG, Rn. 69.
662 Ständige Rechtsprechung des BVerfG. Vgl. BVerfGE 25, S. 269, (291).
663 Vgl. Rechtliche Vertretung von Christian J., Revisionsbegründung vom 09.01.1995.
664 LG Bautzen, Urteil vom 02.09.1994, Az.: I KLs 183 Js 5993/91, S. 18.
665 Die Formulierung des LG Bautzen war in diesem Punkt allerdings missverständlich.
666 BGH, Urteil vom 26.04.1995, Az.: 3StR 93/95
667 Lekschass/Renneberg SuR 1964, S. 1203.
668 Siehe oben Drittes Kapitel, B.I.
669 [ steht hier leider nicht zur Verfügung ]

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WEITERE QUELLE: https://www.amazon.de/strafrechtliche-Aufarbeitung-Misshandlung-Haftanstalten-Universit%C3%A4tsschriften/dp/3830532105

EIN BLICK IN DAS BUCH: https://www.amazon.de/strafrechtliche-Aufarbeitung-Misshandlung-Haftanstalten-Universit%C3%A4tsschriften/dp/3830532105#reader_3830532105

Am wichtigsten für Anzeigeerstatter sind die Textpassagen auf Seite 170, 171 und 172 dieses Fachbuches !!die aber nur über folgenden Link aufrufbar sind: http://sho.rtlink.de/Link-zu-den-wichtigsten-Textpassagen-in-diesem-Fachbuch (Bitte Geduld haben bei der Ladung dieser Textpassagenauszüge, und insbesondere bei der Ladung der Seite 170 ! )
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Martin Mitchell

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Meinerseitige eigenhändige hilfreiche Zusammenstellung verschiedener kurzer Auszüge der relevanten Gesetzestexte und Aspekte bezüglich solch einer Strafanzeige.

Zitat.
Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB -
vom 12. Januar 1968

2. Abschnitt
Verjährung der Strafverfolgung

[ ......... ]

§ 83. Die Verjährung der Strafverfolgung ruht,
1. solange sich der Täter außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufhält;
2. solange ein Strafverfahren wegen schwerer Erkrankung des Täters oder aus einem anderen gesetzlichen Grunde nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann;
3. solange ein Strafverfahren nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, weil die Entscheidung in einem anderen Verfahren aussteht.

[ Durch Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde dem § 83 folgende Ziff. 4 angefügt: ]

"4. sobald das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat."

§ 84. Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen. Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes über die Verjährung.

Besonderer Teil

1. Kapitel
Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte


Die unnachsichtige Bestrafung von Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen ist unabdingbare Voraussetzung für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für die Wiederherstellung des Glaubens an grundlegende Menschenrechte, an Würde und Wert der menschlichen Person und für die Wahrung der Rechte jedes einzelnen.

[ ......... ]

§ 91. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
(1) Wer es unternimmt, nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen zu verfolgen, zu vertreiben, ganz oder teilweise zu, vernichten oder gegen solche Gruppen andere unmenschliche Handlungen zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) Wer durch das Verbrechen vorsätzlich besonders schwere Folgen verursacht, wird mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft.

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QUELLE: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch68.htm

Deutscher Bundestag
Basisinformationen über den Vorgang
14. Wahlperiode [ID: 14-57079]
Vorgangstyp: Gesetzgebung
Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (G-SIG: 14019868)
Initiative: Bundesregierung
Inkrafttreten: 30.06.2002
Index des gesamten Gesetzgebungsablaufs @

QUELLE: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/570/57079.html

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
(in Kraft getreten 30.06.2002)
Gesamtausgabe zugänglich @

QUELLE: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

QUELLE: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html :

Zitat.
,,Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) hat das nationale deutsche Strafrecht an die Regelungen des Völkerstrafrechts, insbesondere an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, angepasst. Es regelt in Deutschland die Folgen von Straftaten gegen das Völkerrecht. Das Gesetz ist am 26. Juni 2002 verkündet worden und trat zum 30. Juni 2002 in Kraft."
.
QUELLE: WIKIPEDIA @ https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerstrafgesetzbuch

Neue Justiz 6/2002 - Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in den Neuen Ländern (56. Jahrgang • Seiten 281-336) : »Die völkerstrafrechtliche Unverjährbarkeit und die Regelung im Völkerstrafgesetzbuch« HELMUT KREIKER, wiss. Mitarbeiter, Max-Plank-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br.
QUELLE: Aufsatz @
https://www.mpicc.de/files/pdf1/nj_0602kreicker.pdf (Dieser Aufsatz umfaßt insgesamt 6 digitale Seiten.)

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Ich hatte weiter oben ^^^ ja schon einmal darauf hingewiesen:

Zitat von: Martin Mitchell.
Folgend auf die Eingabe meines gleichlautenden Beitrags, aufgezeichnet auch hier im unmittelbar vorhergenden Beitrag hier in diesem Thread im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum (sowohl wie auch in jedem anderen Diskussionsforum das ich bediene), kam dann dieser Kommentar im Dierk Schaefers Blog von dem uns allen bekannten Herrn Erich Kronschnabel.

Beitrag von »ekronschnabel« im Dierk Schaefers Blog vom Sonntag, 6. August 2017, um 21:42 Uhr (MESZ) @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/17/das-wird-spannend-oder-auch-nicht-doch-dann/#comment-8883 :


Zitat.
[ ......... ]

[ ......... ]

[ Was die damalige Heimerziehung in OST und WEST betrifft ]

[ ... ] Man muss nur die ,,DDR" gegen ,,BRD" austauschen, denn der Sachverhalt bleibt der gleiche. Die Straftatbestände wurden tatgleich auch von den BRD-Straftätern geschaffen und erfüllt.

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Was die Berichte des »Runden Tisches Heimerziehung«-WEST betrifft.

Während der im Januar 2010 vorgelegte 47-seitige Zwischenbericht (angegeben als: ISBN: 978-3-922975-92-2) vielfach von dem den damaligen Heimkindern-WEST verursachte systembedingte ,,Unrecht und Leid" redet und berichtet und der im Dezember 2010 vorgelegte 67-seitige Abschlussbericht (ebenso angegeben als: ISBN: 978-3-922975-92-2) ebenfalls und auf gleiche Weise so fortfährt, wird in beiden Berichten weitgehend vermieden von schweren ,,Grundrechtsverstößen", schweren ,,Menschenrechtsverstößen", schweren ,,Menschenrechtsverbrechen" und ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu reden.
Die Nutzung dieser, m.E., durchaus zutreffenden Begriffe für das den damaligen Heimkindern-WEST verursachte systembedingte ,,Unrecht und Leid" wird von den Verfassern dieser beiden Berichte, der Tischvorsitzenden Frau Antje Vollmer und ihrem derzeitigen Sekretär Herrn Holger Wendelin, vermieden, wie der Teufel das Weihwasser vermeidet; genauso wie sie beide den Begriff ,,Zwangsarbeit" in ihren diesbezüglichen offiziellen Niederschriften vermieden haben.
Denn sie wußten genau, dass, völkerrechtlich betrachtet und untersucht, ,,all solche Verbrechen" (in diesem Fall in der bundesrepublikanischen Staatsverantwortung liegend!) ,,nicht verjähren"; nur darum durfte man sie nicht beim Namen nennen und in den offiziellen Berichten verwenden.
,,Zwischenbericht" und ,,Abschlussbericht" halten, m.E., einer gründlichen juristischen Analyse nicht stand !! – Sie sind einfach nur eine Art vom Täterstaat BRD in Auftrag gegebene Gefälligkeitsgutachten !!

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Meiner Meinung nach ausschlaggebende Voraussetzungen für eine Tatsachenfeststellung und Verurteilung für ,,ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und ,,die Nichtverjährbarkeit solcher Verbrechen gegen die Menschlichkeit":

Kurze relevante Auszüge aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil BVerwG 3 C 13.06 vom 28.02.2007 (mit den entscheidenden Richtern: Kley, van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert):

Zitat.
,,Die Grundsätze der Menschlichkeit bezeichneten einen Kernbestand an Rechten (Würde, Leben, Gesundheit, körperliche Freiheit), die in grober Weise verletzt worden sein müssten. Dies sei bei einem Verstoß gegen das Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft anzunehmen."

,,Die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, die [ ... ] nicht näher präzisiert werden, ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, [ ... ]"
,,Zur Konkretisierung kann der Katalog der Menschenrechte in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl II 685, 953) herangezogen werden (Urteil vom 23. September 1957 - BVerwG 5 C 488.56 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 1 = NJW 1958, 35). Anhaltspunkte für die rückschauende Betrachtung, ob ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit anzunehmen ist, gibt auch Art. 1 Abs. 2 GG. Dort wird auf die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt verwiesen. Hierzu zählt allerdings nicht jedes, etwa in internationalen Konventionen, niedergelegte Menschenrecht, sondern nur ein unverzichtbarer Kern (vgl. etwa Dürig, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG <Erstbearbeitung 1958>, Art. 1 GG Rn. 58). Zu solchen allgemein anerkannten und unveräußerlichen Menschenrechten gehört vor allem, aber nicht nur, das Recht jedes Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit und auf eine menschenwürdige Behandlung. Dieses Recht vor staatlicher Willkür, [ ... ] vor unrechtmäßigen [ ... ]handlungen, zu schützen, ist ein Gebot der Menschlichkeit und zugleich der Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - BVerwGE 31, 337 <338> m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9a/9 V 8/03 - BSGE 95, 244)."

,,es muss sich um eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gehandelt haben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - BVerwGE 19, 1 <3>)." et al !!

,,Es kommt nicht auf die formale Gesetzmäßigkeit, sondern auf den materiellen Unrechtscharakter des Verhaltens an (Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - a.a.O. S. 4)."

,,Dabei handelt es sich nicht um den strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verschuldensbegriff; ausreichend ist eine willentliche und wissentliche Mitwirkung an Verstößen gegen die genannten Grundsätze (Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 80.63 - BVerwGE 25, 128 <135> zu § 3 Satz 1 Nr. 3a G 131). Diese ist dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ergibt, und wenn ihm der Verstoß bewusst war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewusst sein müssen und wenn nicht besondere Gründe seine Schuld ausschließen (Urteile vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 102.63 - BVerwGE 26, 82 <83 f.> = Buchholz 234 § 3 G 131 Nr. 25 S. 113 f., vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - a.a.O. S. 342 und vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 37.66 - BVerwGE 34, 331 <341 f.> alle zu § 3 Satz 1 Nr. 3a G 131; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9a/9 V 8/03 - a.a.O.). Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 <101 f.> = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1 S. 1 f. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 S. 6 = ZOV 2006, 178 <180>) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen."

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QUELLE: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280207U3C13.06.0
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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... im Vergleich ...

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Westdeutschland) System-,,Unrecht und Leid"

»Abschlussbericht des Runden Tisches ,,Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren"«


QUELLE des hier auf eine bestimmte Weise formatierten 107 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen):
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/Abschlussbericht_rth-1.pdf (Version Länge: 2.84 MB; insgesamt 107 digitale Seiten)

Im Abschlussbericht ist zwar unter der Überschrift »2. Forderungen der ehemaligen Heimkinder« folgende Textpassage enthalten und zu finden:


Zitat.
[ Auf einer in einer bestimmten Version als ,,Seite 32", in einer anderen bestimmten Version als ,,Seite 47" markierten Seite kann man lesen: ]

,,Rehabilitierung
1. Das Unrecht, das Geschädigten der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird von hoher Stelle in Staat und Kirche öffentlich als Unrecht anerkannt. Von denselben Stellen wird öffentlich eine Bitte um Verzeihung ausgesprochen.
2. Die in der damaligen Heimerziehung geschehenen Grundrechtsverletzungen werden ausdrücklich als Menschenrechtsverletzungen anerkannt."

.
Dem wurde aber systembedingt weder staatlicherseits noch von Seiten aller anderen Verantwortlichen und Mitverantwortlichen des den damaligen Heimkindern-WEST systembedingt zugefügten ,,Unrecht und Leid", zu dem man sich letztendlich vollumfänglich in dem vorhergehenden ,,Zwischenbericht" sowohl wie auch im ,,Abschlussbericht" bekannte (nur weil man nicht mehr anders konnte!), nicht stattgegeben.

QUELLE des hier anders formatierten nur 67 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen):
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht_000.pdf (Version Länge: 1.08 MB; insgesamt 67 digitale Seiten)

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 3 C 13.06 vom 28.02.2007 (mit den entscheidenden Richtern: Kley, van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert):

Zitat.
,,Die Grundsätze der Menschlichkeit bezeichneten einen Kernbestand an Rechten (Würde, Leben, Gesundheit, körperliche Freiheit)" - ,,ein unverzichtbarer Kern"
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Lobenswerte Rede einer CDU-Landespolitikerin Mitte 2009 im niedersächsichen Parlament zu diesen Aspekten:

Zitat.
Rede von Heidemarie Mundlos zum Thema: Endlich Verantwortung für das Schicksal früherer Heimkinder übernehmen: aufklären, unterstützen, entschädigen. Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode40. Plenarsitzung am 17. Juni 2009:

[ QUELLE:
http://www.heidi-mundlos.de/image/inhalte/file/hemaheimkinder.pdf ]


Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Man kann es kaum glauben, was man in Berichten ehemaliger Heimkinder liest. Es gab körperliche und psychische Grausamkeiten, Demütigungen, es wurde gequält, tagein, tagaus. Viele Mädchen versuchten Selbstmord zu begehen. Und das Schlimmste dabei ist: Es gab keinen Menschen, der geholfen hat, der versucht hat zu helfen. Die Betroffenen fühlten sich verlassen und verraten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren wirklich elementare Menschenrechtsverletzungen. Es muss uns schon umtreiben, dass viele der Betroffenen heute noch unter Depressionen, Schlaflosigkeit und Ängsten leiden. Dabei - das muss einen schon bestürzen - ist es so, dass viele der Minderjährigen damals nur im Heim waren, weil ihre Eltern sich mit der Erziehung überfordert fühlten oder das Sozialamt, damals die Fürsorge, die Jugendlichen als sittlich gefährdet einstufte. Es gab Heime, in denen die verängstigten jungen Menschen häufig geschlagen und eingesperrt wurden, und es gab Unternehmen, für die die Heimzöglinge in den 60er-Jahren arbeiten mussten, ohne dafür auch nur einen Pfennig zu erhalten. Es war schwere Arbeit. Ich nenne beispielhaft nur das Torfstechen. Und wie lange musste man arbeiten? - Mitunter rund um die Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit etwa vier Jahren wird öffentlich über diese Misshandlungen und den Zwang zur Arbeit gesprochen. Der Deutsche Bundestag hat Anhörungen durchgeführt und einen Runden Tisch gegründet. In Niedersachsen gibt es eine Hotline, eine erste Akteneinsicht. Eine erste Expertenanhörung unter Beteiligung Betroffener ist unter Leitung unseres Sozialministeriums erfolgt. Der heute vorliegende Antrag, der von den Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD gemeinsam getragen wird, ist ein wesentlicher Baustein, um das Geschehene weiter aufzuarbeiten.

Es ist schon gut, dass der Landtag sieht und erkennt, dass hier viel Unrecht und Leid erlitten wurden und dass die Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen sind. Deshalb müssen wir allen betroffenen ehemaligen Heimzöglingen auch unser tiefes Mitgefühl aussprechen. Gerade deshalb müssen wir versuchen, bei der Sichtung der Akten, soweit sie noch vorhanden sind, mitzuhelfen, und uns auf die Seite der Betroffenen stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es soll Licht ins Dunkel gebracht werden. Deshalb soll auch ein Forschungsprojekt in die Wege geleitet werden. Wir wollen aber nicht nur den Runden Tisch im Deutschen Bundestag unterstützen, sondern unter Einbeziehung von Experten soll auch der begonnene Gesprächsarbeitskreis fortgesetzt werden. Außerdem soll hier versucht werden, mit den Betroffenen eine bessere Situation für die Betroffenen herzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschenrechte sind Kinderrechte. Das haben wir heute früh durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung eindrucksvoll belegt. Menschenrechte sind Kinderrechte. Die Menschenwürde braucht sich nicht erst zu entwickeln. Niemand muss sie sich verdienen. Menschenrechte sind Kinderrechte - von Anfang an.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute ein anderes Verständnis von Bildung und Erziehung haben und mit den Heranwachsenden anders umgehen. Ich hoffe sehr - ich weiß mich da in Einklang mit den Fraktionen von CDU und FDP -, dass den betroffenen Leidgeplagten geholfen werden kann. Es tut gut, zu wissen, dass unsere Kirchen und auch viele andere ihren Beitrag dazu leisten werden. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dass der vorliegende Beschluss so deutlich formuliert gefasst werden kann. Allen voran danke ich unserer Sozialministerin, die sich von Beginn an sehr engagiert eingebracht hat. Ich danke aber auch dem Wissenschaftsminister für seine Zusage, sich zum erbetenen Forschungsprojekt positiv zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vergessen wir nie: Menschenrechte sind auch Rechte von Kindern - von Anfang an. Deshalb bitte ich auch die beiden übrigen Fraktionen, sich zu überlegen, ob sie dem vorliegenden Antrag nicht vielleicht doch in Gänze zustimmen können.

Vielen Dank.

.
QUELLE EINES HINWEISES AUF DIESE REDE: http://www.heidi-mundlos.de/index.php?ka=1&ska=36

The situation in the Federal Republik of Germany (currently as well as more pronounced yesteryear): Many, many examples of the denial of constitutionally guartanteed basic human rights.
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Martin Mitchell

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Verstoß gegen den ,,unverzichtbaren Kern der Grundrechte" = schwere Menschenrechtsverletzung = schweres Menschenrechtsverbrechen !! = verjährt nicht !!

Reicht ALL DAS BISHER ÜBER DIE LETZTEN ANDERTHALB JAHRZEHNTE DIESBEZÜGLICH ZUSAMMENGETRAGENE BEWEISMATERIAL nicht aus um systematische systembedingte »schwere Menschenrechtsverstöße« / »schwere Menschenrechtsverbrechen« / »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« begangen in der Bundesrepublik Deutschland (d.h. in in Westdeutschland ! ) zu belegen; und wäre man nicht aufgrund dessen völlig gerechtfertigt und berechtigt auch der Bundesrepublik Deutschland (d.h. Westdeutschland ! ) »schwere Menschenrechtsverstöße« / »schwere Menschenrechtsverbrechen« / »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« vorzuwerfen, bzw. nachzusagen ?? :

QUELLE:
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/Abschlussbericht_rth-1.pdf


»Abschlussbericht des Runden Tisches ,,Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren"«.
Berlin, Dezember 2010
DIESE PUBLIKATION wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJF sowie der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert.
EIGENVERLAG UND VERTRIEB: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ;
V.i.S.d.P.: Peter Klausch (Geschäftsführer AGJ);
Redaktion: Holger Wendelin, Katharina Loerbroks.
Unterzeichnet von der Tischvorsitzenden Dr. Antje Vollmer am 10. Dezember 2010 auf Seite 65.


Antje Vollmer selbst sagt, in ihren eigenen Worten, z.B., im ,,Schlusswort der Moderatorin", auf Seite 65 der 107-seitigen, 2.84 MB umfassenden Version dieses Abschlussberichts:

Zitat.
,,Es ging um Missstände in der jungen Bundesrepublik, in der bereits das Grundgesetz galt und die sich als Rechtsstaat begriff. Juristisch war diese Aufgabe durchaus schwieriger zu lösen als die Frage der Entschädigung von Opfern aus vergangenen Unrechtssystemen. Expertisen von Historikern, Pädagogen und Rechtsphilosophen haben am Runden Tisch belegt, dass diese formale Rechtsstaatlichkeit in der jungen Bundesrepublik nicht überall Lebenspraxis war, dass es zumindest einen Bereich gab – nämlich den der Heimerziehungin dem Grundrechte von Kindern und Jugendlichen vielfach verletzt wurden."
.
Zitat.
[ Seite 7, Mitte: ]
,,der Runde Tisch [ ist] keine von sich aus Ermittlungen anstellende Instanz"

[ Seite 4, oben: ]
,,In der aktuellen Debatte geht es um Umfang und Folgen traumatisierender Lebens- und Erziehungsverhältnisse, von denen ehemalige Heimkinder berichten. Sie zeugen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt."

[ Seite 4, Mitte: ]
,,[ ... ] viele der in den Heimen untergebrachten 14- bis 21-jährigen Fürsorgezöglinge unter missbräuchlichen Erziehungsmethoden wie entwürdigenden Bestrafungen, willkürlichem Einsperren und vollständiger Entmündigung durch die Erzieher gelitten hätten. Überwiegend hätten sie in den Erziehungsheimen unentgeltlich arbeiten müssen, wobei die von ihnen ausgeübte Arbeit vorwiegend gewerblichen Charakter gehabt und nicht der Ausbildung gedient habe." [ Dies wird zitiert aus dem Protokoll des Petitionsausschusses; Petitionsauschuss-Anhörungen die dem Runden Tisch vorausgingen. ]

[ Seite 4, unten: ]
,,[ ... ] erkannte und bedauerte der Bundestag schließlich erlittenes Unrecht und Leid, die Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der Zeit zwischen 1949 und 1975 widerfahren ist."

[ Seite 7, Mitte: ]
,,Der Berichterstattung der ehemaligen Heimkinder und den darin enthaltenen Unrechtserfahrungen wird geglaubt."

[ Seite 7, Mitte: ]
,,Auch wenn es sicherlich Fälle gab, in denen ebenfalls nach heutigen Maßstäben eine Form des staatlichen Eingreifens gerechtfertigt war, ist davon auszugehen, dass viele Kinder und Jugendliche aufgrund von Entscheidungen in Heimerziehung kamen, die auf einer rechtsstaatlich fragwürdigen Auslegung dieser Vorschriften [sprich ,,Grundgesetz"] beruhten."

[ Seite 16, oben: ]
,,Diese konsequente Missachtung der Kinder und Jugendlichen und die Verletzung ihrer Rechte auf Kosten einer kollektivistischen Erziehungsvorstellung widersprechen einem demokratischen Verständnis und sind daher mit Blick auf das Grundgesetz auch schon für damalige Maßstäbe zu kritisieren."

[ Seite 17, unten: ]

,,Zusammenfassend lassen sich folgende Beispiele für Regel- und Rechtsverstößen auf dem Weg ins Heim benennen 20:
● Der Anlass der Heimeinweisung stand in keinem angemessenen Verhältnis zur Heimerziehung. Die Einweisung in ein Heim war nur unzureichend begründet bzw. nach rechtsstaatlichen Prinzipien nicht begründbar. [ ... ]
● Bei der Entscheidung über eine Heimeinweisung wurden Prüfungs- und Begründungspflichten umgangen, [ ... ]"

[ und vieles, vieles andere mehr – an Grundrechtsverstößen – das die gesamte Seite 18 einnimmt. ]

.
Zitat.
[ Seite 3: ]
,,1. Bewertung der Missstände in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aus Sicht des Runden Tisches – Seite 9
1.1. Wege ins Heim – Seite 12
1.2. Durchführung der Heimerziehung – Seite 19
1.2.1. Strafen in der Heimerziehung – Seite 20
1.2.2. Sexuelle Gewalt – Seite 27
1.2.3. Religiöser Zwang – Seite 27
1.2.4. Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche – Seite 28
1.2.5. Arbeit und Arbeitszwang – Seite 29
1.2.6. Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung – Seite 34
1.3. Kontrolle und Aufsicht – Seite 36
1.4. Folgen der Heimerziehung – Seite 38
1.5. Zusammenfassende Bewertung – Seite 42"

.
Zitat.
[ Seite 42, unten: ]
,,1.5. Zusammenfassende Bewertung

Die dargestellten Problemschwerpunkte zeigen, dass es in der Heimerziehung vielfaches Unrecht und Leid gab. Dabei wird deutlich, dass es in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar waren. Elementare Grundsätze der Verfassung wie das Rechtsstaatsprinzip, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Integrität fanden bei weitem zu wenig Beachtung und Anwendung."

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Martin Mitchell

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Falls irgend eine Theologin oder irgend ein Theologe, oder irgend eine Politikerin, oder irgend ein Politiker oder irgend ein Staatsanwalt, oder irgend ein Verteidiger, oder irgend ein sonstiger Rechtsverdreher auf DIE DUMME IDEE kommen sollte zu behaupten, dass, in Bezug auf die Ehemaligen Heimkinder-WEST, diese anfänglich in der Bundesrepublik Deutschland, bis zur Entscheidung am 29. Juli 1968 des Bundesverfassungsgerichtes im Fall BVerfGE 24, 119, keine Grundrechtsträger gewesen wären, sodass die Frage der Verjährung oder Nichtverjährbarkeit etwaiiger Grundrechtsverstöße in Zusammenhang mit der damaligen Heimerziehung gegen diese Gruppe der Betroffenen, zwischen ca. Mitte 1949 bis ca. Mitte 1968, überhaupt nicht zur Erörterung käme, räume ich solchen UNSINN hier jetzt schon gleich mal – vorbeugend – ein und für alle Male vollständig aus dem Weg:

Full text of "17/143 - Plenarprotokoll vom 24.11.2011"

Relevante kurze Auszüge aus dem Plenarprotokoll 17/143

Deutscher Bundestag

Stenografischer Bericht - 143. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 24. November 2011


QUELLE: https://www.csu-landesgruppe.de/themen/europaeische-union/jedes-kind-hat-grundrechte :

Zitat.
24.11.2011

Jedes Kind hat Grundrechte

Norbert Geis (CDU/CSU):

,,Frau Rupprecht, die Rechte der Kinder sind bereits im Grundgesetz verankert."

,,Jedes Kind hat Grundrechte, wie auch jeder andere Mensch. Ein Kind hat nicht mehr und nicht weniger Grundrechte, aber es hat Grundrechte. Das gilt beispielsweise für Art. 1 des Grundgesetzes. Selbstverständlich gilt das Grundrecht hinsichtlich der Würde des Menschen für jeden, der in Deutschland lebt, egal ob er Ausländer ist oder nicht, welche Religion er hat, welcher Herkunft er ist, egal ob er alt oder jung ist, selbst ob er geboren oder nicht geboren ist. Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Würde."

,,Das Gleiche gilt für Art. 2 des Grundgesetzes, nämlich für das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Leben."

,,Dieses Recht gilt für alle Kinder, für alle Menschen, die in Deutschland leben. Das kann nicht stärker ausgedrückt werden. Dieses Recht gilt sowohl für geborene als auch für ungeborene Kinder – das sollten wir nicht vergessen –, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinen zwei Urteilen, nämlich am 25. Februar 1975 und am 28. Mai 1993, festgestellt hat. Das Recht auf Leben gilt für Geborene und Ungeborene, ob in der Petrischale oder im Mutterleib."

,,Dieses Recht ist bei uns fest im Grundgesetz verankert. [ ... ] diese Rechte sind schon vorhanden."

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD):
,,Man hat bis 1968 [in Westdeutschland] geglaubt, dass Kinder Objekte sind, die den Eltern gehören. Erst das Bundesverfassungsgericht hat 1968 eindeutig klargestellt: Auch Kinder sind Grundrechtsträger."
[ BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63; 1 BvL 31/66; 1 BvL 5/67
Fundstellen: BVerfGE 24, 119; DNotZ 1969, 112; DÖV 1968, 765; MDR 1969, 27; NJW 1968, 2233; FamRZ 1968, 478
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Datum: 29.07.1968
Aktenzeichen: 1 BvL 20/63; 1 BvL 31/66; 1 BvL 5/67
Entscheidungstyp: Beschluss
Richter: Müller, Stein, Ritterspach, Haager, Rupp-v. Brünneck, Brox, Zeidler ]

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WEITERE QUELLE: https://archive.org/stream/ger-bt-plenary-17-143/17143_djvu.txt

QUELLE: DR. LORE MARIA PESCHEL-GUTZEIT, RECHTSANWÄLTIN, SENATORIN A. D., BERLIN
Vortrag der Tagung ,,Machen wir`s den Kindern Recht?! Rechtspolitische Impulse für ein kindergerechteres Deutschland" der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. April 2008 in Berlin @
http://www.fes-forumberlin.de/pdf_2008/Vortrag_von_Frau_Dr._Peschel-Gutzeit.pdf

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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Ermittlungsbehörden und Staatsanwälte in Hamburg und andererorts in der heutigen Bundesrepublik Deutschland sollten sich, m.E., mal unbedingt folgendes global und international anerkanntes Rechtsempfinden dieses Juristen zum Beispiel nehmen und es für sich selbst adoptieren:

Wird auch in der Bundesrepublik Deutschland letztendlich Rechtsstaatlichkeit triumphieren ??oder wird sie sich selbst zu einer ,,Bananenrepublik" deklarieren und immer weiter degradieren ??

QUELLE: http://www.blickpunkt-lateinamerika.de/news-details/article/prominenter-menschenrechtsanwalt-sagt-fr-garzn-aus.html?no_cache=1&cHash=45526eccf433037f0bf42c4bc389082d :

Zitat.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat : Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. :

Blickpunkt Lateinamerika

[ ,,Viele Berichte und Meldungen beziehen wir über die Nachrichtenagenturen Adital, Poonal, KNA, IPS-Weltblick und die Deutsche Welle. Auf "Blickpunkt Lateinamerika" veröffentlichte Artikel und Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder." ]

PERU

05.07.2010

Prominenter Menschenrechtsanwalt sagt für Garzón aus

In Peru begangene Verbrechen, die trotz einer Amnestie vor Gericht verhandelt wurden, werden im spanischen Prozess gegen den Richter Baltasar Garzón zur Sprache kommen. Sie sollen die Argumentation der Verteidigung stützen, dass Menschenrechtsverletzungen nach internationalem Recht niemals verjähren und eingeschränkt geahndet werden können.

Garzón muss sich derzeit vor Spaniens Obersten Gerichtshof verantworten, weil er nach Ansicht der Kläger [ein Verfahren, angestrengt gegen Garzón von rechtsextremen Organisationen] mit dem Versuch, die im Spanischen Bürgerkrieg (1936‐1939) und in der Diktatur von Francisco Franco (1939‐1975) begangenen Menschenrechtsverletzungen aufzurollen, geltendes Recht gebeugt hat. Obwohl in Spanien in jenen Jahren rund 113.000 Menschen ´verschwunden´ sind, wurden die Täter nie strafrechtlich verfolgt, weil sie unter dem Schutz der Amnestie von 1977 standen.

Garzón, der im Fall einer Verurteilung mit dem Entzug seiner Berufserlaubnis rechnen muss, hat den peruanischen Menschenrechtsanwalt Ronald Gamarra als Zeugen nach Spanien geladen. Gamarra soll die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bezeugen. Er selbst hatte die Angehörigen von 15 Peruanern rechtlich vertreten, die 1991 in Barrios Altos in der peruanischen Hauptstadt Lima von einer Todesschwadron des Heeresgeheimdienstes ermordet worden waren. Für dieses Verbrechen und den Morden an neun Studenten und ihrem Professor der Universität La Cantuta 1992 wurde im letzten Jahr der ehemalige Staatspräsident Alberto Fujimori (1990‐2000) zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.

In beiden Fällen hatte eine 1995 von der Fujimori‐Regierung erlassene Amnestie rückwirkend ab Mai 1980, dem Beginn der 20‐jährigen bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Armee und linken Rebellen, die Täter vor der Strafverfolgung geschützt.

Gamarra kommt als Opferanwalt im Kampf gegen die Straflosigkeit in dem südamerikanischen Land eine entscheidende Rolle zu. Im Jahr 2000 wurde er Beauftragter der im Jahr 2000 ins Leben gerufenen Ad‐hoc‐Anwaltschaft für Menschenrechrechte, die Vorwürfe gegen Fujimori und seinen Geheimdienstchef, dem inzwischen ebenfalls verurteilten Vladimiro Montesinos, untersuchte.

"Es ist eine Ehre"

Inzwischen ist Gamarra Generalsekretär der Nationalen Koordinationsstelle für Menschenrechte, die 50 peruanische Nichtregierungsorganisationen zusammenschließt. "Es ist eine Ehre, in diesem für uns alle, die wir gegen die Straflosigkeit ankämpfen, wichtigen transzendentalen Prozess als Zeuge auszusagen, erst recht wenn ein so bedeutender Richter unter Anklage steht", sagte er.

Gamarra erinnerte daran, dass Garzón die Verfahren gegen lateinamerikanische Unterdrücker wie dem verstorbene chilenischen Diktator Augusto Pinochet (1973‐1990) erst ins Rollen gebracht hat. Er habe dafür gesorgt hat, dass weder ein Schlusspunktgesetz, noch eine Amnestie oder das Vergessen Menschenrechtsverbrecher vor ihrer gerechten Strafe schütze, sagte er.

Gamarra zufolge hatten Fujimoris Anwälte vergeblich versucht, eine Ahndung der Menschenrechtsverletzungen mit der Begründung zu verhindern, die Straftaten seien verjährt. "Wir konnten zeigen, dass die internationale Gerichtsbarkeit expressiv Menschenrechtsverbrechen von jeder Verjährungsfrist ausschließt. Die internationalen Gesetze", so gab sich Gamarra überzeugt, "berechtigen Richter Garzón dazu, die Verbrechen der Franco‐Zeit zu untersuchen".

Autor: Ángel Páez, deutsche Bearbeitung: Karina Böckmann, in: IPS Weltblick

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Euronews.com @ http://de.euronews.com/2012/02/27/garzon-freigesprochen :

Zitat.
SPANIEN

Garzón freigesprochen

Zuletzt aktualisiert: 27/02/2012

Der frühere spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist im Prozess um seine Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur freigesprochen worden.

Garzón war vorgeworfen worden, während der Ermittlungen seine Kompetenzen überschritten zu haben. In einem weiteren Prozess wurde Garzón bereits zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt. Ihm wurde das Abhören von Anwälten vorgeworfen. Der ehemalige Richter ist wegen seiner Untersuchungen gegen Diktatoren in Lateinamerika auch als "Tyrannenjäger" bekannt.

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WIKIPEDIA @ https://de.wikipedia.org/wiki/Euronews
,,Euronews ist ein paneuropäischer Fernsehsender mit Sitz in Lyon, der seit 1. Januar 1993 mit dem Schwerpunkt Nachrichten auf Sendung ist."


DIE TAGESZEITUNG Junge Welt @ https://www.jungewelt.de/artikel/179095.spanien-garz%C3%B3n-freigesprochen.html :

Zitat.
Aus: Ausgabe vom 28.02.2012, Seite 6 / Ausland

Spanien: Garzón freigesprochen

Madrid. Der oberste spanische Gerichtshof hat den bekannten Richter Baltasar Garzón in einem Verfahren um Ermittlungen zur Franco-Ära freigesprochen. Wie am Montag aus Justizkreisen verlautete, stimmten sechs der sieben Richter in Madrid für den Freispruch des 56jährigen. Ihm wurde vorgeworfen, trotz einer Amnestieregelung Ermittlungen zu Verbrechen während der Franco-Ära geführt und damit seine Machtbefugnisse überschritten zu haben. Garzón hatte 2008 Untersuchungen zum Schicksal von mehr als 100000 Menschen eingeleitet, die zwischen 1939 und 1975 »verschwunden« waren. Der Prozeß war von zwei rechtsextremen Organisationen angestrengt worden. In einem anderen Verfahren war Garzón Anfang Februar mit einem elfjährigen Berufsverbot belegt worden.(AFP/jW)

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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Menschenrechte und Demokratie: Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Arbeit als Profession und wissenschaftliche Disziplin
(Soziale Arbeit in Theorie und Wissenschaft)

herausgegeben von Eric Mührel, Bernd Birgmeier

AMAZON @ https://www.amazon.de/Menschenrechte-Demokratie-Perspektiven-wissenschaftliche-Wissenschaft/dp/3531192825 :


● Taschenbuch: 332 Seiten
● Verlag: Springer VS; Auflage: 2013 (27. November 2012)
● Sprache: Deutsch
● ISBN-10: 3531192825
● ISBN-13: 978-3531192826


QUELLE: https://books.google.de/books?id=VvS1E9V3EEsC&pg=PA176&lpg=PA176&dq=%22&#173;Unrecht+und+Leid%22%2B%22Menschenrechte%22&source=bl&ots=bjB_&#173;wBldOZ&sig=bk7vn2_B4JGKiFXNbC5lAS4Zm7w&hl=de&sa=X&ved=%0ahUK&#173;EwiQxJS3593VAhWLTLwKHUI5A1AQ6AEIWTAL#v=onepage&q=%22Unrecht%20&#173;und%20Leid%22%2B%22Menschenrechte%22&f=false :

Zitat.
[ Seite 164 – aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]

Political Democracy is necessary, but not sufficient – Ein Beitrag aus der Theorietradition Sozialer Arbeit.

[ ......... ]


[ Seite 176 – aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]

(war), (sondern) von Menschen ausgeübt wurde"12 (für eine diffenrenzierte Aufarbeitung der Sachverhalte, welche diese These widerlegen, vgl. Eilert 2010). Der ,,Verein ehemaliger Heimkinder" machte dem gegenüber geltend, ,,dass das ihnen zugefügte Unrecht und Leid verfassungswidrig und eine Verletzung der Menschenrechte war" (zit. in Kappeler 2010:211). Es geht m.a.W. um Verbrechen, die die demokratisch und rechtsstaatlich verfasste Bundesrepublik zu verantworten hat. Dessen ungeachtet wurde im erwähnten ,,Sachstandsbericht" argumentiert, dass ,,ethische Vorstellungen ... (und) die daraus resultierende Praxis – in den 1940ern bis Ende der 1970er Jahre in nahezu allen Bevölkerungskreisen, auch konfessionsübergreifend, in etwa gleich waren. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen ... wurde als in der damaligen Gesellschaft auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichend für kirchliche Heime" (zit. in Kappeler 2008:377ff). Mit dieser Argumentation wurden nicht nur die damals Fehlbaren ,,entschuldigt", sondern sogleich die Ansprüche auf eine angemessene Sozialrente für entgangene Entlöhnung und Sozialversicherungsansprüche abgewehrt. Die in einem Zwischenbericht des einberufenen ,,Runden Tisches Heimerziehung" gemachten Ausführungen der beauftragten Juristen zum Strafrecht / Zivilrecht / Rentenrecht / Opferentschädigungsgesetz zeigten auf, das auf dem juristischen Weg nichts zu erreichen sei. So heißt es im Abschlussbericht des Runden Tisches, dass ,,die Arbeit in der Heimerziehung ,stehts auch pädagogisch begründetʻ worden und sogar (sic!) in der ,rechtswissenschaftlichen

[ Seite 177 – aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]

Literatur ... als wesentliches und zentrales Erziehungsmittel angesehenʻ worden (sei)." (In Kappeler 2011:11) M.a.W. entsprachen die beschriebenen Erziehungsmethoden offenbar dem ,,Sittengesetz" und nicht dem seit dem ersten Tag des Bestehens der Bundesrepublik bestehenden Grundgesetz mit der in Art. 1 festgehaltenen Eingangsformulierung der ,,unantastbaren Würde des Menschen" und dem Art. 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ,,auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person", um nur eines der tangierten Rechte zu nennen. Aufgrund dieser Argumentation wurde also im Jahre 2011 Artikel 1 des Grundgesetzes ausgehebelt – und zwar obwohl ,,das Bundesverfassungsgericht über die Jahre immer wieder (darauf) hingewiesen (hat), (dass es) durch allgemeine Wertvorstellungen, Verhaltenerwartungen das sog. Sittengesetz ect. (nicht) gegeninterpretiert werden (darf)" (ebd.11). Dies muss zur Frage führen, warum dieser Passus denn nicht aus dem Grundgsetz gestrichen wurde?

Eine vom ,,Verein ehemalige Heimkinder" geforderte des Menschen- bzw. Sozialrechts auf einen im Alter angemessenen Lebensstandart (Art. 25 der AEM) gab es nicht. Als Trost soll(te) eine Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen werden, welche die Opfer des Unrechtsystems zu BittstellerInnen macht. Was sich hier aufdrängt, ist ein Gang nach Straßburg oder an die UNO als diejenige ,,höhere Ebene", von welcher weiter oben die Rede war.

Zur Diskrepanz zwischen den Menschenrechten, der verfassungsmäßig garantierten Tendenzbetriebsklausel und dem Arbeitsrecht:
Tendenzbetriebe sind Organisationen, die überwiegend politische, konfessionelle, oder karitative Ziele verfolgen. Die auf die Weimarer Zeit zurückgehende Tendenzbetriegsklausel erlaubt u.a. den christlichen Kirchen Anstellungs- und Kündigungsbedingungen, die vom menschlichen Diskriminierungsverbot abweichen sowie die Durchsetzung von sittlichen Moralvorstellungen (bezüglich Ehescheidung, Homosexualität, Lebenspartnerschaften, Kirchenaustritt usw.) erlauben, die menschenrechtlich fragwürdig bis inakzeptabel sind. Zudem kennt das kirchliche Arbeitsrecht kein Streikrecht und keinen von den ArbeitnehmerInnen gewählten Betriebsrat. Dadurch handeln sich die Kirchen und christlichen Wohlfahrtsverbände ein beachtliches Glaubwürdigkeitsproblem ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit für Menschenrechte einsetzen (Loretan 2010: 234ff., 247 ff.; Holzleitner 2011). Durch intensives Lobbyieren ist es den deutschen konfessionellen Wohlfahrtsverbänden sogar gelungen, die Tendenzbetriebsklausel in den EU-Verfassungsentwurf hinüberzuretten. [ ......... ]

–––––––––––––––––––––––––––––––––––


[ Fußnoten ]

12 Ein absurderer Umgang mit dem ,,Systembegriff" ist kaum mehr vorstellbar!
Erstens wird er auf ein Rechtssystem reduziert, wobei Norbert Struck als Mitglied des Runden Tisches zu Recht darauf hingewiesen hat, dass sich fast jedes Unrechtssystem bis hin zu den brutalsten Diktaturen einen Anschein von Rechtmäßigkeit zu geben versucht. Zweitens wird hier in einem Dualismus ausgegangen, der Menschen außerhalb der Systeme plaziert (vgl. dazu Luhmanns Systembegriff) was u.a. heißt: das Heimsystem war in Ordnung, aber es gab da ein paar ,,böse Erzieher". (Für die Rettung eines unfehlbaren Systems vgl. die Ausführungen zur ersten These.) Ob sie das wissen, wissen wollen oder nicht: ErzieherInnen in Heimen sind ausnahmslos Mitglieder eines sozialkulturellen Systems mit menschenfreundlichen bis hin zu menschenfeindlichen/-zerstörenden sozialen Strucktur- bzw. Verhaltensregeln, die je nach Disziplinierungsregieme streng oder locker durchgesetzt werden. Drittens werden Systeme nicht nur durch (psydo- oder wider)rechtliche Grundlagen, sondern allgemeiner durch sozial-kulturell (in diesem Fall auch christlich-religiös) legitimierte Regeln zusammengehalten, auf deren Einhaltung die Mitglieder mit mehr oder weniger Druck und Sanktionen verpflichtet werden. Eine Analyse einschlägiger philosophisch- und religiös-pädagogischer Texte der damaligen Zeit sowie von Alltagserziehungsvorstellungen des Personals hätte sehr wohl bis Ende der 1970er Jahre die – holistisch-funktionalistischen – kulturellen Bedeutungssysteme freigelegt, welche die bekanntgewordenen Unmenschlichkeiten legitimierten (Eilert 2010), und damit das damals bereits bestehende Grundgesetz auf extremste Weise konterkariert haben (für eine allerdings abgeschwächte Variante solcher Denkfiguren vgl. Dallmann, Hans Ulrich (2011): Fürsorgliche Belagerung, In: Suchtmagazin, Nr. 5:37-40)

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Entführung, Verschleppung, Misshandlung, Folter, Missbrauch, schwere Körperverletzung, gravierende mentale Traumatisierung, entwürdigende Zwangsmaßnahmen, permanente Schädigung

,,verjährt" ? ? ? ? ? ? ? ? ?

Kein Staat setzt sich gerne dem Vorwurf aus, für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausnahme was ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen von ihren ausführenden Organen und Individuen gegen Kinder und Jugendliche in dem damaligen nachkriegsdeutschen Unrechtssystem Heimerziehung betrifft. Leugnen und Verschweigen und Bagatellilisieren sind daher akzeptable Auswege für sie einen Schlussstrich darunter ziehen zu wollen.

Als Rechtsnachfolger der DDR, in all deren Regierungsangelegenheiten, einschließlich der dortigen damaligen 'Jugendhilfe', versucht man es ebenso heutzutage immer und immer wieder auf gleiche Weise zu handhaben: ,,einfach unter den Teppich kehren" / ,,zu lange her" / ,,verjährt".

Tatsache jedoch ist: ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht!"

Und in einer hervorragenden Rede zu diesem Thema des jetzigen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) bei der Brandenburgischen Juristischen Gesellschaft am 10. März 2015 in Brandenburg an der Havel, hieß es seinerseits (vorwiegend mit Bezug auf das nationalsozialistische Unrechtssystem – für welches die BRD auch weiterhin verantwortlich zeichnet und verantwortlich zeichnen wird und verantwortlich zeichnen will): ,,Verantwortung verjährt nicht!" (und er spricht insbesondere Juristen und Juristinnen damit an! – um so mehr Staatsanwälte und Richter und sonstige andere Staatsdiener und Bediensteten!)

QUELLE: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz @ http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Verantwortung_verjaehrt_nicht.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.) (insgesamt 31 Seiten – den Inhalt welcher wichtigen Rede sich jeder denkende Mensch, meines Erachtens, mal so richtig einflößen sollte).

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Boardnutzer »Widerstand«, Anzeigeerstatter, wurde ja schon vor einiger Zeit von Boardnutzer »Hannes« ( @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=543637#post543637 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.) ) im HEIMKINDER-FORUM.DE (am Sa. 25.02.2017, um 13:17 Uhr) gefragt und darauf hingewiesen:

Zitat.
Hast Du Dich schon mal an eine Beratungstelle gewandt? Diese könnten Dich doch bei Deinem Vorhaben unterstützen und verschiedene Dinge abkürzen.

mfg »Hannes« [ bzw. Manfred Buchta, Jena ]

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Worauf Boardnutzer »Widerstand«, Anzeigeerstatter, dann auch sogleich dem »Hannes« wie folgt antwortete:

Zitat.
Nein habe ich nicht und es wäre vermutlich auch sinnlos, da man landauf-landab nur "ist-verjährt" ins Ohr geträllert bekommt.
Hätten die unrechtmäßigen Einweisungsbeschlüsse, Zwangsadoptionen, Sterilisationen, Zwangsarbeit, das Verschwindenlassen, die Vernachlässigung Schutzbefohlener, die Misshandlungen, die Arrestzellen, die Medikamentenversuche und die sachfremde Unterbringung nur Einzelne betroffen, dann wäre es tatsächlich verjährt.
ABER:
Der Führungskader des Ministeriums für Volksbildung hatte selektiert zwischen denen, die dem Sozialismus in Freiheit nützen und der mit-staatlicher Härte (NS-Wort "Umerziehung") zu verfolgenden klar identifizierbaren Bevölkerungsgruppe - den missliebigen Kindern und Jugendlichen.
Dass es sich bei den "Umerziehungs"-Massnahmen aufgrund der Machtfülle und Position der MfV, sowie der expliziten MfV-Aussagen in den überlieferten Dokumenten, um eine politische Verfolgung handelt, kann niemand ernsthaft bestreiten.
Daher greift die "Nichtverjährung" wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" aus Gründen der "politischen Verfolgung" (vllt. auch der "religiösen Verfolgung" bei Kindern aus religösen Haushalten.)

Auf jeden Fall habe ich meine Kontakte.

Meine Anzeige läuft ja.
Ich muss nur aufpassen, dass diese Anzeige nicht gecancelt wird.

Mfg
[ »Widerstand«, Anzeigeerstatter ]

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Boardnutzer Martin MITCHELL wieß dann auch kürzlich – wo immer er im Internet auf diesen Ablauf berichtete – abschließend darauf hin:

Zitat.
Zu den Personalien von Herrn Manfred Buchta, siehe:

(07.03.2011, 06:36) http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/12583-Neue-Anlaufstelle-der-Beratungsinitiative/?postID=236738#post236738

und

(08.03.2011, 08:21) http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/12583-Neue-Anlaufstelle-der-Beratungsinitiative/?postID=236863#post236863

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Freundlicherweise von Herrn Manfred Buchta selbst öffentlich zur Verfügung gestellt.

Siehe auch den Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE vom Do. 24.08.2017, um 06:19 Uhr (MESZ) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=558244#post558244 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.).

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Der evangelische Pfarrer i.R., Dierk Schäfer, sagte am Samstag, 26. August 2017, um 18:03 Uhr (MESZ) in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/17/das-wird-spannend-oder-auch-nicht-doch-dann/#comment-8952 :

Zitat.
Lieber Herr Mitchell,

Sie schreiben in Ihrem Kommentar – und ich stimme Ihnen zu:


Zitat.
»Die Nutzung dieser, m.E., durchaus zutreffenden Begriffe [ d.h. die Nutzung der Begriffe: schweren ,,Grundrechtsverstößen", schweren ,,Menschenrechtsverstößen", schweren ,,Menschenrechtsverbrechen" und ,,Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ] für das den damaligen Heimkindern-WEST verursachte systembedingte ,,Unrecht und Leid" wird von den Verfassern dieser beiden Berichte, der Tischvorsitzenden Frau Antje Vollmer und ihrem derzeitigen Sekretär Herrn Holger Wendelin, vermieden, wie der Teufel das Weihwasser vermeidet; genauso wie sie beide den Begriff ,,Zwangsarbeit" in ihren diesbezüglichen offiziellen Niederschriften vermieden haben.
Denn sie wußten genau, dass, völkerrechtlich betrachtet und untersucht, ,,all solche Verbrechen" (in diesem Fall in der bundesrepublikanischen Staatsverantwortung liegend!) ,,nicht verjähren"; nur darum durfte man sie nicht beim Namen nennen und in den offiziellen Berichten verwenden.
,,Zwischenbericht" und ,,Abschlussbericht" halten, m.E., einer gründlichen juristischen Analyse nicht stand !! – Sie sind einfach nur eine Art vom Täterstaat BRD in Auftrag gegebene Gefälligkeitsgutachten !!

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Sie heben ganz richtig auf die Verantwortung des Staates ab. Dieser Aspekt wird auch von den ehemaligen Heimkindern regelmäßig vernachlässigt. Zwar waren in den meisten Fällen kirchliche Einrichtungen die Täter – und tragen Schuld wie auch Verantwortung. Doch die Heimeinweisung wie auch die Heimaufsicht lagen beim Staat, er trägt die Primärverantwortung, was die kirchlichen Einrichtungen nicht entlastet.

Diese Verantwortungsgemeinschaft wurde als Kumpanei am Runden Tisch [Heimerziehung-WEST] fortgesetzt. Die Quittung bekamen die Kirchen, aus denen man austreten kann, nicht aber die kirchlichen Sozialverbände und der Staat. Nicht einmal deren Image wurde auch nur angekratzt.

Hier hätte es einen Ansatzpunkt für die Kirche gegeben, glaubhaft Buße zu tun.

Doch hier wurde die einzige Chance verpasst, die es gab: sich nicht nur schuldig zu bekennen, sondern sich auf die Seite der ehemaligen Heimkinder zu schlagen und vom Staat für sie eine maßvolle Entschädigung zu erkämpfen – natürlich bei finanzieller Beteiligung der kirchlichen Sozialverbände.

Ich weiß: hätte, hätte, Fahrradkette. War aber leider nicht so. Sollte sich jemand in der Verjährungsfrage gerichtlich durchsetzen: Ich wünsche es den ehemaligen Heimkindern, die nicht nur systematisch in den Heimen benachteiligt, gedemütigt, misshandelt, missbraucht und zu unentgeldlicher Arbeit benutzt wurden. Nein, sie wurden auch noch am Runden Tisch [Heimerziehung] betrogen, ein Folgedelikt. »Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.«

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Martin Mitchell

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UPDATE

Der Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen, dass er, nachdem er am 18. Juli 2017 Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt hatte, kürzlich (um den 10. Oktober 2017) diesbezügliche Benachrichtigung von der Hamburger Staatsanwaltschaft im folgenden Wortlaut erhalten hat:


Zitat.
Sehr geehrter Herr Vwxyz,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens stattgegeben wurde und das Verfahren wieder aufgenommen wurde.

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Während er noch keine Aufforderung seine Dokumente etc. der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen erhalten hat, wartet er jedoch erst einmal noch der Dinge, die da kommen mögen.

In der Zwischenzeit hat er auch noch weitere stichhaltige Beweise, dass die damaligen Verantwortlichen in der DDR vollkommen an jeglichem Recht vorbei gemurckst haben, sammeln können.


QUELLE: HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=562187#post562187
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Martin Mitchell

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UPDATE

Der Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen:


Zitat.
Ungereimtheiten über Ungereimtheiten

Friday, 8. Dezember 2017, 03:54 Uhr


So liebe Leute,

irgendwer scheint sich einen Spass daraus zu machen Ungereimtheiten bei der Bearbeitung meiner Strafanzeige zu produzieren.
- Die ganzen Ermittlungen wurden wegen der Zuständigkeit [von der Hamburger Staatsanwaltschaft] vollständig an eine andere Staatsanwaltschaft in meinem ehem. DDR-Heimatbezirk abgegeben.

● StA-Hamburg: Zuerst gab es die Info, dass es Ermittlungen gegen eine Beschuldigte XYZ-1 gibt - die m.W.n. allerdings bereits tot ist.

● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass tatsächlich gegen vier Beschuldigte ermittelt wird.

● andere StA: Dann gab es die Info, dass gegen die zwei Beschuldigten XYZ-1 und XYZ-2 ermittelt wird.

● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass gegen die vier Beschuldigten XYZ-1, XYZ-2, XYZ-3 und XYZ-4 ermittelt wird.


● Nun reicht mir der Quatsch. Habe gestern nen kurzfristigen Antrag auf Auskunft nach § 406d STOP gestellt, um zu erfahren, was es mit diesem Hickhack (bzw. dieser Posse) auf sich hat.

Hier der anonymisierte Text an die z.Z. zuständige Staatsanwaltschaft:



Zitat.
Abs.: _____ _____
___________ __
_____ _______
____ ____________
___________________

Staatsanwaltschaft __
_____________ ______ ___
_____ ______________
Telefax: ______ ___ _____

Betreff: ,,Auskunft über den Stand des Verfahrens" gem. § 406d STOP
Bezug: Ermittlungsverfahren gegen XYZ-1, XYZ-2, XYZ-3 ___ XYZ-4
___ __ ________ (StA-HH-Akz.: ____ __ ______);
Ihr Schreiben vom 30.11.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der Geschädigte und der ursprünglich Anzeigende in der o. g. Strafsache, daher bitte ich Sie nun gemäß § 406d StPO um ,,Auskunft über den Stand des Verfahrens" in einem expliziten Punkt, der dringend Klärungsbedarf erfordert.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte aus den ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen vier Beschuldigte. Ein entsprechender Nachweis liegt mir vor!
Diese vier Personen sind:
1.) XYZ-1
2.) XYZ-2
3.) XYZ-3
4.) XYZ-4
Die Staatsanwaltschaft Hamburg übergab der Staatsanwaltschaft __ die vollständige Ermittlungsakte mit allen vier Beschuldigten.
Dadurch, dass sich die Staatsanwaltschaft Hamburg auf diese 4 Beschuldigten festgelegt hat (noch in Unkenntnis des an der Entführung ebenfalls beteiligten MfV-Mitarbeiters ,,_______"), hätten sie entweder (a) die Ermittlungen bzgl. aller fortführen müssen oder (b) einen begründeten Einstellungsbescheid bzgl. der Ermittlungen gegen eine einzelne Person erstellen und mir mitteilen müssen.
Da Sie lt. Ihrem Schreiben scheinbar nur gegen XYZ-1 und XYZ-2 ermitteln, haben Sie offenbar die Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4 eingestellt. Allerdings liegt mir kein Einstellungsbescheid darüber vor. Auch der zuständige StA-__-Mitarbeiter, mit dem ich nach Erhalt Ihres Schreibens telefonierte, konnte es für sich nicht nachvollziehen, wieso aus ursprünglich 4 Beschuldigten nun 2 Beschuldigte wurden.

Liegt eventuell in Ihren Ermittlungsakten ein Fehler vor?

Falls es sich nicht um eine unabsichtliche Einschränkung auf XYZ-1 und XYZ-2 handelt, fordere ich mit diesem Schreiben nach § 406d STPO Auskunft über die Einstellung der Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4. Für beide Personen möchte ich – getrennt voneinander – mindestens wissen,

● welches Datum der Einstellungsvermerk bzgl. der Ermittlung trägt,

● auf Basis welcher Rechtsgrundlage (Gesetz/VO UND Paragraph UND Abschnitt UND Satz) die einzelne Ermittlungseinstellung erfolgte,

● welche Einstellungsgründe entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage griffen und

● warum kein Einstellungsbescheid an mich oder meinen Anwalt erging.

Anmerkend füge ich hinzu, dass ich mit diesem Schreiben nicht versuche die Arbeit der Ermittlungsbehörden irgendwohin zu forcieren, sondern dass ich lediglich wünsche diese erneuten Ungereimtheiten zu verstehen.

Als Frist für eine kurze Rückmeldung über die o.a. Fragen zum Verfahrensstand halte ich eine Woche nach Eingang dieses Schreibens aus rechtlichen Gründen für ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
_____ _____ [Der Anzeigeerstatter und Geschädigte »Widerstand«]

.

Bin total generft von diesem ganzen Thema und den unrechtmäßigen Tricksereien.
Warum hat man mir in den ganzen verdammten letzten 30 Jahren nicht erlaubt diese perverse Willkür und faschistoide Machtgeilheit der erbärmlichen Rot-Faschisten vollständig zu vergessen.

Müde Grüße
»Widerstand«

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Von »Widerstand« gewünschte wortgetreue Wiedergabe des Originals aus dem HEIMKINDER-FORUM.DE : QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-,,Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=565869#post565869 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)
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