Wohngeld

Begonnen von herbie Seeschnauzer, 02:50:29 Do. 06.Mai 2004

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herbie Seeschnauzer

Hallo Mitbetroffene und Experten,

hab da mal ne Frage mit der Bitte um Euere Hilfe zum Thema Wohngeld;

muss das Wohngeld ans SA abgetreten werden?

Kann das SA  das Wohngeld so ohne weiteres Vereinnahmen?

Ist Wohngeld nicht eine Zweckgebundene Leistung nach § 77 BSHG?

Was passiert, was würdet Ihr Unternehmen, wenn nach Beendigung der Sozi-Hilfe
das Wohngeld einfach nicht mehr gezahlt wird, obwohl nach wie vor ein
diesbezüglicher Anspruch besteht???

Ist Wohngeld eine Landes-Bundes- oder Kommunenangelegenheit??

Sagen wir, ein Sozi-Empfänger lebt in einer Stadt mit entsprechendem Mietspiegel,
bekommt Wohngeld, allerdings nicht in Höhe der Tatsächlichen Unterkunftskosten,
muss das Sozi-Amt diesem weiteres Geld zum Ausgleich der Differenz

Beispiel:  Miete = 440 Euro, (ohne Nebenkosten)   Wohngeld  = 360 Euro

für die Unterkunft zuzahlen?

Wie berechnet sich der in der Sozi-Hilfe beinhaltete Teil der Unterkunftskosten?

herbie
beste Grüsse und alles Gute von herbie
warte auf euere Antworten.

Hajo


Hajo


Berliner

@herbie

Hi herbie,

ich hab mich diesbezüglich auch erkundigt:

um Wohngeld zu bekommen, darf die Größe der Wohnfläche nicht mehr als 12 Quadratmeter pro Kopf betragen, und du kriegst soviel an Wohngeld, dass dir zum Leben 300 Euro pro Monat übrigbleiben müssen. Allerdings musst du dann von diesen 300 Euro auch Telefonrechnung, Monatsmarke etc. bezahlen, also viel bleibt da einem zum Leben dann nicht mehr übrig.

Kein Wunder, dass da manch einem nichts anderes übrigbleibt als nebenbei schwarz zu arbeiten! Aber bring das mal dem Vaterstaat bei!

Gruß
der Berliner
Wehrt euch alle gegen jede und jegliche Bürokratie! Wer ewig schweigt, kommt nie voran!

Hans guck in die Luft

bezahlt denn das SA nicht die Miete? Wozu braucht man dann Wohngeld?
Es gibt kaum etwas Naiveres als die Ansicht, alles müsse wie von selbst funktionieren.
Aktive Demokratie

Berliner

@ Hans guck in die Luft

Nein, das Sozialamt zahlt nicht die Miete!

Man kriegt, wie schon erwähnt, vom Sozialamt ergänzende Sozialhilfe bis 300 Euro, die Miete muss das Wohnungsamt abdecken, auch einen Teil von der Stromrechnung übernimmt das Wohnungsamt, wenn überhaupt!

Und diese 300 Euro müssen einem reichen zum: Leben, Telefonrechnung und alle anderen Kosten! So läuft der Hase!

Das ist die neue Bürokratie in old Germany!
Wehrt euch alle gegen jede und jegliche Bürokratie! Wer ewig schweigt, kommt nie voran!

Hajo

Hallochen Berliner, dann bist Du einer Fehlinformation aufgesessen.

Sozialhilferechtlich angemessener Wohnraum:

1 Person =     40 bis 45 m²
2 Personen =      bis 60 m²
3 Personen =      bis 75 m²

für jede weitere Person + 15 m² und

sollte ein/e (mit-)- BewohnerIn auf Gehhilfen bzw. einen Rollstuhl angewiesen sein, kommen weitere 8  bis  15 m² hinzu. Bei rund um die Uhr Pflege durch Fremdpersonen kann ein weiterer kleiner Raum durchgesetzt werden.

Der m² kalt Mietpreis (ist von SozAmt zu SozAmt verschieden) bewegt sich zwischen (in ca.)  4, 20 €  bis  5, 50 €

Der sozialhilferechtliche Bedarf setzt sich aus: Regelsatz/sätze + Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten + eventueller Mehrbedarfslagen zusammen. MINUS  besonderer Mietzuschuss (Wohngeld) minus anderer Einkommen (auch Kindergeld usw.). Im Falle vom Erwerbseinkommen – wird das Erwerbseinkommen angerechnet – vorher wird eine Einkommensbereinigung durchgeführt (das Erwerbseinkommen wird also nicht total angerechnet).

Regelsätze (nach Alter gestaffelt – alle Bundesländer)  siehe:

http://www.betreuungsrecht.org/html/sozialhilfe-regelsatze.html


Wohngeld bzw. “besonderer Mietzuschuss)“ im Falle von (auch ergänzender) Sozialhilfe – siehe:

http://www.chefduzen.de/viewtopic.php?t=856

http://www.chefduzen.de/viewtopic.php?t=857


Grüßli Hajo

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