Das vermaledeite Praktikum

Begonnen von Der Feldsalat, 02:02:09 Do. 08.Dezember 2022

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Der Feldsalat

Hallo und schönen guten Morgen,

ich freue mich, hier im Forum zu sein und grüße euch.

Ich benötige euren Rat. 

Ende November hatte ich ein Vorstellungsgespräch und ließ mir ein 4wöchiges Praktikum aufschwatzen, welches ich prompt unüberlegt bei meiner SB beantragt habe. Mein SB schickte mir jedoch keine Genehmigung für ein Praktikum, sondern für eine betriebliche Erprobung MAG-Zuweisung. Einen Scan kann ich morgen Abend einstellen.

Dieser Umstand bereitet mir nun allerhand Kopfzerbrechen.

1) Von der ausgeschriebenen Stelle ist nix mehr zu hören, man bettelt seitens des "AG" nur noch um den "Vermittlungsgutschein". Die Stelle hat es vermutlich nie gegeben.

2) Der Betrieb will mir keine Einsatzzeiten nennen.

Generell bin ich dem "Praktikum" nicht abgeneigt. Lieber putze ich Fenster, als mir bei der nächsten Maßnahme im Gehirn rumpulen zu lassen. Wenn es ganz unerträglich wäre, würde ich das Praktikum auch abbrechen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Nichtantreten nicht die bessere Wahl ist. Und die nächste Maßnahme wartet schon

Welche Möglichkeiten habe ich, um das "Praktikum" nach meinem Wunsch auszugestalten? Darf ich z. B. bei den Einsatzzeiten ein Veto einlegen? Wo beginnt die Pflicht und endet die Freiwilligkeit? Habe ich ein Recht auf einen Praktikumsvertrag? Eine Bezahlung wurde mir ebenfalls verweigert, sei ja im ALG II enthalten. Ahja!

Liebe Grüße

Der Feldsalat





Onkel Tom

Zitat von: Der Feldsalat am 02:02:09 Do. 08.Dezember 2022Hallo und schönen guten Morgen,

ich freue mich, hier im Forum zu sein und grüße euch.

Ich benötige euren Rat. 

Kurz zu mir: In 2022 habe ich zwei Meldetermine nicht wahrgenommen (Meldegrund und RFB sind immer fehlerhaft, nach meiner laienhaften Meinung), den restlichen mit AU zu entgehen versucht.
..

Moin

Hast Du die gelbe Fahne nur passend gehisst oder dauerhaft ?

Zitat..
Den gestrigen Meldetermin habe ich wahrgenommen. Die Meldetermin bereiten mir mittlerweile eine Art Todesangst und bescherten mir einmal fast einen Herzinfarkt. Dafür werde ich belächelt, einen Arzt meines Vertrauens habe ich nicht, ich werde als Hypochonder der faulen Art abgewiesen.
..

Ein Kardiologen trotz allem hast Du an der Sonne ?
Was wollte SB von dir, beziehungsweise worum ging es ?

Zitat..
Ende November hatte ich ein Vorstellungsgespräch und ließ mir ein 4wöchiges Praktikum aufschwatzen, welches ich prompt unüberlegt bei meiner SB beantragt habe 01.12.-30.12.2022.
..

Wiso hast Du "unüberlegt" beim SB Praktikumsgenehmigung beantragt, wenn du das Zustandekommen
eines Praktikumsversprechen als "aufgeschwatzt" empfindest ?

Zitat..
Mein SB schickte mir jedoch keine Genehmigung für ein Praktikum, sondern für eine betriebliche Erprobung MAG-Zuweisung. Einen Scan kann ich morgen Abend einstellen.
..

Oki, mach das  ;)

Zitat..
Die MAG-Zuweisung ist aber dann am 03.12.2022 per Post gekommen.

1) Von der ausgeschriebenen Stelle ist nix mehr zu hören, man bettelt seitens des "AG" nur noch um den "Vermittlungsgutschein". Die Stelle hat es vermutlich nie gegeben.

2) Der Betrieb will mir keine Einsatzzeiten nennen.

..

Punkt 1 & 2 mit dem AG "aufklären", ansonsten gibbet kein Gutschein. Feddisch  ;)

Zitat..
3) Es ist ein Pflegeheim und ich bin nicht geimpft (ist dem Arbeitgeber bekannt), für mich bestünde somit ein Betretungsverbot inklusive Bußgeld, sofern ich das richtig verstanden habe. (schwammige Formulierung)

4) Die angedachten Tätigkeiten werden ständig geändert: Service, Pforte, Fenster putzen, Corona Testzentrum. Beworben habe ich mich als Präsenzkraft in der Hauswirtschaft (doller Name für eine Küchenhilfe im Wohnheim, den Bewohnern darf das Essen serviert werden.)

..

Ejal wie und für was du "antreten" wolltest. Beides zweifelhaft da Corona-Regulierung vorgeht.
Könnte jedoch sein, das Du Arbeitsplatzmäßig dort eingesetzt wirst, womit Du mit den Pflegebedürftigen
nicht in Kontakt kommst, wie z.B. Geschirrabwaschanlage etc.

Zitat7) Beim gestrigen Gespräch beim SB habe ich die mündliche (!!!) Zusage bekommen, dass, da es sich um eine Erprobung im Helferbereich handelt, die betriebliche Erprobung an zwei Wochen stattfinden darf und ausreichend wäre.


Jo, SB will erst mal testen, "wie es bei dir mit Arbeit" aussieht.

Zitat..
Generell bin ich dem "Praktikum" nicht abgeneigt. Lieber putze ich Fenster, als mir bei der nächsten Maßnahme im Gehirn rumpulen zu lassen. Wenn es ganz unerträglich wäre, würde ich das Praktikum auch abbrechen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Nichtantreten nicht die bessere Wahl ist. Und die nächste Maßnahme wartet schon
..

Verstehe und dann lass mal dein Autogrammhändchien besser zu Hause und sacke alles ein
was Du unterschreiben "musst, um eine Maßnahme beginnen zu können"..

Zitat..
Eine unterschriebene EGV gibt es seit 2020 nicht mehr.
..

Schau mal nach, wie lange die letzte EGV gültig ist..

Zitat..
Wie komme ich aus der Nummer wieder raus? Anschreiben mit den üblichen 30% Drohungen habe ich schon hier liegen. Einfach ausprobieren wäre auch eine Option, ich würde ein Berichtsheft schreiben und falls es ausartet dann abbrechen.
..

Berichtsheft klingt gut für den Fall, das es "doof" wird aber bitte Handschriftlich  ;)

Zitat..
Welche Möglichkeiten habe ich, um das "Praktikum" nach meinem Wunsch auszugestalten? Darf ich z. B. bei den Einsatzzeiten ein Veto einlegen? Wo beginnt die Pflicht und endet die Freiwilligkeit? Habe ich ein Recht auf einen Praktikumsvertrag? Eine Bezahlung wurde mir ebenfalls verweigert, sei ja im ALG II enthalten. Ahja!

Liebe Grüße

Der Feldsalat


Recht auf Vertrag zum Geschehen hast Du und wirst wohl ganz automatisch
mit Papieren "versorgt", die alles genauer bestimmen und unterzeichnet
werden wollen.
Die Einsatzregelungen sollten darin auch aufgeführt sein und jo, alles
Verhandlungssache..

Zum rot eingefärbten ??
Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat

Nein, ich habe keine durchgängige AU.

Worum es bei den Terminen geht? Verbesserung meiner Vermittlungschancen. Einladung zu einer Vorsprache gemäß §32 SGB II.

Ich habe das Praktikum beantragt, weil ich keine Zeit zum Nachdenken hatte. Eingeseift durch nette Worte und ein Spiel mit der Hoffnung auf einen Job. Ich musste zwei Stunden nach dem Bewerbungsgespräch arbeiten, habe in Eile das Fax angeschmissen und beantragt und abends dann erst realisiert, was ich mir habe ans Bein binden lassen. Ein Probetag wäre das Mittel der Wahl gewesen, nur kam ich ja dann aus der Nummer nicht mehr so einfach raus.

Die letzte EGV ist von 2019, "längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruchs gültig".  Seitdem ich die EGVen nicht mehr unterschrieben habe, fing das Übel an. Widersprüche verschwinden, Briefe kommen nicht an (eine AU, konnte nicht faxen), SB unterstellt mir ein nicht beworben, aber ich habe die Absage des AG auf dem Tisch usw.








Onkel Tom

Zitat von: Der Feldsalat am 12:18:27 Do. 08.Dezember 2022Nein, ich habe keine durchgängige AU.

Worum es bei den Terminen geht? Verbesserung meiner Vermittlungschancen. Einladung zu einer Vorsprache gemäß §32 SGB II.
..

Ok, also das übliche, um Elos in Masnahmen stopfen zu wollen, das dein SB
offenbar gelungen ist. Der § 32 SGB II bezieht sich auf 10% Sanktion bei Nichterscheinen
zum Termin und zu AUs sollten sie nicht nur die Zeit retten wo Du JC-Termine hast.

A bissel längerfristig wäre da besser aber dazu ist es nun zu spät, das SB dir nun
(subtil) unterstellen kann, das Du dich mit AU vor denen "drückst".

In deiner Situation sehe ich ein "guten Fachdoc" als zwingend erforderlich, um die
Kontrahierungsspirale vom Mobcenter unter Kontrolle zu bekommen.

Was mich wundert, das Du das Angebot-Exemplar bekommen hast, was eigendlich in deiner
Mobcenterakte genommen werden sollte.

Zitat..
Ich habe das Praktikum beantragt, weil ich keine Zeit zum Nachdenken hatte. Eingeseift durch nette Worte und ein Spiel mit der Hoffnung auf einen Job. Ich musste zwei Stunden nach dem Bewerbungsgespräch arbeiten, habe in Eile das Fax angeschmissen und beantragt und abends dann erst realisiert, was ich mir habe ans Bein binden lassen. Ein Probetag wäre das Mittel der Wahl gewesen, nur kam ich ja dann aus der Nummer nicht mehr so einfach raus.
..

Ja, das stimmt, da kaum wieder raus zu kommen, da Du, so wie ich bisher verstehe,
schon (länger) ein "Choach" an den Fersen hast ?

Ist SB ein Fallmanager (FM), der etwas mehr Zeit nimmt, dich zu "bearbeiten" oder
findet diese "Intensivbetreuung" durch einen Maßnahmenträger statt ?

Nach dieser Arbeitserprobung kannst Du damit rechnen, das aus den Erkenntnissen
der daraus resultierenden Beurteilung nach § 61 SGB II weiter angeknüpft wird, dir
weitere Maßnahmen aufs Auge zu drücken, wo jede_r Erwerbslos_e sich lieber in die
Flucht schlägt.

Wurde dir geförderte Arbeit nach dem Teilhabechancengesetz ( 16e / 16i ) angeboten
und wenn ja, was ist daraus geworden ?

VORSICHT ! Sich nicht darauf einlassen, weil Du dann währendessen auch ein Coach
an den hakken hast, wo kaum Möglichkeiten bestehen, ihn los zu werden.

Deine alte EGV ist also meiner Vermutung nach "bis auf weiteres" gültig, sprich
alt aber immer noch gültig. Die muss analysiert werden, da dein Autogrammhändchien
eventuell eine "Freiwilligkeit" zu Maßnahmen besiedelt hat.

ZitatNein, einen gescheiten Arzt habe ich nicht.

Das musst Du ändern, kommst nicht drumherum, um im Falle des Falles
die Notbremse ziehen kannst, JC-Zwänge bremsen/stoppen zu können.

ZitatAnerkannt wird Jobcenterangst ja eh nicht.

Ist richtig, fällt jedoch unter der Rubrik Angstzustände und da ist es
gut, einen Fachdoc für Neurologie und Psychiartrie zu haben, der nicht
nur längerfristig krank schreiben kann. An solche Docs trauen sich SB
nicht ran, dem Doc subtil AU-Wohlgefälligkeit zu unterstellen  ;)

Weiter ist es gut, wenn Du zu JC-Terminen eine Person deines Vertrauen als
Begleitung im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X mit nimmst, der Protokoll
schreibt und für den Streitfall auch als Zeuge unterstützen kann.

Zitat..
Die letzte EGV ist von 2019, "längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruchs gültig".  Seitdem ich die EGVen nicht mehr unterschrieben habe, fing das Übel an. Widersprüche verschwinden, Briefe kommen nicht an (eine AU, konnte nicht faxen), SB unterstellt mir ein nicht beworben, aber ich habe die Absage des AG auf dem Tisch usw.
..

Okay, dann müsstest Du auch eine EGV per ersetzenden Verwaltungsakt und auf Widerspruch
einen "Widerspruchsbescheid" oder "Abhilfebescheid" bekommen haben.

Letztendlich vermute ich, das die Karre so weit in den Dreck gefahren ist,
das Du besser eine Erwerbslosen-Beratungs-Ini auf suchst und dein Papierkram
mal "intensiv" checken lässt.

ZitatZu deinem rot markierten: Ich bin mir nicht im klaren darüber, ob die betriebliche
Erprobung freiwillig ist, oder auf Zwang durch den SB beruht.

Das kann ich dir auch nicht beantworten, weil der Papierkram dazu fürchterlich
geduldig sein kann.
 
Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat

ZitatWas mich wundert, das Du das Angebot-Exemplar bekommen hast, was eigendlich in deiner
Mobcenterakte genommen werden sollte.


Ich habe das "Angebot" noch nicht unterschrieben!


ZitatIst SB ein Fallmanager (FM), der etwas mehr Zeit nimmt, dich zu "bearbeiten" oder
findet diese "Intensivbetreuung" durch einen Maßnahmenträger statt ?


ZitatWurde dir geförderte Arbeit nach dem Teilhabechancengesetz ( 16e / 16i ) angeboten
und wenn ja, was ist daraus geworden ?


Nein!




ZitatOkay, dann müsstest Du auch eine EGV per ersetzenden Verwaltungsakt und auf Widerspruch
einen "Widerspruchsbescheid" oder "Abhilfebescheid" bekommen haben.

Letztendlich vermute ich, das die Karre so weit in den Dreck gefahren ist,
das Du besser eine Erwerbslosen-Beratungs-Ini auf suchst und dein Papierkram
mal "intensiv" checken lässt.


Ehrlicherweise gestehe ich, dass während Corona auch bei mir ein wenig der Schlendrian Einzug gehalten hat. Mann, war das eine schöne Zeit. Ohne Einladungen etc.  :)

Bei den Krankmeldungen bin ich zwiegespalten, da ich ja gerne in meinem mini-Job arbeiten möchte und auch mal das Haus verlassen möchte.

So, hier ist die EGV aus 2019.

https://www.directupload.net/file/d/6758/2fbv4qgt_pdf.htm


dagobert

Die EGV ist längst abgelaufen, hat keine Bedeutung mehr.

Im Übrigen ist das ne Nonsens-EGV.
Der Arzt-Termin könnte allenfalls über den § 63 SGB I verlangt werden; in einer EGV hat das nichts zu suchen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

@dagobert

Yupp, Egv nicht vom Belang und habe deswegen danach gefragt,
weil ich wissen vollte, woran SB "anknüpfen" will.
EGV entmündigend und alles unter JC-Controlling.
Ich könnte kotzen..

Das erklärt auch die "Anknüpfung an der MAG-Maßnahme".

@Feldsalat

Es wird anbei auf deinem Gesundheitszustand gezielt.
Wie schätzt Du deine Lage selbst ein ?
(Bitte keine Diagnosebezeichnungen oder ICD-Codes)  ;)

Um aus den Fuchteln des JC zu kommen ist es denen
klar zu machen, das Du deine Privatangelegenheiten
selbst in die Hand nimmst. Via BGB kündigen, zu hause
bleiben, Papiere archivieren, Sanktion im Kauf nehmen,

Sich selbst ein "Intregrationskonzept" ertüfteln, was
Richtung Weiterbildung geht und damit das JC künftig
in Schach halten kannst.

Da geht mein Latein auch zu Ende, wenn "Psychosozial"
ins Spiel kommt.
Akteneinsicht.. und ggf. Anwalt erforderlich.

Recherchiere mal im Elo-Forum.
Dort findest Du ein Musterbrief ala Auskunftsaufforderung
(mit DSVO-§§ beschmückt).
Weiter findest Du unter dem Suchbegriff "JC-Schach"
Dinge, die dich gegen das JC "kreativ" werden lassen.

Corona hat vielen Elos ne Ruhepause gegönnt und ja,
diese Nebenwirkung fand ich echt cool. ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat

Erst mal vielen Dank für eure Hilfe,

mir geht es blendend, wenn ich kein JC im Nacken habe. Bei mir gibt es keine diagnostizierten Krankheiten, nichts.

Wie komme ich an einen Anwalt ganz ohne Geld?

Ich weiß nicht, ob ich das alleine schaffen kann.

Wie darf ich das verstehen, dass ich mir ein Integrationskonzept ertüfteln darf? Auswandern in die Schweiz wäre gut! Spaß beiseite, Buchführung oder Englischkurs? Den Betriebswirt wird es wohl nicht geben?

counselor

ZitatWie komme ich an einen Anwalt ganz ohne Geld?

Du gehst zum Amtsgericht und beantragst Beratungskostenhilfe.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Mit dem Beratungskostenhilfeschein gehst Du dann zum Anwalt.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Der Feldsalat

ZitatDu gehst zum Amtsgericht und beantragst Beratungskostenhilfe.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Mit dem Beratungskostenhilfeschein gehst Du dann zum Anwalt.


Ja danke schön. Bei der Beantragung muss ja ein Grund genannt werden. Geht das auch in einem Laiendeutsch? Z.B. Klärungsbedarf an einer EGV? Ich hatte noch nie mit einem Anwalt zu tun. Und weiß ein ein Anwalt für Sozialrecht dann auch was Phase ist, sollte er sich meine EGV ansehen? Also worauf sollte ich ihn hinweisen? Und ist über diese Beratungshilfe alles abgedeckt, nur für den Fall, dass sich neues auftut und sich alles bis zum Sankt Nimmerleinstag hinzieht?  Oder gilt das nur für einen Vorgang?


counselor

ZitatGeht das auch in einem Laiendeutsch?

Ja. Du gehst mit Deinen Unterlagen zum Amtsgericht und erklärst dem Rechtspfleger den Sachverhalt, für den Du die anwaltliche Klärung benötigst.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Der Feldsalat

Hallo und guten Abend,

ich möchte mich zuerst einmal bei euch bedanken. Ihr habt mir schon sehr geholfen, nun weiß ich auch, wann das Übel angefangen hat.

Ich habe schon einige Anwälte angeschrieben und auch eine "Zusage" bekommen. Das hiesige Amtsgericht ist wegen Corona nicht wir früher geöffnet. Heute habe ich alle Unterlagen zusammengetragen. Die Anweisungen sind unklar. Um einen Beratungshilfeschein zu bekommen, soll ein ausgefüllter Antrag mitgebracht werden. Ist dem so? Ich dachte, der wird vor Ort ausgefüllt? Weiß jemand, wie lange es dauert, bis man diesen Beratungshilfeschein bekommt?


Übrigens hatten die dort einen ganzen Stapel mit den MAG-Zuweisungen liegen. Ich vermute Absprachen mit dem JC.

Die EGV werde ich die Tage einstellen.

dagobert

Zitat von: Der Feldsalat am 19:42:16 Mo. 12.Dezember 2022Ich habe schon einige Anwälte angeschrieben und auch eine "Zusage" bekommen. Das hiesige Amtsgericht ist wegen Corona nicht wir früher geöffnet. Heute habe ich alle Unterlagen zusammengetragen. Die Anweisungen sind unklar. Um einen Beratungshilfeschein zu bekommen, soll ein ausgefüllter Antrag mitgebracht werden. Ist dem so? Ich dachte, der wird vor Ort ausgefüllt?
Das Antragsformular:

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Das Ausfüllen sollte sorgfältig gemacht werden, ist aber kein Hexenwerk.

Zitat von: Der Feldsalat am 19:42:16 Mo. 12.Dezember 2022Weiß jemand, wie lange es dauert, bis man diesen Beratungshilfeschein bekommt?
Kommt auf das jeweilige Amtsgericht an. Länger als eine Woche sollte es m.M.n. nicht dauern.

Zitat von: Der Feldsalat am 19:42:16 Mo. 12.Dezember 2022Außerdem habe ich gelesen, dass auch ein Anwalt den Beratungshilfeschein beantragen kann, für 15 Euro. Natürlich will kein Anwalt auf den Kosten sitzenbleiben, sollte die Hilfe per Amtsgericht versagt werden.
Die 15€ darf (muss aber nicht) der Anwalt von dir kassieren, zusätzlich zu dem was er über den Beratungshilfeschein kriegt.
An diesen 15€ solltest du die Auswahl des Anwalts nicht festmachen; ein Anwalt der die 15€ kassiert und dir wirklich weiterhilft ist besser als einer der auf die Kröten verzichtet und dich mit allgemeinen Floskeln abspeist.

Die Beantragung des Beratungshilfescheins über den Anwalt ist riskant: Lehnt das Amtsgericht ab, zahlst du den Anwalt komplett selber.

Die Beratungshilfe gilt übrigens nur für die außergerichtliche Klärung, eine Vertretung vor Gericht ist dadurch nicht mehr abgedeckt. Dafür müsste dann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Zitat von: Der Feldsalat am 19:42:16 Mo. 12.Dezember 2022Übrigens hatten die dort einen ganzen Stapel mit den MAG-Zuweisungen liegen. Ich vermute Absprachen mit dem JC.
Also eine von den Firmen, die nur kostenlose Arbeitskräfte suchen, aber keinen wirklich einstellen.
Die JC spielen da gerne mit; ist gut für die Statistik, und so mancher Elo kann dann auch mit ner Sanktion belegt werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Der Feldsalat

ZitatDas Antragsformular:

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Das Ausfüllen sollte sorgfältig gemacht werden, ist aber kein Hexenwerk.

Danke, ich werde diesen Antrag verwenden. Das hiesige Amtsgericht verlinkt auf einen Antrag eines anderes Bundeslandes. Warum auch immer.

ZitatDie 15€ darf (muss aber nicht) der Anwalt von dir kassieren, zusätzlich zu dem was er über den Beratungshilfeschein kriegt.
An diesen 15€ solltest du die Auswahl des Anwalts nicht festmachen; ein Anwalt der die 15€ kassiert und dir wirklich weiterhilft ist besser als einer der auf die Kröten verzichtet und dich mit allgemeinen Floskeln abspeist.

Nein, nein, um die 15 Euro ging es mir hier gar nicht, eher um die komplette Vertretung.




Der Feldsalat

So, hier mal ein kleiner Zwischenbericht.

Mit meiner Hinhaltetaktik hat es leider nicht hingehauen. Ich habe den Gutschein heute abgegeben, weil er ja nur bis Ende Dezember gültig ist (ich wurde unter Druck gesetzt.) somit habe ich mir ein Praktikum von zwei Wochen erhofft, was okay ist, da ich lieber arbeite, als in einer Maßnahme zu sitzen.

Onkel Tom

Zitat von: Der Feldsalat am 15:39:10 Mi. 14.Dezember 2022So, hier mal ein kleiner Zwischenbericht.
..

Danke für dein Feedback und Mut, auch schlechte Nachrichten
zurück zu melden.  ;)

Zitat..
Mit meiner Hinhaltetaktik hat es leider nicht hingehauen.

Ich habe den Gutschein heute abgegeben, weil er ja nur bis Ende Dezember gültig
ist (ich wurde unter Druck gesetzt.)

Das war doch eh Latte, wann der Gutschein ausläuft. Ging ja um den "Rahmen",
in dem Du bei "Freiwilligkeit" kommst.. Zeuge haste vermutlich nicht.

Zitat..somit habe ich mir ein Praktikum von zwei Wochen erhofft, was okay ist,
da ich lieber arbeite, als in einer Maßnahme zu sitzen.

Damit bist Du in einer "Maßnahme". Ob sie begleitet ist mit "Tellerwäscherei"
oder "Hirnschrauberei", liegt nicht weit auseinander und schlimmer noch, du
verlierst anbei Entscheidungsfreiheit. Durch diese "Arbeitserprobung" können
andere darüber entscheiden wollen, ob sie dich eventuell in einer
Anschluss-Maßnahme "verfrachten" können.

Die bisherigen Hartz-4-Maßnahmen haben noch bis 1.7.2023 Zeit, sich auf
"Bürgergeldbedingungen" ein zu stellen.. Wäre ja ne "Quetschoption" für BA,
mal zum Abschied den "Mindestlohnsektor" zu erfrischen ?..  ???

Zitat..
Nun hat der Betrieb beim JC angerufen und den Gutschein neu beantragt.
Mir wurde mitgeteilt, dass es jetzt im Januar los geht, bestimmt  dann volle
vier Wochen und in Vollzeit.
Ist  das möglich, sich bei einer Bewerbung in Teilzeit auch auf ein Praktikum
in Teilzeit zu berufen ? Welch Freude!  :Q  Ist das eine gängige Praxis ?

Dem Träger und Vortänzer (Choach) ist wichtig, das Du unter Arbeitsvertrag
kommst.
Wie gut und schlecht, ist Verhandlungsgeschick, wenn es um die Bedingungen
geht.

Zitat..
Zumindest habe ich während Weihnachten Ruhe. 

Genieße es.. und kannst ja gern hier weiter berichten, wie es in soner
MAG-Maßnahme so abgeht.
Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat


Hallo und einen schönen guten Abend,
ich grüße euch.

Danke Onkel Tom, noch habe ich nichts angetreten oder unterschrieben. Also dein Empfehlung, das "Praktikum" nicht antreten.

Ne Latte wars mir nicht. Angeblich sollte ich den tollen neuen Job ja zum ersten Januar antreten. Damit wollte ich zeigen, wessen Geistes Kind die sind. Falls hier Menschen mitlesen, die ein ähnliches Problem haben.

Bei Gericht habe ich den Antrag gestellt und war Klinkeputzen, um einen Anwalt zu finden, der für mich Zeit haben könnte.

Ich bin euch sehr dankbar.







Onkel Tom

Gegen die EGV von 2019 brauchst Du nichts mehr unternehmen, das sie durch
die neue abgelöst wurde.

Mit der Abgabe des MAG-Gutschein hast Du faktisch die Freiwilligkeit zur
Teilnahme an der Maßnahme bekundet und wirst entweder das Praktikum
nachgehen müssen oder mit einer Sanktion rechnen müssen.

Ich bin auch ehrlich und mache mir keine Hoffnungen mehr, das Du heile
aus der Sache heraus kommst. Nun geht alles seinen Gang und eine Unterschrift
allein, hätte man zurück ziehen können. Eine Unterschrift und folgliche
Handlungen zu beginnen, dagegen nicht mehr. Wie wolltest Du sowas auch dein
Coach erklären a la "hüh und hot" ?

Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat

Nein, ich möchte die neue EGV verhandeln, oder ist das auch schon zwecklos? Die neue ist unter Post 17 angehängt.  Oder kann ich dieser EGV widersprechen oder kündigen? Oder wieder einen Beratungsschein beantragen?

ich habe nichts unterschrieben bei der MAG-Zuweisung und auch nichts beim AG! Seit 2019 habe ich nichts mehr unterschrieben.

Auch danke an dich, Onkel Tom für dein Ehrlichkeit. Bei mir ist aber nun der Groschen gefallen, wie du das ganze gemeint hast. Mir waren die Zusammenhänge nicht klar.  Jetzt ist es angekommen.


Der Feldsalat

Heute habe ich einen Brief vom Gericht bekommen:

Inhalt: Erläutern Sie bitte die Angelegenheit näher bzw. begründen das Rechtschutzbedürfnis. Die Eingliederungsvereinbarung vom xxxxxxx galt offensichtlich nur im Zeitraum xxxxxx bis xxxxxx. Warum ist ist nunmehr eine rechtliche Beratung notwendig?

Was haben Sie bereits selbst zur Klärung der Angelegenheit unternommen? Ggf. vorhandener Schriftverkehr ist vorzulegen.

Hat hier jemand eine Idee und kann mir helfen, da ich nicht weiß, was die jetzt genau von mir hören wollen.

counselor

Offensichtlich sieht es das Gericht so, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sinnlos ist, da Du aufgrund der Tatsache, dass die EGV abgelaufen ist, keinen rechtlichen Vorteil durch die begehrte Beratung erreichen kannst.

Du musst dem Gericht begründen, warum die EGV aus Deiner Sicht heute noch relevant ist.

Außerdem will das Gericht wissen, ob Du Dich selbst bereits um die Klärung der Angelegenheit bemüht hast.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Der Feldsalat

Zitat von: counselor am 12:34:55 Sa. 17.Dezember 2022Du musst dem Gericht begründen, warum die EGV aus Deiner Sicht heute noch relevant ist.

Außerdem will das Gericht wissen, ob Du Dich selbst bereits um die Klärung der Angelegenheit bemüht hast.

Ja, das habe ich schon verstanden.

Onkel Tom hat ja zur Kündigung über das BGB empfohlen. Ich weiß nur nicht, wie ich das so formulieren kann, dass es ein Gericht versteht. Könnt ihr mir einen Hinweis geben, wie ich das formulieren soll?

Onkel Tom

Nun mit der Kündigung via 119-BGB zu kommen, hat sich meines Erachten
auch erledigt, beziehungsweise dessen Anwendung Glaubwürdigkeit zu
unterstreichen.

Nach deiner "freiwilligen" Abgabe des Gutschein beim Träger ist diese
Möglichkeit "lächerlich und als Schutzbehauptung" quasi hinfällig.

Sowas ist nur im ersten Schritt sinnvoll, wenn zb. mit viel Honig um
den Bart geschmiert, in den Sesselbelüftungshäusern dem "Kunden" eine
Unterschrift "abgerungen" wurde.

Auf das BGB zurück zu kommen, würde in Falschberatung münden,
beziehungsweise die Gefahr des "Umfallen vor Gericht" deutlich erhöhen.

Weiter erkenne ich das Problem, das Du bereits unter "Verfolgungsbetreuung"
stehst und das wohl schon etwas länger ?

Du jast ja kein gewöhnlichen Arbeitsvermittler (AV), der dich mit
Stellenangeboten versorgt, sondern mehr..
Dein SB ist zumindest ein "Fallmanager" (FM) oder wie Du es hier betitelst
ein "Choach", der dich dann "ganzheitlich bearbeitet".

Diesbezüglich wird ja empfohlen "Wehred den Anfängen", sprich sich auf Fremd-
bestimmung erst garnicht darauf ein zu lassen..

Ja, für manch Leser_innen klinge ich manchmal wie der Teufel gegen die
Erwerbslosenindustrie, hat jedoch auch seine Berechtigung. Reicht man dieser
Branche die Hand, in dem man anfängt zu kooperieren, geht es wie Armabriss
los, aus dir ein "ganz neuen Menschen zu formen", der willig und gefügüg dem
Arbeitsmarkt hinterher hächelt.  ::)

In dieser Hinsicht halte ich weiteres Begehren via Gericht für vergossene Milch.
Ja, sage ich echt ungern, aber mein Bauchgefühl sagt, das es zur Verhinderung
der Maßnahme zu spät ist. Weiter sind hier nun 3 verschiedene EGVs vorgestellt
worden. Die erste soll gegenwärtig gültig sein. Die zweite die Vorgängerversion,
die Anhaltspunkte zu "Anknüpfungspunkten" her gibt.

Nun kommst Du mit einer dritten EGV, über die Du verhandeln willst ?

Da ist doch etwas nicht ganz koscher.  ???

Ich würde nun die MAG mitmachen (Lehrgeld) und darüber Buch führen, was dort
abläuft. In manchen Fällen stellte sich anbei völliger HUmbug heraus und konnte
vorzeitig mit einem "wichtigem Grund" abgebrochen werden.

Damit bin ich hier auch raus, weil weiteres ein Fachanwalt für Sozialrecht mal
schauen sollte. Der wird mit Sicherheit erstmal Einsicht in deiner Mobcenter-
akte brauchen, um ein zu schätzen, was für dich machbar ist.

In Hamburg gibt es kein Rechtsberatungsgutschein und Beratungsleistungen werden
in der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) erbracht. Bei Elos kostenlos.
Ein Lotteriespiel, den richtigen ehrenamtlichen Juristen an die Seite zu bekommen.

Wenn ich zum Anwalt muss, bin ich gezwungen mein "Anwaltskosten-Sparschwein" zu
schlachten. Die Frage des Anwalts, woher er seine Kohle bekommt, ist vor den
gerichtlichen Instanzen damit "geklärt" oder versuche es auf Ratenzahlung.
Lass Dich nicht verhartzen !

Der Feldsalat

Hallo Onkel Tom,

entschuldige, aber mich überfordert das ganze total, aber danke für deine Antwort.

1) Ich habe eine EGV, die letzte unterschriebene von 2019 (Post 5) und eine von letzter Woche 12.2022 frisch bekommen (Post 17) eingestellt. Was meinst du mit nicht koscher, meinst du mich?

2) Mir war nicht bewusst, dass ich unter der Fuchtel eines Fallmanagers stehe. Das Jobcenter bezeichnet alles als Coach. Wie kann ich diesen Fallmanager denn sonst wieder loswerden? (Außer Anwalt und Arbeit)

3) Das Verhandeln einer EGV wird doch immer empfohlen? War das jetzt auch ein Fehler von mir? Ich versuche seit 2020 alle EGV zu verhandeln und unterschrieben habe ich keine mehr.

"119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums" Ach so ja! Stimmt, da hätt ich den Scheiß nicht abgeben dürfen.

Hätte ich nur früher gewusst, worauf du hinauswillst, ich hinke deinen Gedankengängen immer hinter her.

Der Feldsalat

Zitat von: Onkel Tom am 15:38:56 Sa. 17.Dezember 2022Nun mit der Kündigung via 119-BGB zu kommen, hat sich meines Erachten
auch erledigt, beziehungsweise dessen Anwendung Glaubwürdigkeit zu
unterstreichen.

Nach deiner "freiwilligen" Abgabe des Gutschein beim Träger ist diese
Möglichkeit "lächerlich und als Schutzbehauptung" quasi hinfällig.

Sowas ist nur im ersten Schritt sinnvoll, wenn zb. mit viel Honig um
den Bart geschmiert, in den Sesselbelüftungshäusern dem "Kunden" eine
Unterschrift "abgerungen" wurde.

Auf das BGB zurück zu kommen, würde in Falschberatung münden,
beziehungsweise die Gefahr des "Umfallen vor Gericht" deutlich erhöhen.


Ach Mist, hätt ich das nur vorher verstanden.

mousekiller

Zitat von: Der Feldsalat am 21:03:07 Mo. 12.Dezember 2022Danke, ich werde diesen Antrag verwenden. Das hiesige Amtsgericht verlinkt auf einen Antrag eines anderes Bundeslandes. Warum auch immer.

Nur mal kurz reingegrätscht: Die Beratungshilfe- und auch Prozesskostenhilfeanträge der Gerichte sind bundesweit die selben, damit man auch länderübergreifend damit arbeiten kann.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Zitat von: mousekiller am 09:19:10 So. 18.Dezember 2022Die Beratungshilfe- und auch Prozesskostenhilfeanträge der Gerichte sind bundesweit die selben, damit man auch länderübergreifend damit arbeiten kann.

Prozesskostenbeihilfe gibt es dann, wenn keine Rechtsberatung wie z.B.
für Mitglieder bei der Gewerkschaft oder Mitglieder von Sozialverbänden
möglich ist und "Aussicht auf Erfolg" versprechen und Kläger_in es selber
nicht finanzieren kann.

Prozesskostenbeihilfe gibt es auch in Hamburg, wenn Klage angebracht ist.

Den Beratungsgutschein für das juristische davor gibt es in Hamburg nicht
und bei Mittellosigkeit muss man halt bei der ÖRA Beratung einholen.

Ich nehme an, das es in Kreis OF (Offenbach) so ist, das dort
Beratungsgutscheine ausgestellt werden. Von daher ist das etwas OT.
Ratsuchende_r lebt ja nicht in Hamburg. Sorry  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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