Wenn Lärm am Arbeitsplatz krank macht

Begonnen von Kater, 15:10:56 Mo. 26.November 2007

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Kater

ZitatWenn Lärm krank macht
Experte vor Ort: Martin Liedtke, Institut für Arbeitsschutz

Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer/innen gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit führt sogar die Liste der häufigsten Berufskrankheiten an.

Lärm ist hörbarer Schall (z.B. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik, störender Sprachschall), der die Gesundheit - d. h. das körperliche sowie seelische Wohlbefinden - des Menschen beeinträchtigen kann. Gehörschäden entwickeln sich in der Regel so langsam, dass man die Verschlechterung des Hörvermögens oft nicht bemerkt und dann ist es schon zu spät. Lärmbedingte Schwerhörigkeit ist unheilbar.

Fast ein Drittel aller Jugendlichen ist heute bereits dauerhaft hörgeschädigt. Die Folgen im medizinischen und sozialen Bereich sind erheblich. Lärm gefährdet aber auch generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in allen Bereichen des Arbeitslebens durch erhöhtes Unfallrisiko infolge des Überhörens von Signalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten durch Ermüdung oder als Schreckreaktion auf andauernde oder unerwartete Geräuscheinwirkung;

verminderte Arbeitsleistung durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, insbesondere bei Tätigkeiten mit hohen geistigen Anforderungen wie Konzentration, Aufmerksamkeit, Gedächtnis;

Störung der sprachlichen Kommunikation, z.B. bei Lehrtätigkeiten, bei Gruppenarbeit oder im Callcenter;

kombinierte Belastung, zusammen mit Ganzkörperschwingungen, Hitze, Kälte, Zugluft, Gefahrstoffen oder bei Zeitdruck und komplexen Arbeitstätigkeiten. Durch negative Beeinflussung physiologischer und psychischer Regulationsmechanismen, die zu einem erhöhten Stress-Hormonspiegel und zur Verengung der peripheren Blutgefäße führt und die auf Dauer das Risiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Verdauungssystems erhöhen kann.

Im März 2007 trat die neue Verordnung zu Lärm und Vibrationen in Kraft. Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28. Februar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen.

Bei Lärm sanken gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB(A). Lärmbereiche zum Beispiel sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 dB(A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in denen der Lärm 85 dB(A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern. Eine technische Maßnahme ist zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen, eine organisatorische Maßnahme die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. Als letzte Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Gehörschutz, vorzusehen.

Eine Reduzierung der Lärmbelastung um 5 dB(A) macht viel aus. Drei Dezibel stellen bereits eine Verdoppelung der Schallenergie dar. Bei zehn Dezibel mehr empfindet ein Mensch den Lärm bereits als doppelt so laut. Fünf Dezibel klingen also nach wenig, stellen aber trotzdem eine bedeutende Reduktion dar. Eine Prävention zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm - z.B. durch die Anschaffung leiserer Maschinen - zahlt sich aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht für die Unternehmen aus. Studien haben eindeutig nachgewiesen, dass Lärmschutz die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit die Produktivität erhöht. Gleichzeitig wird die Zahl der Krankheitstage gesenkt.

Gehörschutz
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, ab 85 dB (A) Ihnen eine der Lärmbelastung angepasste persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Das können entweder Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer sein. Gehörschutzstöpsel sind allgemein dicht abschließende Pfropfen aus unterschiedlichen Materialien, die direkt im Ohr getragen werden. Kapselgehörschützer eignen sich besonders bei wiederholten und kurzzeitigen Aufenthalten in Lärmbereichen. Sie sind einfach zu handhaben und in Lärmpausen leicht abnehmbar. Die Auswahl des Gehörschutzes sollte immer - nach entsprechender ärztlicher Beratung - den Arbeitsplatzerfordernissen angepasst sein. Aber selbst der beste Hörschutz nützt nichts,wenn er nur im Spind liegt. Sie selbst sind dafür verantwortlich, Ihr Gehör angemessen zu schützen. Auch wenn es manchmal unbequem und hinderlich ist: In Lärmbereichen muss dauerhaft Gehörschutz getragen werden. Nur seine konsequente Verwendung schützt vor Hörschädigungen.

Anzeichen
Bemerken Sie selbst einige der folgenden Anzeichen? - Sprache und Musik werden leiser, dumpfer und verwaschener wahrgenommen. Geräusche scheinen sich zu vermischen. Hören Sie ein ständiges Pfeifen, Brummen, Rauschen oder Zischen im Ohr? Höchste Zeit Ihre Ohren zu checken. Lärmschwerhörigkeit ist in der Regel das Ergebnis jahrelanger starker Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz und - nicht zu vergessen - auch in der Freizeit. Bereits ab einem Pegel von 85 dB(A) beginnt die Gefährdung für das Ohr. Die Hörzellen werden geschädigt und sterben ab. Das Ohr kann die Schallsignale nicht mehr oder nur noch verstümmelt an das Gehirn weitergeben. Lärmschwerhörigkeit ist eine schleichende Krankheit. Wird der Hörverlust bemerkt, ist er nicht mehr rückgängig zu machen. Gegen Lärmschäden helfen keine Medikamente und keine Operationen. Sie sind unheilbar. Nichts kann die Hörleistung unseres Ohrs ersetzen, nicht einmal das beste Hörgerät.

Dauerlärm
Unser Ohr ist für Lärm-Dauerbelastungen nicht ausgelegt. Die Zilien (feine kleine Härchen im Innenohr) biegen sich unter dem Einfluss der Schallwellen und wandeln diese in elektrische Impulse um, die über den Hörnerv an das Gehirn weitergegeben werden. Werden die Zilien jedoch ständig zu stark gereizt, sterben sie ab. Dauerhafte Hörschäden sind die Folge. Erste Anzeichen können Ohrgeräusche, der sogenannte Tinnitus, sein: Pfeifen, Rauschen, Brummen. Gönnen Sie Ihren Ohren, besonders nach einem lauten Arbeitstag, ausreichend Pausen. Verbringen Sie bewusst einige Stunden in einer ruhigen Umgebung, damit sich Ihr Ohr von den Lärmbelastungen erholen kann. Eine Überbelastung ist schneller erreicht als man denkt. Schon ein Abend (fünf Stunden) in einer Disko, in der die Schallbelastung durchschnittlich 100 dB(A) erreicht, bedeutet, dass man sich damit dem Vierfachen der zulässigen Schallbelastung für eine ganze Woche aussetzt.

Umgebungsgeräusche
Durch das offene Fenster dringt Straßenlärm, der Kopierer läuft, Telefone klingeln, PC-Tastaturen klappern, Kollegen unterhalten sich im Hintergrund und aus dem Radio ertönt ein unterhaltsames Morgenmagazin. Ist das eine Umgebung, in der Sie konzentriert Ihrer Arbeit nachgehen können? - Wohl kaum. Denn durch laute Umgebungsgeräusche werden Ihre Konzentration und dadurch die Qualität Ihrer Arbeit beeinflusst.

Die Fehlerhäufigkeit steigt, Ihre Leistung lässt nach. Für Büros sind maximal folgende Schallbelastungen empfohlen: für einfache Tätigkeiten 70 dB(A), für überwiegend geistige Tätigkeiten 55 dB(A). Aber: Bereits eine leichte Senkung des Geräuschpegels hat in der Regel eine deutliche Leistungssteigerung zur Folge. Bei hohen Lärmpegeln sinkt die Konzentration und die Fehlerhäufigkeit steigt, auch weitere Stresssymptome können die Folge sein. Und diese können sich in körperlichen Reaktionen zeigen wie zum Beispiel Anspannung, Nervosität oder Schlafstörungen. Haben Sie dies schon einmal selbst bemerkt? Vielleicht kann schon eine Verringerung des umgebenden Geräuschpegels helfen.
 
Weitere Informationen
 
Im Internet unter
//www.hvbg.de
//www.schluss-mit-laerm.de
//www.dguv.de
//www.bg-laerm.de
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,8ieuwik4zroitf7h~cm.asp

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