Ist diese Kündigung rechtens?

Begonnen von Hakki, 17:39:58 Mi. 12.März 2008

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Hakki

Hallo,

ichj habe Vertarg mit einer Zeitfirma gemacht, und den Vertrag auch am selben Tag bei meinem JobCenter - Mensch abgegeben(Was ein Fehler war!)

Ich also am nächsten Tag zum Einsatz gefahren und was erfahre ich da?
Ich sollte statt als Kommissionierer als Staplerfahrer arbeiten.Ich habe zwar einen Schein aber keine Praxis außer die paar Runden die ich beim Lappen machen gedreht habe.
Da meinte der Chef , ne, also so gehts nicht und sie können wieder gehen.

Ich gleich die ZAF angerufen und die schickten mir jetzt folgende Kündigung:

Hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag fristlos.
Ersatzweise fristgerecht wegen Nichtaufnahme der Arbeit.


Ist dieser 2.Satz rechtens oder kann ich darauf bestehen das der gelöscht wird?Ich war ja am Einsatzort aber die Zeitfirma behauptet nun ich sei gar nicht dort gewesen.Die Fa. und der Chef am Einsatzort scheinen unter einer Decke zu stecken, denn er behauptet das selbe.

Da mein Antrag auf ALG 2 also Hartz 4 noch läuft werden die mich doch sperren,oder?


Hoffe auf schnelle Antwort

WurstKalle

ZitatDa mein Antrag auf ALG 2 also Hartz 4 noch läuft werden die mich doch sperren,oder?

nein aber kürzen mein beileid
Deutschland : Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten, vom €urojobber zum Leiharbeiter!

Krokos

eventuel den Betriebsrat des Entleihbetriebes kontaktieren...

Hakki

Danke schon mal für die Antworten

Und wie hoch wird die Kürzung sein?
Weiß das jemand?

Habe morgen wieder ein Vorstelungsgespräch, wieder bei ZAF, gibt ja nix anderes mehr in Deutschland.
Mal sehen was die anbieten, am Telefon meinte der es gebe etwa 50 Euro Fahrtkostenzuschuß und das es einige Leute gebe die schon 3-4 Jahre für die Fa. arbeiten würden.Nunja, mal sehen was die zahlen, das wollte er mir am Telefon nicht sagen.

UnchainedRage

nana, seine arbeit hat er ja angeboten. die zaf wird ihn wohl als besten staplerfahrer des universums angepriesen haben. ich würde der kündigen widersprechen, du hast deine arbeit angeboten.

WurstKalle

das problem ist wenn ver- und entleiher sagen er ist einfach nicht auf der arbeit erschienen, was kann er dann machen ?
Deutschland : Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten, vom €urojobber zum Leiharbeiter!

Hakki

Und genau das ist das Problem, beide behaupten das.

Wie hoch wird die Kürzung sein die ich zu erwarten habe?

Krokos

wie kommst du eigentlich darauf, dass der Entleihbetrieb das selbe gesagt hat ?

Behauptet das die Zeitarbeitsfirma oder hast du mal bei dem Kerl angerufen und ihn gefragt was das soll ?

Eventuel eine Drohung, dass es sich leicht beweisen lässt das du an besagten Tag da warst und eventuelle Sperrzeiten die aus dieser Verleumdung resultieren dir bei diesem Kerl einklagen wirst....
Und immer mit dem Anwalt drohen nicht vergessen !

Thrasher

du darfst da nicht aufgeben, wenn du da warst, warst du da.

leg widerspruch ein, melde das der Arge, such dir im notfall einem Anwalt.

Wenn du sagst das zum Beispiel der Sitz vom Galbler oben links ein riss hatte, oder schlecht anfuhr oder ein hebel abgebrochen war. da hast du wenigstens was in der hand. gegen diese schweinehunde.


Mfg und viel erfolg

Thrashy
Ein Pessemist, ist ein Optimist, mit Erfahrung.

Habs

Besorg dir eine Knarre ....was meinst du was passiert wenn du mit dem Ding bei den beiden Drecksäcken auftauchst .... :P Jetzt mal im ernst , wenn die beide sagen das du angeblich nicht da warst ist es die größte Schweinerei seit dem es die Menschheit gibt .... :(

UnchainedRage

würde der firma per einschreiben mit anwalt drohen wenn sie den wahrheitsgehalt ihrer aussagen nicht der realität anpasst. das hat schon so manchem geholfen wieder zu klaren gedanken zu kommen.

ausserdem anruf bei dem betrieb, nachfragen. sollte der sich auch dumm stellen mit öffentlicihkeitsarbeit drohen, natürlich samt anwalt.

abfinden mit sperre geht ja wohl garnicht

Ziggy

Jetzt aber Moment mal ... das ist doch sehr komisch ...

Normalerweise geht es so: Ein Arbeitsverhältnis/-vertrag gilt als nicht zustande gekommen, wenn man gleich am ersten Tag unentschuldigt fehlt. Also eine Annullierung.

Weshalb also eine Kündigung? Und weshalb die Auswahl zwischen fristlos und fristgerecht. Und wieso eine fristgerechte Kündigung mit einer Begründung, die eine fristlose rechtfertigen würde? Und wieso überhaupt eine Begründung?

Was ich machen würde? Den potentiellen Entleiher kontaktieren und darauf aufmerksam machen, daß ich ihn anzeigen und notfalls zu einer Aussage unter Eid zwingen werde, wenn er lügt und mir dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Und dasselbe mit den anderen Drecksäcken. Inklusive Androhung einer Schadensersatzklage.

Falschaussage unter Eid ist kein Kavaliersdelikt.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

brettermeier

ZitatOriginal von Ziggy
Jetzt aber Moment mal ... das ist doch sehr komisch ...

Normalerweise geht es so: Ein Arbeitsverhältnis/-vertrag gilt als nicht zustande gekommen, wenn man gleich am ersten Tag unentschuldigt fehlt. Also eine Annullierung.

Weshalb also eine Kündigung? Und weshalb die Auswahl zwischen fristlos und fristgerecht. Und wieso eine fristgerechte Kündigung mit einer Begründung, die eine fristlose rechtfertigen würde? Und wieso überhaupt eine Begründung?

Was ich machen würde? Den potentiellen Entleiher kontaktieren und darauf aufmerksam machen, daß ich ihn anzeigen und notfalls zu einer Aussage unter Eid zwingen werde, wenn er lügt und mir dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Und dasselbe mit den anderen Drecksäcken. Inklusive Androhung einer Schadensersatzklage.

Falschaussage unter Eid ist kein Kavaliersdelikt.

Ja, so in etwa, je mehr Welle desto besser.

Ausserdem wird sich ja vielleicht irgendein Zeuge finden lassen, der Hakki auf dem Gelände gesehen hat und wenn es nur der Pförtner war.

Auch Schilderungen von Details des Betriebsgeländes oder des Aussehens des Ansprechpartners könnten beweisen, dass man wirklich da war.

Hakki

Ich habe ihn angerufen, habe ja Telefonnummer von der ZAF bekommen, und er meinte:"Tja wenn sie trotz Schein nicht fahren können ist das ihr Problem und nicht unseres, für uns waren sie ungeeignet und somit für uns nicht anwesend weil nicht arbeitsbereit".

Dabei wußte die Zeitfirma das ich keine Fahrpraxis habe.

Ich gebe die Kündigung mit Begründung ab und fertig aus.
Kriege ich wirklich nur eine Kürzung oder können die mich auch 4 Wochen sperren?

Ziggy

Meiner Meinung nach dürfen die dich überhaupt nicht sanktionieren, du hast dir nichts zuschulden kommen lassen. Nichteignung für eine Arbeitsstelle ist jedenfalls kein Sanktionsgrund, wenn die ZAF dir nichts anderes anbieten kann, ist das auch nicht deine Schuld.

Ich würde eine Sanktion nicht hinnehmen.

Du bist da ordnungsgemäß als Kommissionierer aufgekreuzt, und erst da haben sie dir gesagt, du musst Stapler fahren. Ehrlicherweise hast du ja gesagt, du hast keine Erfahrung damit, das war nicht falsch, im Gegenteil, stell dir mal vor, du hättest den Dicken gemacht und es wäre etwas passiert.

Ich bleibe dabei: Es ist dumm gelaufen, aber man kann dir da keine Schuld geben. Ich würde auf jeden Fall um mein Recht kämpfen, denn bedenke: Noch ein Vorfall dieser Art, und du hast ein echtes Problem. Und das kann schnell gehen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Irrlichtprojektor

Hallo Hakki,

Betrachte mal den Aspekt unter folgendem Punkt

-Kündigung auf Grund von Arbeitsverweigerung

Ich kann mir sehr gut vorstellen das selbst "humane" SB`s hier gleich an eine Sperre denken werden. Für die zählt was auf dem Papier steht, nicht was du den für ne Geschichte dazu erzählst. Sie sind sogar dazu gezwungen sich an geltendes Recht zu halten. Wenn im SGB steht das auf Grund einer "herbeigeführten Kündigung" durch den AN eine Sperre zu verhängen ist, wird man dazu maßgeblich die Begründung in der Kündigung heran ziehen.

Es ist wichtig das du gegen diesen unberechtigten Vorwurf angehst. Du hast dir nichts vorzuwerfen. Du hast die Arbeit ordentlich angetreten, womit ich eigentlich sehe das auch der AV zustande gekommen ist und die ZAF müsste dir die Zeit für diesen einen Tag bezahlen. Es ist nicht dein verschulden wenn der Entleihbetrieb dich wieder nach Hause schickt. Da wird wohl was zwischen ZAF-Entleihbude schief gelaufen sein und man will dir es anhängen weil keiner -> Dispo ZAF, Chef Entleihbude die Verantwortung übernehmen möchte.

Dass du dort warst kannst du sicherlich überzeugend darlegen. Arbeitsgerichte sind erfahrungsgemäß recht Arbeitnehmerfreundlich eingestellt. Die fehlende Praxis im Stapler fahren lässt sich sicherlich schon anhand des Lebenslaufes ableiten. Oder fährst du privat so en Ding. ;)

M.E. -> Scheiß auf den einen verkorksten Arbeitstag aber 3 Monate Sperre wegen so en paar *Zensiert* hinzunehmen oder zu riskieren, NIEMALS!

Die drohende Sanktion sehe ich nicht ursächlich an. Die steht oder fällt mit der Begründung in der Kündigung. Die ungerechtfertigte Kündigung muß angegangen werden meiner Einschätzung nach.

gruß irrlicht

Edit1: dazu kommt ->
Zitat: "Du bist da ordnungsgemäß als Kommissionierer aufgekreuzt, und erst da haben sie dir gesagt, du musst Stapler fahren. Ehrlicherweise hast du ja gesagt, du hast keine Erfahrung damit, das war nicht falsch, im Gegenteil, stell dir mal vor, du hättest den Dicken gemacht und es wäre etwas passiert."

Die Trümpfe sind alle bei dir, nimm die ZAF auseinander. ;)

Edit2: Auch interessant wäre wie man dich in der Entgeldgruppe eingestuft hatte. Erwartet die ZAF das du beim Kunden Facharbeitertätigkeiten ausführen sollst, dich aber mit einem "Helferlohn" abspeist, hat sie wahrscheinlich ein Argumentationsproblem.

Richtungsweisend noch ein Gedanke:
Warum keine Kündigung ohne Angaben von Gründen?
Hakki war in der Probezeit. Warum so ein hick hack?
Möchte man hinten herum evtl. noch Regressansprüche geltend machen?
Konstruiert: Dispo macht en gewaltigen Fehler, will aber nicht als Doof vor seinem Chef dastehen. Bügelt die Verantwortung auf Hakki ab und irgendwer kommt auf den Gedanken der Schadensregulierung. Da liegt doch Hakki, wenn er die Kündigung einfach so schluckt, mitten im Fadenkreuz.

Sektsauferle

sehe das auch so.

da hat die ZAF bzw der dispo echt scheiße gebaut und will es auf deinem rücken austragen, so gehts nicht!

ich kann doch als metaller auch nicht in nen friseur salon vermittelt werden, und wenn ich das nicht kann, bekomm ich ne sperre! gehts noch???

such dir sämtlich anhaltspunkte zusammen, die irgendwie belegen, dass du da warst. und wenn es nur persönliche erinnerungen bei dem termin waren.
du bist noch im H4 bezug, ob sperre oder nicht, hol dir n beratungsschein und geh zum anwalt.

und vorher weißt du die ZAF gleich darauf hin, das du rechtliche schritte einleitest.

die spinnen wohl so langsam :aggressiv>
In Memory of Menschenrechte !!!

Krokos

Haaki, kämpfe um dein Recht !

brettermeier

ZitatOriginal von Hakki
Ich habe ihn angerufen, habe ja Telefonnummer von der ZAF bekommen, und er meinte:"Tja wenn sie trotz Schein nicht fahren können ist das ihr Problem und nicht unseres, für uns waren sie ungeeignet und somit für uns nicht anwesend weil nicht arbeitsbereit".

Dabei wußte die Zeitfirma das ich keine Fahrpraxis habe.

Ich gebe die Kündigung mit Begründung ab und fertig aus.
Kriege ich wirklich nur eine Kürzung oder können die mich auch 4 Wochen sperren?

Du solltest Dich auf jeden Fall wehren und das nicht einfach so hinnehmen.

Du wirst hier ganz klar über den Tisch gezogen.

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