Urteil zu Leukämiefällen bei der Bundeswehr

Begonnen von Kater, 12:16:57 Di. 29.September 2009

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Kater

ZitatUrteil zu Leukämiefällen bei der Bundeswehr

Darmstadt (AP) Die Leukämieerkrankung eines Bundeswehrsoldaten kann unter Umständen auch dann als dienstlich bedingt anerkannt werden, wenn die Höhe seiner Strahlenbelastung nicht mehr festzustellen ist. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des hessischen Landessozialgerichts hervor. Die Darmstädter Richter entschieden, in Ausnahmefällen reichten auch Zeugenaussagen und ein Expertengutachten aus.

Im vorliegenden Fall hatte die Witwe eines Zeitsoldaten geklagt, der 1994 im Alter von 38 Jahren an Leukämie starb. Der Mann war zuvor drei Jahre lang als Generatormechaniker und Hochfrequenztechniker zur Wartung von Kurzwellensendern und Richtfunkgeräten eingesetzt worden. Dabei war er nach Angaben des Gerichts auch Röntgenstrahlung ausgesetzt. Ob allerdings am Arbeitsplatz des Mannes der Schwellenwert von 0,2 Sievert überschritten wurde, ließ sich nachträglich nicht mehr feststellen.

Messungen der Strahlendosis hätten nicht mehr vorgelegen. Dennoch sei davon auszugehen, dass der Betroffene einer Strahlenbelastung ausgesetzt war, die zur Entstehung der Leukämieerkrankung wesentlich beigetragen habe, erklärten die Darmstädter Richter. So habe es am Arbeitsplatz des Soldaten etwa keinen angemessenen Strahlenschutz gegeben. Der Witwe des Mannes steht nun eine zusätzliche Entschädigung zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Aktenzeichen: L 4 VS 1/05)

http://de.news.yahoo.com/1/20090929/tde-urteil-zu-leukmiefllen-bei-der-bunde-808bb34.html

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