Umzug in eine leere Wohnung und Amt brauch ewig mit der Bearbeitung der Anträge.

Begonnen von Halloo, 15:53:06 Do. 19.Juli 2012

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Halloo

Hallo ihr Lieben, ich suche diesmal eure Hilfe für einen guten Bekannten.

Nennen wir ihn Fred.

Fred ist vor einer Woche aus seiner Heimatstadt ins Ruhrgebiet gezogen. Sein Umzug dauerte schon aufgrund der Bearbeitung verschiedenster Dokumente beim Amt um die 2 Monate.

Nun hat dies alles geklappt, sprich das Amt zahlt die Wohnung, zahlt ihm Hartz4. Da er aber bei seinen Eltern ausgezogen ist (Ü25!) hat er keinerlei Möbel, er lebt grade nur auf einer Matratze. Essen kann er nur Dinge die man lagern kann sprich Toast etc... Da er keine Küche geschweige denn einen Kühlschrank hat.

Der Antrag auf Ausstattung liegt dem Amt vor , ich schätze seit 2-3 Wochen. Er hatte diese Woche auch einen Termin beim Amt in dem er dies ansprach, die Aussage des Mitarbeiters war das dies dauern kann.

Mir drängen sich einige Fragen auf

1. Darf das Amt jemanden solange so leben lassen? Ohne Ausstattung etc...
2. Kann er irgendwas tun um die Sache zu beschleunigen?
3. Gibt es hier im Forum irgendwo einen Beitrag bzw eine Aufklärung über Dinge die das Amt übernimmt und wie das von statten geht?

Bisher hat er halt eine Liste (Antrag) eingereicht mit Dingen die er zwingend braucht.

Heute kam sogar schon sein Internetanschluss an + Fernsehen. Aber was bringt ihm das ohne Möbel.


Danke schonmal für eure Hilfe, ihr seid Spitze!

Nick N.

ZitatEr hatte diese Woche auch einen Termin beim Amt in dem er dies ansprach, die Aussage des Mitarbeiters war das dies dauern kann.
Ist es evtl. eine Frage der Durchsetzung? Wie war das denn bei dem Termin:
- Beistand (oder mehrere) dabei?
- Drauf bestanden, die zitierte Aussage des Mitarbeiters schriftlich zu bekommen?
- Bei der Teamleitung vorgesprochen?
- Schriftlichen Antrag auf Beschleunigung des vorherigen Antrags mit genauer Schilderung des jetzigen, unhaltbaren Zustandes, incl. Kopie, dabeigehabt und auf Eingangsstempel bestanden?
Sind so dier ersten Möglichkeiten, die mir durch den Kopf gehen.
Satyagraha

Halloo

Zitat von: Nick N. am 22:11:30 Do. 19.Juli 2012
ZitatEr hatte diese Woche auch einen Termin beim Amt in dem er dies ansprach, die Aussage des Mitarbeiters war das dies dauern kann.
Ist es evtl. eine Frage der Durchsetzung? Wie war das denn bei dem Termin:
- Beistand (oder mehrere) dabei?
- Drauf bestanden, die zitierte Aussage des Mitarbeiters schriftlich zu bekommen?
- Bei der Teamleitung vorgesprochen?
- Schriftlichen Antrag auf Beschleunigung des vorherigen Antrags mit genauer Schilderung des jetzigen, unhaltbaren Zustandes, incl. Kopie, dabeigehabt und auf Eingangsstempel bestanden?
Sind so dier ersten Möglichkeiten, die mir durch den Kopf gehen.


Ich war mit ihm dort, es war ein Einführungsgespräch in dem Fragen geklärt wurden wie "Krankheiten, Arbeitsfähigkeit usw..." Der übliche Einstellungskram. Am Ende des Gespräches fragte er halt ob der Mitarbeiter ihm helfen kann an die Grundausstattung zu kommen , Küche und Kühlschrank z.B. ... Darauf hin sagte der "die Abteilung hat viel zu tun das kann dauern" ... Trotz des Hinweises dann von mir das er ohne jegliche Austattung quasi in einer nackten Wohnung lebt, wurden wir abgewiesen.

Deine Tipps wären eine gute Option ich werde ihm das nahe legen!

Wie sieht denn das Gesetzlich aus, hat jemand ein Anspruch auf direkte Hilfe bei solche einem Zustand?!

Er hat nix, er lebt von Toast, weil er nix erwärmen kann. Und das Amt wusste 2 Monate von seinem Umzug. Der Antrag ist eingereicht aber bisher keine Antwort.

Danke für eure Hilfe!

Sobutai

Zitat von: Halloo am 15:53:06 Do. 19.Juli 2012
Hallo ihr Lieben, ich suche diesmal eure Hilfe für einen guten Bekannten.

Nennen wir ihn Fred.

Fred ist vor einer Woche aus seiner Heimatstadt ins Ruhrgebiet gezogen. Sein Umzug dauerte schon aufgrund der Bearbeitung verschiedenster Dokumente beim Amt um die 2 Monate.

Nun hat dies alles geklappt, sprich das Amt zahlt die Wohnung, zahlt ihm Hartz4. Da er aber bei seinen Eltern ausgezogen ist (Ü25!) hat er keinerlei Möbel, er lebt grade nur auf einer Matratze. Essen kann er nur Dinge die man lagern kann sprich Toast etc... Da er keine Küche geschweige denn einen Kühlschrank hat.

Der Antrag auf Ausstattung liegt dem Amt vor , ich schätze seit 2-3 Wochen. Er hatte diese Woche auch einen Termin beim Amt in dem er dies ansprach, die Aussage des Mitarbeiters war das dies dauern kann.

Mir drängen sich einige Fragen auf

1. Darf das Amt jemanden solange so leben lassen? Ohne Ausstattung etc...
2. Kann er irgendwas tun um die Sache zu beschleunigen?
3. Gibt es hier im Forum irgendwo einen Beitrag bzw eine Aufklärung über Dinge die das Amt übernimmt und wie das von statten geht?

Bisher hat er halt eine Liste (Antrag) eingereicht mit Dingen die er zwingend braucht.

Heute kam sogar schon sein Internetanschluss an + Fernsehen. Aber was bringt ihm das ohne Möbel.


Danke schonmal für eure Hilfe, ihr seid Spitze!

Behörden etc. haben nun mal die ruhe weg, dein Freund hätte den Antrag auf Erstaustattung direkt beim Umzug stellen müssen.
Ich würde in der Sache ein besonnenes Vorgehen vorschlagen, also mehrfach die Woche nachfragen und immer auf den Bezug des Paragraphen http://dejure.org/gesetze/GG/1.html .

Wo wohnt dein Freund denn in NRW zumal ich selbst dort wohne und eventuell durch meine Kontakte helfen könnte?
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

Nick N.

Zu "Erstausstattung" sagt google:
ZitatNeben der Regelleistung und Leistungen wegen Mehrbedarf kann der Leistungsempfänger beim Bezug von ALG II möglicherweise auch Anspruch auf die abweichende Erbringung von Leistungen für eine Erstausstattung gemäß § 24 III SGB II (zuvor geregelt in  § 23 III SGB II ) haben. ...
Da die Frage nach der Gewährung von einmaligen Beihilfen und deren Höhe in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kommune fällt, gibt es hinsichtlich des zu erwartenden Umfangs der Beihilfen keine bundeseinheitliche Regelung.  In jedem Fall ist ein Antrag auf Erstausstattung durch den Leistungsempfänger erforderlich.
...
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html
[Diese Seite "sozialleistungen.info" kenne ich nicht. Gibt auch ein Forum dort: http://www.sozialleistungen.info/foren/forum.php ]

Der genannte Paragraph 24 (3) SGB II, mal als Ergänzung zum GG:
Zitat(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

1.   Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.   Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.   Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html
Satyagraha

Halloo

Zitat von: Sobutai am 19:11:28 Fr. 20.Juli 2012
Zitat von: Halloo am 15:53:06 Do. 19.Juli 2012
Hallo ihr Lieben, ich suche diesmal eure Hilfe für einen guten Bekannten.

Nennen wir ihn Fred.

Fred ist vor einer Woche aus seiner Heimatstadt ins Ruhrgebiet gezogen. Sein Umzug dauerte schon aufgrund der Bearbeitung verschiedenster Dokumente beim Amt um die 2 Monate.

Nun hat dies alles geklappt, sprich das Amt zahlt die Wohnung, zahlt ihm Hartz4. Da er aber bei seinen Eltern ausgezogen ist (Ü25!) hat er keinerlei Möbel, er lebt grade nur auf einer Matratze. Essen kann er nur Dinge die man lagern kann sprich Toast etc... Da er keine Küche geschweige denn einen Kühlschrank hat.

Der Antrag auf Ausstattung liegt dem Amt vor , ich schätze seit 2-3 Wochen. Er hatte diese Woche auch einen Termin beim Amt in dem er dies ansprach, die Aussage des Mitarbeiters war das dies dauern kann.

Mir drängen sich einige Fragen auf

1. Darf das Amt jemanden solange so leben lassen? Ohne Ausstattung etc...
2. Kann er irgendwas tun um die Sache zu beschleunigen?
3. Gibt es hier im Forum irgendwo einen Beitrag bzw eine Aufklärung über Dinge die das Amt übernimmt und wie das von statten geht?

Bisher hat er halt eine Liste (Antrag) eingereicht mit Dingen die er zwingend braucht.

Heute kam sogar schon sein Internetanschluss an + Fernsehen. Aber was bringt ihm das ohne Möbel.


Danke schonmal für eure Hilfe, ihr seid Spitze!

Behörden etc. haben nun mal die ruhe weg, dein Freund hätte den Antrag auf Erstaustattung direkt beim Umzug stellen müssen.
Ich würde in der Sache ein besonnenes Vorgehen vorschlagen, also mehrfach die Woche nachfragen und immer auf den Bezug des Paragraphen http://dejure.org/gesetze/GG/1.html .

Wo wohnt dein Freund denn in NRW zumal ich selbst dort wohne und eventuell durch meine Kontakte helfen könnte?

Danke für eure Antworten, ich habe ihm auch geraten den SB´s immer wieder seine "Notsituation" vor Augen zu halten. Erst leider nicht der Typ der Charakterlich dafür geschaffen ist gross Druck aus zu üben :)

Seine aktuelle Lage geht hoffentlich nicht auf Kosten seiner Gesundheit. Ohne richtige Nahrung, kann ich mir gar nicht vorstellen, von der seelischen Belastung mal abgesehen.

Fred kommt aus einer Stadt zwischen Dortmund und Bochum, näheres schreib ich dir per PN :)

MFG

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