ALG Antrag wure seit 2 Mon. nicht bearbeitet..weil..

Begonnen von sina9, 11:16:53 Di. 25.September 2012

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sina9

Frage zu ALG II Erstantrag
Es werden ständig weitere Unterlagen angefordert eine EGV  PER Verwaltungsakt bereist  zugeschickt...Als der Widerspruch begründet werden sollte, haben sie die Gründe die angegeben waren (zu wenig Zeit, keine Mitnahme der EGV erlaubt9 jetzt per post zugesandt und die sollen unterschr. Werden, sonst kommt die EGV so oder so per Verwaltungs...

Die Person ist in in einer Art Zwangsverst. Der Immobilie da sie seit Aug. einen ALG 2 Antrag gestellt hatte, und bisher immer neue Unterlagen angefordert werden und bei nicht Einreichung  droht man das man die Geldleistungen ganz untersagen kann...

Während der Antrageinreichung ALG 2 erfolgte auf die schnelle eine EGV die nicht mitgenommen werden durfte...

Bisher hat die Person weder Geldleistungen noch einen ALG 2 Bescheid erhalten obwohl die Erste Mahnung von Miete und stROM dem JC bereits vorliegt.
Mal fehlt das Scheidungsurteil, mal wie viele Mieterparteien die Immobilie hätte... Mal fehlt ein Nachweis des Grundbuchamtes.. Ständig kommt was neues hinzu..

Wer kann uns helfen, ich leite es dann gern weiter. Beratungsstelle wurde 3 mal aufgesucht in letzter Minute sagte man als Beistand´´ab.. Die EGV soll mit allen gemacht werden wurde noch mitgeteilt das hätte seine Richtigkeit´´´. Dann musste die Person auch unterzeichnen das sie keine Rechtsansprüche gegenüber der Beratungsstelle bei etwaigen Fehlern....

Uns würde sehr interessieren a)
was können wir machen wen Antrag ALG 22 hinausgezögert wrd, und auch Antrag auf Vorschuss  bisher keine Rückmeldung erfolgt, stattdessen das JC immer weitere neue Unterlagen anfordert...


b) Da die Person das erste Mal ALG II Leistungen beantragt hat (über 60) kann sie trotzdem zum Sozialgericht gehen obwohl sie keine Leistungen erhällt? Also noch kein Bezug erfolgt ist? Kennt sich da jemand aus?

Eine Untätigkeitsklage kann man ja nicht einreichen weil sie ständig neue unterlagen anfordern... Insofern wird die Schuld immer die Person treffen die nicht alle unterlagen mal eben auf die schnelle einreichen kann..

Welche Möglichkeiten hat man um Strommahnung Lebenserhaltungskosten und Miete.. zu erhalten da die Person gut 2 Monate auf Geldleistungen Bearbeitung Leistungsbescheid vergebens wartet?

Ein Gesetzestext mit § 60 SGB I und § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung´    und § 67 SGB I Nachholung der Mitwirkung...

Es wird die Schiene angefahren das man nicht alle erforderlichen Unterlagen ... das stimmt so aber nicht, erstens sind es teils unterlagen die man nicht auf die schnelle einreichen kann, das meiste wurde sowieso rechtzeitig bei der Antragsabgabe abgegeben persönlich... Weshalb haben sie da nicht die weiteren Unterlagen angefordert? Was kann man da noch machen wenn sie so geschickt mit Anträge umgehen gerade was das hinauszögern angeht?

Gruß
und dank  ich leite das weiter..

S.




Rudolf Rocker

Moin sina9!

Normalerweise kann ein Antrag auch schon vorläufig beschieden werden, mit der Auflage erforderliche Unterlagen nachzureichen!
Der Antrag gilt ab dem Tag der Abgabe (Eingangsstempel)
Ich hoffe, Du hast Dir eine Kopie des Antrages mit Stempel geben lassen, bei der Abgabe!


Ansonsten ist dieses Problem zu komplex, um hier eine konkrete Antwort geben zu können.
Dafür müsste mensch die Verwaltungsakte kennen.

Ich kann Dir eigentlich nur eines raten:
Sofort zu einem Fachanwalt für Sozialrecht!

Und noch ein Tipp:

Sämtliche Unterlagen persönlich beim JC abgeben (Empfang) und eine Kopie der Unterlagen mit Eingangsstempel verlangen!

karpfen

sofort mit allen unterlagen zum sozialgericht gehen und dort einen antrag auf einstweilige anordnung stellen! damit das jobcenter zur sofortigen zahlung verdonnert wird!

ein anwalt für sozialrecht will 10 € beratungsgebühr haben, im falle einer mittellosigkeit, wie sie hier warscheinlich vorliegt, braucht die person das geld aber eher zum leben.

eine untätigkeitsklage kann erst nach 6 monaten eingereicht werden.

sämtliche mahnungen, sperrungsandrohungen, etc. würde ich auch gleich mit zum sozialgericht nehmen und dort vorlegen.
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

sina9

Vielen Dank für eure Beiträge.
Es betrifft nicht mich selber, aber da die person keine Internet PC Kenntnisse hat, versuche ich zu helfen. Die Unterlagen wurden alle persönlich abgegeben und wie ihr das oben´´auch beschrieben habt... Dabei wurde man gleich unruhig weil wir mehrere Beistände waren...Da bisher keine Leistungen bezogen wurden, gibt es  wahrsch. auch keine Leistungsakte ... Alle Unterlagen wurden bisher eingereicht, und ständig werden weitere Formulare zum ausfüllen zugesandt... Obwohl die Mahnungen vorgezeigt wurden, es interessiert die einfach nicht... Das ist so als ob man mit der Wand´´spricht..

Wichtig ist denen die EGV die so oder so per verwaltungsakt erlassen wird... Auch wenn sie noch keinen Leistungsbescheid hat.

Frage hätte ich an euch, kann man den Antrag auf Einstw.. beim SG auch selber schreiben? Ihr wisst ja Fahrtkosten etc... Oder dürfen andere Personen disen Antrag abgeben damit  Fahrkosten wenigstens ersparrt bleiben?

Die Zeit läuft´´und der Monat ist fast vorrüber,  jetzt wollen sie auch noch wissen wovon bisher gelebt wurde obwohl es angegeben wurde..

Vielen Dank

S.

Rudolf Rocker

ZitatFrage hätte ich an euch, kann man den Antrag auf Einstw.. beim SG auch selber schreiben?

Ja, das geht!


ZitatDa bisher keine Leistungen bezogen wurden, gibt es  wahrsch. auch keine Leistungsakte

Doch die muss es geben!
Da sollten nämlich der Antrag und sämtliche abgegebenen Unterlagen drin sein!

sina9

[

oh, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt muss ich nur genau sehen was wir wie schreiben werden, damit keine Fehler enstehen. Und ja Natürlich gibt es eine Akte´´sobald man eine K. oder BG Nr... hat/ist oder wie auch immer ..Hast natürlich Recht.

Gruß

S,
quote author=Rudolf Rocker link=topic=26220.msg266035#msg266035 date=1348592026]
ZitatFrage hätte ich an euch, kann man den Antrag auf Einstw.. beim SG auch selber schreiben?

Ja, das geht!


ZitatDa bisher keine Leistungen bezogen wurden, gibt es  wahrsch. auch keine Leistungsakte

Doch die muss es geben!
Da sollten nämlich der Antrag und sämtliche abgegebenen Unterlagen drin sein!
[/quote]

sina9

Hallo

aktuell hat die Person alles beim SG eingereicht und jetzt warten wir ab.
Was Sorgen macht ist nachwievor das jc. Auf den gestellten Antrag auf Vorschuss der vor Wochen gestellt wurde, kam die Rückmeldung das so ein Antrag / zur Feststellung voraussichtlich längere Zeit erdorderlich ist... Ständig wird erwähnt das unzureichende Angaben´´gemacht werden, was nicht stimmt. Es wurde sofort am Antragseinreichungstag  ALG II Erstantrag eine EGV vorgefertigt´´und die durfte nicht mitgenommen werden. Person...K.. bekam diese EGV per Verwaltungsakt obwohl noch kein Bezug /ALG II.. Als widerspruch gestellt wurde(!) Achtung Falle... wir hatten alles begründet und das wendet man jetzt natürlich an... Das keine Zeit gegeben wurde, jetzt soll die egv TROTZDEM ERST UNTERZEICHNET werden... Also vorsicht wenn man den Widerspruch genau begründen soll.. Sie arbeiten dagegen an...

Ziel ist es Person K.. erneut beim JC zu locken und über die EGV zu reden...Da bräuchten wir unbedingt eure Mithilfe.
Hier interessiert es mich ob man bereits vor ALG Bezug eine EGV abschliessen muss?

Und was soll Person K.. machen wenn die EGV nochmals per Verwaltungsakt kommen sollte?

weitere Frage. Da Person K.. Migrationshintergr.. hat und EGV  §§ nicht gut versteht, hat man da ein Recht auf Dolmetscher´´den man vorher beantragen kann wegen der Kosten? Kennt sich da jemand aus? Wi beantragt man das und wo?

Mahnung von Miete und Strom ist mehrmals eingetroffen, das  haben wir auch dem SG mitgeteilt, aber kann uns jemand vielleicht einen Tip geben was wir dem Stromanbieter mitteilen sollen so kurz wie möglich? Mit Verm.. wurde bereits gesprochen...

Wir danken für jede Rückmeldung. Das ganze Eilt sehr, und ich kenne mich im SGB II auch nicht gut aus. Ich übersetze so gut ich kann, aber wie ihr sieht habe ich so viele Fragen gestellt, die sehr wichtig sind was den weiteren Ablauf angeht...


Und eine weitere Sache die betrifft aber Grusi im Alter... Wie sieht das mit Fernwärme (Guthaben aus Betriebskosten aus) steht da dem Bezieher ein Teil des Guthabens zu was Warmwasser/ etc.. angeht? Gab es nicht mal eine Art Pauschale?
Ein Bekannter von mir hat von seinem Grusi Amt die Mitteilung erhalten das ihm nichts zusteht. Allerdings würde man bei einer Nachzahlung´´begleichen...  Man bezieht sich auf eine Urteil von Jan. 2011 -- bzw. der erfolgte Abzug des Kostenanteils entfällt... rückwirkend... also seit der neuen Regelung Anf. 2011, ist das so korrekt?

Vielen Dank..

(Später) Nacht Gruß´´

S.

Rudolf Rocker

Hallo sina9,


Zitat
Und was soll Person K.. machen wenn die EGV nochmals per Verwaltungsakt kommen sollte?

wenn ich das richtig verstanden habe, hat K. bereits eine EGV als VA bekommen? So steht es zumindest im ersten Beitrag.
Dann ist diese VA ja erst mal ein halbes Jahr gültig! Warum sollten sie eine neue ausstellen?

ZitatZiel ist es Person K.. erneut beim JC zu locken und über die EGV zu reden...Da bräuchten wir unbedingt eure Mithilfe.
Hier interessiert es mich ob man bereits vor ALG Bezug eine EGV abschliessen muss?

Wozu das denn?
Er hat eine EGV per VA bekommen! Wozu soll er denn jetzt noch was unterschreiben?
Die EGV per Verwaltungsakt ersetzt die "freiwillige" EGV!

Der Wiederspruch gegen eine EGV per VA hat übrigens keine aufschiebende Wirkung!



ZitatWer kann uns helfen, ich leite es dann gern weiter. Beratungsstelle wurde 3 mal aufgesucht in letzter Minute sagte man als Beistand´´ab.. Die EGV soll mit allen gemacht werden wurde noch mitgeteilt das hätte seine Richtigkeit´´´. Dann musste die Person auch unterzeichnen das sie keine Rechtsansprüche gegenüber der Beratungsstelle bei etwaigen Fehlern....

Es gibt solche und solche Beartungsstellen. Wenn die Chemie nicht stimmt: Finger weg! Bringt nix!
Mal bei den Gewerkschaften oder der Partei Die Linke nachfragen. Da gibt es auch an manchen Orten Erwerbslosen- Gruppen.


Zitatweitere Frage. Da Person K.. Migrationshintergr.. hat und EGV  §§ nicht gut versteht, hat man da ein Recht auf Dolmetscher´´den man vorher beantragen kann wegen der Kosten? Kennt sich da jemand aus? Wi beantragt man das und wo?

Die JC haben eine Beratungs und Aufklärungspflicht. Und zwar so, das der Betreffende versteht was die von ihm wollen.
Inwieweit daraus ein Anpsruch auf einen Dolmetscher abgeleitet werden kann weiß ich leider nicht.


ZitatMahnung von Miete und Strom ist mehrmals eingetroffen, das  haben wir auch dem SG mitgeteilt, aber kann uns jemand vielleicht einen Tip geben was wir dem Stromanbieter mitteilen sollen so kurz wie möglich? Mit Verm.. wurde bereits gesprochen...

Beim Stromanbieter anrufen, die Situation erklären und um Verständnis bitten.
Kann klappen, muss aber nicht!


dagobert

Zitat von: sina9 am 21:44:44 Sa. 29.September 2012
Wir danken für jede Rückmeldung. Das ganze Eilt sehr, und ich kenne mich im SGB II auch nicht gut aus. Ich übersetze so gut ich kann, aber wie ihr sieht habe ich so viele Fragen gestellt, die sehr wichtig sind was den weiteren Ablauf angeht...
Lies dich mal hier ein, vielleicht hilft dir das etwas weiter:
http://www.arbeitslosen.info/arbeitslosen-forum/allgemeines/15762-grundsaetzliches-zur-eingliederungsvereinbarung
http://www.portios.de/phpBB3/viewtopic.php?f=13&p=2623
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/76689-eingliederungsvereinbarung-egv-man-darueber-wissen-sollte-update.html

Zitat
Da Person K.. Migrationshintergr.. hat und EGV  §§ nicht gut versteht, hat man da ein Recht auf Dolmetscher´´den man vorher beantragen kann wegen der Kosten? Kennt sich da jemand aus? Wi beantragt man das und wo?
Laut LSG Hessen steht ihm ein Dolmetscher zu.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74939
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

sina9

Uffffff....erstemal vielen Dank an alle für eure Beiträge. Ich bin fix und fertig was Beratungstellen angeht und habe Kopfweh vom Übersetzen anfragen Unterlagen besorgen und alles was damit zusammenhängt..

Daher erstmal ein großes DANKE an euch.

Ich komme erst heute dazu zurückzuschreiben.
Also bei Antragseinreichung hatte Person  A...(oder wie auch immer) sofort einen Termin zusätzlich zwecks EGV unterzeichnung noch vor(!) ALG II Leistungsbezug.... Es war dem JC wohl sehr wichtig die EGV unterzukriegen... Da die nicht mitgenommen werden durfte, bekam die Person die EGV per Verwaltungsakt.. Widerspruch erfolgte, Achtung Falle... Die Begürndung die man angegeben hatte war nicht genug Zeit und daher bekam sie eine neue EGV wieder Per Post und bei Fragen soll die Person sich an das JC wenden. Sollte Person A.. sich weigern diese EGV zu unterzeichen(!) wird diese per Verwaltungsakt erlassen...Das stand da so geschrieben..

Frage: Ist es üblich das man noch vor Bezug von ALG II eine EGV unterzeichnen muss(PERSON IST CA. 60 Jahre) hat zum ersten mal ALGII beantragt vor Monaten(!) und bisher bekam siE NOCH KEINEN Leistungsbescheid. Kaum wird eine unterlage angefordert vom JC fordern sie weitere Unterlagen an... Fakt ist: Es sind Mietschulden entstanden, und man wird auf Whg. Stellen ...Notfälle hingewiesen. Es ist denen egal ob STrom GESPERRT WIRD, OB man mittellos ist etc..

Ich möchte euch zusätzlich berichten da ich als Beistand bei Beratungsstellen dabei war, wie katastrophal man beraten und allein gelassen wird. Es tut mir leid aber es ist nicht anders zu beschreiben.

Da werden Termine Wochen wenn nicht sogar Monate später vergeben obwohl es eine Notsituation ist. Da wird nach Sachen angefragt die mit dem Thema aktuell wenig zu tun hat.. Weshalb wurde das und das Zwangsversteigert... Weshalb wohl?
..
Was man aber sofort bekommt ist eine Einverständniserkl. abzugeben, das Daten ausgetauscht werden können(Sozialdaten).. Das man sich die Launen dieser teils unfähigen Soziopathen anhören muss, das man auch noch Scherze(!) macht auf Kosten von Person A... ich möchte lieber nicht näher drauf eingehen, aber schade das keine Kamera dabei war.. Das ist ein Unding...

Das man Unterlagen dabei hat die Belegen das man keine Einnahmen hat, diese aber ständig nach neuen Unterlagen suchen um alles weiter hinauszuzögern...

Dann war ein Kritikpunkt noch das falls geholfen wird die Miete direkt an den Verm. gezahlt werden soll, auf die Frage weshalb  ja weil jetzt Mietschulden entstanden sind.. Dabei sind Mietschulen entstanden weil der ALG II Antrag noch nicht bearbeitet wird...mit der Begründung Person A.. ginge die Mitwirkungspfl. nicht nach.. Das ist aber nicht korrekt.. Und man erwähnte... Es wird getan was ich´´anordne, ich habe hier das Sagen´´so das man sich noch elender fühlt.... Es würde keine Rolle mehr spielen weshalb Mietschulden entstanden sind, wodurch, sondern das welche  da sind....
Ich brauche nicht zu erwähnen das person A.. sich so was von mies gefühlt hat.. Alles richtig gemacht bisher rechtzeitigAntrag gestellt, und nun das...

Auf die Frage nach den Stromschulden´´mit Androhung von Sperrung,. Tja dann wird der Strom eben angedreht voller Schadenfreude... Dann müssen sie ihn wieder wenn sie im Bezug (ALG II) sind eben neu anmelden.. Auf die Frage wovon soll das den Bezahlt werden (Aussendienst STROMSPERRUNG NEUANMELDUNG ETC...) kAM KEINE VERNÜNFTIGE Antwort..

Da sganze ging sehr lange so hin und her... Das war einer der miesesten Beratungstermine die ich bsiher in meinem ganzen Leben genommen habe, und mir tut Person A.. sehr leid..

Wir müssen alles überprüfen, es kann ja sein das sie auf die karibik...Was hat die Karibik bei einer Europ.. Person aktuell zu tun, da passte nichts vom Thema...)..Es wurden Kopien angefertigt vom Mietvertrag, vom Ausweiss/Pass, vom Schriftwechsel mit dem Zwangsversteigerungsmenschen..

Aber schlimm bzw. erniedrigend empfand ich es wie man eine Person zum weinen bringen kann wo sie doch schon unten´´liegt und auch noch draufhaut voller Schadenfreude... Ich ersparre euch dieses Hampelmanngetue....lieber...Es reicht das es uns schon so schlecht geht..

Es wurden teils unsinnige fragen gestellt, und  auf Gegenfrage weshalb man für eine Antragsbearbeitung von ALG II ERST eine Grundbuchbesch..Steuereinnahmen und das volle Programm braucht wo schon fast 3 Mon. vergangen sind, und man diese unterlagen auch beim Erstgespräch hätte locker anfordern können.. So ist Zeit vergangen, und mietschulden entstanden. Das interessiert die aber nicht, und man konnte uns auch nicht sagen weshalb diese unterlagen angefordert werden...

Es erschreckt mich wie man die Leute behandelt, welche erniedrigungen man einstecken muss, welche blöden Scherze ´´gemacht wurden, was wirklich nur derjenige spassig fand der sie auch aufgesagt hatte.. Ich selber habe so viel Geduld gehabt... und nun geht es mir auch nicht besser...

Man kam vom Thema ab, aber ich bin froh das ich meine Liste hatte und Gegenfragen gestellt hatte die mir unzureichend beantwortet wurden, aber es war ein Anfang.. Ein schwieriger Weg steht noch bevor...

Beim lesen einiger unterlagen wurden falsche Behauptungen´´aufgestellt, so das wir alles schnell belegen konnten.. Da muss man schnell konntern...Diese Fallen´´finde ich schrecklich... Man suchte nach Fehlern, fand es noch lustig das man ohne geld bzw. die Existenz nicht gesichert ist...hat große Klappe´´aber wenn ich mir diese Menschen genauer ansehe haben sie immer Macken´´...Das entschuldigt zwar dieses Verhalten nicht, aber mir ist es bei einigen aufgefallen wie sie drauf´´sind um es mal so zu nennen..

Wenn sie mit einem reden, starren sie in die Decke´´so das man sich noch bekloppter vorkommt... Das ist pure Arroganz... Fragen werden so beantwortet das man versucht in ein anderes Thema umzuschweifen, so das man sehr wachsam sein muss... Mehrmals wurde mitgeteilt wie schwierig´´dieser Fall ist... Nebenbei wurden Daten von anderen Personen aufgenommen, und abgefertigt sowie Telefonate geführt...die mit unserem Fall nichts zu tun hatten...


Ich bin  aufgestanden habe die Bürotür geschlossen weil mir das zu blöde wurde... wenn ich bemerkte das Türen offen gelassen wurden...


Ich kann selber nur empfehlen wenn einer von euch in der selben Situation ist geht möglichst mit Beistände(!) da hin und passt genau auf was euch vorgeforfen wird... Das ist sehr wichtig....Hier sehe ich nämlich ein großes Problem.. Mehrmals musste ich korrigieren.....und Belegen...Also Augen auf. Gut Zuhören, und falls nötog auch mal widersprechen..

Ach noch was. Auf die Frage weshalb man einen Vorschuss beantragt hatte(das hat die da nicht gefallen) wurde eben erwähnt das man Mietschulden und kein Geld zum Leben hat was auch so ist.. Auf die Frage weshalb man eine EGV per Verwaltungsakt erhalten hatte kam noch ein Kommentar das kostet so viel Geld... Ach haben sie es sich mit denen jetzt schon bereits verscherzt??? Das sind so Sachen Leute aufpassen, informieren und wehrt euch... Es kamen viele Unterstellungen´´aber ich bin froh das die Person A.. nicht alles gut verstehen konnte ...

Es war sehr ansträngend... , das hat mir gezeigt wie wenig der Zusammenhalt´´besteht, wie sehr man versucht seinen eigenen Frust an die Hilfeempfänger zu beladen....  Wie sehr man Positionen ausnutzt´´(siehe ich habe das Sagen..) aber das Leben geht weiter... Man ist in der not, und gibt oft klein bei...

Das SG hat eine AZ gegeben, weil schriftl. mitgeteilt wurde das eben kein leistunsgbezug nach Monaten...zustande gekommen ist... Keiner fühlt sich zuständig man erhällt mehrere Ansprechpartner´´beim JC so das man leicht den Überblick verlieren kann...

Ich verstehe es wenn Sachen überprüft werden müssen, was ich nicht verstehe ist es Menschen in den Ruin zu bringen...Thema Mietschulden...

Und noch was.. Beim Thema Stromschulden, wurde gleich abgeblockt´´da würde ein Anschreiben nichts bringen es würde wohl erst zum Stromsperren kommen aber das könnte noch dauern´´und vielleicht kann man das abfangen.. Es wurde mit der Angst von Person A.. gespielt... Nur so als Beispiel...Schrecklich..unmenschlich..Arrogant..


Dank für s zuhören.

S.

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:24:26 So. 30.September 2012
Hallo sina9,


Zitat
Und was soll Person K.. machen wenn die EGV nochmals per Verwaltungsakt kommen sollte?

wenn ich das richtig verstanden habe, hat K. bereits eine EGV als VA bekommen? So steht es zumindest im ersten Beitrag.
Dann ist diese VA ja erst mal ein halbes Jahr gültig! Warum sollten sie eine neue ausstellen?

Rudolf Rocker

Hallo sina9!

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum eine Unterschrift unter der EGV fehlen soll?
Er hat eine EGV per VA bekommen und damit ist die Sache erledigt! Da gibt es nichts mehr zu unterschreiben!

Was habt ihr beim SG erreicht?
Die haben eine Akte angelegt und jetzt...?
Habt Ihr einen Antrag auf Einstweillige Anordnung gestellt?

Ich kann Euch nur dringend Raten sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen! Gleich morgen!!!!

Anträge auf Einstw. Anordnung dauern bei unserem SG hier momentan 6 Monate!!!
Wenn da kein Anwalt dahinter sitzt der denen Feuer unterm Hintern macht, läuft da gar nix!
Weder beim JC noch beim SG!


Das was Du da erlebt hast ist tatsächlich der alltägliche Wahnsinn im JC!
Diese bewusste Willkür und das erniedrigen von Menschen ist Teil ihres Programms!
Lies mal, wieviele ähnliche Fälle es alleine hier im Forum gibt!

Dagegen hilft nur, sich zu organisieren und sich über seine Rechte zu informieren!
Und ein guter Anwalt!
Denn Schikanen versuchen diese Schergen immer bei den Menschen bei denen sie am wenigsten Wiederstand vermuten!

Und wie gesagt:
Bevor alles voll in die Hose geht: Ab zum Anwalt!!!


sina9

Dank für den Beitrag
a) Kein Geld für Anwalt, und ÖRA???
b) EGV wurde nicht unterzeichnet weil noch kein Bezug feststeht weshalb soll die EGV unterzeichnet werden? Ihr redet doch alle hier im Forum vorsicht vor EGV ´s???
c) SG ..wie ich schon schrieb, es kam ein AZ..und jetzt muss abgewartet werden...wie das Gericht entscheiden wird... Es wurde mitgeteilt das seit Mon. keine geld keine Miete etc...

Es sagt sich immer so leicht geht zum Anwalt, nur finde ersteinmal einen guten, und das nötige Kliengeld´´dabei nicht vergessen... Wie gesagt wir haben Ber.atungsst.. aufgesucht und was man dabei so alles erlebt, ist Horror Pur bisher....leider. Sie lassen dich unterueichnen damit sie abgesichert sind was die Beratung angeht, falls falsch beraten wurde...Stell dir das mal vor....

Trotzdem danke für deinen Beitrag..

Gruß
S.



Zitat von: Rudolf Rocker am 18:34:12 Do. 04.Oktober 2012
Hallo sina9!

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum eine Unterschrift unter der EGV fehlen soll?
Er hat eine EGV per VA bekommen und damit ist die Sache erledigt! Da gibt es nichts mehr zu unterschreiben!

Was habt ihr beim SG erreicht?
Die haben eine Akte angelegt und jetzt...?
Habt Ihr einen Antrag auf Einstweillige Anordnung gestellt?

Ich kann Euch nur dringend Raten sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen! Gleich morgen!!!!

Anträge auf Einstw. Anordnung dauern bei unserem SG hier momentan 6 Monate!!!
Wenn da kein Anwalt dahinter sitzt der denen Feuer unterm Hintern macht, läuft da gar nix!
Weder beim JC noch beim SG!


Das was Du da erlebt hast ist tatsächlich der alltägliche Wahnsinn im JC!
Diese bewusste Willkür und das erniedrigen von Menschen ist Teil ihres Programms!
Lies mal, wieviele ähnliche Fälle es alleine hier im Forum gibt!

Dagegen hilft nur, sich zu organisieren und sich über seine Rechte zu informieren!
Und ein guter Anwalt!
Denn Schikanen versuchen diese Schergen immer bei den Menschen bei denen sie am wenigsten Wiederstand vermuten!

Und wie gesagt:
Bevor alles voll in die Hose geht: Ab zum Anwalt!!!



schwarzrot

Sina, das hört sich alles sehr heftig an.
Dass bei erstantrag versucht wird, neu'kunden' zur unterzeichnung einer EGV zu zwingen, ist leider seit einiger zeit überall deren normale übertölpelungstaktik (siehe thread 'terminierte, mehrstufige antragsabgabe').
Die unterzeichnung einer EGV hat aber nix mit der eigentlichen leistungssache zu tun (auch wenn das 'JC' gerne so tut und dies versucht zu nutzen den antrag zu verschleppen). Und wenn sich die bearbeitung über einen monat hinauszögert, ins amt mit (kompetenter!) begleitung, vorschuss beantragen, notfalls teamleiter hinzuziehen, wenn der SB meint, spielchen spielen zu wollen und möglichst viel schriftlich (von den ausflüchten des SB) verlangen.

Dein bericht hört sich auch etwas so an, als ob du mit dieser begleitung etwas überfordert bist. Daher, rate bitte deinem begleiteten, sich sachlich und rechtilich fundierte hilfe zu holen. Wenn möglich bei einem RA, oder (wenn es bei euch sowas gibt) bei einer unabhängigen kompetenten erwerbslosen-ini.
Man sollte als begleiter auch rechtzeitig wissen, wann man nicht mehr helfen kann und das offen mit dem betroffenen besprechen.
Nützt ja nix, wenn ihr beide bei dem vorhaben zusammen ausbrennt!

Daher schliesse ich mich Rudi an, hilf deinem begleiteten einen guten sozialanwalt zu finden und lass den menschen, der das als job macht, diesen haufen von fehlentscheidungen des 'JC' entwirren.

zu a) beratungsschein vom amtsgericht: sozialanwalt kostet bei bedürftigkeit nix: Ausnahme sind die bundesländer, die so einen scheiss, wie ÖRA haben. Da besser zu einer elo-ini!
d) gute anwälte findet mensch am besten über elo-inis

e) bei welchen 'beratungsstellen' wart ihr? Aufpassen dass diese beratungsstellen auch unabhängig(!) sind (es gibt auch 'beratungsstellen' von Arwo und kirchen, diese verdienen aber am erwerbslosenidustiekomplex und haben oft beschissene/jobcenterfreundliche 'beratungen'!

http://www.my-sozialberatung.de/adressen
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: sina9 am 17:55:27 Do. 04.Oktober 2012
Frage: Ist es üblich das man noch vor Bezug von ALG II eine EGV unterzeichnen muss(PERSON IST CA. 60 Jahre) hat zum ersten mal ALGII beantragt vor Monaten(!) und bisher bekam siE NOCH KEINEN Leistungsbescheid.
Wen er/sie bereits ca. 60 Jahre alt ist, wozu dann überhaubt noch eine EGV? In dem Alter kriegt doch sowieso keiner mehr Arbeit. Hier will das JC wohl alle Türen für Sanktionen öffnen um Geld zu sparen.

ZitatFakt ist: Es sind Mietschulden entstanden, und man wird auf Whg. Stellen ...Notfälle hingewiesen. Es ist denen egal ob STrom GESPERRT WIRD, OB man mittellos ist etc..
Stimmt, das ist den JCs egal.  kotz

ZitatDa werden Termine Wochen wenn nicht sogar Monate später vergeben obwohl es eine Notsituation ist.
Wenn du damit Schuldnerberatungsstellen meinst (was ich vermute), dann ist das kein Wunder. Die sind chronisch überlastet und personell unterbesetzt.

ZitatWir müssen alles überprüfen, es kann ja sein das sie auf die karibik...Was hat die Karibik bei einer Europ.. Person aktuell zu tun, da passte nichts vom Thema...)..
Das JC versucht sich vor der Zahlung zu drücken. Da wird jetzt krampfhaft ein Vorwand gesucht, um die Leistung zu verweigern. Hier sollte wirklich ein Anwalt eingeschaltet werden, und zwar schnell!

ZitatAber schlimm bzw. erniedrigend empfand ich es wie man eine Person zum weinen bringen kann wo sie doch schon unten´´liegt und auch noch draufhaut voller Schadenfreude.../quote]
Nach oben buckeln, nach unten treten.  kotz Kennen wir wohl alle.

Zitat
Es erschreckt mich wie man die Leute behandelt, welche erniedrigungen man einstecken muss, welche blöden Scherze ´´gemacht wurden, was wirklich nur derjenige spassig fand der sie auch aufgesagt hatte.
...
Man suchte nach Fehlern, fand es noch lustig das man ohne geld bzw. die Existenz nicht gesichert ist...hat große Klappe´´aber wenn ich mir diese Menschen genauer ansehe haben sie immer Macken´´...Das entschuldigt zwar dieses Verhalten nicht, aber mir ist es bei einigen aufgefallen wie sie drauf´´sind um es mal so zu nennen..
Da sitzen in den meisten Fällen angelernte Hilfsschreibkräfte, die weder fachlich noch menschlich für diese Tätigkeiten geeignet sind. Das erklärt einiges, entschuldigen kann es dieses Verhalten nicht.

ZitatIch verstehe es wenn Sachen überprüft werden müssen, was ich nicht verstehe ist es Menschen in den Ruin zu bringen...Thema Mietschulden...
Wenn Person A die Wohnung verliert, braucht das JC keine Miete mehr zu bezahlen. Kostenoptimierung á la Hartz IV.  kotz

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:34:12 Do. 04.Oktober 2012
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum eine Unterschrift unter der EGV fehlen soll?
Er hat eine EGV per VA bekommen und damit ist die Sache erledigt! Da gibt es nichts mehr zu unterschreiben!
Gibt's bei EGV und EGV-VA nicht unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten? Das wäre ein Grund.

ZitatIch kann Euch nur dringend Raten sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen! Gleich morgen!!!!
Dem kann ich mich nur anschließen. Und wenn das Geld fehlt: Beratungs- und Prozeßkostenhilfe beantragen.
Notfalls Verwandte, Freunde, Nachbarn fragen. (Das allerdings dann schriftlich als Darlehen festmachen, nicht schenken lassen.)
Ohne anwaltlichen Druck wird das JC in diesem Fall wohl nie zahlen.
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

Rudolf Rocker

ZitatGibt's bei EGV und EGV-VA nicht unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten? Das wäre ein Grund.

Nein!
Eine EGV kann freiwillig unterschrieben werden!
Passiert das nicht kommt die EGV einfach als Verwaltungsakt!
Und gegen den VA kannst Du dann Wiederspruch einlegen. Das geht bei einer EGV nicht!


Nochmal zu sina9:

Ich habe Deine Aussage so verstanden:

Person A hat eine EGV vorgelegt bekommen und gesagt, das er diese gerne erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen würde, bevor er unterschreibt.
Das ist ihm verwehrt worden und er hat daraufhin nicht unterschrieben und vom JC dann eine EGV als VA bekommen.
Nun sagtest Du, das das JC ihm die Verweigerung der Unterschrift als fehlende Mitwirkung auslegt!

Meine Frage, sofern der Sachverhalt so richtig von mir verstanden wurde, war:
Wiso soll er die EGV noch Unterschreiben? Er hat das Teil doch als VA bekommen!

Oder steh ich grad völlig auf dem Schlauch? ::)

Jonny79

Es gibt da ne Weisung vom Arschamt zum Thema EGV abschließen, bevor ein Bescheid da liegt: Der Elo kann eine freiwillig unterzeichen,  da steht dann drinn, dass er seinen Pflichten erst dann nachzukommen hat, wenn seine Hilfsbedürftigkeit feststeht.

Einen Verwaltungsakt kann und darf es erst dann geben wenn ein positiver Bescheid vorliegt, in welchem drinn steht, dass der ELO irgendwas bekommt an Geld.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html

(Eingliederungsvereinbahrung)
Ich bin arm, aber sexy!

sina9

1. EGV Nr. 1 wurde direkt bei der ALG II Antragseinreichung vorgelegt, da die Person A.. nicht gut §§ vertseht, wollte man die EGV mitnehmen, aber(!) sie wurde weggepackt und sofort per verwaltungsakt´´erlassen. Dagegen Widerspruch gestellt  die Begründung war keine Zeit gehabt zum lesen, man sollte ja vor Ort unterzeichnen...die Fertigausgedruckte EGV...

Aber als der Widerspruch begründet wurde...warum weshalb wieso hat JC den Spies umgedreht, und nochmals EGV Nr. 2 zugesandt obwohl EGV Nr. 1 per Verwaltungsakt erlassen wurde, du verstehst? Ich weis ist sehr kompliziert...wurde aber so gemacht.

und jetzt pass auf. EGV Nr. 2 soll unterzeichnet werden... Falls diese nicht unterzeichnet wird, wird diese EGV Nr. 2 auch per Verwaltungsakt erlassen...
Die Frage hierbei war: Wie soll man was begründen, weil ja jetzt Zeit zum lesen gegebn worden ist, auch wenn Person A.. noch immer keinen Leistunsgbescheid hat und nicht im ALG II Bezug steht...

Ich kenne mich ja auch nicht in Sachen EGV aus, daher frag ich auch so viel hier bei euch an..
Also mittlerweile gab es 2 versch. EGV ´s... wie oben beschrieben, aber weshalb soll man noch vor den ALG II Bezug eine EGV vereinbaren?

Gruß
S.


quote author=Rudolf Rocker link=topic=26220.msg266567#msg266567 date=1349374817]
ZitatGibt's bei EGV und EGV-VA nicht unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten? Das wäre ein Grund.

Nein!
Eine EGV kann freiwillig unterschrieben werden!
Passiert das nicht kommt die EGV einfach als Verwaltungsakt!
Und gegen den VA kannst Du dann Wiederspruch einlegen. Das geht bei einer EGV nicht!


Nochmal zu sina9:

Ich habe Deine Aussage so verstanden:

Person A hat eine EGV vorgelegt bekommen und gesagt, das er diese gerne erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen würde, bevor er unterschreibt.
Das ist ihm verwehrt worden und er hat daraufhin nicht unterschrieben und vom JC dann eine EGV als VA bekommen.
Nun sagtest Du, das das JC ihm die Verweigerung der Unterschrift als fehlende Mitwirkung auslegt!

Meine Frage, sofern der Sachverhalt so richtig von mir verstanden wurde, war:
Wiso soll er die EGV noch Unterschreiben? Er hat das Teil doch als VA bekommen!

Oder steh ich grad völlig auf dem Schlauch? ::)
[/quote]

sina9

Hallo,

also ich weis es nicht aber die EGV scheint sehr wichtig für die zu sein wegen Sanktionen vermute ich mal... Wenn man freiwillig da eine Unterschrift setzt ihr wisst ja...

Stichwort EGV hab ich ja schon beschrieben...

Danke für eure Beiträge..

S.



Zitat von: dagobert am 20:05:41 Do. 04.Oktober 2012
Zitat von: sina9 am 17:55:27 Do. 04.Oktober 2012
Frage: Ist es üblich das man noch vor Bezug von ALG II eine EGV unterzeichnen muss(PERSON IST CA. 60 Jahre) hat zum ersten mal ALGII beantragt vor Monaten(!) und bisher bekam siE NOCH KEINEN Leistungsbescheid.
Wen er/sie bereits ca. 60 Jahre alt ist, wozu dann überhaubt noch eine EGV? In dem Alter kriegt doch sowieso keiner mehr Arbeit. Hier will das JC wohl alle Türen für Sanktionen öffnen um Geld zu sparen.

ZitatFakt ist: Es sind Mietschulden entstanden, und man wird auf Whg. Stellen ...Notfälle hingewiesen. Es ist denen egal ob STrom GESPERRT WIRD, OB man mittellos ist etc..
Stimmt, das ist den JCs egal.  kotz

ZitatDa werden Termine Wochen wenn nicht sogar Monate später vergeben obwohl es eine Notsituation ist.
Wenn du damit Schuldnerberatungsstellen meinst (was ich vermute), dann ist das kein Wunder. Die sind chronisch überlastet und personell unterbesetzt.

ZitatWir müssen alles überprüfen, es kann ja sein das sie auf die karibik...Was hat die Karibik bei einer Europ.. Person aktuell zu tun, da passte nichts vom Thema...)..
Das JC versucht sich vor der Zahlung zu drücken. Da wird jetzt krampfhaft ein Vorwand gesucht, um die Leistung zu verweigern. Hier sollte wirklich ein Anwalt eingeschaltet werden, und zwar schnell!

ZitatAber schlimm bzw. erniedrigend empfand ich es wie man eine Person zum weinen bringen kann wo sie doch schon unten´´liegt und auch noch draufhaut voller Schadenfreude.../quote]
Nach oben buckeln, nach unten treten.  kotz Kennen wir wohl alle.

[q

sina9

Tja , vielen Dank, leider wurde auf Anfrage in den Beratungen erwähnt das mit jeder Person die ALG bezieht´´oder beziehen wird ...sofort eine egv abgeschlossen werden soll, das sei vom Gesetzgeber so vorgesehen...
Auch das Alter 60´´ist denen egal, wichtig ist die abgeschlossene EGV...

Ich musste gerade etwas schmunzeln´´ wegen der EGV per Verwaltungsakt´´oh man...was tun die da im JC bloß??? Wissen sie überhaupt was sie da machen? Na das SG wird sich sicher sehr freuen...

Noch was.. Wir haben  beratunsstellen aufgesucht, Resultat war nicht besonders... ich vermute mal viele kennen sich untereinander was die sb ´s angehen, wurde uns auch teils so mitgeteilt...  Ob unabhängig oder nicht´´im Grunde ist es eh egal... Und wenn dann in letzter Minute der eigentliche beistand(!) von dieser beratungsstelle absprigt´´leute was soll man da noch auf Vertrauen bauen???

In der kurzen Zeit haben wir schon viel erlebt bisher... ich nenne es kurze Zeit weil es bestimmt noch andere USER gibt die mehr erlebt ahben als wir..
Danke für alle Beiträge, leite sie / übersetze sie  weiter.

Gruß
S.



[q
Es gibt da ne Weisung vom Arschamt zum Thema EGV abschließen, bevor ein Bescheid da liegt: Der Elo ka wegen der EGV per Vernn eine freiwillig unterzeichen,  da steht dann drinn, dass er seinen Pflichten erst dann nachzukommen hat, wenn seine Hilfsbedürftigkeit feststeht.

Einen Verwaltungsakt kann und darf es erst dann geben wenn ein positiver Bescheid vorliegt, in welchem drinn steht, dass der ELO irgendwas bekommt an Geld.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html

(Eingliederungsvereinbahrung)
[/quote]

Rudolf Rocker

Hallo sina9,


nochmal zu der EGV die per VA gekommen ist:
Da steht, am Anfang wie lange die gültig ist!
Wenn die EGV per VA noch nicht abgelaufen ist braucht er nix zu unterschreiben, weil er eine gültige EGV hat!
Mal abgesehen davon, das er eine EGV sowieso nicht unterschreiben muss.
Der Leistungsbezug darf davon aber nicht abhängig gemacht werden!

Ja, gute Beratungstellen gibt es nicht viele!


sina9


Hallo,

ich hab die EGV nicht dabei werde aber versuchen sie morgen zu lesen. So weit ich mich noch daran erinnere stand einerseits das sie 6 Mon.. gültig ist, aber(!) auf der anderen Seite im kleingedruckten diese EGV behällt so lange ihre Gültigkeit bis....
Dann folgten Rechtfolgbel... und Ortsabwesenheit muss vorher beim SB ...

Das die Person nichts unterschreiben muss ist schon klar, aber dann bearbeiten sie die ALG Anträge auch nicht...Man wird da ständig vorgeladen...und zum unterzeichnen ......Es interessiert die nicht ob man unterzeichnen will oder nicht oder welche Bedenken man hat...Nichts da...

Selbst in Beratungsstellen hab ich es miterlebn könnne, die unterstützen sich gegenseitig..und ich befürchte viele Menschen werden falsch (!) beraten...

Vielen Dank für deinen Beitrag

S.

Zitat von: Rudolf Rocker am 21:04:13 Do. 04.Oktober 2012
Hallo sina9,


nochmal zu der EGV die per VA gekommen ist:
Da steht, am Anfang wie lange die gültig ist!
Wenn die EGV per VA noch nicht abgelaufen ist braucht er nix zu unterschreiben, weil er eine gültige EGV hat!
Mal abgesehen davon, das er eine EGV sowieso nicht unterschreiben muss.
Der Leistungsbezug darf davon aber nicht abhängig gemacht werden!

Ja, gute Beratungstellen gibt es nicht viele!



Rudolf Rocker

ZitatDas die Person nichts unterschreiben muss ist schon klar, aber dann bearbeiten sie die ALG Anträge auch nicht...Man wird da ständig vorgeladen...und zum unterzeichnen ......Es interessiert die nicht ob man unterzeichnen will oder nicht oder welche Bedenken man hat...Nichts da...

Wenn er da Vorgeladen wird und ihm eine EGV zur Unterschrift vorgelegt wird, zieht er eben die EGV per VA aus der Tasche legt die dem SB auf den Schreibtisch und sagt: "Zu spät! Ich habe hier bereits eine gültige EGV per VA!"

Aber wie ich schon sagte:

Geht zu einem Fachanwalt!
Der SB verarscht Euch und lacht sich hinter Eurem Rücken tod!
Fragt doch mal nach der Rechtsgrundglage für sein handeln!


Jonny79

Auch ich bekomme, wohl wegen der zu erfüllenden Quote, quasi alle 5 Minuten eine neue EGV:
http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=cb14077245b74cc83a73291a8f0a6df4&topic=24928.msg266580#new

Vielleicht ist es beim JC deines Bekannten ähnlich dähmlich ;D ;D ;D
Ich bin arm, aber sexy!

sina9

[quote aut

Hallo nochmal,

aber aktuell ist es so das SB auf die einfach zugeschickte EGV Nr. 2 wartet, und falls diese nicht unterzeichnet an sie zurück kommt.. nach angegebenen Zeitraum, wird die EGV Per Verwaltunsgakt erlassen... Erwähnen möchte ich nur, das jedesmal eine neue SB... die EGV bereinbart...aber egal..
Also EGV No. 2 wird wohl demnächst als verwaltungsakt erfolgen, und der Termin der noch ansteht da wird man wohl wieder Druck ausüben damit man unterzeichnen wird... Trotzdem Danke..
Gruß
S.

Wenn er da Vorgeladen wird und ihm eine EGV zur Unterschrift vorgelegt wird, zieht er eben die EGV per VA aus der Tasche legt die dem SB auf den Schreibtisch und sagt: "Zu spät! Ich habe hier bereits eine gültige EGV per VA!"

Aber wie ich schon sagte:

Geht zu einem Fachanwalt!
Der SB verarscht Euch und lacht sich hinter Eurem Rücken tod!
Fragt doch mal nach der Rechtsgrundglage für sein handeln!


[/quote]

sina9

Hallo,

ich kann nur sagen das es das Erste Mal ist das Sozialleistungen beantragt wurden, und gleich bei Antragsabgabe´´sofort eine EGV unterzeichnet werden sollte... Aber vielen Dank für deine Beiträge. Es ist wirklich schwer gute Beratung zu finden u...Unabhängig.... Also wenn ich das monate lang begleiten würde, da käme ein Bestseller dabei heraus...


Gruß
S.


Zitat von: Jonny79 am 22:40:26 Do. 04.Oktober 2012
Auch ich bekomme, wohl wegen der zu erfüllenden Quote, quasi alle 5 Minuten eine neue EGV:
http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=cb14077245b74cc83a73291a8f0a6df4&topic=24928.msg266580#new

Vielleicht ist es beim JC deines Bekannten ähnlich dähmlich ;D ;D ;D

dagobert

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html
ZitatWeisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema "SGB-II-Leistungen"
Seit wann darf das A-Amt Gesetze erlassen?



Zitat von: sina9 am 21:33:10 Do. 04.Oktober 2012
ich hab die EGV nicht dabei werde aber versuchen sie morgen zu lesen. So weit ich mich noch daran erinnere stand einerseits das sie 6 Mon.. gültig ist, aber(!) auf der anderen Seite im kleingedruckten diese EGV behällt so lange ihre Gültigkeit bis....
Bis wann? Bis die Hilfebedürftigkeit beendet ist? Das würde dann den 6 Mon. widersprechen = die EGV ist nicht eindeutig = Möglichkeit die EGV gerichtlich anzugreifen. Die anderen EGV-Inhalte geben da wohl noch mehr her.


ZitatDann folgten Rechtfolgbel... und Ortsabwesenheit muss vorher beim SB ...
Ortsabwesenheit ist im SGB geregelt und in der EGV deshalb überflüssig.

ZitatDas die Person nichts unterschreiben muss ist schon klar, aber dann bearbeiten sie die ALG Anträge auch nicht...
Rechtswidrig.
ZitatSollte der Fallmanager Euch unter Androhung einer Sanktion zur Unterschrift nötigen, begeht er möglicherweise eine Straftat nach dem StGB und kann sogar zur Anzeige gebracht werden!
http://www.arbeitslosen.info/arbeitslosen-forum/allgemeines/15762-grundsaetzliches-zur-eingliederungsvereinbarung
Mir fällt da der § 240 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ein.
Zitat§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Zitat von: Rudolf Rocker am 21:59:45 Do. 04.Oktober 2012
Der SB verarscht Euch und lacht sich hinter Eurem Rücken tod!
Fragt doch mal nach der Rechtsgrundglage für sein handeln!
Richtig. Am besten alles nur noch schriftlich verlangen mit Angabe der Rechtsgrundlage. Da du ja alles erst noch übersetzen musst, hast du da ja auch gleich die perfekte Begründung für diese Forderung.

Und nochmal der Dolmetscher:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74939
Das JC hat diesen Prozess u.a. auch deshalb verloren, weil der eHB nicht verstanden hat, was ihm da zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Sucht euch einen guten Anwalt und macht den SBs Feuer unterm Arsch.
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

sina9

Hallo Dagobert´´

danke für den sehr ausführlichen Beitrag.

Ich kann kurz dazu noch schreiben ja da stand glaube ich bis zur Beendigung der Hilfebed...Auf der Ersten SEite der EGV war ein Zeittraum von ca. 6 Monaten angegeben..
Auf der 2 Seite im Kleingedruckten stand irgendwo zwischen mitte oder unterster Absatz (ich muss es morgen anfordern..dann werde ich euch besser Auskunft geben können) bis zur Beendigung... Als ich die Beratunsgstelle genau das angefragt hatte, sagte man zu uns das sei so §§ geregelt, falls jemand aus dem ALG II Bezug vorzeitig ( also vor Ablauf der 6 Monate die auf der Ersten Seite vereinbart werden) raus´´käme...
Nun weis ich natürlich nicht ob das aktuell so stimmt, aber zumindest hat man versucht es uns so zu erklären.


Thema Ortsabwesenheit´´es ist so geregelt vom Gesetzgeber der sieht es so vor das es in der EGV mit aufgenommen wird. Wurde uns so zumindest mitgeteilt...Ausserdem verstand man meine Frage´´nicht bzw. womit ich  und Person A.. ein Problem hätten wenn es in der EGV aufgenommen wird..

Es interessiert wirklich keinen was man in der EGV drin haben will... Da wird etwas vorgefertigt´´und das soll man dann unterzeichnen.. Hier in dem Fall ist es so das sogar kein Dolmetscher´´anwesend war...

Ich habe auch das Thema angesprochen´´in der Beratungsstelle.. Man sagte das es das zwar gebe (also die mögl.) aber das würde sich lange hinausziehen´´und JC würde es versuchen nicht drauf ankommen zu lassen...Kostenfrage zusätzlich...
Also wer helfen kann wann wo einer beantragt werden kann??? Und was kostenübernhame angeht, wir sind für jede ernstgemeinte Hilfe sehr dankbar.

und nochmal EGV...

Die EGV  ´S...wurden auch an das SG geschickt, also abwarten.. Wenn da was kommen sollte werde ich hier schreiben, weil ich es sehr wichtig finde auch für andere die in der gleichen Situation vielleicht sind..



....

[Dein SB droht dir mit Sanktionen, wenn du nicht unterschreibst? So sieht die Realität aus![/color]


also nicht mir.... aber jemand anderem...leider...

und das schlimme daran ist das einige Beratungsstellen´´ eine vorgefertigte EGV als kein Problem ansehen.. Wir wurden auch gefragt wo denn das Problem liegen würde vor ALG II Bezug eine EGV zu unterzeichnen, und das beste war ja ach.. haben sie es sich mit dem JC schon versch..


Was die Rechtsgrundlagen angehen´´ja die wurden schriftl. und mündl. abgefragt und es kommen sinnlose Gespräche zustande die vom Thema ablenken... Soll sich doch das SG damit etwas beschäftigen... Es interessiert mich wie sie es begründen werden...und wie entschieden wird... vor Leistungsbezug eine EGV zu unterzeichnen...





Un
Sucht euch einen guten Anwalt und macht den SBs Feuer unterm Arsch.  Finde mal einen guten und hier gibt es keine Beratungsscheine für Anwalt.. ÖRA...sagt dir das was?

Gruß und Danke

S..


schwarzrot

Zitat von: dagobert am 23:12:57 Do. 04.Oktober 2012
Zitat von: sina9 am 21:33:10 Do. 04.Oktober 2012
ich hab die EGV nicht dabei werde aber versuchen sie morgen zu lesen. So weit ich mich noch daran erinnere stand einerseits das sie 6 Mon.. gültig ist, aber(!) auf der anderen Seite im kleingedruckten diese EGV behällt so lange ihre Gültigkeit bis....
Bis wann? Bis die Hilfebedürftigkeit beendet ist? Das würde dann den 6 Mon. widersprechen

Nein, hatten wir schön öfter: Diese 'ewigkeitsklausel' ist bullshit und rechtlich nicht haltbar/bzw. (so argumentiert das 'JC' dann vor gericht) ist genau der zeitrahmen gemeint, der in der EGV festgeschrieben ist.
Das 'JC' arbeitet bei dieser 'ewigkeitsklausel' mit bewusstem laien-falschdeuten der betroffenen, die meinen, sie wären auch über die zeiten der gültigkeit der EGV gebunden. Dies geht aber rechtlich nicht.

@sina9
Versuch nicht so viel auf das zu geben, was die dir im 'JC' 'erzählen': Solange das nicht beweisbar ist, behaupten die was vom pferd!
Da besser locker bleiben und nur die hälfte glauben.
Daher die tips von Rudi, dagobert und mir, bei zweifeln/wenn euch was spanisch vorkommt, sollen die SBs das schriftlich formulieren. Es existiert eine beratungs und erklärungspflicht (§13-15 SGBI), die bei bedarf schriftlich zu erfolgen hat. Du wirst sehen wie schnell die SBs wortfaul werden und ihre schauergeschichten einstellen, wenn du verlangst, dass ihr schmus beweisbar wird (schriftform).

Zu den anwälten: Ich hatte dir einen link gepostet zu der Tacheles adressdatenbank. Da findest du sozialrechtsanwälte und erwerbslosen-inis.
Das erste 'kundengewinnungsgespräch' beim anwalt sollte nix kosten. Da hast du also zusätzlich die möglichkeit zu testen, ob man mit dem anwalt arbeiten kann.
Und wenn ich richtig erinnere, gilt die scheiss-ÖRA nur bei beratungs, nicht aber bei prozesskostenhilfe (wenn ein prozess geführt werden muss).
Also, such dir kompetenten beistand!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Um einen Beratungsschein zu beantragen, könnt ihr auch auf das zuständige Amtsgericht gehen und ihn dort selbst holen. Für Anwälte in eurer Nähe schaut mal da: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Um es noch einmal deutlich zu machen:

Der Antrag auf Leistung und die Leistungsgewährung sind unabhängig von einer EGV, egal ob mit Unterschrift oder per Verwaltungsakt!


Die Geschichte mit dem jedesmal eine neue EGV vorlegen ist völliger Blödsinn!!
Damit könnte ja jeder Antrag bis zum Sankt Nimmerleinstag herrausgezögert werden!
Selbst wenn er unterschreiben würde könnten die dann eine Woche später einen neuen Termin machen und wieder eine  neue EGV vorlegen!


Aber wir drehen uns hier im Kreis!

Heute ist wieder ein wertvoller Tag vergangen, dann kommen zwei Tage Wochenende und die Stromsperre und die Kündigung des Mietvertrages rücken immer näher!

Wie lange wollt ihr denn noch warten bis ihr zum Anwalt geht?




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