Wieder ALG 1 oder Hartz IV

Begonnen von dagmar, 20:25:31 Di. 09.April 2013

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dagmar

Salue Ihr,
meine Recherchen brachten mich nicht weiter, vielleicht weiß jemand von Euch mehr.

Vom 9.7.2012 an hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.6.13 ausläuft und nicht verlängert wird. So, dass ist nun kein ganzes Kalenderjahr um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Aber es sind 12 Monate. Ich war arbeitslos, bekam die Berechnung und war 3 Monate ini einem Job, der ebenfalls nicht verlängert wurde. Diese Zeit wurde damals (so hatte ich die Sachbearbeiterin verstanden) nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Nun dachte ich diese vier Monate können zu den 11 3/4 Monaten hinzugerechnet werden und ich hätte somit in den letzten 24 Monaten vor dieser - neuen - Arbeitslosigkeit über 12 Monate gearbeitet. Mein Sachbearbeiter meinte "ja, sie haben dann wieder Anspruch" aber wir haben ja alle schon das unmöglichste erlebt. Und Hartz IV schon wieder, au weia....

Kennt sich da jemand von Euch genauer aus? Natürlich gehe ich demnächst aufs Arbeitsamt in eine weitere Beratung, diesmal mit der Stelle für ALG-Berechnungen, aber wer weiß was da wirklich Fakt ist. Ich schiebe schon leicht Panik.

Lieben Gruß von Dagmar

dagobert

Zitat von: dagmar am 20:25:31 Di. 09.April 2013
Vom 9.7.2012 an hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.6.13 ausläuft und nicht verlängert wird. So, dass ist nun kein ganzes Kalenderjahr um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Aber es sind 12 Monate. Ich war arbeitslos, bekam die Berechnung und war 3 Monate ini einem Job, der ebenfalls nicht verlängert wurde. Diese Zeit wurde damals (so hatte ich die Sachbearbeiterin verstanden) nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Nun dachte ich diese vier Monate können zu den 11 3/4 Monaten hinzugerechnet werden und ich hätte somit in den letzten 24 Monaten vor dieser - neuen - Arbeitslosigkeit über 12 Monate gearbeitet.
Richtig gedacht. In der Rahmenfrist mehr als 12 Monate gearbeitet = Anspruch auf 6 Monate Alg1.
Rechtsgrundlage: SGB III § 142 und § 143

So ähnlich war das vor zwei Jahren auch bei mir, gab damals keine Probleme. Also keine Panik.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagmar

Hey Dagobert,
danke für Deine Info.

Doch, etwas Panik hatte ich deshalb, weil ja die 12 Monate nicht vollständig gearbeitet wurde - sprich 1 Woche fehlt.

Weißt Du, es schützt mich auch nicht vor Hartz IV, war ich ja leider schon mal drin, aber mit dem Menschen vom Arbeitsamt habe ich einen sehr guten und unterstützenden Draht, was man/frau bei den Arge-Beschäftigten nicht sagen kann. Da heißt es nämlich Schublade auf, lieber Arbeitsscheuer, Du lebst von meinen Steuern. Ungeachtet der Tatsache, dass ich dafür auch Jahrzehnte eingezahlt habe wie Unmengen derer, diie auch vor einem solchen Sachbearbeiter stehen.

Ich zweifle nun eben an mir selber und an meinem bischen Kleinhirn, ob diese 3 Monate von damals wirklich noch zu den 11 3/4 Monaten gezählt werden. Ja, Du, ich habe Panik, weil ja auch mein Sachbearbeiter meinte ich wäre wieder im Bezug. Aber wie war es bei der Arge im Anfangsgespräch: alles vollständig - und später dann, fielen denen ein für welche Versicherungen es einen Rückkaufwert geeben müsste (denn es beispw. bei Direktversicherungen nicht gibt). Sprich, die Aufklärung der Bearbeiter dort hielt sich "gelinde gesagt" in Grenzen.

Dank Dir Dagobert
Lieben Gruß von Dagmar

bodenlos

Zitat von: dagmar am 20:25:31 Di. 09.April 2013
... Ich war arbeitslos, bekam die Berechnung und war 3 Monate ini einem Job, der ebenfalls nicht verlängert wurde. Diese Zeit wurde damals (so hatte ich die Sachbearbeiterin verstanden) nicht in die Berechnung mit einbezogen.



Lieben Gruß von Dagmar


Diese Arbeitslosigkeit lag offenbar VOR dem erwähnten  9.7.2012 und innerhalb des Zeitraums vom 30.6.2013 bis 1.7.2011 (rückwärts betrachtet), hab ich das richtig verstanden? Wurde aus dem Post nicht so ersichtlich für mich.

Sobutai

Nur mal so zur Info! Der Bezug von Krankengeld wird der Zeit vor dem bezug des ALG1 zugerechnet!
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

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