SG Koblenz: Umschulung darf nicht allein wegen Lebensalter abgelehnt werden

Begonnen von Kater, 16:08:11 Do. 26.Januar 2006

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Kater

ZitatSG Koblenz: Umschulung darf nicht allein wegen Lebensalter abgelehnt werden
Eine Umschulung darf nicht allein mit dem Verweis auf das Lebensalter und den damit verbundenen geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verweigert werden. Das entschied das SG Koblenz in einem Urteil. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger müsse vielmehr in jedem Einzelfall prüfen, für welche Berufe sich eine Umschulung des Arbeitnehmers noch anbiete.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines 45-jährigen Arbeitnehmers statt. Der Kläger kann aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf als Straßenbauer nicht mehr ausüben. Er beantragte daher beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger die Übernahme der Kosten für eine Umschulung. Der Rentenversicherungsträger lehnte dies mit der Begründung ab, wegen seines Alters habe der Kläger in keinem Beruf mehr eine Chance, da er bei allen Bewerbungen auf jüngere Konkurrenten treffen werde.

Das SG wertete diese Ablehnung als voreilig. Der Versicherungsträger müsse vielmehr anhand konkreter Berufsmöglichkeiten prüfen, ob der Kläger noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz habe. Jedenfalls sei bei einem Alter von 45 Jahren eine solch pauschale Ablehnung deutlich verfrüht.

Urteil des SG Koblenz
Az.: S 3 RI 131/04

Quelle: dpa (26.01.2006)

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/85515?or=14&tt=rechtsprechung

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