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Neuigkeiten + Diskussion => (Sozial-) Politikforum & Aktuelles von Chefduzen => Thema gestartet von: aian19 am 12:17:39 Di. 10.Februar 2009

Titel: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: aian19 am 12:17:39 Di. 10.Februar 2009
Unglaublich, mit welcher Chuzpe die agieren ! Mit dieser Argumentation schaffen sie unsere Demokratie und unser Grundgesetz ab und degradieren das BVerfG zu Hilfsscheriffs, die nur bei Argumentationsbedarf der Regierung sich zu Wort melden dürfen im Sinne der Regierung.

ZitatBundesregierung wirft Gegnern der Vorratsdatenspeicherung "systematische" Fehler vor

Die Bundesregierung blickt dem Verfahren um die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung offiziell gelassen entgegen. Wie aus ihrem knapp 120 Seiten langen Verteidigungsschriftsatz (PDF-Datei) hervorgeht, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sie eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gegeben. Die angegriffenen Normen im Telekommunikationsgesetz entsprächen den "verpflichtenden Vorgaben" der entsprechenden EU-Richtlinie, heißt es zur Begründung. Damit entzögen sie sich "einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes".

Einschreiten könnten die Karlsruher Richter nur, solange auf EU-Ebene keine dem Grundgesetz vergleichbare "Rechtsschutzgarantien" zur Verfügung stünden. Dies sei "nach dem erreichten Stand der Integration hinsichtlich von Hoheitsakten" der EU im Bereich der Menschenrechte nicht der Fall. Es handle sich zudem auch nicht um einen "ausbrechenden Rechtsakt", der gänzlich jenseits der EU-Kompetenzen ergangen wäre. "Nicht im Ansatz erkennbar" sei ferner ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie in Artikel 1 Grundgesetz.

Bei dem einzigen Regelungsgehalt, der laut der Stellungnahme über die Brüsseler Direktive hinausgeht, handelt es sich dem Papier nach "um einen Gegenstand, der nicht mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann". Der Bundestag hatte zuvor gemäß dem Vorschlag der Bundesregierung in Eigenregie unter anderem die Zugriffsmöglichkeiten auf die vorzuhaltenden Datenberge auch auf "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" erweitert. Dies haben die Karlsruher Richter in Entscheidungen über Eilanträge der Kläger bereits vorläufig rückgängig gemacht.

Nach Interpretation der Bundesregierung hat die EU zudem "ausdrücklich" keine umfassenden "materiellen Grenzen der Verwendung der gespeicherten Daten" vorgesehen. Die Erlaubnis zur Nutzung der Informationen allein bei "schweren Straftaten" bezeichne keinen Rechtsbegriff, "der sich mit identischer Bedeutung im deutschen Strafrecht wieder finden lassen würde". Eine "juristische Definition" habe Brüssel nicht vorgebracht, stellt sich Berlin quasi einen Freibrief zur Datenverwendung aus. Es gebe keine EU-rechtlichen Hindernisse, die Vorratsdaten etwa auch "in den Dienst der qualifizierten polizeilichen und der nachrichtendienstlichen Aufgabenerfüllung" zur "Verhütung" von Straftaten zu stellen. Zudem könnten die Beschwerdeführer nicht geltend machen, dass sie durch diesen mit angegriffenen Akt "in ihren eigenen Rechten selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt worden seien".

Weiter betont der Bevollmächtigte Berlins trotz der erfolgten Ausweitung wieder, dass hierzulande nur die Mindestanforderungen der Richtlinie umgesetzt worden seien. Zudem sei klargestellt worden, dass letztlich allein der Netzzugangsanbieter in die "Pflicht zur Sicherstellung der Speicherung genommen" werde. Eine Doppelarchivierung der Verbindungs- und Standortdaten auch beim Netzbetreiber sei nicht vorgeschrieben.

Umgesetzt haben die EU-Vorgaben laut Bundesregierung inzwischen alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Griechenland, Holland, Österreich, Polen, Rumänen, Schweden und Irland, das gegen die Brüsseler Rechtsgrundlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt hat. Dabei geht es nicht um den Grundrechtsschutz, sondern um Formalitäten. Einen Auftrag zur Prüfung von Datenschutzfragen müsste das Bundesverfassungsgericht erst dem EuGH vorlegen. Der "guten Ordnung halber" betont die Bundesregierung noch, dass die EU-Kommission die in Brüssel letztlich gewählte Kompetenznorm "von Beginn an" verfolgt habe. Der Weg über die Richtlinie sei nicht erst als Alternative beschritten worden, nachdem sich die Mitgliedsstaaten jahrelang nicht auf einen Rahmenbeschluss in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich einigen konnten.

Gesonderte Beschwerdebefugnisse sieht der Bevollmächtigte für Karlsruhe auch nicht für "Berufsgeheimnisträger", die sich in ihrem Zeugnisverweigerungsrecht verletzt sehen. Rechtsanwälte, Journalisten oder Ärzte seien durch die Vorratsdatenspeicherung nur "reflexmäßig", also unter anderen betroffen. Das Mittel der elektronischen Kommunikation sei im Prinzip "für so gut wie alle Berufe von Bedeutung". Ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit könne ebenfalls "von vornherein ausgeschlossen werden". Die Vorratsdatenspeicherung knüpfe zwar "in der Tat an Kommunikationsvorgänge an", die auch der Verbreitung der von Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungen dienen könnten. Dies allein begründe aber keinen Eingriff in den Gewährleistungsgehalt dieses Grundrechts. "Andernfalls wäre jeglicher Eingriff in eine Kommunikationsinfrastruktur auch ein solcher in die Meinungsfreiheit".

Bei einem Telekommunikationsanbieter, der sich aufgrund der neuen Verpflichtungen ans Verfassungsgericht wandte, sieht die Bundesregierung den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Dieser hätte zunächst Rechtsschutz vor Fachgerichten suchen können, vor allem, wenn es um die Frage einer angemessenen Entschädigung für die Kosten für die Dateneinlagerung gehe.

Entsprechende Forderungen aus der Wirtschaft lässt die Bundesregierung nicht gelten. Dabei betrachtet sie offensichtlich allein die Situation größerer Telefonnetzbetreiber und lässt Internetprovider außen vor. So schreibt der Bevollmächtigte, dass den betroffenen Unternehmen in der Regel die erforderliche Infrastruktur zur Datensammlung schon zur Verfügung stehe. Die "Investitionen" für erweiterte Speicherkapazitäten würden sich bei größeren Unternehmen auch "betriebsintern nutzen" lassen "und erzeugen daher auch einen zusätzlichen merkantilen Mehrwert". An der Verfassungsbeschwerde beteiligte TK-Anbieter operieren dem Papier nach "mit völlig unrealistischen Kostenannahmen". Eine Entschädigungspflicht bestehe insgesamt nicht. Die entgegengesetzte Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts Berlins sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinen.

Insgesamt seien die Verfassungsbeschwerden so unzulässig. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen "gerechtfertigten" und "mittelschweren" Eingriff in verschiedene Grundrechte der Beschwerdeführer dar. So werde etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht durch einen "Einschüchterungseffekt" der Regelung verletzt". Es handle sich um eine "staatlich gebotene Datenaufbewahrungspflicht". Die Zugriffsbefugnisse auf die sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Informationen seien gleichfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Auch der gebotene "Standard an Datensicherheit" werde eingehalten.

"Systematisch verkennen" die Beschwerdeführer laut der Eingabe den Unterschied zwischen bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und dem Prinzip der Vorratsdatenspeicherung. Erstere hätten stets "auch Befugnisse zur staatlichen Kenntnisnahme und Verarbeitung der aufbewahrten Daten" betroffen. Die eigentliche Verpflichtung zur Erfassung der "Verkehrsdaten" gestatte dem Staat als solchem dagegen "keinen Zugriff" auf die bei Privaten angehäuften Halden an personenbeziehbaren Bits und Bytes. Ohne weitere Befugnisnormen seien Sicherheitsbehörden nicht berechtigt, die Daten einzusehen, zu verwenden oder zu verwerten. Es sei daher kategorisch falsch, die Speicherung und die separaten Eingriffsermächtigungen "durch den untechnischen Begriff der 'Überwachung'" zu vermischen. Dieser suggeriere, es finde eine Überprüfung aller vorgehaltenen Informationen statt.

Letztlich würden die Daten nur ein halbes Jahr lang dem "Löschungsanspruch" der Betroffenen entzogen, rechtfertigt die Bundesregierung die von Datenschützern strikt abgelehnte Maßnahme weiter. Gegenüber einem Abhören der Telekommunikation handle es sich um einen gleich "dreifach abgeschwächten Eingriff": Es seien keine Kommunikationsinhalte betroffen, die Speicherung erfolge nicht heimlich und die Daten würden auch nur durch Hinzutreten einer weiteren "qualifizierten Befugnisnorm in den Kenntnisbereich des Staates" treten. Ferner sei der einschlägige Paragraph 113a TKG hinreichend bestimmt, normenklar und verhältnismäßig zur Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität im Lichte moderner Kommunikationstechniken.

Es sei erforderlich, etwa durch die Nutzung von Flatrates bestehenden Möglichkeiten zur Spurenvernichtung entgegenzuwirken. Aus Verkehrsdaten könnten "vielseitige Erkenntnisse gewonnen werden", insbesondere Anhaltspunkte zum Zeitpunkt der Tat, etwaige Aufenthalte der Verdächtigen in Tatortnähe oder Verbindungen der möglichen Täter untereinander. Die Verfolgung über das Internet verübter Delikte wie die Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen, könne praktisch nur mit Erhebung von Verkehrsdaten erfolgen. Die Sachverhalte würden dabei häufig nicht zeitnah, sondern erst nach Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Computer bekannt. (Stefan Krempl) /

- QUELLE - (http://www.heise.de/ct/Bundesregierung-wirft-Gegnern-der-Vorratsdatenspeicherung-systematische-Fehler-vor--/hintergrund/meldung/121088)
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Zoe am 13:36:58 Di. 10.Februar 2009
ZitatEs seien keine Kommunikationsinhalte betroffen,

was dann? die Farbe des Telefons?

ZitatAus Verkehrsdaten könnten "vielseitige Erkenntnisse gewonnen werden", insbesondere Anhaltspunkte zum Zeitpunkt der Tat, etwaige Aufenthalte der Verdächtigen in Tatortnähe oder Verbindungen der möglichen Täter untereinander.

na ohne Kommunikationsinhalte kann ich auch keine Erkenntnisse erlangen. Schöner Schwachsinn!


Aber noch schöner wird es werden wenn Köhlerbaby erstmal seinen Daumenabdruck unter den Lissaboner Vertrag quetscht, dann können wir uns das Wort "Demokratie" eingerahmt an die Wand hängen.
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Troll am 12:47:50 Do. 12.Februar 2009
ZitatLissabon - warum denn nicht
Karlsruhe entscheidet über die Zukunft der EU. Der Reformvertrag ist kein Meisterwerk, aber auch kein unheimlicher Akt im Stück Europa. Die Richter mögen Leitplanken ziehen und vorsichtige Auflagen formulieren. Sollten sie demnächst Nein sagen zu Lissabon, begäben sie sich in einen Konflikt mit Bundestag, Bundesrat, Regierung und Präsident. Und sie trieben Deutschland und die gesamte EU in eine Krise sondergleichen.
Quelle: FR (http://www.fr-online.de/_em_cms/_globals/print.php?em_ssc=MSwwLDEsMCwxLDAsMSww&em_cnt=1674083&em_loc=1775&em_ref=/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/&em_ivw=fr_kommentar)

Lissabon-Vertrag: Karlsruhe und die Krake
Es ist zu hoffen, dass Karlsruhe auch diesmal nicht den Darstellungen der Kläger folgt, die das groteske Bild einer allmächtigen Brüsseler Krake namens EU-Kommission und eines vollkommen ohnmächtigen Europaparlaments an die Wand malen. Sicher kann man der EU ihr demokratisches Defizit vorhalten. Wenn die Karlsruher Richter in einigen Monaten ihr Urteil sprechen, sollten sie aber auch bedenken, dass der Lissabon-Vertrag dem Europaparlament zusätzliche Rechte verleiht. Sie wären verloren, wenn die Richter den Vertrag kippen würden. Karlsruhe wird das Vertragswerk also kaum völlig unbeanstandet durchwinken - schon im eigenen Interesse. Gar nicht absehbar wäre hingegen der politische Schaden, wenn der Lissabon-Vertrag ausgerechnet in Karlsruhe scheiterte - für die gesamte EU.
Quelle: Der Tagesspiegel  (http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/art141,2728650?_FRAME=33&_FORMAT=PRINT)


Anmerkung OP: In vielen Kommentaren zum Verfahren in Karlsruhe schwingt der Appell an das Verfassungsgericht mit, den Vertrag nicht scheitern zu lassen. Ungeachtet inhaltlicher Fragestellungen, verwundert es, dass man den Richtern fast das Recht abspricht, im Interesse Deutschlands wesentliche Teile des Vertrages zu hinterfragen. Das mag ja für Frau Merkel unbequem sein: Sich zu unserer Verfassung zu bekennen, heißt aber die Möglichkeit einzuräumen, wenn schon der Bürger keine Mitsprache hat und der Bundestag den Vertrag einfach durchwinkt, dass ein auf diese Papier ausgerichtetes Europa auf der Grundlage dieser Verfassung abgelehnt werden kann.

Skeptische Richterblicke auf EU-Vertrag
Auch am zweiten Tag der Verhandlung über den EU-Reformvertrag von Lissabon sind mehrere Richter des Bundesverfassungsgerichts skeptisch. Das Problem: die darin festgeschriebene Übertragung von Kompetenzen an die EU.
"Man muss nüchtern betrachten: Wieviel Gestaltungsmacht hat denn dann noch der Bundestag?", fragte der Berichterstatter des Zweiten Senats, Udo di Fabio. Richter Rudolf Mellinghoff sagte, er verstehe "nicht so recht", wie der Bundestag durch die Übertragung von Kompetenzen an die EU "Handlungsmöglichkeiten zurückgewinnen" könne. Dies hatte zuvor der Prozessvertreter des Bundestags, der Staatsrechtler Franz Mayer, behauptet. Nach Ansicht des Prozessbevollmächtigten des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, verbleibt durch den Vertrag "ziemlich wenig" an Gestaltungsmacht für den Bundestag. Wenn die EU alle Kompetenzen ausschöpft, die ihr der Lissabon-Vertrag gebe, werde "für den Bundestag nichts übrig bleiben als untergeordneter Vollzug". Der Bundestag werde dann "keine eigene Gestaltung mehr vornehmen können", sagte Murswiek. Bislang hätten die EU-Organe "exzessiv auf ihre bestehenden Kompetenzen zurückgegriffen und sie immer weiter ausgedehnt".
Quelle: Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/EU-Vertrag;art122,2728396?_FRAME=33&_FORMAT=PRINT)

Quelle: NachDenkSeiten/Hinweise des Tages/Punkt 1-3 (12. Februar 2009) (http://www.nachdenkseiten.de/?p=3764#more-3764)

Ohne EU-Vertrag wird die Erde aufhören sich zu drehen, alles wird erstarren, die Sonne wird einfrieren und Satan wird auf erden wandeln.
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Zoe am 14:44:22 Do. 12.Februar 2009
ZitatAufrüstungsverpflichtung

    Auch die skandalöse Aufrüstungsverpflichtung des EU-Verfassungsvertrags hat ihren Weg in den Reformvertragsentwurf gefunden. Es ist wohl als einmalig in der Geschichte internationaler Verträge anzusehen, dass ein völkerrechtlicher Vertrag zu verstärkten Rüstungsanstrengungen anhält. "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. 27, 3), so der Entwurfstext. Die EU-Rüstungsagentur - im Orwellschen Sprachgebrauch der EU-Rechtsexperten Verteidigungsagentur genannt - soll dazu eine Grundlage im neuen EU-Vertrag erhalten. Sie soll u.a. "Maßnahmen zur Bedarfsdeckung" an Rüstungsgütern fördern, zur "Stärkung der industriellen und technologischen Basis" des Rüstungssektors beitragen und sich "an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung" (Art. 27, 3) beteiligen. Auch Rüstungsforschung soll auf ihrer Agenda stehen (Art. 30, 1d). Zudem sollen zweckdienliche Maßnahmen "für einen wirkungsvolleren Einsatz der Verteidigungsausgaben ermittelt werden." Rüstungsprojekte sollen auch dadurch befördert werden, dass innerhalb der Rüstungsagentur "spezielle Gruppen" gebildet werden sollen, "in denen Mitgliedstaaten zusammenkommen, die gemeinsame Projekte durchführen." (Art. 30, 2)

Quelle:Analyse und Aktion

Die Zeit ist  reif dafür, das sich speziell die Deutschen wieder an Angriffskriegen beteiligen dürfen. Wenn dieser Scheiß durchgewnkt wird, hat Europa die Legitimation andere zu versklaven und zu knechten. Im eigenen Land haben wir das ja schon in Form von Hartz IV und Leihsklaven.

Der alte Maja-Kalender endet 2012 - wenn das so weiter geht , glaub ich dran.
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: onlyone am 15:10:07 Do. 12.Februar 2009
Zitat von: Zoe am 14:44:22 Do. 12.Februar 2009


Die Zeit ist  reif dafür, das sich speziell die Deutschen wieder an Angriffskriegen beteiligen dürfen.




War kein deutsches Militär beteiligt, als 1999 Bomben auf die jugoslawische Bevölkerung abgeworfen wurden?


mfg
only
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Zoe am 15:28:36 Do. 12.Februar 2009
ZitatWar kein deutsches Militär beteiligt, als 1999 Bomben auf die jugoslawische Bevölkerung abgeworfen wurden?

Ja stimmt. Diese Sauerei hatte ich schon fast verdrängt.
Titel: Re:Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Eivisskat am 23:27:19 Do. 03.September 2009
ZitatEU-Todesstrafe: Hinrichtung bei Aufstand            

Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand. Reaktionen auf diese unfassbare Politik-Willkür gibt es kaum.
Interview mit Prof. (em) Schachtschneider.

Wieder ein typisches Beispiel dafür, wie Grundrechte per EU-Beschluss grundlegend eingeschränkt werden - und niemand protestiert. Dass der "Schießbefehl" auf Demonstranten ausgerechnet in der EU-Grundrechte-Charta steht, entbehrt nicht der Ironie. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar.



weiter: http://www.mmnews.de/index.php/200908233621/MM-News/EU-Todesstrafe-Hinrichtung-bei-Aufstand.html (http://www.mmnews.de/index.php/200908233621/MM-News/EU-Todesstrafe-Hinrichtung-bei-Aufstand.html)
Titel: Re:Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Arwing am 02:03:05 Fr. 04.September 2009
In der schriftlichen Ausgabe des Lissabonvertrages (2008) steht auf jeden Fall nichts vom Schießen auf Demonstranten oder Unruhetreiber.

Edit: Das hat aller Wahrscheinlichkeit damit zu tun, dass z.B. in Deutschland auch in Kriegszeiten nicht die Todesstrafe verhängt werden darf.


,,Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta

Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[98] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.

Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[99] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern. "

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon)


13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002:

,,Obwohl bereits durch das 6. ZPMRK die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft wurde, entwickelte sich national wie international der Trend zu einer weiteren Zurückdrängung der Todesstrafe, auch in Kriegszeiten. Die PV entwickelte etwa die Angewohnheit, sich von Staaten, die dem Europarat beitreten wollten, eine Eliminierung der Todesstrafe aus ihren nationalen Rechtsordnungen garantieren zu lassen. Für die weitere Entwicklung hin zu einer generellen Abschaffung der Todesstrafe waren sowohl der zweite Gipfel der Staatsoberhäupter und Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats, der im Oktober 1997 stattgefunden hatte, als auch die Europäische Ministerkonferenz über Menschenrechte, die vom 3. bis 4. November 2000 in Rom abgehalten wurde, besonders bedeutsam. Hatte das MK die Ausarbeitung eines ZP anfangs noch abgelehnt, konnte ein von Schweden vorgebrachter Entwurf das Komitee nun umstimmen, so dass es auf seiner Sitzung von 10. bis 11. Januar 2001 das CDDH zur Ausarbeitung eines Entwurfs anwies. Das Protokoll geht nun einen Schritt weiter als Protokoll Nr. 6 und untersagt die Todesstrafe in allen Fällen, auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Hinsichtlich des ZP sind, wie auch schon in Protokoll Nr. 6, keinerlei Abweichungen oder Vorbehalte erlaubt. Das ZP wurde am 3. Mai 2002 in Vilnius zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Es wurde von Deutschland, Österreich und der Schweiz unterzeichnet und ratifiziert."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#13._Zusatzprotokoll_vom_3._Mai_2002 (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#13._Zusatzprotokoll_vom_3._Mai_2002)


Titel: Todesstrafe in den Niederlanden schon praktiziert!
Beitrag von: Senor_Ding-Dong am 14:18:44 Fr. 04.September 2009
Dat kan niet! Het voorproefje...

ZitatLaut dem staatlichen, niederländischen Fernsehsender NOS brachen die Ausschreitungen aus, nachdem die vier demaskierten Polizeispitzel zuerst Warnschüsse in die Luft abgegeben hatten, dann aber auch gezielt auf Hooligans schossen. Alle Verletzungen durch Schusswaffen sind nach dem Sender auf Schüsse aus Dienstwaffen zurückzuführen. Nach Verlautbarung der Staatsanwaltschaft, die diese Meldung nicht bestätigt und "alle Möglichkeiten offen hält", gibt es aber auch "Anzeichen" dafür, dass zuerst die Polizei mit Schusswaffen beschossen wurde. Worin diese Anzeichen bestehen, ist aber nicht bekannt: In der Presse äusserte sich kein Polizist dahingehend und von Schüssen verletzte Polizisten sind keine zu beklagen.
(...)
Eine Gruppe Hooligans und Partygäste verfolgte die zivil gekleideten Polizeibeamten und bewarf sie in der kurz nach Neumond großen Dunkelheit der Dünen mit Flaschen und anderen Gegenständen. Die Polizisten verteidigten sich nun – nach Schätzungen der anonym berichtenden Polizisten – mit mindestens 150 Schüssen auf die in der Finsternis attackierenden Personen. Dass dabei nur sieben Personen getroffen wurden, fanden die Polizisten selbst erstaunlich.
(...)
Sich mit scharfer Munition gegen angreifende Randalierer verteidigende Polizisten sind in den Niederlanden keine Seltenheit mehr. Vor "Sunset Grooves" sah sich die Polizei zuletzt in Rotterdam an einem Musikfestival am 5. Mai 2009 anlässlich des Jahrestages der Befreiung von der deutschen Besetzung zu Schüssen zur Verteidigung genötigt. Bei solchen Vorfällen sind auch wiederholt Personen (schwer) verletzt worden. Dennoch übertreffen die kriegsähnlichen Szenen vom 22. August 2009 am niederländischen Strand bisherige Dimensionen.
(...)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31061/1.html (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31061/1.html)
Titel: Re:Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: besorgter bürger am 15:10:24 Fr. 04.September 2009
Zitatdie vier demaskierten Polizeispitzel ... mindestens 150 Schüssen

die knapp 40 Schuss Munition pro Person haben die aber schon vorher mitgebracht.  ::)
Titel: Re: Regierung schafft Demokratie und GG über die EU ab !
Beitrag von: Troll am 16:15:02 Do. 19.September 2019
ZitatÜberwachung
Interne Dokumente: So dreist treiben die EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung voran

Oberste Gerichte lehnen die Vorratsdatenspeicherung immer wieder ab. Trotzdem fordern die EU-Staaten einen neuen Anlauf. Wie die Mitgliedstaaten intern argumentieren, zeigen Dokumente der Arbeitsgruppe, die wir veröffentlichen. Für die Massenüberwachung gibt es auch einen Plan B: die E-Privacy-Verordnung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist der Zombie europäischer Digital-Gesetze: 2006 beschlossen, 2014 gekippt, 2016 gekippt, aktuell liegt sie schon wieder beim Europäischen Gerichtshof. Die Mitgliedstaaten beharren trotzdem auf der anlasslosen Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten, bei ihrem Gipfel im Dezember titelten wir: Die EU-Staaten missachten das höchste Gericht.

Beim EU-Gipfel im Juni haben die Mitgliedstaaten die Datensammlung als wesentliches Ermittlungs-Instrument bezeichnet und die Kommission beauftragt, eine Studie über mögliche Lösungen zu erstellen. Wir haben interne Dokumente erhalten, die zeigen, wie dieser Beschluss zustande kam. Diese Dokumente veröffentlichen wir im Volltext.
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Quelle: netzpolitik.org (https://netzpolitik.org/2019/interne-dokumente-so-dreist-treiben-die-eu-staaten-die-vorratsdatenspeicherung-voran/)

Auf ein Neues!
Und wo ist nochmal der Unterschied zwischen diesen EU-Demokraten und Regierungen totalitärer Staaten?