Nürnberg regelt Ein-Euro-Jobs neu

Begonnen von Kater, 17:51:42 Sa. 01.September 2007

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Kater

ZitatNürnberg regelt Ein-Euro-Jobs neu

Der massenhafte Missbrauch mit den Ein-Euro-Jobs durch Verdrängung regulärer Arbeit soll nach Informationen dieser Zeitung (Hannoversche Allgemeine Zeitung) jetzt unterbunden werden. Nach dem Gesetz dürfen Ein-Euro-Jobs nur dann eingerichtet werden, wenn die Arbeit im öffentlichen Interesse liegt, zusätzlich ist und den Wettbewerb nicht stört.

Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr aber ermittelt, dass ,,bei fast einem Viertel die Voraussetzungen nicht vorlagen" und ,,bei weiteren knapp 50 Prozent", die Arbeitsagenturen ,,keine verlässlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte" hatten. Noch in jüngster Zeit wurden etwa für handwerkliche Arbeiten an einem öffentlichen Gebäude in Berlin sieben Ein-Euro-Jobber angefordert und abkommandiert. Der Missbrauch war allerdings nur von kurzer Dauer. Als Tage später die Sonne schien, meldeten sich die meisten krank. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt spricht von ,,alarmierenden" Zuständen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will nun, in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, Konsequenzen ziehen und den Arbeitsagenturen vor Ort verbindlich vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen Hartz IV-Empfänger zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können. Bislang hatte die  BA den Job-Centern lediglich Empfehlungen gegeben.

Derzeit finanziert die BA 282.000 sogenannte ,,Arbeitsgelegenheiten" für Bezieher von Arbeitslosengeld II, darunter 265.000 Euro-Jobs. Das sind Arbeiten, für die von der Arbeitsverwaltung pro Stunde ein Euro oder etwas mehr zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Kajo Wasserhövel, hat jetzt gegenüber der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages angekündigt, der Arbeitsverwaltung eine sogenannte ,,Arbeitshilfe" an die Hand zu geben, mit der ,,die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit verbindlich definiert" werden. Auch die Wettbewerbsneutralität, keine Verdrängung regulärer Beschäftigung durch Zusatzjobs, wird ,,verbindlich geregelt". Die ,,Arbeitshilfe" werde ,,in Kürze" zur Verfügung gestellt.

In der 28-seitigen neuen Arbeitshilfe heißt es nunmehr, das ,,öffentliche Interesse" an Zusatzjobs sei nur gegeben, wenn ,,das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient". Arbeiten, die ,,überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises" dienten, ,,liegen nicht im öffentlichen Interesse". Die Arbeiten dürften ,,nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen".

Die ,,Zusätzlichkeit der Arbeiten" soll dann vorliegen, ,,wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden". Arbeiten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder von juristischen Personen ,,sind nur förderungswürdig", wenn sie ohne die Förderung ,,erst nach zwei Jahren durchgeführt" würden. Bei der Prüfung beider Voraussetzungen müssen die Jobcenter künftig ,,strenge Maßstäbe" anlegen.

http://www.haz.de/newsroom/politik/zentral/politik/deutschland/art667,108340

Lukas

ZitatOriginal von Kater
ZitatNürnberg regelt Ein-Euro-Jobs neu

Der massenhafte Missbrauch mit den Ein-Euro-Jobs durch Verdrängung regulärer Arbeit soll nach Informationen dieser Zeitung (Hannoversche Allgemeine Zeitung) jetzt unterbunden werden. Nach dem Gesetz dürfen Ein-Euro-Jobs nur dann eingerichtet werden, wenn die Arbeit im öffentlichen Interesse liegt, zusätzlich ist und den Wettbewerb nicht stört.

Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr aber ermittelt, dass ,,bei fast einem Viertel die Voraussetzungen nicht vorlagen" und ,,bei weiteren knapp 50 Prozent", die Arbeitsagenturen ,,keine verlässlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte" hatten. Noch in jüngster Zeit wurden etwa für handwerkliche Arbeiten an einem öffentlichen Gebäude in Berlin sieben Ein-Euro-Jobber angefordert und abkommandiert. Der Missbrauch war allerdings nur von kurzer Dauer. Als Tage später die Sonne schien, meldeten sich die meisten krank. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt spricht von ,,alarmierenden" Zuständen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will nun, in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, Konsequenzen ziehen und den Arbeitsagenturen vor Ort verbindlich vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen Hartz IV-Empfänger zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können. Bislang hatte die  BA den Job-Centern lediglich Empfehlungen gegeben.

Derzeit finanziert die BA 282.000 sogenannte ,,Arbeitsgelegenheiten" für Bezieher von Arbeitslosengeld II, darunter 265.000 Euro-Jobs. Das sind Arbeiten, für die von der Arbeitsverwaltung pro Stunde ein Euro oder etwas mehr zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Kajo Wasserhövel, hat jetzt gegenüber der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages angekündigt, der Arbeitsverwaltung eine sogenannte ,,Arbeitshilfe" an die Hand zu geben, mit der ,,die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit verbindlich definiert" werden. Auch die Wettbewerbsneutralität, keine Verdrängung regulärer Beschäftigung durch Zusatzjobs, wird ,,verbindlich geregelt". Die ,,Arbeitshilfe" werde ,,in Kürze" zur Verfügung gestellt.

In der 28-seitigen neuen Arbeitshilfe heißt es nunmehr, das ,,öffentliche Interesse" an Zusatzjobs sei nur gegeben, wenn ,,das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient". Arbeiten, die ,,überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises" dienten, ,,liegen nicht im öffentlichen Interesse". Die Arbeiten dürften ,,nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen".

Die ,,Zusätzlichkeit der Arbeiten" soll dann vorliegen, ,,wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden". Arbeiten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder von juristischen Personen ,,sind nur förderungswürdig", wenn sie ohne die Förderung ,,erst nach zwei Jahren durchgeführt" würden. Bei der Prüfung beider Voraussetzungen müssen die Jobcenter künftig ,,strenge Maßstäbe" anlegen.

http://www.haz.de/newsroom/politik/zentral/politik/deutschland/art667,108340



Nun ich bin dies hier nur kurz überflogen, und muß erlich sagen: Das ich das gut finde, das das mit den 1euro jobs neu geregelt wird!

Pinnswin

ZitatNach dem Gesetz dürfen Ein-Euro-Jobs nur dann eingerichtet werden, wenn die Arbeit im öffentlichen Interesse liegt, zusätzlich ist und den Wettbewerb nicht stört.

Was ist daran neu? Gemmeinnützig - war s doch schon immer. Das die Gemeinde sich durch filzige Job+ und HandwerkUltra+ Organisationen immer fleißig die Langzeitarbeitslos-Subventionen in die Tasche schaufeln.

Und wo bitteschön, steht auf diesem Wisch - da oben - was passiert, wenn nicht? Konsequenzen aus bisherigem Missverhalten und Menschenverachtung?
Sie haben scheinheilig eingesehen, das sie Arbeitslosen-Abzocker-ScheiBe bauen und der Ablaßhandel geht aber trotzdem weiter, weil, er ist ja straffrei und man verdient gut dran. Oder hat schon mal jemand einen SB irgendwo vor Gericht rumhängen sehen, auf der Anklagebank?

Lg.

P.S.:
Zitat... In der 28-seitigen neuen Arbeitshilfe ...
welcher EEJobber Praktikant hat den denn verfasst? Bürokratie par exellance.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Lichtkämpfer

Die Dreistigkeit der BA, der Wirtshaft und der Regierenden nimmt nicht ab.
Ausgerechnet dir Drecksau Hundt reißt die Klappe auf. Gerade seine Klientel soll durch Senkung der Arbeitslosenbeiträge Geschenke bekommen. Das ist der Gipfel der Perversion ausgerechnet die Verursacher des Dilemmas und da wagt es Hundt noch von Missbrauch zu sprechen.
In unserer Arge wird von Vonrherein zu wenig berechnet.
Die BA erkennt daß HartzIV Scheisse ist und will es den Betroffenen in die Schuhe schieben.
Als Erwerbsloser kannst du in diesem Staat nur ein Dissident sein.

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