Stern'scher Schmierenjournalismus

Begonnen von Kuddel, 11:25:28 So. 29.Juni 2008

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Rudolf Rocker

Naja, mit Boulevard kann man nicht ganz so viel falsch machen! Wenn man schon auf gefälschte Hitler- Tagebücher reinfällt, ist das vielleicht das beste was sie machen können! ;D

Kuddel

Rudi, du meinst, man kann von Äußerlichkeiten nicht auf die Einstellung schließen.

(Chefredakteur)

Ich frage, warum denn nicht?

Onkel Tom

Der war doch früher bestimmt ein "Popper".. Krawatte hat er sich wohl wegen
Erfahrungen in jungen Jahren abgewöhnt. Und sein Smartphone ist auch immer
neu..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatRudi, du meinst, man kann von Äußerlichkeiten nicht auf die Einstellung schließen.
Nein, das haben die Nazis schon Mithilfe der Kraniometrie versucht!  >:(

Fritz Linow

Es hat doch nichts mit Rückzug zu tun, wenn ich von stern.de o.ä. keine brauchbaren Informationen erwarte. Stern war und ist Boulevard und sich darüber zu beklagen ist absurd.

ZitatBildung und Zugang zu Informationen sind zunehmend eine Geld-, bzw. Klassenfrage geworden.

Wieso zunehmend? "Bildung für alle" ist ein Märchen, und wenn überhaupt ist es eine Bildung, die verwertbar sein muss: Ingenieure, Informatiker...DEHOGA jammert gerade rum, dass zu viele studieren und es zu wenig Kellner gibt. Eine zweckfreie Bildung, so wie sie eigentlich im 19. Jahrhundert angedacht war, gibt es nur für diejenigen, die es sich leisten können. Bildung und Zugang zu Informationen waren schon immer Herrschaftswissen, und es gab immer "Projekte", die Bildung auch in die Masse bringen wollten, z.B. Meyer's Universum oder Büchergilden, weil erkannt wurde, dass das eine Grundlage für eine Umwälzung der Verhältnisse ist. Das Internet eignet sich dafür eigentlich auch ganz gut, die Leute werden aber von der Menge erschlagen und ziehen sich dann auf ihre gewohnten Wohlfühlmedien zurück. Es ist halt noch nicht so, dass brauchbare Informationen zusammen mit dem Frühstücksei in den Rachen fliegen. Notfalls kann man die Paywall ja auch umgehen, indem man den Kram in der Bücherei liest, wenn es denn eine gibt und man es auch will.

Es gibt brauchbare Informationen, die werden aber immer weniger in größere Zusammenhänge gestellt und den geneigten Lesern angeboten, und da liegt das eigentliche Problem: die journalistische Ausbildung. An diesen Jounalistenschulen wird das Stummelsprech beigebracht, wie man Artikel konfektioniert, wie man Leser generiert. Da gibt es kaum noch Leute, die aufgrund von Lebenserfahrung oder klarem Klassenstandpunkt recherchieren und darüber berichten. Gleichzeitig kann man da dann auch "Pressesprecher" lernen. Mittlerweile gibt es fast so viele Pressesprecher wie Journalisten, die alle aus derselben Ursuppe kommen und dementsprechend ihre mediale Inszest betreiben.

Nebenbei: Die Medienverlage haben eifrig dabei mitgewirkt, dass es einen Niedriglohnsektor gibt, der sich nun langsam auch auf ihre Käuferschichten ausgedehnt hat, sei es durch üble Hetzartikel oder sei es ganz praktisch, indem sie selber ein Billigstzustellnetz errichtet haben. Die Leute haben kein Geld mehr, um sich ihren Dreck zu kaufen, also müssen die Verlage noch billiger produzieren, um Gewinn zu machen. Das ist fast schon tragikomisch.

Kuddel

Informationspolitik ist Machtpolitik.

Wenn wir die herrschenden Machtverhältnisse in Frage stellen wollen, kommen wir nicht umhin, uns auch mit den Medien herumzuschlagen.
Nicht jeder hat die Zeit, Kraft und Fähigkeiten die gegebenen Quellen (und sei es in Büchereien) zu durchforsten nach brauchbaren Infos. Wenn wir eine breite Basis sozialer Kämpfe wollen, brauchen wir auch breiten Zugang zu den notwendigen Infos.

Ich finde es problematisch, daß linke Medien vernachlässigt worden sind und oftmals aus eigener Schuld auf den Hund gekommen sind.

Der Stern war schon immer ein Drecksblatt, doch finde ich es nicht egal, daß er noch viel schlimmer geworden ist. Das gilt genauso für die anderen bürgerlichen Medien.

Ich finde es gut und wichtig, die Methoden, mit denen die Medien arbeiten und die Interessen dahinter auch zu benennen. Bei den Machtverhältnissen innerhalb der Medienindustrie sollte man Roß und Reiter nennen.

Es gab einmal die politische Forderung, "Enteignet Springer!".
Die Medienkritik ist zunehmend entpolitisiert und selbst hier im Forum gibt es eine saublöde GEZ Kritik, die teilweise im Fahrwasser der AfD schwimmt.

Gerade zu den Machtverhätnissen und Methoden der Öffentlich Rechtlichen, würde ich gern etwas machen. Das habe ich seit weit über einem Jahr vor, doch das ist ein gewaltiges Thema, erfordert viel Recherche und Arbeit und dazu komme ich irgendwie nie.

Kuddel

Zitat von: Fritz Linow am 12:06:47 Sa. 27.Mai 2017
Stern war und ist Boulevard und sich darüber zu beklagen ist absurd.

Ich kann so etwas nicht achselzuckend hinnehmen, als sei "Boulevard" einfach nur ein anderer journalistischer Stil und alles weitere eine Frage des persönlichen Geschmacks.

Es ist ein absoluter Affront, den Menschen die Möglichkeit zu nehmen, bewußter und selbst entscheidender Teil der Gesellschaft zu sein. Der Mensch, der ein soziales Wesen ist, wird reduziert auf ein Individum, das nur noch von Instinkten getrieben wird, Sexualtrieb, Neid, Konkurrenz und Hähme. Gesellschaftliches Miteinander wird zerschlagen, er ist nur noch Konsument und jemand, der Leitfiguren anhimmelt und Mitmenschen als Konkurrenten bekämpft.

Ich halte jeden, der in irgendeiner Form an diesem Gossenjournalismus mitarbeitet, für eine größere Bedrohung für ein halbwegs menschliches Miteinander, als sie von einem Dummfascho kommen könnte.

Rudolf Rocker

ZitatIch kann so etwas nicht achselzuckend hinnehmen, als sei "Boulevard" einfach nur ein anderer journalistischer Stil und alles weitere eine Frage des persönlichen Geschmacks
Naja, sich darüber aufzuregen, das in einer Boulevardzeitung Boulevard drinn ist, ist ungefähr so sinnvoll wie sich darüber aufzuregen, das in einer Pornozeitung pornografische Bilder drinn sind! ::)
Da könnten wir uns jetzt ebenso von "Bild der Frau" über das "Goldene Blatt" bis zur "Bäcker-Blume" und "Apothekenrundschau" darüber aufregen!
Was hat das für einen Sinn?
Wenn ich die Verhältnisse sehe, zwischen der Verbreitung von Fakenews im Internet und der Verbreitung des "Stern" (Der Stern hat in den vergangenen Jahren deutlich an Auflage verloren. Die verkaufte Auflage ist seit 1998 um 45,9 Prozent gesunken*), sehe ich die Gefahr eindeutig eher im Internet!

Kuddel

Guten, bzw. brauchbaren journalismus findet man im britischen ECONOMIST, obwohl das Blatt durch und durch neoliberal ist.

Ohne vernünftig Informationen kann man sich nicht vernünftig entscheiden.

Deshalb sind es zwei Probleme, mit denen wir es zu tun haben:

  • Infos sind in den großen Onlinemedien immer rarer oder sie verschwinden hinter der Paywall.
  • Fakenews/Desinformation

Das andere ist unabhängig von Infos. Es ist das Menschenbild, das nicht nur in stern-online transportiert wird. Der Mensch als asoziales Wesen in Konsumrausch und Konkurrenzkampf. Dieses Menschenbild wird jetzt massiv in der Kulturindustrie verbreitet. Dieter Bohlen ist da ein Vorreiter. Das ist eben nicht nur eine eklige Art medial sein Geld zu verdienen, es ist Poltitik und ein bewußter Angriff auf das soziale Verhalten des Menschen in der Gesellschaft.

Du hast recht, meine Haßattacken gegen den Stern richten sich eher gegen den Onlineauftritt als gegen seine Printausgabe.

Fritz Linow

Kuddel:
ZitatIch kann so etwas nicht achselzuckend hinnehmen, als sei "Boulevard" einfach nur ein anderer journalistischer Stil und alles weitere eine Frage des persönlichen Geschmacks.

Da steht weder, dass man es achselzuckend hinnehmen soll, noch dass es eine Frage des persönlichen Geschmacks sei, sondern dass es ein Problem einer bewusst herbeigeführten ,,Bildungspolitik" ist, dass die Leute halt mehr auf diesen Dreck stehen und sich dadurch beeinflussen lassen.

Eine Bewusstseinsänderung, die eine breite Basis für soziale Kämpfe wäre, wird bei den Medienverlagen, die eigentlich nur breit gestreute Wirtschaftsunternehmen mit plumpen Gewinninteressen sind, nicht gelingen. Die kritische Berichterstattung geht immer nur so weit, dass sie als kritisch wahrgenommen wird, damit der Schein einer vierten Gewalt aufrecht erhalten bleibt.  Dass die Alternativen aus dem letzten Loch pfeifen, hängt vielleicht auch damit zusammen, dass sie sich darin auch prima eingerichtet haben.

Daher finde ich die Frage viel interessanter, welche Informationen man überhaupt benötigt, um soziale Kämpfe zu haben, und ob nicht viele Informationen und Berichte, mit denen man sich so beschäftigt, eher davon abhalten, und wie man diese wichtigen Informationen weitergeben kann ohne die Zwischendeutung kapitalgesteuerter Massenmedien.

Eine wichtige Information wäre zum Beispiel, was es genau mit den Lieferengpässen bei BMW auf sich hat. Bosch hat nicht geliefert, weil der Lieferant für Gussgehäuse für die Lenkgetriebe nicht geliefert hat. Bosch produziert weltweit, der Lieferant anscheinend nicht. Wer ist das? Woran liegt es? Was kann man daraus für Kämpfe lernen? Schließlich hat BMW jetzt weltweit an seinen Produktionsstätten deswegen Ärger gehabt...

Rudolf Rocker

Es wird immer schwieriger, bei der ganzen Informationsflut, die wichtigen Informationen überhaupt herausfiltern zu können! Dazu kommt, das Informationen heute quasi in Echtzeit übertragen werden. Aus aller Welt!
Früher gab es mal das Sprichwort: "Nichts ist so alt wie eine Tageszeitung von gestern". Heute müsste es heißen: "Nichts ist so alt eine Twittermeldung von vor einer Stunde".
Wenn ich mal wieder nach drei Tagen ohne Nachrichten aus dem Wald gekrochen komme, bin ich immer ganz verwundert das sich die Welt trotzdem weitergesdreht hat!

Fritz Linow

Deshalb wäre es ja wichtig, erstmal zu überlegen, welche Informationen überhaupt wichtig sind.


Rudolf Rocker

Genau! Aus diesem Grund, war ich z.B. in meinem ganzen Leben noch nie auf der Stern- Internetseite! ;D ;D

Kuddel

Zitat von: Fritz Linow am 14:44:29 Di. 30.Mai 2017
es ein Problem einer bewusst herbeigeführten ,,Bildungspolitik" ist

Das ist der Punkt, auf den ich eigentlich kommen wollte.

Ich weiß, daß ich hier aus einer Position der Schwäche argumentiere, wenn ich mich auf den Rechtsstaat und auf Grundprinzien einer Demokratie berufe. Ich finde aber durchaus, daß man darauf pochen soll, daß ein Staat und seine Institutionen sich an seine eigenen Gesetze sollten.

Ich will auch auf ein Grundrecht auf Bildung, Information und ein würdiges Kulturangebot berufen, egal wie die realen Machtverhältnisse hier sein mögen. Sollen die Verhältnisse sich dann ehrlich zeigen, daß sie scheißen auf unsere Rechte, auf unsere tolle Demokratie und auf uns.

Aber erst einmal will ich den Staat beim Wort nehmen mit seinem "Bildungsauftrag" in Bezug auf die Medien.
ZitatBildungsauftrag und Informationspflicht der Medien
Aus dem Grundversorgungsauftrag des Rundfunks kann ein Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Wissensvermittlung abgeleitet werden.


Öffentlich-rechtliche Anbieter haben die Aufgabe der Grundversorgung der gesamten Bevölkerung ohne Rücksicht auf Einschaltquoten. Grundversorgung meint die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Es soll ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung sichergestellt werden. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt, und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Demzufolge soll der Rundfunk durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Ferner soll er mit seinem Angebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung den Rezipienten dienen.

Im Rundfunkstaatsvertrag wird im zweiten Abschnitt § 11 Satz 1 darauf verwiesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Angeboten "einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben" haben.  
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/237014/bildungsauftrag-und-informationspflicht-der-medien

Wie gesagt, zu den ÖR hatte ich schon lange eine Recherche und Diskussion im Kopf, bin bisher aber nicht dazu gekommen.

Aber die Privaten Medien befinden sich nicht im luftleeren Raum, die Machtkonzentration und die gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen bedeuten immer eine Einflußnahme auf gesellschaftliche Entwicklungen.

Egal wie folgenlos es sein mag, ich will weiterhin darauf hinweisen, daß dieses Demokratische System sich bereits an dieser Stelle entmachten läßt. Die alte Forderung "Enteignet Springer!" ist für mich noch immer inspirierend.




Zitat von: Fritz Linow am 14:44:29 Di. 30.Mai 2017
Eine Bewusstseinsänderung, die eine breite Basis für soziale Kämpfe wäre, wird bei den Medienverlagen (...) nicht gelingen.
Ich will aber die Rolle der Medienmacht thematisieren. Ich will sie als Teil reaktionärer Machtausübung demaskieren und nicht nur als zynische Wirtschaftsunternehmen.  


Zitat von: Fritz Linow am 14:44:29 Di. 30.Mai 2017
Daher finde ich die Frage viel interessanter, welche Informationen man überhaupt benötigt, um soziale Kämpfe zu haben(...)

Eine wichtige Information wäre zum Beispiel, was es genau mit den Lieferengpässen bei BMW auf sich hat. Bosch hat nicht geliefert, weil der Lieferant für Gussgehäuse für die Gelenkstangen nicht geliefert hat. Bosch produziert weltweit, der Liefernat anscheinend nicht. Wer ist das? Woran liegt es? Was kann man daraus für Kämpfe lernen? Schließlich hat BMW jetzt weltweit an seinen Produktionsstätten deswegen Ärger gehabt...

Da sind wir uns einig.
In Ansätzen funktioniert dieses Forum in dieser Beziehung sehr gut.
Meine Unzufriedenheit gilt der linken Medienarbeit im Allgemeinen...

Rudolf Rocker

ZitatMeine Unzufriedenheit gilt der linken Medienarbeit im Allgemeinen...
Genau über diesen Punkt rege ich mich auf! Irgendwie haben wir es komplett verkackt eine linke Gegenöffentlichkeit aufzubauen und auszubauen!
Wenn ich sehe was heute aus Indymedia geworden ist, könnte ich heulen und kotzen gleichzeitig (wenn sowas überhaupt geht?) Über die taz hatten wir ja schon geschrieben.

Fritz Linow

Kuddel:
ZitatIch will sie als Teil reaktionärer Machtausübung demaskieren und nicht nur als zynische Wirtschaftsunternehmen.  

Vom zynischen Wirtschaftsunternehmen hin zur reaktionären Machtausübung ist es ja nicht allzu weit. Diese kleine Datenbank zeigt auf, wer alles so Anteile an den Medien hat: http://www.kek-online.de/no_cache/information/mediendatenbank.html

Von dort ist die Verbindung in die Politik auch nicht weit, von der wiederum die Medienmacht legitimiert wird und umgekehrt. Das ist ein übles Wechselspiel und der Teufel steckt im Detail und erkennt man oft erst auf den zweiten Blick. Wenn man sich die Besitzverhältnisse anschaut, wird klar, warum zum Beispiel über das eine berichtet wird und über das andere nicht, warum ausgerechnet jetzt der seine Fresse in die Kamera halten darf und der andere nicht und so weiter. Ich habe den Eindruck, dass auch immer weniger versucht wird, die Abhängigkeiten zu kaschieren. Das ist entweder Arroganz oder Unfähigkeit oder beides.

Mal ein kleines konkretes Beispiel für das Wechselspiel zwischen Medien und Politik:

Es gibt einen privaten regionalen Postzusteller.

Die Gesellschafter und Verwaltungsoberfuzzis dieses Postzustellers sind Anwälte in einer Großkanzlei, die hauptsächlich Unternehmensberatung und Steuerbetrug macht.

Ein Gründer dieser Kanzlei besitzt Anteile an einem privaten Radiosender und ist ansonsten auch fein mit der lokalen Presse verbandelt.

Nun gibt es eine Jobmesse.

Diese Jobmesse wird massiv beworben von dem privaten Radiosender und der lokalen Presse.

Die Leute gehen dahin und bekommen schlechtbezahlte Jobs bei eben diesem Zustelldienst.

Der Zustelldienst gibt eine Sonderbriefmarke heraus.

Der Bürgermeister posiert in der lokalen Presse mit dieser Briefmarke.

Die Leser und Radiohörer bekommen vielleicht zum erstenmal mit, dass es diesen Zustelldienst gibt und denken, dass der alte vielleicht gar nicht so gut ist.

Der Bürgermeister betont, wie wichtig es sei, die Menschen in Arbeit zu bringen und verkündet das zusammen mit dem Jobcentermacker, was natürlich durch die Medien transportiert wird.

Die Zusteller müssen früh raus und aufstocken.

Der private Postzusteller macht einen feinen Gewinn.

Der eine Hauptgesellschafter aus der Anwaltskanzlei kann in aller Ruhe seinem Hobby, dem Tanzsport, nachgehen, wenn er nicht grad auf der Förde segelt, und seine verfilze Bagage aus Politik und ,,Gesellschaft" wohl auch.



Nochmal: Welche Informationen und welche Informationspolitik bräuchte man tatsächlich, um Springer zu enteignen? (Ein weites Feld...)

Rocker:
ZitatWenn ich sehe was heute aus Indymedia geworden ist, könnte ich heulen und kotzen gleichzeitig
Es ist und bleibt mein größter Wunsch, es gäbe keinen Veggie-Soli-Brunsch.

Nikita

Rechtsanwalt Markus Kompa vertritt das "Blauer Bote Magazin" gegen den Journalisten Marc Drewello und dem Nachrichtenmagazin Stern. Der mehrteilige Artikel von Kompa ist ein wunderbarer Einblick in Dilettantismus in journalistischen Redaktionen und wie die Rechtsprechung hamburger Gerichte in Verbindung mit entsprechenden Gesetzen rechtsmissbräulich eingesetzt werden, um eigene Unzulänglichkeiten zu kaschieren und das Internet nach eigenem Gusto zu zensieren. Die Redaktion des Stern und unterschiedliche Gerichtsebenen in Hamburg, die auch als Zensurkammern bezeichnet werden, treiben ein von jedem Ausblick auf Rechtsstaat befreites Spiel mit sachfremden Erwägungen.

http://www.kanzleikompa.de/2017/07/16/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-1/
http://blauerbote.com/

Nikita

In einem nicht den Stern betreffenden Fall sind die o.g. Zensurkammern in Hamburg (LG ung OLG) mal wieder vom Bundesverfassungsgericht auf rechtstaatlich erägliches Niveau zurückgeholt worden. Das Beispel soll den oben benutzten Begriff der "Zensurkammern" untermauern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160629_1bvr348714.html

ZitatBUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 3487/14 -

IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
      des Herrn B...,

gegen
   

a)
   

das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 -,
   

b)
   

das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 -

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Kirchhof,

den Richter Masing

und die Richterin Baer

am 29. Juni 2016 einstimmig beschlossen:

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.

G r ü n d e :
I.

1

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung.

2

1. Der Beschwerdeführer und Beklagte des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: der Beschwerdeführer) hatte nach den gerichtlichen Feststellungen vom Kläger des Ausgangsverfahrens, der eine Immobilienfirma betreibt, eine Werkstattfläche gemietet. Im Jahr 2007 kam es zu einem Rechtsstreit um Rückzahlungsansprüche des Beschwerdeführers. Die Parteien schlossen im Oktober 2008 einen Vergleich, in dem sich der Kläger dazu verpflichtete, 1.100 € an den Beschwerdeführer zu bezahlen. Im Januar 2009 bot der Kläger an, den Betrag in 55 Monatsraten zu je 20 € zu bezahlen. Dieses Ratenzahlungsangebot lehnte der Beschwerdeführer ab und stellte zugleich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, was er dem Kläger auch mitteilte. Im Februar 2009 sah sich der Beschwerdeführer gezwungen, einen Zwangsvollstreckungsauftrag zu erteilen. Kurz vor Erteilung des Auftrags hatte der Kläger 110 € gezahlt. Die Zahlung des Restbetrags erfolgte Ende Februar 2009. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren im März 2009 ein.

3

Im Jahr 2012 berichtete der Beschwerdeführer über diesen - in der Sache zwischen den Parteien unstreitigen - Vorgang auf Internet-Portalen, welche die Möglichkeit bieten, Firmen zu suchen und eine Bewertung abzugeben. Der Beschwerdeführer nutzte für seine Äußerungen jeweils die Bewertungsfunktion:

,,Ende 2007 war ich leider gezwungen Herrn ... bezüglich der Rückgabe meiner Mietkaution vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu verklagen. Im November 2008 bekam ich dann vom Amtsgericht ... einen Titel, der Herr ... verpflichtete, 1.100 € an mich zu zahlen. Am 3.1.2009 bekam ich einen Brief von Herrn ..., in dem er angeboten hat, die 1.100 € in 55 Monatsraten á 20 € zu bezahlen, da es im zur Zeit nicht möglich ist, die 1.100 € in einer Summe zu zahlen.

Erst nach Einschalten der Staatsanwaltschaft ... und dem zuständigen Gerichtsvollzieher hat Herr ... dann Ende Februar 2009 gezahlt. Mit Herrn ... werde ich bestimmt keine Geschäfte mehr machen."

[Name des Beschwerdeführers], Hamburg

4

Der Kläger begehrte im Ausgangsverfahren die Unterlassung dieser Äußerungen.

5

2. Das Landgericht verurteilte den Beschwerdeführer antragsgemäß. Die angegriffene Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da nach der gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers zurücktreten müsse. Wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre dürften zwar nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, da im Bereich der Sozialsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein tendenziell größeres Gewicht zuzuerkennen sei. Dennoch überwiege vorliegend das Anonymitätsinteresse des Klägers. Auch wenn ein öffentliches Interesse bei zukünftigen Geschäftspartnern oder Kunden zu bejahen sei, führten die konkreten Umstände des Ermittlungsverfahrens und die zeitlichen Abläufe dazu, dass von keinem besonders erheblichen öffentlichen Interesse zum Zeitpunkt der Verbreitung auszugehen sei. Es handle sich um einen Vorwurf im Bereich der mittleren Kriminalität. Hinzu komme, dass zwischen der Einleitung beziehungsweise Einstellung des Strafverfahrens und der Bewertung durch den Beschwerdeführer drei Jahre vergangen seien und es sich um ein im Zeitpunkt der Berichterstattung bereits seit längerer Zeit erledigtes Ermittlungsverfahren handle. Vor dem Hintergrund der Gesamtumstände und der geschäftlichen Tätigkeit des Klägers müsse von einer hohen Beeinträchtigung des Klägers ausgegangen werden. Zudem komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Berichterstattung mit Namensnennung über strafrechtliche Ermittlungsverfahren nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berührten.

6

3. Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Beschwerdeführers zurück und führte ergänzend aus, dass das zögerliche Bezahlen einer titulierten Forderung kein Ereignis darstelle, an dem ein besonderes öffentliches Interesse bestehe.

7

4. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts und rügt die Verletzung seiner Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

8

5. Der Justizbehörde und dem Kläger des Ausgangsverfahrens wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat sich geäußert. Die Akten des Ausgangsverfahrens lagen dem Bundesverfassungsgericht vor.
II.

9

Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

10

1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 <281 ff.>; 35, 202 <232>; 66, 116 <139>; 97, 391 <403>; 99, 185 <196>).

11

2. Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist begründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

12

Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen und deshalb auch den Schutz der Meinungsfreiheit genießen (vgl. BVerfGE 85, 1 <15 f.>; 90, 241 <247>; stRspr).

13

Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gemäß Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter dem Schrankenvorbehalt der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören. Jedoch haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts die wertsetzende Bedeutung des beeinträchtigten Grundrechts zu berücksichtigen. Diesem Erfordernis werden die angegriffenen Entscheidungen nicht in hinreichendem Maße gerecht. Die Gerichte haben zwar nicht verkannt, dass die streitgegenständlichen Äußerungen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen und sind auch in eine Abwägung zwischen diesem Grundrecht des Beschwerdeführers und den auf Seiten des Klägers zu berücksichtigenden grundrechtlich geschützten Belangen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingetreten. Die Erwägungen der Gerichte werden aber der Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit nicht hinreichend gerecht.

14

Die Gerichte legen zunächst zutreffend dar, dass die Behauptung wahrer Tatsachen, die Vorgänge aus der Sozialsphäre betreffen, grundsätzlich hingenommen werden müsse, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es genehm ist (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>). Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen individueller Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfGE 97, 391 <404>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, www.bverfg.de). Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>).

15

Die Gerichte gehen weiter zutreffend davon aus, dass auch die Nennung des Namens im Rahmen einer solchen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bewertung das Persönlichkeitsrecht des Klägers berührt. Hierbei darf der Einbruch in die persönliche Sphäre nicht weiter gehen, als eine angemessene Befriedigung des Informationsinteresses dies erfordert. Die für den Genannten entstehenden Nachteile müssen im rechten Verhältnis zur Schwere des geschilderten Verhaltens oder der sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (vgl. BVerfGE 35, 202 <232>). Eine ausreichend schwere Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers zeigen die angegriffenen Entscheidungen indes nicht auf und begründen nicht in tragfähiger Weise, dass der Kläger die unbestritten wahren Äußerungen ausnahmsweise nicht hinnehmen muss. Sie lassen nicht erkennen, dass dem Kläger ein unverhältnismäßiger Verlust an sozialer Achtung droht. Trotz der vom Beschwerdeführer erstatteten Anzeige wird dem Kläger keine strafrechtlich relevante Handlung vorgeworfen, sondern eine schleppende Zahlungsmoral. Vor diesem Hintergrund steht auch die namentliche Nennung des Klägers, der seine Firma unter diesem Namen führt, nicht außer Verhältnis zum geschilderten Verhalten. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte hier ein öffentliches Informationsinteresse möglicher Kundinnen und Kunden des Klägers bejahen.

16

Soweit die Gerichte darauf abstellen, dass sich der Beschwerdeführer erst drei Jahre nach der Einstellung eines Strafverfahrens äußert, führt dies nicht zu einem Überwiegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. Es würde den Beschwerdeführer unverhältnismäßig in seiner Meinungsfreiheit einschränken, wenn nach einer solchen Zeitspanne im Rahmen einer subjektiven Bewertung des Geschäftsgebarens eines nach wie vor in gleicher Weise tätigen Gewerbebetreibers von ihm erlebte unstreitig wahre Tatsachen nicht mehr äußern dürfte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der geschilderten Ereignisse klar erkennbar ist, und dass die Äußerungen auf den Portalen als Bewertung veröffentlicht wurden.

17

3. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fehlern. Es ist nicht auszuschließen, dass das Landgericht bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen wird.

18

4. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).
Kirchhof    Masing    Baer

Kuddel

Jetzt wird mit plumpen Nazimethoden gearbeitet.
Es ist nun eine Meldung wert, wenn ein Straftäter aus der Haft entlassen wird.
http://www.stern.de/panorama/nachrichten-aus-deutschland---satanist-von-witten--wieder-frei-7614734.html
Onlinepranger. Forken und brennende Fackeln.

Kuddel

Zitat90 Prozent Tote – kann Kim Jong Un die Zombie-Apokalypse in den USA auslösen?
https://www.stern.de/digital/technik/90-prozent-tote---kann-kim-jong-un-die-zombie-apokalypse-in-den-usa-hervorrufen--7678272.html

Gibt es für einen solchen Journalismus überhaupt schon eine Bezeichnung?

Troll

Zitat von: Kuddel am 18:18:23 Sa. 28.Oktober 2017
Zitat90 Prozent Tote – kann Kim Jong Un die Zombie-Apokalypse in den USA auslösen?
https://www.stern.de/digital/technik/90-prozent-tote---kann-kim-jong-un-die-zombie-apokalypse-in-den-usa-hervorrufen--7678272.html

Gibt es für einen solchen Journalismus überhaupt schon eine Bezeichnung?

Qualitätsjournalismus!?
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

BGS

Zitat von: Kuddel am 18:18:23 Sa. 28.Oktober 2017
Zitat90 Prozent Tote – kann Kim Jong Un die Zombie-Apokalypse in den USA auslösen?
https://www.stern.de/digital/technik/90-prozent-tote---kann-kim-jong-un-die-zombie-apokalypse-in-den-usa-hervorrufen--7678272.html

Gibt es für einen solchen Journalismus überhaupt schon eine Bezeichnung?

Journalismus der untersten Schublade.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Sunlight

Nicht nur das, sondern auch eine Datenkrake, die zum Lesen
das Ausschalten des Adblock inzwischen  erzwingen will.
Ist wirklich unterste Schublade in mehrfacher Hinsicht.

Rudolf Rocker

Hmm, löst nicht jede Atombombe einen EMP aus?
Und was interessiert es mich nach einem Atomschlag noch, ob der Fön funktioniert oder nicht?
Und warum wird man zum Zombie, wenn der Strom ausfällt?
Und wird die Atombombe aus Nordkorea mit DPD, DHL oder TNT verschickt?
Und bekommt Gernot Kramper für diesen Schwachsinn, den er da schreibt, auch noch Geld?
Fragen über Fragen!


Kuddel

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:31:26 So. 29.Oktober 2017
Und bekommt Gernot Kramper für diesen Schwachsinn, den er da schreibt, auch noch Geld?

Oh ja, aber sicher. Und dieser Idiot hat ein brilliantes wie simples Konzept:
Man schreibt einfach irgendeinen Scheiß und setzt ein Fragezeichen dahinter:
ZitatSpionageverdacht
Hackt sich der Kreml in die Smartphones von Nato-Soldaten?
https://www.stern.de/digital/smartphones/smartphone-gehackt--spioniert-der-kreml-die-smartphones-von-nato-soldaten-aus--7648954.html

Onkel Tom

A ja, Verstehe so.. Apple-Taschenwanze lassen sich nicht routen, Hat falschen
Entsperrcode eingegeben und Taschenwanze fühlte sich als gestohlen oder
"bunte Bildchien" machten alles strubbelig..

Und wo war der IMSI-Catcher anbei ?

Für leicht technich versierte wird nach dem Artikel klar, das der Autor zuviel
aus seinen Fingern saugt..

https://de.wikipedia.org/wiki/IMSI-Catcher

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

ManOfConstantSorrow

Neoliberale Propagandagülle:

Zitatwarum unser Sozialstaat eine Erfolgsgeschichte ist
(...)
In den 80er Jahren kamen zur Mindestversorgung Dinge wie ein Fahrrad, ein Radio, ein Fernseher oder "wöchentlich 100 Gramm Eiscreme, Fürst-Pückler-Art" dazu. Im Warenkorb des Existenzminimums lag jedes Jahr etwas mehr.
Auch diejenigen, die auf Leistungen des Sozialstaates angewiesen sind, haben also an der Vermehrung des Wohlstandes sehr wohl teilgenommen.
(...)
Dass zum Bild der Armut heute ganz selbstverständlich eine eigene Wohnung gehört, ausreichend zu Essen, Schulbücher, Kinobesuche und eine der besten Gesundheitsversorgungen, die man für Geld kaufen kann, ist ein fantastischer Erfolg des deutschen Sozialstaates. Es gibt wenig, auf das die Deutschen mit so viel Berechtigung stolz sein dürfen.

Populisten von rechts und links versuchen seit Jahren systematisch, den Sozialstaat, das große Gemeinschaftswerk der Deutschen, als gescheitert und unmenschlich darzustellen.
(...)
Wenn Unternehmen auf Messen teure Kugelschreiber verteilen oder bedruckte Kaffeetassen oder T-Shirts oder Sonnencreme, greifen viele Leute zu. Das ist aber kein Beweis dafür, dass sie sich keine Kugelschreiber leisten können.
(...)
Die sparen durch den Tafelbesuch jede Woche ein paar Euro an der Supermarktkasse, die sie für andere Dinge ausgeben können. Eine faire Verteilung des Überflusses
(...)
Dass in Deutschland niemand existenziell angewiesen ist auf die Tafel beweisen schon die Zahlen: Der Sozialstaat versorgt insgesamt acht Millionen Bedürftige in Deutschland, aber nur 1,5 Millionen besuchen eine Tafel. Die übergroße Mehrheit kommt also auch ohne aus.
(...)
Die Tafeln sind kein Beweis für Hunger und der Sozialstaat hat die existenzielle Not tatsächlich besiegt.
(...)
https://www.stern.de/politik/deutschland/armut--jens-spahn-und-hartz-iv--die-diskussion-geht-am-ziel-vorbei-7901372.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Strombolli

... und wenn ich endlich todgespart bin, haben sie noch mehr Geld. - Ich kann es nicht mehr hören,hol mich der Teufel. Bitte schnell.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

counselor

In einer von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Gesellschaft bräuchte es keinen Sozialstaat, weil der Reichtum der Gesellschaft gerecht verteilt wäre.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Fritz Linow

Format ist nervig, trotzdem:


https://www.youtube.com/watch?v=89ebHDhGdkg

"Die Henri-Nannen-Schule ist eine Journalistenschule mit Sitz in Hamburg. Die nach dem Verleger und Publizisten Henri Nannen benannte Bildungseinrichtung wird vom Verlag Gruner + Jahr sowie dem Zeitverlag getragen. Regelmäßiger Sponsor ist Der Spiegel."
https://de.wikipedia.org/wiki/Henri-Nannen-Schule

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