Habe Gekündigt dennoch anspruch auf ALG-2 ?

Begonnen von Cuertis, 18:54:13 So. 03.August 2008

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Cuertis

Hallo Forenuser,

Ich war die letzten 10 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.

Diese Stelle habe Ich jetzt gekündigt weil Ich Mich in Meinem Entleihbetrieb nicht gesundheitlich kaputtmachen will.
Nun stehe Ich vor der Qual Mich morgen auf dem Jobcenter Arbeitslos zu melden,da Ich in den 10 Monaten keinen Anspruch auf ALG-I erworben habe.

Mir ist zwar klar das Ich mit Sicherheit eine Sanktion kassieren werde,die Frage ist nur in welcher Höhe ?

Irrlichtprojektor

Hallo Cuertis,

Ich lass mich gern berichtigen aber wenn ich richtig liege 12 Wochen zu 100%.

Aber du hast doch nicht grundlos gekündigt. Wenn dieser Entleihbetrieb es mit den Sozialvorschiften nicht so genau nimmt oder du den Anforderungen welche gestellt werden nicht gerecht wirst, kann das durchaus gesundheitliche Folgen haben. Ich meine, dass sollte man sich attestieren lassen und es auch dem Amt so vortragen. Als AN hat man auch weiterhin (noch) ein paar Rechte auf die man sich berufen kann.

gruß irrlicht

Eivisskat

Ich habe gehört...es gibt auf dem Amt ein Formular "Gekündigt auf Anraten des Arztes" oder so ähnlich (vermutl. zusammen mit Attest einzureichen).
Bestimmt weiss hier noch Jemand genaueres.

Kater

das heißt wohl "Fragebogen zur Kündigung auf ärztlichen Rat", macht aber natürlich nur Sinn, wenn man vor der Kündigung in ärztlicher Behandlung war...

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