Gerichtsvollzieher erhält schneller und auch auf anderen Wegen Informationen

Begonnen von convar, 19:11:17 So. 09.Dezember 2012

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convar

Auszug aus dem neuen § 802l ZPO

1.bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder die Firma sowie die Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des Schuldners erheben;

2.das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten (also Konten und Depots) abzurufen (§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung);

3.beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist, erheben.

convar

noch eine Anmerkung

die Erweiterung der Befugnisse zeigt, dass man nunmehr gewillt ist i.d.R. privatrechtliche Schulden (i.d.R. von Banken als Gläubiger kotz) mit Hilfe des Staatsapparates einzutreiben

es wird also ein privates Schuldverhältnis zwischen Gläubiger ./. Schuldner als Grundlage genommen um mit allen Mitteln eines Unrechtstaates (die meißten Gesetze kommen sowieso von den Nazis) den wirklichen Herren dieser Welt - den Banken - den Staat als Mittel zum Zweck zur Verfügung zu stellen

die üble Fratze des Bankenkapitalismuses (siehe youtobe Andreas Popp, Franz Hörmann, Andreas Berger, Rico Albrecht usw.) kommt klar zum Ausdruck

die repr. Machtmittel werden mit Ausweitung der Eurokrise, die die Banken selbst herbeigführt haben, weiter zunehmen

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Carpe Noctem

Habt ihr schon mal ein Knöllchen nicht bezahlt? Oder zu spät bezahlt und dann vergessen die Mahngebühren zu begleichen?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=5144&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det270785

Herzlichen Glückwunsch!

Oder hat schon mal einer von euch eine "Rückforderung" von der BA bekommen,wegen "Überzahlung"? Hier gilt Bundesrecht:

http://dejure.org/gesetze/VwVG

Das kann jeden treffen, denn das Schonvermögen ist nicht pfändungssicher, das P-Konto schützt nur die laufenden Bezüge unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Dearhunter

Das ging schon 2009 ganz gut, ohne neue Befugnisse.

Lange Geschichte:
Mein Sohn hatte sich en Auto zusammengekratzt, Versicherung lief auf meinen Namen (da erheblich günstiger als mein Zweitwagen, 50 Prozent statt 125), die Prämien wurden aber von seinem Konto abgebucht. Dann ist er in einen stationären Blitzer geraten, nicht allzu schnell, gab keine Punkte, sollte 20 Euro kosten. Den Bescheid bekomme natürlich ich, läuft ja auf meinen Namen. Hätte ich mal bezahlt ... nun gut, ich schrieb zurück, dass ich das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht gefahren habe und mir der Fahrer nicht konkret bekannt ist. Üblicherweise wird das Verfahren dann unter Androhung einer Fahrtenbuchpflicht eingestellt. 2 Wochen später kreuzt ein 400-Euro-Jobber bei mir auf (Rentner mit Nebenjob, habe ihn gefragt) und vergleicht das Blitzer-Foto mit mir. Ich hätte mich natürlich verleugnet, aber er fragte erst nach meinem Namen und verglich erst dann ... ich hielt den erst für einen Beschäftigten eines hiesigen privaten Briefzustellers. Damit war die Sache für mich erledigt. Ich wars ja nicht auf dem Bild. Weitere Auskünfte habe ich auch nicht gegeben. Ich kann nur spekulieren, dass die "mal eben" die Bankverbindungen gecheckt haben, und so kamen sie auf meinen Sohn.
Der war aber zu der Zeit knapp bei Kasse und zahlte nicht. 3 Monate später, nach einigen Mahnungen, von denen ich erst hinterher erfuhr, wurde er nachmittags von der Polizei mit Haftbefehl aufgesucht. WIRKLICH ... Haftbefehl wegen knapp 80 Euro, die es inzwischen mit Mahngebühren geworden sind. Entweder sofort bezahlen, oder Knast. Er hatte das Geld natürlich nicht, war kurz vor dem 15ten, wo er damals immer Geld bekam. Also hat er mich auf der Arbeit angerufen, ich hatte Spätschicht udn musste mir dann extra eine Stunde frei nehmen, um dann bezahlen zu dürfen.

Wegen 80 Euro! War für mich ziemlich unfassbar. Zusätzlicher Witz an der Sache: Es sollte nicht Ersatzhaft sein, damit wäre dann die Summe in 3 Tagen abgegolten gewesen, sondern Erzwingungshaft, da bleibt die Summe solange, bis bezahlt ist, ob Knast oder nicht.

Andere "jonglieren" mit Millionen und Milliarden, die bekommen noch Abfindungen, und wegen 80 Euro komt man solange in den Knast, bis jemand bezahlt.

Aber ein Lehrstück war es durchaus ...


DH

Carpe Noctem

Bei mir war es ein Knöllchen für Falschparken i.H.v. 5,-- Euro. Es wurden aus Buchgeld (=frei erfundene Beträge, genannt "Mahngebühren") dann irgendwann 45,50 obwohl ich - etwas zu spät leider - die 5,-- Euro beglichen hatte.  2 Jahre später kommt ohne weitere Vorwarnung kurz vor Weihnachten die Kontopfändung.
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

convar

jo jo

denke halt es gibt hier einen ganz großen Unterschied zu den Geschichten (die allsamt glaubhaft und nachvollziehbar sind)
und dem jetzt mit der zum 01. Jan. 2013 in Kraft getretenen ZPO - Änderung

der Unterschied ist der
dass bei all Eueren Schilderungen IMMER das Schuldverhältnis STAAT ./. PRIVAT war

ab jetzt aber wird der Staatsapparat benutzt um ein privates Schuldverhältnis
aufzumischen
dieses neue Machtmittel wird i.d.R. dazu benutzt werden Schuldverhältnässe von Banken mit Hilfe des Staatsapparates
zum Nachteil des Privat-Schuldnders aufzumischen

genau dieser Unterschied macht die Sache nicht vergleichbar

Carpe Noctem

Wo hast du die neue ZPO eigentlich her? In meinem Lieblingsportal dejure.org finde ich den § 802l nicht. Da geht der § 802 nur bis k.

Es wird ja perfiderweise(!) nicht ohne e.V.dem Gläubiger unmittelbar die Bankverbindung des Schuldners offenbart, sondern der Amtsperson(!) also dem GV. Es fehlt nur noch, dass die hoheitliche Funktion des GV künftig von Anlernkräften versehen wird, die weder Beamtenstatus haben noch auf das GG eingeschworen werden. Das könnten dann befristet angestellte Security-Mitarbeiter sein, per PPP via Jobcenter oder so. Klüh wäre cool. Die machen ja jetzt auch in Knästen. Man gewöhnt sich an alles.

kotz
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

convar

jo
also der Reihe nach:
es ist tatsächlich geplant dass die Gerichtsvollziehergeschichten privatisiert werden sollen
das verwundert ja nicht wirklich
man sollte sich einfach einmal bei youtobe via Andreas Popp, Rico Albrecht, Andreas Berger u.z.B. Franz Hörmann
"gemütlich" in den Sachverhalt einarbeiten

die
http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/seminar.details.php?id=1477&jahr=2013&katid=
Rechtsanwaltskammern werden jetzt aktiv


2. Reformgesetz

Das "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) wird im Wesentlichen am 01. Januar 2013 in Kraft treten.

Bei den vor diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Normen handelt es sich um Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung.

2.1 Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

Der Gläubiger wird bereits vor dem Vollstreckungsbeginn folgende Möglichkeiten zur Informationsgewinnung über die Vermögensverhältnisse des Schuldners haben:

a)

Gemäß § 802c ZPO n.F. ist der Schuldner verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung detailliert Auskunft über sein Vermögen zu erteilen.Voraussetzungen der Auskunftspflicht sind ein entsprechender Antrag des Gläubigers und das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.Das Verfahren des Gerichtsvollziehers zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners ist im Einzelnen in § 802f ZPO n.F. geregelt; auch zukünftig soll notfalls die Erzwingungshaft statthaft sein (§ 802g ZPO n.F.).

b)

Sofern der Schuldner die Auskünfte nicht leistet, kann der Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO n.F. eine Auskunft bei den folgenden Behörden einholen:•Bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers des Schuldners, um gegebenenfalls eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Soweit sich der Schuldner in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, wird dieses regelmäßig sozialversicherungspflichtig sein.Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ist der Arbeitgeber der Einzugsstelle nach § 28h SGB IV bekannt, die den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht. Bei der Einzugsstelle handelt es sich um die zuständige Krankenkasse des Schuldners.
•Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Abrufung von Konten und Depots des Schuldners bei Kreditinstituten, die diese gemäß § 24c Abs. 2 KWG abrufen kann.Bei Konten erhält der Gläubiger nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10069) neben der Auskunft über das Bestehen des Kontos auch die Information, ob das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
•Beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Abfrage von auf den Schuldner zugelassener Fahrzeuge aus dem Zentralen Fahrzeugregister.

Quelle
http://www.juraforum.de/lexikon/sachaufklaerung-in-der-zwangsvollstreckung


jo - so geht es munter weiter
wahrscheinlich werden dann wenn das Ganze privatisiert ist die Braunhemden..........

ich denk mir halt, verdammtes dreckiges Nazipack was solch einen Dreck möglich macht

Dearhunter

Zitat von: convar am 14:50:08 Fr. 04.Januar 2013
jo jo

denke halt es gibt hier einen ganz großen Unterschied zu den Geschichten (die allsamt glaubhaft und nachvollziehbar sind)
und dem jetzt mit der zum 01. Jan. 2013 in Kraft getretenen ZPO - Änderung

der Unterschied ist der
dass bei all Eueren Schilderungen IMMER das Schuldverhältnis STAAT ./. PRIVAT war

ab jetzt aber wird der Staatsapparat benutzt um ein privates Schuldverhältnis
aufzumischen
dieses neue Machtmittel wird i.d.R. dazu benutzt werden Schuldverhältnässe von Banken mit Hilfe des Staatsapparates
zum Nachteil des Privat-Schuldnders aufzumischen

genau dieser Unterschied macht die Sache nicht vergleichbar

OK, ist nicht völlig vergleichbar, sehe ich ein. Dennoch muss man festhalten, dass (zum Beispiel) eine Kontopfändung einer Behörde ganz ohne GV funktioniert, das macht die Behörde/Bußgeldstelle/Whatever einfach von sich aus. Die brauchen keinen Pfändungstitel.
Wenn jetzt DAS Verfahren ohne Gericht/Pfändungstitel/Gerichtsvollzieher auch zu den "Erleichterungen" für "Private"gehört, muss man sich schon ganz andere Sorgen machen.


DH

convar

jo -
eine Kontopfändung durch eine Behörde (hoheitlicher Akt) ist gängige Praxis,
dies seit Jahrzehnten
und wird durch die Praxis der Pfändungen durch Sozialkassen, Finanzämter usw. täglich aufs neue geübt und vollzogen

dies mag aus vielerlei Sicht sogar von Vorteil sein,
spart es Kosten, Zeit und Personal, ist damit effektiv und wahrscheinlich der Sache nach i.d.R. angemessen


davon ist aber in meinem Post nicht die Rede

ich verdeutliche, dass meiner Meinung und Ansicht nach erstmalig ein Schritt vollzogen wird wo der Staat nunmehr ganz offensichtlich
dem Kapital nicht nur zum Opfer fällt,
sondern vielmehr sich durch die Gesetzesorgane zum Vollstrecker für Banken macht

was ich hier bruchstückhaft, unvollkommen und ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit versuche darzustellen ist die sich für mich
immer und immer mehr verdeutlichennde Gefahr, dass das Kapital in seiner grenzenlosen Gier nunmehr die Machtstrukturen so weit
gefestigt hat und übernommen hat,

dass exakt diese Mahnahme, der Moment wo ein Staatsappart brutal den
Bankeninteressen dient und diese brualst und rücksichtslos gegen die
Interesen des Einzelnen durchsetzt
geradezu einem Staatsreich gleichkommt

so etwas dürfte es in einem Rechtsstaat niemals geben

unsere aller Lebenssituation wird sich nunmehr mehr und mehr verschlechtern
diese ganzen sog. "Retungspakete" die nur das Kapial der Banken sichern und verfestigen
die LisabonVerträge die das Erschießen von Demonstranten ermöglichen

und noch vieles vieles mehr

macht mich schon betroffen

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