Internetprovider dürfen IP-Adressen nicht mehr speichern

Begonnen von Troll, 08:00:35 Mi. 08.November 2006

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Troll

ZitatInternetprovider dürfen IP-Adressen nicht mehr speichern

Karlsruhe - Internetprovider dürfen nur die für ihre Rechnung erforderlichen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Anfang des Jahres hervor, das nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) nun rechtskräftig geworden ist.

Auf Klage eines Kunden muss der Anbieter T-Online danach die bei jeder Einwahl neu vergebene Internetadresse (IP-Adresse) sofort nach dem Ende der Verbindung löschen. Mit dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Nutzer besucht hat.

Das Karlsruher Gericht bestätigte am Dienstag, dass eine Beschwerde gegen das Urteil verworfen worden sei. Zum Inhalt hat der BGH allerdings nicht Stellung genommen. Nach einem Bericht von "Spiegel Online" hatte ein 33-Jähriger aus Münster gegen die Datenspeicherung geklagt, der wegen angeblicher Billigung einer Straftat in einem Internetforum angeklagt, aber später freigesprochen worden war. (Az: III ZR 40/06 vom 26. Oktober 2006)

Quelle und mehr: StN
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