Wehren wir uns gegen ACTA - Lobbyisten sind gegen Freiheit des Internet

Begonnen von BGS, 21:29:00 Mi. 01.Februar 2012

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BGS

So wie ich es erstehe, ist die Informationsfreiheit derzeit absolut in Gefahr, durch

ACTA"Das Antifälschungsabkommen des Handels" Von wegen.

Hierdurch soll das bisher "freie" Netz komplett unfrei und kostenpflichtig für uns Nutzer gemacht werden.

Es kann nicht angehen, wie weit die Dreistigkeiten und Unverschämtheiten der Lobyisten inzwischen gehen.

Hier eine detaillierte Info dazu:

Wird geladen...




Was ist ACTA?


Wir sollten uns unbedingt rechtzeitig wehren. Alle Menschen, vor allem die bereits Ausgebeuteten. Noch ist Zeit.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

counselor

Ja, ACTA war heute auch in der Linken Zeitung Thema:

ACTA, ein Akt des Krieges

Ein insgeheim vorbereitetes Zensurinstrument könnte das Internet total verändern

Wenn das insgeheim ausgehandelte ACTA-Abkommen 2013 tatsächlich in Kraft tritt, wird ein freier Informationsaustausch im Internet nicht mehr möglich sein ...

Quelle: Linke Zeitung
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!




Eivisskat

ZitatDeutschland verschiebt Acta-Unterzeichnung

Das Auswärtige Amt stoppt überraschend die Unterzeichnung des internationalen Handelsabkommens. Acta. Mit dem Vertrag wollen die USA, Japan und weite Teile der EU unter anderem Raubkopien im Internet bekämpfen.

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete aus Regierungskreisen.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar von der EU, sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht mit unterzeichnet, die fehlende Unterschrift werde "in Kürze" nachgeholt, hieß es damals im Auswärtigen Amt.

In der Zwischenzeit verstärkten sich jedoch die Proteste gegen Acta, zahlreiche Internet-Aktivisten mobilisierten zu einer Kampagne gegen das Abkommen. Die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich ebenfalls gegen Acta aus. Bedenken wurden auch innerhalb der FDP laut. Für Samstag werden mehrere zehntausend Teilnehmer bei Anti-Acta-Demonstrationen in 60 deutschen Städten erwartet.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte, dass die Acta-Debatte "so engagiert und öffentlich geführt" werde. "Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen." Jetzt müsse sich das Europaparlament mit dem Abkommen befassen und "entscheiden, ob es Acta will oder nicht will".

In Deutschland gebe es hierzu jedenfalls keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Die Regierung lehne die Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Sie sei auch gegen ein System von Warnhinweisen, erklärte die Ministerin und fügte hinzu: "Internetprovider sind keine Hilfssheriffs."


http://www.stern.de/digital/computer/umstrittenes-urheberrechtsabkommen-deutschland-verschiebt-acta-unterzeichnung-1784893.html

Strombolli

Tja Eivisskat, ich hab das nur in den Thread gepackt wegen dem hier.

Wollen wir hoffen, das Deutschland bei der Nichtunterzeichnung bleibt!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Troll

ZitatAuch Deutschland verweigert(?) die Unterschrift

Das Auswärtige Amt will das Urheberrechtsabkommen Acta doch noch nicht ratifizieren. Die Bundesregierung folgt damit Polen, Tschechien, Lettland und der Slowakei.


....
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde im Januar von einer EU-Delegation sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht mitunterzeichnet, die fehlende Unterschrift werde "in Kürze" nachgeholt, hieß es daraufhin im Auswärtigen Amt.
....
Die Emotionen gehen im Netz mitunter so hoch, dass die sachliche Diskussion zu kurz kommt. So wurde der Widerstand gegen Acta zu einem Freiheitskampf hochstilisiert, obwohl der Wortlaut des Vertrags nichts enthält, was eine Änderung der Gesetze in Deutschland nötig machen würde.
....
Mit Acta werde das "veraltete Urheberrecht zementiert", kritisiert der Parteichef der Piraten, Sebastian Nerz. Und Acta sei "ein Musterbeispiel für die Art und Weise, mit der die Politik derzeit Vertrauen zerstört – an die Stelle parlamentarischer Arbeit und offener Gesetzgebungsverfahren treten internationale, intransparente Geheimverhandlungen und Vertragswerke, die so schwammig sind, dass sie ohne Kenntnis der nicht-öffentlichen Verhandlungsprotokolle nicht abschließend bewertet werden können."

Quelle: Zeit

Ich darf interpretieren, eine Unterschrift wird nicht verweigert sondern nur zeitlich verschoben, nach Geheimverhandlungen und Verweigerung jeder demokratischen Einflußnahme kommt die sachliche Diskussion zu kurz (alles klar!) und zu guter letzt ändert ACTA angeblich rein gar nichts (deshalb benötigt man ACTA, nur um sich sicher zu sein daß man es eigentlich nicht braucht).

Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Tiefrot

Troll schrob:
ZitatIch darf interpretieren, eine Unterschrift wird nicht verweigert sondern nur zeitlich verschoben, nach Geheimverhandlungen und Verweigerung jeder demokratischen Einflußnahme kommt die sachliche Diskussion zu kurz (alles klar!) und zu guter letzt ändert ACTA angeblich rein gar nichts (deshalb benötigt man ACTA, nur um sich sicher zu sein daß man es eigentlich nicht braucht).
Volltreffer.

Außerdem, wie soll das Ganze umgesetzt werden ?
So leistungsfähige Rechner gibts ja gar nicht !  ;D

ACTA ist eine Dummheit, die das weltweite Gewebe gefährdet.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Troll

Es scheint mittlerweile gängige Praxis Gesetze sehr interpretationsfähig, also schwammig zu formulieren, so kann man nach anfänglichen Beschwichtigungen, ist alles gar nicht schlimm, schön langsam die Daumenschrauben anziehen.

Eine Umsetzung ist nicht problematisch, die Contentindustrie lagert die Kontrolle und Durchsetzung einfach aus und damit auch die entsprechende Technik, z.B. an die Provider die Zwangsverpflichtet werden entsprechende Daten zu liefern. Und wer den ganzen Dreck am Ende bezahlt ergibt sich ja wie immer von selbst, der Konsument und gleichzeitig Leidtragende.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Tiefrot

ZitatEs scheint mittlerweile gängige Praxis Gesetze sehr interpretationsfähig, also schwammig zu formulieren, so kann man nach anfänglichen Beschwichtigungen, ist alles gar nicht schlimm, schön langsam die Daumenschrauben anziehen.
Klar, kennen wir von Hartz IV auch schon.  :(

Sieht jedenfalls ganz gut aus, auf der Berliner Demo dabei zu sein.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Rudolf Rocker

ZitatDeutschland verschiebt Acta-Unterzeichnung


Die haben die Unterlagen bestimmt erst mal zum prüfen mit nach Hause genommen! ;D
Nächste Woche kommt dann das Gesetz per Verwaltungsakt von der EU! ::)


Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

LordKante

Das letzte Bild gefällt mir besonders gut.

"Deine Meinung ist in diesem Land nicht verfügbar"

Da weis man garnicht ob man lachen oder heulen soll  :-X
Gewalt ist keine Lösung! Und wem das nicht passt, dem hau ich eins aufs Maul!!

Eivisskat

Zitat
ACTA im EU-Parlament stoppen!

Meinungsfreiheit und Datenschutz im Netz - der internationale ACTA-Vertrag ordnet sie dem Urheberrecht unter. Nachdem die Bundesregierung vorerst nicht unterzeichnet, liegt jetzt die Entscheidung beim EU-Parlament. Unterzeichnen Sie unseren Appell an die Abgeordneten!

Protest wirkt - das zeigte sich erneut Ende letzter Woche. Als Reaktion auf die immer lauter werdende Kritik am ACTA-Abkommen setzte die Bundesregierung seine Ratifizierung vorerst aus. Dieser internationale Vertrag gegen Produktpiraterie ordnet Meinungsfreiheit und Datenschutz im Netz einseitig den Interessen von Konzernen unter. Doch noch ist die Auseinandersetzung nicht gewonnen!

Die Regierung hat sich bisher nicht endgültig festgelegt und wartet zunächst die Abstimmung über ACTA im EU-Parlament ab. Wenn ACTA dort durchfällt, ist der Vertrag praktisch tot. Damit es auch dazu kommt, ist es wichtig, dass der Protest weitergeht. Deswegen haben wir gemeinsam mit der "Digitalen Gesellschaft" einen Online-Appell an die EU-Abgeordneten gestartet, den wir öffentlichkeitswirksam übergeben werden.

Unterzeichnen Sie unseren Appell an die EU-Parlamentarier/innen!  http://www.campact.de/acta/sn1/signer

Die Zeit drängt: Schon in zwei Wochen berät der federführende Ausschuss des EU-Parlaments über ACTA. Und damit auch darüber, ob Internet-Provider künftig ermutigt werden sollen, alle unsere Aktivitäten im Netz zu überwachen und unsere Daten direkt an Konzerne weiterzuleiten. Mit einem breit getragenen Appell wollen wir die deutschen EU-Parlamentarier/innen auffordern, ACTA abzulehnen - und für ein modernes Urheberrecht zu sorgen.

ACTA wurde unter weitgehendem Ausschluss von Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft zwischen wenigen Staaten und der Lobby der Musik- und Filmindustrie ausgehandelt. Bis heute sind entscheidende Zusatzprotokolle nicht öffentlich zugänglich und lassen daher keine Bewertung der teilweise sehr schwammigen Formulierungen im Vertragstext zu. Wir sagen: Demokratie sieht anders aus!

Ein modernes Urheberrecht darf nicht einseitig den Interessen von Konzernen dienen. Es muss sich vielmehr den Realitäten des digitalen Zeitalters anpassen und zugleich einen fairen Ausgleich zwischen den Nutzer/innen und den Kulturschaffenden gewährleisten. Hierfür ist eine gesellschaftliche Verständigung über den Umgang mit geistigem Eigentum notwendig. Erst dann macht ein internationales Abkommen zur Sicherung von Urheberrechten Sinn.

Unterzeichnen Sie unseren Appell für einen Stopp von ACTA!

Lesen Sie mehr im 5-Minuten-Info...http://www.campact.de/acta/info/5min



counselor

ACTA AD ACTA!

Hinter Abkürzungen wie SOPA (Stop Online Piratery), PIPA (Protect IP Act) oder ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), die bisher kaum einer kannte, stecken nationale und internationale Verträge, die tiefe Eingriffe in die Rechte von InternetbenutzerInnen beinhalten. Klammheimlich sollten sie auf Regierungsebene durchgedrückt werden, maßgeblich mitgestaltet durch große internationale Konzerne.

Am 12. Februar beteiligten sich hunderttausende Weltweit an Massendemonstrationen, in Deutschland waren in München allein rund 20.000 auf den Beinen. In Berlin, Stuttgart, Köln und anderen Großstädten waren es ebenfalls viel Tausende.

Schon im Januar war es in den USA zu heftigen Protesten gegen SOPA und PIPA gekommen, so dass diese Abkommen erst einmal gestoppt wurden. Von Hackern waren die Inhalte des ACTA-Abkommens an die Öffentlichkeit gegeben worden. Auch in Polen kam es zu Demonstrationen und Straßenschlachten gegen ACTA, aber auch gegen die Regierung, die ACTA ,,durchwinken" wollte. In Polen, Lettland, Slowakei und Tschechien ist ACTA ebenfalls vorerst einmal gestoppt. Am 10.2. hat auch die Bundesregierung scheinbar einen Rückzieher gemacht ...

Quelle: Linke Zeitung
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Eivisskat

Zitat
Samstag: Aktionstag gegen ACTA! Sind Sie dabei?

am Samstag findet der zweite Aktionstag gegen ACTA statt. Schon der erste Aktionstag vorletzten Samstag war ein großer Erfolg: Zehntausende Menschen gingen bundesweit auf die Straße, 200.000 in ganz Europa. Als Reaktion auf die große Mobilisierung verkündete die Bundesregierung bereits einen Tag zuvor, sie werde den internationalen Vertrag vorerst nicht ratifizieren.

Doch damit haben wir ACTA noch längst nicht gestoppt: Die Regierung will ihre endgültige Entscheidung vom Votum des EU-Parlaments abhängig machen. Und dort haben zwei Drittel der deutschen Abgeordneten noch nicht entschieden, wie sie abstimmen. Nächste Woche startet im zuständigen Ausschuss die Beratung.

Deshalb heißt es jetzt dran bleiben: Kommenden Samstag, den 25. Februar finden bundesweit in 56 Städten Aktionen und Demonstrationen gegen ACTA statt - und täglich kommen weitere hinzu.

Demonstrieren Sie mit!

 > Infos zu den Aktionsorten:
 > http://wiki.stoppacta-protest.info/DE:Uebersicht_Demos2

 > Karte der Aktionsorte:
 > http://g.co/maps/faf4p

Der Protest gegen ACTA ist beeindruckend schnell gewachsen. Viele, häufig junge Menschen, die sich politisch noch niemals vorher engagiert haben, sind das erste Mal auf die Straße gegangen, damit durch ACTA Meinungsfreiheit und Datenschutz im Netz nicht einseitig den Interessen von Konzernen untergeordnet werden.

Damit gewinnt im Netz genauso wie in den Printmedien endlich auch eine Debatte an Fahrt, wie ein modernes Urheberrecht aussehen kann, das sich den Realitäten des digitalen Zeitalters anpasst.

Schließlich geht es den meisten der Demonstrierenden ja nicht darum, sich kostenlos Werke von Kulturschaffenden zu erschleichen. Im Gegenteil geht es darum, innovative Systeme zu entwickeln, die eine angemessene Vergütung für Kreative gewährleisten und dabei die Freiheit im Netz nicht beschneiden.

Die Aktionen und Demonstrationen gegen ACTA am Samstag sind sicherlich auch ein Ort für diese Debatten.

PS: Der Aktionstag wird basisdemokratisch organisiert, wodurch es vorkommen kann, dass noch nicht alle Informationen zu den einzelnen Orten vorliegen, zwischen den einzelnen Darstellungsweisen nicht konsistent oder noch gar nicht eingetragen sind. Es lohnt sich deshalb, die Seiten häufiger zu besuchen.



Quelle: Campact - Demokratie in Aktion (http://www.campact.de)

Podcast von der letzten Demo am 11.02.12 in HH:  http://trollfunk.de/2012/02/20/folge-003-anti-acta-demo-11-02-2012-hamburg/



Stop ACTA Demo Hamburg 11.02.2012 (utopieTV-doku-video)


Eivisskat

http://videos.arte.tv/de/videos/treffen_mit_einem_anonymous_aktivisten_1_4-6431562.html

Zitat
Treffen mit einem Anonymous-Aktivisten

Tausende ACTA-Gegner in über 50 Städten sind am Samstag bundesweit für die Freiheit des Internets auf die Straße gegangen. Sie sind dem Aufruf des Netzkollektivs Anonymous gefolgt, das vor allem mit Demonstrationen und Hackerangriffen für seine Ziele kämpft. Zu diesem Anlass hat Arte Journal einen der Anonymous-Aktivisten getroffen, um ein wenig besser zu verstehen, wer diese Menschen hinter der Maske eigentlich sind, was sie fordern und was sie antreibt.


Nikita

ZitatWie geht es eigentlich bei so einer ACTA-Anhörung im EU-Parlament zu? Wer sich das fragt, dem sei dieser Bericht von Erich Möchel ans Herz gelegt. Kurz gesagt: eine Farce. Alle interessante Punkte waren vorher insgeheim besprochen worden, der EU-Kommissar liest nur noch kurz das "Schlusswort" vor, dann machten die Dolmetscher Feierabend.

    Reaktion auf die Proteste gegen ACTA: "Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse folgen". Der neue ACTA-Berichterstatter des Parlaments verzichtete angesichts der zur Verfügung bleibenden zwei Minuten auf eine Wortmeldung.

Ja nee klar, wo kämen wir da hin, wenn die Volksvertreter das Volk vertreten würden. Nein, die müssen Tatsachen schaffen und sich nicht von ihren Wählern beeinflussen lassen! Wenn man sich von jemandem beeinflussen lässt, dann von den freundlichen Wahlkampfspendern aus der Unterhaltungsindustrie.

Von Fefes Blog.

Nikita

ZitatACTA-Farce im EU-Parlament

"Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse folgen" sagte EU-Kommissar Karel de Gucht zu den Protesten. Weitere, geheimgehaltene ACTA-Dokumente sind aufgetaucht.

Die mit einiger Spannung erwartete öffentliche Sitzung des Handelsauschusses (INTA) zum Thema ACTA verlief am Mittwoch Nachmittag so, wie bisher stets mit dem umstrittenen Abkommen umgegangen wurde.

Obwohl ACTA inzwischen auf ein so hohes Publikumsinteresse stößt, dass die Betreiber der EU-Parlamentswebsite einen Button "ACTA-Stream" auf ihre Frontpage gesetzt haben, wurden alle anderen Punkte auf dieser Sitzung des parlamentarischen Handelsausschusses vorher diskutiert.
Schlusswort zur Eröffnung

So kam es denn, dass gerade noch Zeit für den Auftritt von Handelskommissar Karel de Gucht war, bevor die Dolmetscher Feierabend machten.

De Gucht las vom Blatt so ziemlich wortgetreu all jene Punkte ab, die er schon immer vorgetragen hat. Tenor: Eine Unterzeichnung von ACTA ändere nichts an der Rechtsbestandslage in der Union.

Reaktion auf die Proteste gegen ACTA: "Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse folgen". Der neue ACTA-Berichterstatter des Parlaments verzichtete angesichts der zur Verfügung bleibenden zwei Minuten auf eine Wortmeldung.

Die Sitzung soll voraussichtlich morgen früh 10:00 fortgesetzt werden.
Ratifizieren und gefährden

Aus dem nämlichen Ausschuss für internationalen Handel INTA kommt die jüngste Kontroverse, die sich - für ACTA symptomatisch - um die Geheimhaltung von Dokumenten dreht. So hatte sich der dafür zuständige Vizepräsident des EU-Parlaments jüngst geweigert, das Rechtsgutachten zu veröffentlichen, das vom INTA beim juristischen Dienst des Parlaments angefordert worden war.

Die Äußerungen von Karel de Gucht in der offiziellen Transkription

Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die Ratifizierung des Abkommens gefährden, wurde einem anfragenden Blogger offiziell beschieden. Das entsprechende Dokument und ein weiteres machten zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels gerade die ersten Runden in diversen Kommunikationskanälen des Internets.
"Unterzeichnung nicht empfohlen"

Das Rechtsgutachten sollte die in der ACTA-Evaluation ("Assessment") aufgeworfenen Fragen beantworten. Diese Evaluation wiederum wurde davor von Juristen der Universität Maastricht und mehreren anderen europäischen akademischen Institutionen erstellt und kommt zur Schlussfolgerung:

"Jenen Abgeordneten zum Parlament, für die Konformität zum EU-Acquis eine Sine-Qua-Non-Bedingung darstellt, kann beim jetzigen Stand des Abkommens die Unterzeichnung nicht empfohlen werden." EU-Acquis ist - wie gesagt - das derzeit EU-weit gültige Rechtssystem.

Das ist der Knackpunkt des Abkommens. Von Handelskommissar Karel de Gucht angefangen hatten die Befürworter in Kommission und Parlament unermüdlich wiederholt, dass ACTA an bestehendem EU-Recht nichts verändern werde.
Rechtsmeinung der EU-Experten

Die eigenen Rechtsexperten - nämlich die von Rat und Parlament - sind sich in ihrer Rechtsmeinung dabei nicht so sicher.

Daas diesbezügliche Dokument ist nicht nur von Ricardo Passos, Direktorat A des parlamentarischen Rechtsservices unterzeichnet, sondern auch von einem Topjuristen des Rats der Union.

In einer gemeinsamen Rechtsmeinung stellen die EU-Juristen fest, dass es "keine rechtliche Voraussetzung gebe, dass ein internationales Abkommen kompatibel zu rechtlichen Beschlüssen von EU-Institutionen sein müsse. Ein von der Union unterzeichnetes internationales Abkommen kann tatsächlich zu Änderungen im Sekundärrecht führen." (Frage 2, c), Legal Opinion Seite 15)
"Auf den ersten Blick"

Sekundärrecht sind im EU-Jargon Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse usw. Weiter im Text der Rechtsmeinung von Rat und Kommission:

Die Rechtsmeinung der Rats- und Parlamentsjuristen zu ACTA.

"Während angemerkt werden muss dass eine Reihe von Punkten in ACTA interpretiert werden können, scheint es auf den ersten Blick (prima Facie) keine Punkte zu geben, die in Konflikt mit dem EU-Acquis stehen." (Frage 2, c), Legal Opinion Seite 15). Unter EU-Acquis ("acquis communautaire") wird - wie erwähnt - der unionsweite Rechtsbestand verstanden.
"Eingeschränkte Flexibilität"

Was mögliche Konflikte mit dem TRIPS-Abkommen (siehe unten) angehe, so könne man ACTA nicht absprechen, dass es "die unter TRIPS gegebene Flexibilität einschränke". Wenn es denn um Interpretationsfragen durch EuGH oder nationale Gerichte ginge, "so sind diese aufgerufen, im Falle einer Inkompatibilität TRIPS den Vorzug zu geben."

Das ACTA-Assessment des Handelsauschusses ist zum Beispiel bei La Quadrature du Net erhältlich.
Koinzidenzen, WTO

Bereits am Mittwoch hatte es in der Sitzung des parlamentarischen Industrieausschusses (ITRE) an kritischen Stimmen nicht gemangelt. Unter anderem wurde gefragt, warum ACTA denn nicht bei der Welthandelsorganisation WTO eingebracht worden sei, sondern ein eigenes Gremium dafür geschaffen wurde. Im Rahmen der WTO existiere ja das "Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights" oder TRIPS-Abkommen, das regelmäßig zusammenkommt.

Die Antwort auf die Frage, die der Vertreter der EU-Kommission am Dienstag nicht geben konnte, gab es anderswo, auf dem zeitgleich abgehaltenen TRIPS-Council der WTO.
"Eingeschränkte Flexibilität"

Dort warnte die indische Delegation eindringlich vor völlig anderen Gefahren durch ACTA, als jene, die in Europa thematisiert werden. Indien und eine ganzen Reihe weiterer Staaten sorgen sich nicht um eine Einschränkung von Bürgerrechten durch den umstrittenen Vertrag, sondern um erschwingliche Medikamente. Das ist nämlich mit "eingeschränkter Flexibilität" im oben zitierten Rechtsgutachten gemeint.

Die Argumente der indischen Delegation lesen sich wie aus einer anderen Welt, verglichen mit jenen der ACTA-Gegner in Europa.

Die indische Delegation erinnerte daran, dass Indien und andere bei mehreren TRIPS-Treffen Beschwerde darüber erhoben hätten, dass dorthin bestimmte Generika beim Transit über europäische Häfen beschlagnahmt und vernichtet wurden. Und zwar ohne dass eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen sei. Genau solche Vorgangsweisen würden durch Abkommen wie ACTA oder TPP erleichtert und im Ablauf beschleunigt, ohne Einschaltung eines Gerichts.

http://fm4.orf.at/stories/1695255/

Troll

ZitatVon Handelskommissar Karel de Gucht angefangen hatten die Befürworter in Kommission und Parlament unermüdlich wiederholt, dass ACTA an bestehendem EU-Recht nichts verändern werde.

Es ist und bleibt mein Lieblingsargument gegen ACTA, es ist, so sagen die Befürworter, unnötig.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Nikita

http://blog.fefe.de/?ts=b18d8063
ZitatLacher des Tages: Ein Panik-Papier der EU-Kommission zu den ACTA-Protesten ist geleakt. Und dort steht dieser Schenkelklopfer:

   In dem Bericht, der heise online zugespielt wurde, wird der Bürgerprotest als "aggressive pan-europäische Kampagne" gegen ACTA bezeichnet, die von einer demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde getragen werde.

Liebe Eurokraten, nicht demokratisch legitimiert? DAS IST DAS VOLK. Demokratischer legitimiert als das Volk geht nicht. Die sind der demo-Teil in demokratisch. Die sind so legitimiert, dass sie sogar andere Leute legitimieren können!

Aber hey, der Punkt an sich ist ja nicht völlig falsch. Wir sollten aus der ACTA-Debatte die Leute rausschmeißen, die nicht demokratisch legitimiert sind. Die EU-Kommission.

Nikita

ZitatKurze Durchsage der Bundesregierung zum Thema ACTA-Transparenz:

   Das Bekanntwerden der Informationen zu den Personen, die für die Bundesregierung bei den Verhandlungsrunden zu ACTA anwesend waren, kann die öffentliche Sicherheit, zu der auch die Rechtsgüter der betroffenen Mitarbeiter gehören, gefährden. vorliegend besteht im Falle der Bekanntgabe der Daten der Personen, die bei den Verhandlungsrunden anwesend waren, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter der Betroffenen.

Mit anderen Worten: was unsere "Unterhändler" da in unserem Namen verhandelt haben, ist so derartig entgegen der Interessen der Bevölkerung, dermaßen bösartig, fies und gemein, dass die um ihr Leben fürchten müssten, wenn ihr Name herauskäme.

Mir fehlen gerade ausreichend starke Worte, um das angemessen zu würdigen.

Die Primärquelle für diesen ganzen Kram ist fragdenstaat.de, und den guten Kampf gegen ACTA führt Mathias Schindler. Wenn ihr gerade ein paar Euro übrig habt, bietet sich eine kleine Spende sicher an. Schon der Gerechtigkeit wegen, denn diese ganzen Sesselfurzer auf der Gegenseite bezahlen wir ja schließlich auch mit unseren Steuergeldern. Man kann sowohl auf fragdenstaat.de als auch über die Digitale Gesellschaft spenden (Koordinaten sind bei dem netzpolitik-Artikel verlinkt).

Nikita

fragdenstaat.de - Anfrage zu ACTA:
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Anfrage an:
    Bundesministerium der Justiz
Genutztes Gesetz:
    Informationsfreiheitsgesetz
Status dieser Anfrage:
    Antwort verspätet
Frist:
    16. März 2012 - 3 Wochen, 2 Tage her
Wie wird das berechnet?
Zusammenfassung der Anfrage

    1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

    2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

    3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

    4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

    5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

    6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

    7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

    8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

    9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

    10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

    11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Zusammenfassung des Ergebnisses

    Das BMJ lehnt die Anfage ab, nennt für die Verhandlungsrunden jeweils nur das Ministerium. Die öffentliche Sicherheit sei gefährdet, unter anderen auch wegen der angekündigten Veröffentlichung auf fragdenstaat.de

    2. Verhandlungsrunde: BMJ
    3. Verhandlungsrunde: BMJ
    4. Verhandlungsrunde: BMJ/BMWi
    5. Verhandlungsrunde: AA
    6. Verhandlungsrunde: BMJ
    7. Verhandlungsrunde: BMJ
    8. Verhandlungsrunde: BMJ
    9. Verhandlungsrunde: BMJ/BMWi
    10. Verhandlungsrunde: BMJ/AA
    11. Verhandlungsrunde: BMJ
 
Korrespondenz
Von    Mathias Schindler
Betreff    Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
Datum    13. Februar 2012 19:54:12
An    Bundesministerium der Justiz
Status    Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler
    1 Monat, 3 Wochen her: Mathias Schindler hat eine Nachricht an Bundesministerium der Justiz gesendet.

Von    Bundesministerium der Justiz
Betreff    Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum    17. Februar 2012 10:54:52
Status    Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz - Z A 4 1451/6 II Z5 95/2012 - Sehr geehrter Herr Schindler, mit Antrag vom 13. Februar 2012 begehren Sie Informationszugang zu amtlichen Informationen, die in Zusammenhang stehen mit dem ACTA-Abkommen. Ihre Einschätzung, bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage würde es sich um eine einfache Auskunft handeln, vermag ich nicht zu teilen. Im federführenden Bundesministerium der Justiz ist umfangreiches Aktenmaterial zu sichten und zusammenzustellen. Es wird wahrscheinlich ein Arbeitsaufwand entstehen, der den Rahmen einer einfachen Auskunft übersteigt, wofür Gebühren bis zu 500 € erhoben werden können (siehe nähere Einzelheiten in der Informationsgebührenverordnung). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist allerdings nicht verlässlich zu prognostizieren, in welcher Höhe die Gebühren festzusetzen sind, da sie vom tatsächlich entstandenen Aufwand abhängen. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob und inwieweit Sie demnach Ihren Antrag aufrechterhalten.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rolfes

    1 Monat, 2 Wochen her: E-Mail von Bundesministerium der Justiz erhalten.

Andreas Rohrmann schrieb am 21. Februar 2012 13:28:30:

    So eine Antwort passt zu einem undemokratischen Staat, der Dinge vor den Bürgern verheimlicht. Danke, für die Bestätigung, dass das ...


Von    Mathias Schindler
Betreff    AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum    17. Februar 2012 11:21:01
An    Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Rolfes, ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Zur Vermeidung unnötiger Kosten ziehe ich den Teil 11 meiner Anfrage zurück. Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 setze ich ein Limit von 20 Euro, auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass Fragen dieser Art einfache Fragen im Sinne der IFG-Gebührenverordnung sind. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses an ACTA möchte ich anregen, eine Befreiung von Gebühren nach §2 Satz 2 IFGGebV zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

    1 Monat, 2 Wochen her: Mathias Schindler hat eine Nachricht an Bundesministerium der Justiz gesendet.
    1 Monat, 2 Wochen her: Mathias Schindler hat den Status auf 'Warte auf Antwort' gesetzt.
    3 Wochen, 2 Tage her: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen

Moderator Friedrich Lindenberg schrieb am 20. Februar 2012 23:18:03:

    @Mathias: nette Verhandlungsstrategie, ich würde ggf. noch einen alten Bürostuhl (Ikea) drauflegen!
Leif Kuse schrieb am 21. Februar 2012 10:18:47:

    Ich spende 100€ für die Beantwortung der Frage 11. Wer zieht mit? -> Twitter: @Haempels Alles lesen
Andreas Rohrmann schrieb am 21. Februar 2012 13:26:47:

    Ich spende für die Auskunft gern einen Teil der 500 EUR. Allein nur, damit die Bürokraten (Säcke) beschäftigt sind. Nein, ... Alles lesen
Denis Apel schrieb am 24. Februar 2012 19:46:58:

    Ich laube auch das wir wenn hier die ersten Antworten eingetroffen sind auch noch die Frage 11 beantworten lassen sollten. ... Alles lesen

Schreiben Sie einen Kommentar
Von    Mathias Schindler
Betreff    AW: AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum    16. März 2012 10:34:07
An    Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA" vom 13.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 14 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler

    3 Wochen, 1 Tag her: Mathias Schindler hat eine Nachricht an Bundesministerium der Justiz gesendet.

Von    Bundesministerium der Justiz
Betreff    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum    16. März 2012
Status    Anfrage abgelehnt
Anhänge    

    20120319160022810-3.pdf (124,9 KB) - Vorschau im Browser

Betreff: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Hier: Anwesenheit bei Verhandlungsrunden zu ACTA
Bezug: Ihre E-Mail vom 13. Februar 2012
Anlage: -1-
Sehr geehrter Herr Schindler mit E-Mail vom 13. Februar 2012 erbitten Sie unter Ziffer 1 bis 10 Auskünfte über die bei den genannten ACTA-Verhandlungsrunden anwesenden Personen und unter Ziffer 11 um Dokumente aus diesen Verhandlungen. Mit E-Mail vom 17. Februar 2012 wurde der Antrag hinsichtlich Ziffer zurückgenommen. Über Ihnen Antrag auf Infomrmationszugang wird gemäß §1 Absatz 1 Satz 1, §2 Nr. 1, §5 Absatz 4 in Verbindung mit §3 Nr. 2, §7 Absatz 1 Satz 1 und §9 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 (IFG-BGBl I S. 2722) wie folgt entschieden: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben in Bezug auf die Nennung der bei den Verhandlungsrunden anwesenden Ressorts (siehe Anlage 1). 2. Darüber hinasu wird dem Antrag nicht stattgegeben. 3. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Gegenstand Ihres Informationszugangsbegehrens sind amtliche Informationen aus den Akten des Bundesministeriums der Justiz. Ihr Informationsbegehren richtet sich nach §1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Danach hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Begrenzt wird diese Anspruch durch Ablehnungs- und Ausnahmetatbestände, die im öffentlichen Interesse oder privaten Interesse Dritter liegen können. Nach §5 Absatz 4 IFG sind Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist. Ausnahmen zu §5 Absatz 4 IFG können sich unter anderem aus §3 Nr. 2 IFG (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) ergeben (VG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2008 zu 2 A 70.07). Die Voraussetzungen für den Ausschlussgrund des §3 Nr. 2 IFG liegen hier vor. Das Bekanntwerden der Informationen zu den Personen, die für die Bundesregierung bei den Verhandlungsrunden zu ACTA anwesend waren, kann die öffentliche Sicherheit, zu der auch die Rechtsgüter der betroffenen Mitarbeiter gehören, gefährden. vorliegend besteht im Falle der Bekanntgabe der Daten der Personen, die bei den Verhandlungsrunden anwesend waren, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter der Betroffenen. Insbesondere könnten die Namen der Mitarbeiter, die gemäß einem dem Antrag des Antragssteller angefügten Hinweis auf einer Webseite veröffentlicht werden, von Dritten dazu verwendet werden, in unangemessener Form gegen sie vorzugehen. In einzelnen Internetforen, Blogs und im Netz eingestellten Videos sowie dazugehörigen Kommentaren wird zum Teil eine vom sachlichen Regelungsgehalt der Bestimmungen des Abkommens losgelöste, emotionale Diskussion geführt, bei der auch ehrverletzende Äußerungen und Drohungen mit Gewalt gegen an ACTA beteiligte Personen ausgesprochen werden. Es erscheint daher im Falle der Herausgabe der Daten der bei den Verhandlungsrunden anwesenden Personen hinreichend möglich, dass diese Personen persönlich bedrängt oder sonst gegen sie unangemessen vorgegangen wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 1011 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag [Unterschrift] ([Name zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit entfernt, M.S.]) [Stempel]

    3 Wochen, 1 Tag her: Mathias Schindler hat eine Antwort hinzugefügt, die auf dem Postweg erhalten wurde.
    3 Wochen, 1 Tag her: Bundesministerium der Justiz weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: § 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden.
    3 Wochen, 1 Tag her: Mathias Schindler legte Informationsfreiheitsgesetz als zutreffendes Informationsgesetz für die Anfrage fest.

Moderator Stefan Wehrmeyer schrieb am 17. März 2012 00:59:24:

    Könntest du bei Gelegenheit einen Scan des Anschreibens und vor allem Anlage 1 hochladen?
Moderator Stefan Wehrmeyer schrieb am 18. März 2012 11:55:08:

    Übrigens: der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit in seinem 2. Tätigkeitsbericht zu § 3.2:
    "Um einen Informationszugang aus diesem Grund abzulehnen, muss einzelfallbezogen mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sein, das Bekanntwerden der begehrten Informationen könne in absehbarer Zeit zu einer aktiven Schädigung geschützter Rechtsgüter durch den Antragsteller oder einen Dritten führen. Die lediglich theoretische Möglichkeit, die Information könnte zu einem Rechtsbruch führen, reicht daher nicht aus. Dies würde auch dem Sinn und Zweck des IFG, Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten, zuwider laufen, da jede Information theoretisch geeignet wäre zu einem Rechtsbruch beizutragen. Eine konkrete Gefahr muss demzufolge zwingend vorliegen."

Von    Mathias Schindler
Betreff    Vermittlung bei Anfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA"
Datum    16. März 2012 20:30:34
An    Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/teilnahme-an-den-verhandlungsrunden-fur-acta/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die angenommene Gefahr der Öffentlichen Sicherheit nicht begründet wurde. Insbesondere die Begründung, die Publikation einer Antwort auf eine IFG-Anfrage auf fragdenstaat.de sei eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit ist unglaubwürdig. Selbst wenn man hilfsweise eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit bejahen würde, und selbst wenn diese Bejahung über dem Interesse der Öffentlichkeit auf Information stünde, hat das BMJ unzulässigerweise die Herausgabe von Informationen verweigert, die ohne Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit möglich gewesen wäre. Dazu zählen die Namen der Referate in den jeweiligen Ministerien oder eine willkürlich andere Ebene in der Organisationsstruktur eines Ministeriums. Ich möchte zu bedenken geben, dass das Ministerium ja schon heute auf seiner Homepage die Namen der Referatsleiter veröffentlicht, ohne dass hier jemals jemand darin eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit vorgebracht hätte. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

    3 Wochen, 1 Tag her: Mathias Schindler hat eine Nachricht an Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gesendet.
    3 Wochen, 1 Tag her: Mathias Schindler bittet Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung bei der Anfrage.

Stephan Weinberger schrieb am 17. März 2012 01:28:36:

    Ähnliche Argumentation auch bei meinem Verfahren betreffend der Freigabe der Akten zum EU Vertragsverletzungsverfahren zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung; Mittlerweile ist ... Alles lesen

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https://fragdenstaat.de/anfrage/teilnahme-an-den-verhandlungsrunden-fur-acta/

Nikita


https://fragdenstaat.de/files/foi/1799/widerspruch.pdf

Zitat
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Berlin, 29. März 2012

Schindler ./. Bundesrepublik Deutschland
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. März 2012
Unser Zeichen: 12-0682
Ihr Zeichen: Z A 4 1451/6 II Z5 95/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir  gerichtlich und außerge-
richtlich Herrn Mathias Schindler. Die auf uns lautende Originalvollmacht
haben wir in der Anlage für Sie beigefügt.

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten erheben wir gegen den Be-
scheid vom 14. März 2012 Widerspruch und beantragen,

1. unter Aufhebung des Bescheids des Bundesministeriums der
Justiz vom 14. März 2012, Az. Z A 4 1451/6 II Z5 95/2012 Aus-
kunft darüber zu erteilen, welche Person oder welche Personen   Seite 2  
aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Orga-
nisationsstruktur der Bundesregierung

a) an der zweiten Verhandlungsrunde für das ACTA-
Abkommen vom 29.-31 Juli 2008 in Washington (USA),

b) an der dritten Verhandlungsrunde für das ACTA-
Abkommen am 9. Oktober 2008 in Tokio (Japan),

c) an der vierten Verhandlungsrunde am 18. Dezember
2008 in Paris (Frankreich),

d) an der fünften Verhandlungsrunde am 16. Und 17.  Juli
2009 in Rabat (Tunesien),

e) an der sechsten Verhandlungsrunde vom 4. Bis 6.  No-
vember 2009 in Seoul (Südkorea),

f) an der siebten Verhandlungsrunde in Guadalajara (Mexi-
ko),

g) an der achten Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April
2010 in Wellington (Neuseeland),

h) an der neunten Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1.
Juli 2010 in Luzern (Schweiz),

i) an der zehnten Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. Au-
gust 2010 in Washington (USA) sowie

j) an der elften Verhandlungsrunde vom 23. September bis
1. Oktober 2010 in Tokio (Japan),
  Seite 3  
teilgenommen hat oder teilgenommen haben;

2. die Kosten der Widerspruchsgegnerin aufzuerlegen sowie

3. die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklä-
ren.

Begründung:

Der Bescheid vom 14. März 2012 ist rechtswidrig und verletzt unseren Man-
danten in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO), soweit die mit E-Mail
vom 13. Februar 2012 begehrte Auskunftserteilung abgelehnt wird.  

A) Auskunftsanspruch

Unser Mandant kann von Ihnen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Informa-
tionsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) die Erteilung der von ihm mit E-Mail
vom 13. Februar 2012 begehrten Auskünfte verlangen.

I. Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat ,,jeder" gegenüber den Behörden des Bundes
einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

1. Behörde des Bundes

Bei dem Bundesministerium der Justiz handelt es sich um eine Behörde des
Bundes im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Behörden sind nach § 1
Abs. 4 VwVfG alle Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Dieser Be-
hördenbegriff gilt auch für das IFG (BT-Drs. 15/4493 S. 7).

Demnach sind auch die Bundesministerien, insbesondere das Bundesminis-
terium der Justiz, Behörden im gesetzlichen Sinn (BVerwG, Urt. v. 3. Novem-
ber 2011, Az. 7 C 3/11, Rn. 10 – Juris; Schoch, NJW 2009, S. 2987 [2989]).   Seite 4  

2. Amtliche Information

Die Informationen, welche Personen an den einzelnen Verhandlungsrunden
zum ACTA-Abkommen teilgenommen haben, sind auch ,,amtliche Informa-
tionen" im Sinne des IFG. Gemäß § 2 Nr. 1 IFG ist darunter  

,,jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der
Art ihrer Speicherung"  (Hervorhebung nur hier)

zu verstehen.

Vom Informationszugang erfasst sind grundsätzlich auch personenbezogene
Daten, was sich nicht zuletzt aus dem Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Satz 1
IFG ergibt. Die Mitteilung von Name, Titel, akademischem Grad, Berufs- und
Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von
Bearbeitern ist dabei stets und ohne Abwägung zulässig, soweit diese Infor-
mationen Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Aus-
nahmetatbestand erfüllt ist, § 5 Abs. 4 IFG.

Damit soll nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass
Daten von Amtsträgern, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit zusammenhän-
gen, grundsätzlich nicht als personenbezogene Daten nach § 5 Abs. 1 IFG
besonders geschützt sind (BT-Drs. 15/4493, S. 14).

Demnach unterliegen die dienstlichen Angaben der an den ACTA-
Verhandlungen beteiligten Personen grundsätzlich keinem besonderen
Schutz, sondern sind von der Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG oh-
ne weiteres umfasst.

Wie aus dem Bescheid vom 14. März 2012 unmittelbar hervorgeht, hält das
Bundesministerium der Justiz die begehrten Informationen auch vor. Dass es
die Auskunft, welche Personen auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland   Seite 5  
an den ACTA-Verhandlungen beteiligt waren, erteilen kann, steht damit au-
ßer Frage.  

II. Nichtvorliegen eines Ausnahmetatbestands

Dem Auskunftsanspruch unseres Mandanten steht auch  kein gesetzlicher
Ausnahmetatbestand entgegen. Insbesondere ist keine Gefahr für die öffent-
liche Sicherheit im Sinne von § 3 Nr. 2 IFG ersichtlich.

1. Darlegungs- und Feststellungslast

Nach dem gesetzgeberischen Willen sind die Ausnahmetatbestände des IFG,
so auch § 3 Nr. 2 IFG, eng auszulegen (BT-Drs. 15/4493, S. 9; OVG Münster,
Urt. v. 2. November 2010, Az. 8 A 475/10, Rn. 99 ff. – Juris).

Dabei liegt – auch angesichts des Ausnahmecharakters des § 3 Nr. 2 IFG – die
Darlegungs- und Feststellungslast für das Vorliegen von Umständen, die eine
Gefahr im rechtlichen Sinn begründen, bei der Behörde (so auch explizit die
Gesetzesbegründung: BT-Drs. 15/4493, S. 6: ,,Die Behörde muss das Vorliegen
von Ausnahmen zum Zugang darlegen.").

Die reine Hypothese, Dritte könnten die beantragten Informationen dazu
verwenden, um gegen die jeweils an den ACTA-Verhandlungen beteiligten
Personen vorzugehen, genügt den Anforderungen an die behördliche Dar-
legungslast nicht. Jenseits der pauschalen Bezugnahme auf nicht näher De-
finierte ,,einzelne Internetforen, Blogs und im Netz eingestellte Videos" wer-
den keinen konkreten Quellen genannt, von denen angeblich Gefahren für
die betroffenen Amtsträger ausgehen sollen. Ferner  ist nicht ersichtlich, wie
sich diese Gefahr manifestieren soll. Die Ausführungen im Bescheid erschöp-
fen sich in reinen Spekulationen über die ,,Blogosphäre" allgemein. Dies ge-
nügt nicht den Anforderungen an eine Feststellung von Tatsachen, mit de-
nen die Verweigerung gesetzlicher Ansprüche unseres Mandanten gerecht-
fertigt werden soll.
  Seite 6  
Unabhängig davon lässt sich unser Mandant ohnehin nicht in Sippenhaft für
das Verhalten von Trollen und Aktivisten nehmen, die unter dem Deckman-
tel der Anonymität rechtsverletzende und ggf. auch strafrechtlich relevante
Veröffentlichungen vornehmen. Sofern es tatsächlich konkrete Drohungen
von Dritten gegeben haben sollte – was hiermit ausdrücklich aufgrund des
Nichtvorhandenseins konkreter Anhaltspunkte im Bescheid bestritten wird –,
kann ihm dieses Verhalten schwerlich zugerechnet werden. Unser Mandant
distanziert sich von solchen Äußerungen.  

2. Begriff der ,,Öffentlichen Sicherheit" und Voraussetzungen einer
,,Gefahr" im Rechtssinn

Doch selbst wenn Drohungen festzustellen wären und diese de jure unserem
Mandanten zuzurechnen wären, wäre der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 2
IFG nicht erfüllt. Denn eine ,,Gefahr" für die ,,öffentliche Sicherheit" ist nicht
gegeben.

a) Unter dem Begriff ,,öffentliche Sicherheit" wollte der Gesetzgeber,
wie dies auch im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht gilt, die
Unversehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrich-
tungen und Veranstaltungen des Staates sowie die Unversehrtheit
von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechtsgü-
tern der Bürger verstanden wissen (BT-Drs. 15/4493, S. 10). Demnach
mag man zwar auch die Rechtsgüter derjenigen Personen unter den
Begriff der öffentlichen Sicherheit subsumieren können, die für die
Bundesregierung an den ACTA-Verhandlungen teilgenommen ha-
ben.

b) Es ist allerdings nicht erkennbar, dass diesen Rechtsgütern auch eine
Gefahr im rechtlichen Sinne droht. Unter einer Gefahr versteht man
nach allgemeiner Definition eine Sachlage, deren ungehinderte Fort-
entwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden
für ein geschütztes Rechtsgut führen wird (vgl. nur BVerwGE 51, 54
[57] m.w.N.). Dieser konkrete Gefahrbegriff ist auch auf die Ausnah-  Seite 7  
metatbestände des § 3 IFG anzuwenden (OVG Münster, Urt. v. 2. No-
vember 2010, Az. 8 A 475/10, Rn. 102 – Juris, bestätigt von BVerwG, B.
v. 18. Juli 2011, Az. 7 B 14/11, Rn. 11 – Juris; Schoch, NJW 2009, S. 2987
[2990]; jew. m.w.N.).

Die Voraussetzungen einer konkreten Gefahr sind nicht gegeben. Es
ist nicht erkennbar, dass bei Bekanntwerden der Namen der an den
ACTA-Verhandlungen beteiligten Personen mit hinreichender Wahr-
scheinlichkeit eine Verletzung der Rechtsgüter dieser Personen zu
befürchten ist. Da der angegriffene Bescheid vom 14. März 2012 kei-
ne konkreten Tatsachen benennt, aus denen die behauptete Gefahr
gefolgert werden könnte, vermögen wir auch nicht, hierzu näher
Stellung zu beziehen.

c) In diesem Zusammenhang rügen wir auch eine Verletzung des sich
aus § 39 Abs. 1 VwVfG ergebenden Begründungserfordernisses.
Hiernach sind die wesentlichen tatsächlichen Gründe anzuführen,
die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Insbesonde-
re muss die Begründung auf den konkreten Fall abstellen und darf
sich nicht in formelhaften oder allgemeinen Darlegungen erschöpfen
(Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 39, Rn. 19). Auch das Infor-
mationsfreiheitsgesetz selbst erfordert es, dass die Behörde substan-
tiiert die Tatsachen darlegt, aus denen sich die Voraussetzungen des
Ausnahmetatbestandes ergeben sollen (VG Frankfurt am Main, Urt. v.
23. Januar 2008, Az. 7 E 3280/06 (V), Rn. 78 – Juris). Solche tatsächli-
chen Gründe lässt der hier angegriffene Bescheid vom 14. März 2012
nicht erkennen.

d) Solche Tatsachen sind auch sonst nicht ersichtlich. Uns sind jeden-
falls keine Internet-Seiten bekannt, auf denen ehrverletzende Äuße-
rungen oder gar Drohungen gegen die an den ACTA-Verhandlungen
beteiligten Personen geäußert werden. Selbst wenn dies der Fall sein
sollte, wäre dies noch nicht ohne weiteres geeignet, das Vorliegen
einer ,,Gefahr" im rechtlichen Sinn zu bejahen. Es ist allgemein be-  Seite 8  
kannt, dass im Schutz der Anonymität des Internet viele Äußerungen
fallen, die der Äußernde unter seinem wahren Namen  nicht veröf-
fentlichen würde:

,,,Wir beobachten im Internet an vielen Stellen eine Art der Auseinander-
setzung, die in Aggressivität, Wortwahl und Tonlage die Grenzen über-
schreitet', sagte Lammert dem SPIEGEL. Es sei kein Zufall, dass gerade bei
aggressiven und beleidigenden Wortbeiträgen auf Anonymität größten
Wert gelegt werde. ,In den allermeisten Fällen würden sich dieselben Per-
sonen zum gleichen Sachverhalt unter Offenlegung ihrer Identität zu be-
stimmten Aussagen ganz sicher nicht versteigen.' Die gesellschaftspoli-
tisch bedenkliche Entwicklung sei, ,dass wir zunehmend zwei Arten von
Öffentlichkeit bekommen: eine virtuelle und eine reale, die von densel-
ben Akteuren unterschiedlich bespielt werden'."

(Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, zitiert nach Spiegel Onli-
ne vom 25. März 2012, Anlage W1)

Es ist demnach keineswegs ausgemacht, dass man all das, was im In-
ternet geäußert wird, auch gleich für bare Münze nehmen darf. Erst
recht kann nicht bei jeder unbedachten beleidigenden Äußerung in
Internet-Foren unterstellt werden, dass dahinter auch ohne weiteres
der Wille steht, sie zu verwirklichen.

Vielmehr ist es erforderlich, anhand der konkreten Veröffentlichung
im jeweiligen Kontext eine konkrete Einschätzung vorzunehmen, ob
es sich dabei im Einzelfall um eine ernstzunehmende Drohung han-
delt, oder nicht vielmehr nur um eine im Schutz der Anonymität vor-
schnell geäußerte Überreaktion oder Provokation.
  Seite 9  
3. Weitere Abwägungskriterien

Bei der Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen
eines gesetzlichen Ausnahmetatbestands gegeben sind, dürfen zudem die
folgenden Erwägungen nicht unberücksichtigt bleiben:

a) Versachlichung der Diskussion nur durch mehr Informationen
möglich

Im Bescheid vom 14. März 2012 heißt es, im Internet werde eine ,,vom sachli-
chen Regelungsgehalt der Bestimmungen des Abkommens losgelöste, emo-
tionale Diskussion geführt". Angenommen, diese tatsächliche Annahme träfe
zu, so wäre es an den beteiligten regierungsamtlichen Stellen, die Diskussion
durch größtmögliche Transparenz zu versachlichen. Letztlich ist es ja nur
eine Folge der Geheimniskrämerei der beteiligten Regierungen, dass die
Diskussion – teilweise – unsachlich verläuft. Ein Bescheid wie der hier ange-
griffene ist ganz offensichtlich nicht unbedingt geeignet, die Diskussion zu
versachlichen.

Ferner gilt: Wäre der Umstand, dass eine ,,emotionale Diskussion" stattfindet,
ein Ausschlussgrund nach dem IFG, hätte dies zur Folge, dass bei den be-
sonders wichtigen gesellschaftlichen Fragen, die stets (auch) emotional ge-
führt werden, eine Auskunftserteilung immer zu verneinen. Ziel des IFG ist es
aber gerade, in den wichtigen gesellschaftlichen Fragen die auf Seiten der
Exekutive vorhandenen Informationen zur Partizipation der Bürger am priva-
ten und öffentlichen Willensbildungsprozess freizugeben.  

b) Korruptionsbekämpfung als erklärtes gesetzgeberisches Ziel

Das Informationsfreiheitsgesetz ist vom Gesetzgeber mit dem erklärten Wil-
len geschaffen worden, die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern
und als Mittel zur Korruptionsbekämpfung zu dienen (BT-Drs. 14/4493, S. 6).
Gerade das ACTA-Abkommen steht in dem Ruf, im Wesentlichen unter dem
Einfluss bestimmter Lobbygruppen und unter Ausschluss der demokrati-  Seite 10  
schen Öffentlichkeit geschaffen worden zu sein. Wenn also der gesetzgebe-
rische Wille, einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten, in irgend-
einem Fall einmal wirklich zum Tragen kommt, dann in diesem. Damit ist
keineswegs die Unterstellung verbunden, dass es im Umfeld der Beratungen
des ACTA-Abkommens tatsächlich zu Fällen von Korruption gekommen ist.
Allerdings gilt es bekanntermaßen bereits, jeden bösen Anschein zu vermei-
den (vgl. insofern BGH NStZ 2005, S. 334). Folglich kann man gerade bei den
Beratungen zum ACTA-Abkommen die Sache nicht ohne weiteres von den
beteiligten Personen trennen.

Dies gilt umso mehr, als allgemein bekannt ist, dass die Bundesministerien in
unterschiedlichem Umfang sogenannte ,,Leihbeamte" einsetzen, die von
Unternehmen oder Lobbyverbänden dafür bezahlt werden, dass sie in Bun-
desministerien tätig sind (vgl. Spiegel Online vom 26. Juli 2007 und vom 23.
April 2009, Anlagenkonvolut W2). Beim Einsatz solcher Leihbeamte liegt es
nahe, dass sie jedenfalls auch die Interessen des sie bezahlenden und ent-
sendenden Unternehmens oder Lobbyverbands vertreten. Dies beeinträch-
tigt die Neutralität des Verwaltungshandelns und das Vertrauen der Bürger
in die staatlichen Institutionen. Gerade bei solchen Vorhaben wie dem ACTA-
Abkommen, das in erheblichem Maße den Interessen der Rechteverwerter
aus Musik- und Filmwirtschaft entgegenkommt, besteht für die kritische
Öffentlichkeit der zumindest nicht ganz fernliegende Verdacht der Einfluss-
nahme auf die Verhandlungen und die staatlichen Entscheidungsprozesse.
Daher lässt sich auch die Entscheidung in der Sache nicht von den am Ent-
scheidungsprozess beteiligten Personen trennen.

c) Veröffentlichung im Internet gesetzgeberisch gewollt

Dass die beantragten Informationen nach ihrer Mitteilung an unseren Man-
danten auch im Internet veröffentlicht werden sollen, kann nicht zu Lasten
unseres Mandanten gehen. Der Gesetzgeber ist bei dem Erlass des Informa-
tionsfreiheitsgesetzes davon ausgegangen, dass die  angefragten Informati-
onen über das Internet ihre öffentliche Verbreitung finden werden und dies
als einen positiven, gewollten Effekt betrachtet (BT-Drs. 15/4493, S. 7 und   Seite 11  
S. 16). Grundsätzlich sieht das Gesetz sogar eine Online-Veröffentlichung
durch die Behörde selbst vor (§ 11 Abs. 3 IFG; BT-Drs. 15/4493, S. 16).

d) Gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit  

Zudem ist in Rechnung zu stellen, dass die deutschen Teilnehmer an den
ACTA-Verhandlungsrunden dort den demokratischen Souverän vertreten.
Dieser Souverän hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer ihn vertritt.
Durch das ACTA-Abkommen werden wesentliche völkerrechtliche Verpflich-
tungen für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen, zu deren nationaler
Umsetzung der Deutsche Bundestag nach Inkrafttreten des Abkommens
verpflichtet sein wird. Damit einher gehen eingeschränkte demokratische
Teilhabemöglichkeiten im Umsetzungsprozess. Umso mehr hat die Öffent-
lichkeit einen Anspruch darauf, zu erfahren, unter welchen Umständen und
unter Beteiligung welcher Personen das ACTA-Abkommen zustande ge-
kommen ist.

Dass es sich bei dem ACTA-Abkommen um ein besonders umstrittenes staat-
liches Vorhaben handelt, kann nicht dazu führen, dass der Informationszu-
gang stärker beschränkt wird, als dies bei weniger  umstrittenen Vorhaben
der Fall wäre. Denn dies hätte – wie bereits angemerkt – das widersinnige
Ergebnis zur Folge, dass dem Bürger gerade dort der Zugang zu Informatio-
nen verwehrt werden dürfte, wo sie für ihn von besonderem Interesse sind.

Richtigerweise muss der Informationszugang umgekehrt gerade bei beson-
ders umstrittenen Projekten möglichst weit gehen, weil nur so eine Versach-
lichung der gesellschaftlichen Debatte möglich ist, eine effektive Kontrolle
des Regierungshandeln erreicht werden und die Zivilgesellschaft sinnvoll an
staatlichen Entscheidungsprozessen partizipieren kann.

Wozu eine fehlende oder verspätete Information und Beteiligung der Bürger
führen kann, kann derzeit exemplarisch in Stuttgart (Bahnhof) sowie in
Frankfurt, Berlin und Leipzig (Flughäfen) beobachtet werden. Dem entge-
genzuwirken ist Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes.   Seite 12  

e) Geringes Risiko für die Verhandlungsteilnehmer

Demgegenüber sind die Risiken für die an den ACTA-Verhandlungen betei-
ligten Personen gering. Wie ausgeführt, ist uns nicht bekannt, dass es ir-
gendwelche Drohungen gegen die Verhandlungsteilnehmer gegeben hätte.  

Überdies besteht nach dem IFG auch allenfalls Anspruch auf Name, Titel,
akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –
telekommunikationsnummer. Private oder sonst geheimhaltungsbedürftige
Informationen dürfen nicht genannt werden, ihre Mitteilung wird auch gar
nicht beantragt.

Wer ein öffentliches Amt ausübt und im Namen der Bundesrepublik
Deutschland an internationalen Verhandlungen teilnimmt, der muss auch im
Stande sein, dies vor der deutschen Öffentlichkeit zu vertreten. Jeder Staats-
anwalt, der Straftäter in öffentlichen Gerichtsverhandlungen anklagt, wird
namentlich im Protokoll geführt und ist demgemäß – nach der dem ange-
griffenen Bescheid zugrundeliegenden Logik – tagtäglich bedeutend größe-
ren Risiken ausgesetzt, als ein Ministerialbeamter, der für die Bundesrepublik
Deutschland an internationalen Verhandlungsrunden teilnimmt.

Nikita

Zitat5. Sonstige Ausschlussgründe

Sonstige Ausschlussgründe, die einer Auskunftserteilung im konkreten Fall
entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.

B) Nebenentscheidungen

Weil der Widerspruch zulässig und begründet ist, sind die Kosten des Wider-
spruchsverfahrens gemäß, § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG der Widerspruchsgegne-
rin aufzuerlegen.

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Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war im Sinne
von § 80 Abs. 2 VwVfG notwendig. Die Notwendigkeit  ist zu bejahen, wenn
sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für
erforderlich gehalten werden durfte und in der Regel nur dann zu verneinen,
wenn ein in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht  einfach gelagerter Fall
vorliegt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 80, Rn. 39 unter Verweis auf
die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).  Dem vorliegenden
Verfahren liegt eine komplexe rechtliche Spezialmaterie zugrunde, so dass
von einem einfach gelagerten Fall nicht gesprochen werden kann.[

Nikita

https://netzpolitik.org/2012/bisher-7000-euro-spenden-fur-acta-transparenz-klageweg/
ZitatBisher 7000 Euro Spenden für ACTA-Transparenz-Klageweg
Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht am: 19.03.2012

Am Freitag Abend haben wir über den Versuch von Mathias Schindler gebloggt, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft von der Bundesregierung zu erhalten, wer denn an den ACTA-Verhandlungen teilgenommen hat. Wir haben dazu aufgerufen, Geld zu spenden, um das Anliegen zu unterstützen und bei Bedarf auch das Recht auf Transparenz durchklagen zu können. Die Resonanz auf unseren Aufruf hat uns überwältigt: Wir haben – vor Prüfung der Korrektheit – Spendeneingänge für IFG-Aktivitäten in Höhe von ca. 7000 Euro seit Freitag erhalten. Das finden wir unglaublich!

Wir vom Digitale Gesellschaft e.V. würden uns freuen, wenn Ihr zum einen weiter für mehr
Demokratie durch Informationsfreiheit spendet. Aber noch einfacher wird es für uns, wenn Ihr ohne konkreten Zweck an uns spendet: dann können wir das Geld auch für andere Aktivitäten einsetzen, wo es sinnvoll ist (zum Beispiel um in Brüssel politische Bildung bei den Europaabgeordneten zu betreiben).

Wir werden jetzt Mathias unterstützen, die nächsten Schritte einzuleiten. Und selbstverständlich werden wir hier die nächsten Schritte ausführlich dokumentieren, um transparent den Prozess zu begleiten. Dazu gehört auch demnächst eine genauere Dokumentation über den Spendenverlauf mit einigen Statistiken. Auf jeden Fall schon einmal einen großen Dank an alle Spender auch im Namen von Mathias. Für den Hintergrund haben wir ein kurzes Interview mit ihm gemacht, was die Geschichte nochmal kurz erklärt.

Das Interview:

netzpolitik.org: Warum hast Du Deine erste Anfrage gestellt?

Mathias Schindler: Ich habe beruflich nach Informationen zu ACTA gesucht und war gelinde gesagt enttäuscht über den Mangel an Informationen zu den Verhandlungsrunden. Der nächste Schritt war was eigentlich jeder bei solchen Anlässen tun sollte: Die Bundesregierung auffordern, ihre Unterlagen zu den Verhandlungen herauszugeben. Hilfreich war hier ein Dokument der EU-Kommission, in dem die (europäischen) Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden aufgelistet wurden: Ich habe also mit dieser Liste im Rücken dann bei drei Ministerien angeklopft und gefragt, wer genau für "Deutschland" (als Beobachter) am Verhandlungstisch sass.

netzpolitik.org: Haben Dich die Antworten überrascht?

Mathias Schindler: Ich kann bislang noch gar nicht richtig glauben, dass es im Bundeskanzleramt keine Akten zu den ACTA-Verhandlungsrunden gibt. Die Begründung des Justizministeriums finde ich seltsam und ich bezweifle, dass sie einer Überprüfung stand hält.

netzpolitik.org: Wieso hast Du fragdenstaat.de genutzt?

Mathias Schindler: Vor fragdenstaat.de kannte ich bereits die UK-Version whatdotheyknow.com und war neidisch über den Komfort, den man dort hat, um an Regierungsinformationen zu kommen. Ich finde es plausibel, solche Plattformen zu nutzen, weil dann über Suchmaschinen auch andere Nutzer die Chance bekommen, an diese Informationen zu gelangen, wenn sie bereits einmal abgefragt wurden. Die vorformulierten Anfragentexte helfen natürlich auch, dass Anfragende nicht in irgendwelche Kostenfallen hinein rennen.

netzpolitik.org: Du möchtest wissen, welche Personen aus den Ministerien an den Verhandlungsrunden teilgenommen haben. Verstehst Du, dass diese nicht öffentlich genannt werden wollen?

Mathias Schindler: Das Ministerium hat meines Wissens diese Personen gar nicht gefragt, ob sie genannt werden wollen oder nicht, sondern an ihrer Stelle entschieden. Ich teile diese Prämisse daher nicht und glaube, dass es mit Sicherheit Teilnehmer an den Verhandlungsrunden gibt, die damit völlig einverstanden wären, dass ihr Name genannt wird.

netzpolitik.org: Es wurde jetzt Geld eingesammelt, um Dein Anliegen zu unterstützen. Was sind jetzt die nächsten Schritte?

Mathias Schindler: Die Resonanz hat mich überwältigt, ich bin allen Spendern sehr dankbar. Es gibt drei offene Punkte, die geklärt werden müssen:

a) Formulierung des Widerspruchs an das BMJ zu der Ablehnung der Anfrage
b) Erneutes Stellen der Frage 11, die umfangreich und darum vermutlich kostenpflichtig wird
c) ggf. Einschaltung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu der m.E. unplausiblen Antwort des Bundeskanzleramtes. Ich freue mich über jeden, der mir bei Formulierungen von besseren Anfragen zum Themenkomplex ACTA hilft.

netzpolitik.org: Welche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz hälst Du nach Deinen Erfahrungen für notwendig?

Mathias Schindler:Ich war vor einigen Monaten bei einer Anhörung der Grünen-Bundestagsfraktion zu einem Vorschlag, die drei Einzelgesetze IFG, UWG und VIG zu einem gemeinsamen "Bürgerinformationsgesetz" zusammenzufassen und hier die Ausnahmetatbestände herunterzudampfen. Was mir persönlich fehlt, ist ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Punkt "proaktive Veröffentlichungspflichten" durch Behörden zeitgemäß anpackt.

Strombolli

Habt ihr euch eigentlich schon mal Gedanken über den Widerspruch gemacht, zwischen dem Anspruch der Machthabenden unsere Arbeitskraft weitestgehend für umsonst zu bekommen und der Tatsache selbst jeglichen vermeintlich künstlerischen Furz bezahlt haben zu wollen, sowie uns eine Internet-Umsonstkultur vorzuwerfen?
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

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