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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Schwerbehinderung => Thema gestartet von: Suean am 15:50:10 Do. 21.September 2017

Titel: Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: Suean am 15:50:10 Do. 21.September 2017
Ich bin, eigentlich gegen meinen Willen, erwerbsunfähig und werde erst wieder erwerbsfähig geschrieben, wenn sich da was zeigt, dass es mir besser geht. Ich werde demnächst an das Sozialamt abgeschoben, und das gerade mal mit 31 Jahren. Bei mir wurden Depressionen diagnostiziert und laut Amtsarzt sei ich zu krank, um auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bestehen. Ich möchte diese Erwerbsunfähigkeit loswerden, aber wie? Mich mal einfach so gesund schreiben machen die vom Gesundheitsamt nicht.
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: counselor am 16:29:41 Do. 21.September 2017
Wenn Du EU-Rente hast, dann kannst Du entweder Dir eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen oder Du gehst in eine Werkstatt für behinderte Menschen und läßt Dich von denen auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:30:12 Do. 21.September 2017
Was sagt dein Hausarzt dazu?
Entsprechende Therapie in Planung?
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:33:24 Do. 21.September 2017
ZitatDu gehst in eine Werkstatt für behinderte Menschen und läßt Dich von denen auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.
Von den Menschen mit Behinderung oder von den Organisationen, die diese Menschen ausbeuten? (ohne Mindestlohn und Arbeitsrechte!)
Wenn du einen Job haben möchtest, in dem die Depressionen nicht noch schlimmer werden, mach erst mal eine Therapie und schau dich anschließend nach einem vernünftigen Job um!
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: mousekiller am 17:36:37 Do. 21.September 2017
Sehe ich genau wie Rudi.

Ich habe in 2014 mit einer Therapie begonnen. 2015 kam dann das Maßnahmepaket für Arbeitslose mit Handicap. Darüber habe ich eine ideale Anstellung gefunden. Sicher, über die ABM-Maßnahmen kann man streiten.

Aber durch diese ABM-Maßnahme konnte ich Fuß auf dem ersten Arbeitsmarkt fassen. Seit Anfang diesen Jahres bin ich in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung. Mein Traumjob übrigens. Ich arbeite 7 Stunden, hab eine Chefin, mit der ich mich super verstehe und verdiene so, dass ich davon nicht nur überleben sondern auch wirklich leben kann.

Ob nun der Weg der TE der gleiche werden wird, ist nicht absehbar, aber eine Therapie wäre erst einmal wichtig.
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:06:50 Do. 21.September 2017
Stimmt! Welchen Weg man wählt, um in den 1. Arbeitsmarkt zurückzukehren, ist ja auch erst mal zweitrangig.
Wichtig ist vorrangig eine erfolgreiche Therapie. Alles andere steht hinten an!
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: Onkel Tom am 14:23:28 Fr. 22.September 2017
Ja, diese Unzufriedenheit und Ungeduld, die auftaucht, wenn Mensch ganz
plötzlich durch Amtswege wie ein Waggon auf dem Abstellgleiß landet..

Dein Doc wird das wohl schon richtig einschätzen können, in wie weit Du den
Belastungen standhalten kannst, dich auf dem Arbeitsmarkt behaupten und
konkurieren zu können.
Und nun auch noch in das große Swimmingpool des Jobcenter-Tamtam zu
springen a la "Ich möchte doch lieber wieder arbeiten gehen" ?

Hmm.. Schon vergessen oder verdrängt, das Depris von dem Sympthom mit
der Bezeichnung "Unbelastbarkeit" begleitet ist ?

Wie Rudi schon empfehlt, kann ich Dir nur den Weg zur Therapie empfehlen.

Dort lässt sich auch ermitteln, wie sich Deine Gemütserkrankung aktuell auswirkt.

Nun sich stattdessen in die Flucht "Ich suche mir wieder ein Job" zu schlagen, ist
Stress, der mit Depri nur schwer, eher nicht zu wuppen ist.

Stress ist für Menschen mit Depri gefährlich bis tötlich und das will kein (Fach)Doc
verantworten..

Um Deine Wohnzimmerdecke nicht auf dem Kopf fallen zu lassen, könntest Du mal
darüber nachdenken, was Du als Kind oder deiner Jugend gern machen wolltest.
Dies wäre ein Ansatz dafür, sich selbst mit etwas in Bewegung zu halten, was
zudem auch noch Spaß macht.

Viel Glück  ;)
Titel: Re:Erwerbsunfähigkeit gegen den eigenen Willen
Beitrag von: counselor am 15:07:51 Fr. 22.September 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:33:24 Do. 21.September 2017
Von den Menschen mit Behinderung oder von den Organisationen, die diese Menschen ausbeuten? (ohne Mindestlohn und Arbeitsrechte!)
Die ersten zwei Jahre in einer Werkstatt würde der TE Übergangsgeld erhalten. In dieser Zeit könnte er eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt durch die Werkstatt in Anspruch nehmen.

Natürlich sind solche Werkstätten Ausbeuter. Wäre mal interessant zu erfahren, ob die Beschäftigten einer solchen Werkstatt für den Mindestlohn streiken dürfen.