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Wat Noch => Theoriebereich => Kampf gegen Armut? Krieg gegen die Armen! => Thema gestartet von: dagobert am 23:23:16 Di. 29.August 2017

Titel: Sozialstaat Deutschland: Platz in Notunterkunft muss eingeklagt werden
Beitrag von: dagobert am 23:23:16 Di. 29.August 2017
ZitatVG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein

Auch ein nach dem ,,Unionsbürgerausschlussgesetz" vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.

Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein (http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein)
Quelle: Thome-Newsletter vom 28.08.17