Bewerbungskosten

Begonnen von sandraschulze81, 13:06:03 Di. 22.September 2009

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sandraschulze81

Wovon hängt es ab ob man Bewerbungskosten als Pauschale vom Amt bekommt???
Mir wurde gesagt von der Höhe des Alg 1.Würde berechnet werden,und dann entschieden ob ja o. nein!!!Ich glaub das nicht ganz.....

Workless

Gar nicht. Seit 2009 gibt es keine pauschale Erstattung der Bewerbungskosten mehr. Bezahlt wird nur noch nach Bedarf und auf Antrag aus dem Vermittlungsbudget deines Sachbearbeiters.
Und soweit ich weiß, gilt das für ALG 1 und ALG 2.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Workless am 14:22:25 Di. 22.September 2009
Gar nicht. Seit 2009 gibt es keine pauschale Erstattung der Bewerbungskosten mehr. Bezahlt wird nur noch nach Bedarf und auf Antrag aus dem Vermittlungsbudget deines Sachbearbeiters.
Und soweit ich weiß, gilt das für ALG 1 und ALG 2.

Und wenn künftig der schwarz-gelbe Horrorwahn regiert, dann muß man noch was mitbringen

DerAutor

Man muss den Antrag auf Beantragung von Bewerbungskosten bei seinem Fallmanager beantragen.
Da ist doch noch sicher Rationalisierungspotential der Verwaltung drin  ;-)  (Mc. Kinsey anruf...)
Wenigstens ist der Satz von fünf Euro pro Bewerbung von konstant. 52 Bewerbungen darf man
geltend machen pro Jahr.

LG
DerAutor
Das Buch: "Ausgenutzt und ausgegrenzt"
Cover, Inhalt, Vorwort: http://www.obergassel.com/wissen/neoliberalismus.htm

Workless

ZitatWenigstens ist der Satz von fünf Euro pro Bewerbung von konstant. 52 Bewerbungen darf man geltend machen pro Jahr.

Das ist falsch!

Ab dem 01.01.09 werden Bewerbungskosten nur noch auf Nachweis in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

Die pauschalierte Erstattung von 5.-€ je Bewerbung entfällt.

Gegen Quittung werden Kosten übernommen für:

-Kuverts
-Briefmarken
-Lichtbilder
-Kopien

Bei erstellen einer Bewerbung mit dem eigenen PC werden je 0,40€ für das Anschreiben und den Lebenslauf anerkannt. Darin sind die Druck-,Papier- und Kopierkosten enthalten

Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für:

-allgemeine Büromaterialien wie Bleistifte, Kugelschreiber, Ordner
-Druckerpatronen
-Bewerbungssoftware
-Internetkosten
-Telefonkosten
-Zeitungsinsrate

Wenn man Dokumente in den Scanner eingibt und diese dann Druckt, werden die enstandenen Kosten ebenfalls nicht erstattet.
Hier sollte man dann in den Kopie-shop gehen und dies dort machen lassen. Dann hat man auch eine Quittung zum vorlegen.
Quelle:
und

Zitathabe heute Nachmittag mit meinem Vermittler in der Arbeitsagentur telefonisch über Bewerbungskosten/Fahrtkosten/Kosten bei persönliche Vorstellung gesprochen.

Seine Aussage:
Bewerbungskosten, Fahrtkosten zur pers. Vorstellungen, Übernachtungskosten werden in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit und bei einem letztem Jahreseinkommen von über 40.000,00 € ab dem 1. 1. 2009 nicht mehr erstattet.
:sensationell:
Nach den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit können erstattungen getätigt werden. Über den Umfang wollte er mir keine Auskunft geben da diese Fristen für mich noch nicht zutreffen.

Grundsätzlich gilt (nach wie vor): Erstattung der Bewerbungskosten ist eine KANN-Leistung.
Wenn pauschaliert und evtl. sogar ohne Nachweise abgerechnet wird, liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters und wie er sein Vermittlungsbudget ausschöpft.

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