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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: Mambo am 00:58:04 Do. 11.Oktober 2007

Titel: ALG II: Arbeitslose müssen Widerspruch gegen den Regelsatz einlegen
Beitrag von: Mambo am 00:58:04 Do. 11.Oktober 2007
Zitat345 Euro sind zu wenig für ein Leben in Würde. Der DGB fordert deshalb alle Alg II-BezieherInnen auf, eine von der IG Metall unterstützte Verfassungsbeschwerde zu nutzen und Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid einzulegen. Für Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung des zu niedrig bemessenen Arbeitslosengeldes II bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen Musterbrief vorbereitet.
Weiter: Stand Up and Fight (http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=3765&st=0&#entry16121)
Titel: ALG II: Arbeitslose müssen Widerspruch gegen den Regelsatz einlegen
Beitrag von: Woki am 09:56:52 Do. 11.Oktober 2007
Leider wird aber nicht auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.
Zwar steht in dem Musterschreiben ausdrücklich, dass sich der Widerspruch allein gegen die Höhe der Regelleistung richtet.
Aber natürlich ist zu befürchten, dass dann aufgrund des Widerspruchs gleich eine Auszahlung des ALG II ausbleibt.
Darüber und das weitere Vorgehen in einem solchen Fall fehlen dummerweise einige Anmerkungen.
Und das Theater soll man riskieren, nur um "ein paar Kröten" Nachzahlung zu ermöglichen, falls der Klage denn mal in unserem Sinne stattgegeben werden sollte?
Da hätten sich die Herren vom DGB ruhig etwas mehr Mühe geben dürfen.
Titel: ALG II: Arbeitslose müssen Widerspruch gegen den Regelsatz einlegen
Beitrag von: Spätlese am 13:53:49 Do. 11.Oktober 2007
... und möglicherweise wird im Falle einer möglichen Erhöhung des Regelsatzes das Nachforderungsrecht für rückliegende Zeiträume sowieso ausgeschlossen. DIE werden sich hüten für ALG-IIler Gesetze im Nachhinein als ungültig bzw. wider die Verfassung zu erklären und so dem Staat Milliarden Nachzahlungen zu bescheren.