Sperrzeit von 3 Wochen /Widerspruch

Begonnen von Terrapansen, 09:23:24 Do. 08.Mai 2008

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Terrapansen

Moin!

Der Beamtenirrsinn hat mal wieder zugeschlagen. Die müssen sich bald nicht mehr wundern wenn mal irgendwann, irgendwer ein Amt in die Luft jagt!

Als ich mich Arbeitslos gemeldet habe, habe ich zusammen mit meiner Sachbearbeiterin, Stellenangebote aus dem System gesucht.

3 Stellen wurden gefunden. Ich fing also an mich zu bewerben und hatte die ersten beiden Bewerbungen schon fertig und verschickt.

Dann widmete ich mich der dritten Stellenanzeige und musste feststellen, das ich ein paar Dinge übersehen hatte. Erstens, suchte die Firma Fachpersonal mit speziellen Produktvorkenntnissen, die ich leider nicht habe. Zweitens steht ganz klein in dem Schreiben, das eine gute Verkehrsanbindung nicht gegeben ist und man die Firma mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen kann.

Ich mich also nicht da beworben.

Ein paar Wochen später kam dann der Brief vom Amt von wegen Sperrzeit und nicht bewerben. Ich dann den Widerspruch ausgefüllt und diese Gründe angegeben weshalb ich mich nicht beworben habe, Ich muss dazu sagen, das ich kein PKW besitze.Des weiteren habe ich dem Amt mitgeteilt, das ich unter keinen Umständen auf das Geld verzichten kann, das bei einer Sperre eintreten würde, da ich zum 01.06 einen Job haben könnte, der aber ein PKW vorraussetzt und ich mir deshalb einen Wagen zulegen muss, was ich aber auf keinen Fall kann, wenn eine Sperrzeit eintrifft.

Ja was soll ich sagen, habe eine Zusage, bei besagtem Job und eine Sperrzeit von 3 Wochen bekommen und kein PKW in Sicht!!!!

Yihaaaaaaaaa!!!!! Jetzt haben die sich in s eigene Fleisch geschnitten, da ich wohl noch ein paar Extrarunden beim A-Amt einlegen muss!!!!!!

...und die Frechheit bei der ganzen Aktion ist, das meine Sachbearbeiterin mir dieses Stellenangebot eigentlich nicht geben wollte, weil es nicht direkt passt und ich ihr aber noch gesagt habe, geben sie es mir trotzdem mal mit, wenigstens anrufen kann ich da ja mal und nachfragen ob es Sinn macht sich zu bewerben.

Sorry wenn ich so verpeilt geschrieben habe, bin noch nicht richtig wach! :-)


Aber was geht in den Amt Leuten vor???? Die stürzen sich wie die Geier auf jeden kleinsten Krümmel den man "falsch" macht und Sperren was das ZEug hält. Das kann es doch wohl nicht sein oder????

Man muss es sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen.:

Unnötige Sperrzeit von 3 Wochen verhindert meinen Neuen Job!!!!!!!!

Kann mir irgendwer behilflich sein, einen gescheiten Widerspruch zu verfassen. Ich kann und will mir nicht kampflos den Neuen Job versauen lassen! :-(

Sektsauferle

das ist wieder typisch, da meinst eine ernst mit der sanktionsquote.

laß dich nicht verunsichern, leg sofort den widerspruch ein, die argumente hast du hier schon beschrieben.

gabs für die stellenanzeige eine rechtsfolgenbelehrung?

der job ist für dich nicht zu erreichen und du hast nicht die kenntnisse.

das problem ist, ich war gestern auch auf dem amt, deshalb weiß ich das gerade, die tusse vermerkt es einfach, dass du dich bewerben willst, machst du das nicht, sanktioniert sie eben.
sprich, du hättest anrufen sollen, hätte dir am telefon einer gesagt, die stelle kommt für dich nicht in frage (was ja eigentlich logisch ist) wärst du aus dem schneider, besser wäre eine schriftliche absage gewesen.

was mir persönlich noch einfällt, geh doch rotzfrech hin und klär das ab mit der neuen stelle, und sag klipp und klar, dass du ohne fahrzeug nicht antreten kannst, und es gäbe zwei möglichkeiten, entweder sie heben die sperre auf und du bist bald wieder berufstätig oder wie es den aussieht mit einem zuschuß/darlehen für ein fahrzeug?

es gibt zb Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung,steht in sgb 3

das amt muß dir unterstützung bieten um wieder in arbeit zu kommen!
In Memory of Menschenrechte !!!

Terrapansen

Hey!

Ja klar habe ich die Argumente hier ja aufgeführt, was mich nur verunsichert ist, dass ich diese Argumente ja im ersten Antwortschreiben auf die Androhung einer Sperrzeit schon aufgeführt habe.

Offensichtlich ohne Erfolg! :-/

Trifft dieser Widerspruch denn jetzt auf andere Ohren oder geht der eh wieder durch die Hände meiner schmierigen Arbeitsvermittlerin?

Sektsauferle

ich bin ein bißchen am suchen, mal n paar wichtige auszüge dieser schwachmatischen gesetze:

erstmal ist es wichtig, ob du eine abhörung dazu hattest und eine rechtsfolgenbelehrung stattfand, wenn nicht, ist die sperre nicht rechtens!

KANN NUR EINTRETEN WENN DER HILFEBEDÜRFTIGE VORHER ÜBER DIE RECHTSFOLGEN BELEHRT WURDE


schau mal hier link

weiter unten findest du den link WEISUNGEN ZUR BA....

da steht mal alles drin, was wichtig ist.

ansonsten, du bist als hilfeempfänger in der beweispflich, sprich, sieht nicht gut aus, der widerspruch könnte was bringen, muß aber nicht.

leg ihn ein und formulier ganz klar mit rein, dass du durch die sanktion gehindert wirst, eine arbeitsstelle anzunehmen, wenn du das fahrzeug nicht kaufen kannst.

aber ich tippe mal auf anwalt, das ist ja ein leidiges thema mit den sanktionierungen.

sorry

vielleicht hat noch der eine oder andere hier nen besseren tip.
In Memory of Menschenrechte !!!

Arwing

Was jetzt den Widerspruch betrifft, da kann ich dir nicht helfen, weil keine Sachkenntnisse.

Bei Bewerbungen auf Stellenvorschläge am besten immer angeben, dass man sich beworben hat und noch keine Antwort eintraf ;) Das Anschreiben für das Arbeitsamt als Nachweis mit ausdrucken und bei Verlangen vorlegen mit eben dem Verweis, dass von der entsprechenden Firma noch keine Antwort eintraf.

Und glaube mir, dass viele Firmen trotz eingereichter Bewerbungsunterlagen heutzutage wirklich nicht durchgehend eine Ablehnungsschreiben an dich zurücksenden. Das wissen auch die Sachbearbeiter beim Arbeitsamt.

Selbst wenn du für die Stelle ungeeignet bist, so schick einfach die Bewerbung auf die Stellenvermittlung mit raus. Soviel Mehraufwand ist das ja auch nicht und du hast deine Ruhe und Nachweise ;)
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Codeman

Frage die immernoch nicht beantwortet wurde: Gabs zu diesem konkreten Stellenangebot eine Rechtsfolgenbelehrung ?

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Terrapansen


Rotkaeppchen

Der Widerspruch geht an die Rechtsabteilung. Das ist aber derselbe Verein. Die wollen unter allen Umständen Geld durch Sanktionen ersparen. Das wird die relativ wenig interessierten, dass du für einen zugesagten Job sparen musst, weil du ihn sonst nicht bekommst. Die werden das sogar für einen Bluff halten, denn jeder weiss, dass man bei Hartz IV-Leistungen nicht sparen kann.

Hast du denn den Widerspruch schon geschrieben? Der muss sehr gut argumentiert werden. Wenn du eine Sanktion schon bekommen hast, würde ich dafür zum Fachanwalt für Sozialrecht mit einem Beratungsschein gehen. Dann wirkt das.

Tassoline

Könnte ich schon, aber wie kommen wir unverdächtig ( unerlaubte Rechtsberatung) zusammen.

Sektsauferle

wie wärs mit der pn funktion, e mail oder nem messenger ?(
In Memory of Menschenrechte !!!

Tassoline

Hallo, Sektsauferle.
ich weis nicht was PN ist e-mail habe ich aber nicht nem-messenger

Sektsauferle

hallo tassoline

aaalso...ganz oben unter chefduzen steht pn box, das sit dein briefkasten für private post, im prinzip wie e mail, wenn du dich mit jemand allein austauschen willst, nimmst du den pn knopf, entweder unter dem beitrag desjenigen oder wenn du auf den namen des mitglieds klickts kommt unten dann auch der pn button.

ich schreib mit n paar durch den icq, das blümchen bei mir unter den beiträgen.
da kannst du direkt schreiben, wie telefonieren , zumindest ähnlich.
muß aber das gegenüber auch haben.

wenn du also fragen an ein mitglied hast oder was privates besprechen willst, nimm den pn knopf des users, dann bleibt es unter euch ;)

liebs grüßle sektschlabberle
In Memory of Menschenrechte !!!

Terrapansen

Hey!!

Mittlerweile sind ja ein paar Wochen vergangen...aber ich will euch, zumindest diejenigen die es interessiert informieren was es ergeben hat.

Ich habe wie angekündigt, ein sattes Widerspruchsschreiben aufgesetzt und per Einschreiben rausgehauen.

Ich habe nochmals alle meine Argumente aufgelistet und ein wenig dramatisiert ;-)

Am Ende des Schreibens habe ich dann noch zusätzlich damit gedroht, das bei einer Ablehnung meiner Gründe und Eintritt einer Sperrzeit, meinerseits ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

Nun kam heute die Antwort von der Arge.:



Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren

Sehr geehrter Herr XXX

nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund ihres Widerspruches vom xx.xx.2008 hebe ich den Bescheid vom xx.xx.2008 hiermit auf.

Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen noch gesondert zugehenden Bescheid.

Entscheidung über die Erstattung der Kosten:

Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen sind.



...........macht dann 2,50 € für n Einschreiben ihr Pisser!!!!!!!!!!!!


 :cheer:

 :laola>

Sektsauferle

die pisser haben sich zumindest geduckt, schöne sache :]
In Memory of Menschenrechte !!!

Terrapansen

Deshalb hab ich das hier reingestellt, damit vielleicht auch mal Leute die eingeschüchtert sind, sehen das man auch aktiv was machen kann!!!

Also immer schön n Widerspruch verfassen, mehr als ablehnen können die ja nicht!

P.S.:Fühlt sich gut an! :-)

Arwing

Sehr gut. So gehört sich das :) Von wegen mal einfach wild rumsanktionieren.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

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