Der Unterschied zwischen Leib und Lohnsklaven.

Begonnen von NEET, 09:34:50 Mo. 03.Januar 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Paradiesvogel

Naja die Thesen scheinen etwas zu übertrieben, allerdings gibt es erhebliche Fehlentwicklungen in unserem heutigen Wirtschaftssystem.

Das man für eine berufliche Tätigkeit ein Gehalt bekommt ist eigentlich nichs aussergewöhnliches und betandteil einer sozialen Marktwirtschaft - auch in der DDR hat man für seine berufliche Tätigkeit eine monatliche Vergütung erhalten.

Das einzige was man diskutieren muss, ist natürlich der Umfang der beruflichen Tätigkeit und die Form des Arbeitsvertrages und die Rechte des Arbeitnehmers.

In erster Linie muss es einen gesetzlichen Tariflohn geben bzw Mindestlohn damit man auch ein Lohnempfänger und kein SklavengeldEmpfänger ist, bei nettostundenlöhnen unter 8 euro netto , kann man sehr wohl von einem Sklavengehalt sprechen, eher lohn würde zuviel Ehre des guten sein.

wichtig ist natürlich wie in der sozialen Marktwirtschaft üblich dass es eine 35 Sdt Woche gibt und die sozaile Absicherung, wie Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung.....

Mit der Arbeitsmarktreform ist man von der sozialen Marktwirtschaft zum neoliberalen Neofeudalismus rüber gegangen, dabei ist eindeutig klar, dass Sklavenarbeit oder sogar - und das ist intersannt sklavenähnliche Arbeit verboten ist..

) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also ist die Zeitarbeit - genau das worauf sich das Gesetz beziehen kann,

amla_d_477

 Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.

Das hört sich sehr interessant an. Das werde ich beim nächsten Besuch des Jobcenters meiner SB vorlegen, wenn sie mir einreden will, dass ich mich auf eine Stelle mit 1300,- brutto bei 40 h/Woche bewerben soll.
Vielen Dank Paradiesvogel

Paradiesvogel

Hol dir das Strafgesetzbuch, das ist glaube ich §266 a

amla_d_477

Zitat von: Paradiesvogel am 18:50:49 Mo. 03.Januar 2011
Hol dir das Strafgesetzbuch, das ist glaube ich §266 a

Ich habe mal gegoogelt, ich glaube § 264 - Subventionsbetrug wäre treffender.

Efeu

Zitat von: amla_d_477 am 17:49:08 Mo. 03.Januar 2011
Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.

Das hört sich sehr interessant an. Das werde ich beim nächsten Besuch des Jobcenters meiner SB vorlegen, wenn sie mir einreden will, dass ich mich auf eine Stelle mit 1300,- brutto bei 40 h/Woche bewerben soll.
Vielen Dank Paradiesvogel

Für mich klingt das wie eine ziemlich exakte Beschreibung von Zeitarbeit. Vor allem was die ungleiche Behandlung und Bezahlung im Gegensatz zur Stammbelegschaft angeht.
Hat sich wahrscheinlich wieder keiner getraut. Bloß nicht auffallen, bloß keinen Ärger machen... oder hat dagegen schon mal jemand Klage eingereicht? Gibt es da irgendwelche Präzedenzfälle?

amla_d_477

Das ist keine Leihbude sonder ein Steuerberater in Brandenburg welcher einen Buchhalter sucht.
Dieses Einkommen nennt sich in Brandenburg "ortsüblich".

  • Chefduzen Spendenbutton