1eurojob, maßnahmeträge, *provozierende kleidung*

Begonnen von derlaie, 16:45:57 So. 27.März 2011

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derlaie

Liebe Leute, ich bin neu hier.

Mein SB hat mir (Mitte 40) angekündigt, daß ich im Sommer einen 1eurojob als Jugendbetreuer bekommen werde. Davon bin ich überhaupt nicht begeistert, aber was soll ich machen - gute Miene zum bösen Spiel.

Nun mache ich mir Gedanken, auch angesichts der kommenden Verschärfung des Sanktionsregeln (Sanktion wegen *falschem Verhalten* u.ä.), was ich anstellen könnte, um beim Maßnahmeträger (der Jugendeinrichtung) Unbehagen gegenüber meiner Wenigkeit  hervorzurufen.

Meine Idee: Ein T-Shirt mit der großen Aufschrift (vorn und hinten) "HARTZ IV". Damit würde ich zum Vorstellungsgespräch und zum Job gehen.

Frage: Könnte man mir das auslegen als Verhinderung des Zustandekommens der Arbeitsgelegenheit?

Vielleicht habt Ihr ja auch eine bessere Idee.

Danke im voraus!

derlaie

Judy

Ich würde erst mal prüfen, ob der Job überhaupt zusätzlich ist. Eventuell annehmen und dann Lohn einklagen. Stell doch mal die Zuweisung und die zugrunde liegende EGV oder VA ein. Hast du eine EGV unterschrieben?
Sich mit Absicht falsch zu kleiden halte ich für problematisch. Wenn das erst mal einreißt, bzw. wenn hier in den Arbeitslosen-Foren Tipps umgehen, wie man sich falsch kleiden kann, um Einstellungen zu vermeiden, das wäre doch ein Schuß, der für uns alle nach hinten losgehen kann.

Siehe den Thread von StoneColdOxo:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22048.msg223311.html#msg223311

Nach den neuen Regeln soll ja nun auch das Verhalten von Leuten sanktioniert werden dürfen, und da steht doch dann immer Aussage gegen Aussage, es sei denn es wird gestattet Videoaufzeichnungen zu machen. Daher finde ich das jetzt schon problematisch, dass jemand um Tipps bittet, wie man sich möglichst so verhält, dass man nicht eingestellt wird.

Ich finde du würdest wesentlich mehr Mut beweisen, wenn du  denen ganz einfach erklärst, warum du diesen EEJ für sinnlos hältst. Es gibt ja eine ganze Menge Gründe, die gegen EEJ sprechen, die Leute wehren sich hauptsächlich deswegen, weil sie entweder sinnlos sind zur Eingliederung oder reguläre Arbeitsplätze vernichten. So einen Ansatz finde ich sinnvoller.

derlaie

Okay, falsch kleiden ist zu problematisch.

Noch habe ich keinen EGV-VA dazu. Mein SB hat mir diese MAE nur schon mal angekündigt. EGVs unterschreibe ich schon seit über einem Jahr nicht mehr. Habe mehrere Eilverfahren erfolgreich durchsetzen können über das SG. Entsprechende Pflichtverletzungen der EGV-VA waren nach vorläufiger Beurteilung des SG nicht sanktionsfähig. Eine Klage habe ich Februar gewonnen: Unterstellung, ich hätte eine Einstellung verhindert durch Fehlverhalten beim scheinbaren Vorstellungsgespräch etc. wurde vom SG nicht anerkannt.

Ich habe einen guten Rechtsanwalt. Aber dieser sagt mir auch, daß ich jetzt aufpassen muß. Jedes weitere Vorgehen z.B. gegen den oben genannten 1eurojob macht beim SG keinen guten Eindruck und verbessert nicht gerade meine Ausgangsposition. Er ist der Auffassung, daß ich mir nichts vergebe, wenn ich z.B. solch einen Job als Jugendbetreuer auch mal (wieder) mache. Obwohl ich dieses Angebot für nicht gemeinnützig halte. Aber auch andere offensichtlich nicht gemeinnützigen 1eurojobs werden von meinem SG nicht beanstandet.

Das ist meine Situation.

derlaie

Nachtrag: Ich sage es meinem SB ständig, daß ich diese 1eurojobs für nicht richtig halte und zähle die Argumente auf, die gegen diese Jobs vom ursprünglichen Vorhaben des Gesetzgebers her sprechen. Die *ultima ratio* interessiert den SB genausowenig wie die Kriterien der Gemeinnützigkeit usw.

Da fragt man sich schon: Was bleibt einem noch?

hanni reloaded

Gemeinnützig müssen diese Jobs nimmer sein, nur zusätzlich.

derlaie

Zitat von: hanni reloaded am 17:53:37 So. 27.März 2011
Gemeinnützig müssen diese Jobs nimmer sein, nur zusätzlich.

Natürlich, das Kriterium der Zusätzlichkeit muß erfüllt sein! So ist es richtig. Danke! :-)

Judy

Zitat von: derlaie am 17:35:18 So. 27.März 2011
Okay, falsch kleiden ist zu problematisch.
Das war jetzt nur mein Gedanke, andere hier mögen das auch anders sehen

Noch habe ich keinen EGV-VA dazu. Mein SB hat mir diese MAE nur schon mal angekündigt. EGVs unterschreibe ich schon seit über einem Jahr nicht mehr. Habe mehrere Eilverfahren erfolgreich durchsetzen können über das SG. Entsprechende Pflichtverletzungen der EGV-VA waren nach vorläufiger Beurteilung des SG nicht sanktionsfähig. Eine Klage habe ich Februar gewonnen: Unterstellung, ich hätte eine Einstellung verhindert durch Fehlverhalten beim scheinbaren Vorstellungsgespräch etc. wurde vom SG nicht anerkannt.
Das könnte total interessant sein, gerade beim obigen Link wegen StoneColdOxo's Prozess war ein ganz gegensätzliches Urteil gefallen. Aber das könnte ja mit den neuen Richtlinien mittlerweile auch wieder anders sein, dass mittlerweile Fehlverhalten vom SG als Sanktionsgrund anerkannt wird. Vielleicht kannst du ja irgendwann mal, wenn du länger hier dabei bist und Vertrauen zum Forum hast, den Admins nähere Infos über den Prozess geben, deine persönlichen Daten kannst du ja schwärzen.

Ich habe einen guten Rechtsanwalt. Aber dieser sagt mir auch, daß ich jetzt aufpassen muß. Jedes weitere Vorgehen z.B. gegen den oben genannten 1eurojob macht beim SG keinen guten Eindruck und verbessert nicht gerade meine Ausgangsposition. Er ist der Auffassung, daß ich mir nichts vergebe, wenn ich z.B. solch einen Job als Jugendbetreuer auch mal (wieder) mache. Obwohl ich dieses Angebot für nicht gemeinnützig halte. Aber auch andere offensichtlich nicht gemeinnützigen 1eurojobs werden von meinem SG nicht beanstandet.
Das ist jetzt auch wieder interessant. Ich denke doch aber eher, dass es dabei wohl auf einzelne Richter drauf ankommt. Oder auf einzelne Rechtsanwälte, ich nehme an, das Klima wird für diejenigen, die Elos gegen die Behörden verteidigen auch schlimmer werden. Andererseits finde ich die vom RA genannten Gründe doch recht seltsam, entweder man ist mit einer Sache im Recht, oder nicht. Entweder ist ein Eurojob nicht rechtens oder er ist es. Kann ja wohl nicht sein, dass er nur gelegentlich unrecht ist. Andererseits verstehe ich auch wiederum, dass man dann eventuell als "Totalverweigerer" aus Faulheit oder aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren Prinzip heraus dasteht. Eventuell sollte man dann selber gewählte Alternativen an gemeinnütziger Arbeit vorschlagen, oder eine sinnvolle Weiterbildung, z.B. ein Sprachkurs anstatt diese blöden Trägerqualifikationen, wo es nur verdeckt darum geht 0-Europraktika zu verteilen. Aber warte auch erst mal ab, was andere sagen, ich bin ja auch noch recht neu hier im Forum und kenne mich halt am besten in den Dingen aus, mit denen ich bisher auch zu tun hatte.


Rotkaeppchen

Zitat von: derlaie am 16:45:57 So. 27.März 2011
Mein SB hat mir (Mitte 40) angekündigt, daß ich im Sommer einen 1eurojob als Jugendbetreuer bekommen werde. Davon bin ich überhaupt nicht begeistert, aber was soll ich machen - gute Miene zum bösen Spiel.

Du wirst die Zuweisung abwarten müssen, bevor du dich aufregst. Man müsste sehen, wie die aussieht und sich dementsprechend wehren. Wichtig ist, dass du nichts unterschreibst!!! Keine EGV!!! Denn dann hast du verschi....!!! Alles einstecken oder liegenlassen, wenn du das nicht mitnehmen darfst. Und dann hier ins Forum stellen.

ZitatNun mache ich mir Gedanken, auch angesichts der kommenden Verschärfung des Sanktionsregeln (Sanktion wegen *falschem Verhalten* u.ä.), was ich anstellen könnte, um beim Maßnahmeträger (der Jugendeinrichtung) Unbehagen gegenüber meiner Wenigkeit  hervorzurufen.

Man kann sich gegen verkehrte Maßnahmen immernoch bei Verwaltungsakt mit Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung wehren. Ist aber schwieriger als davor, ist nicht so sicher und es führt fast immer über das Sozialgericht. Wenn der Richter dich von Verwaltungsakt und Ein-Euro-Job befreien soll, dann musst du ihm schon ein gutes Argument bringen. So z.B. "Ich hasse Jugendliche, denn mein älterer Bruder hat mich immer gepiesackt. Oder: Ich wurde von Jugendlichen  "sexuell missbraucht"; das ist zwar geschmacklos, aber in der heutigen Zeit sehr glaubhaft. Oder: "Ich kann damit überhaupt nicht umgehen und hab auch keine Geduld dafür". Oder "Der Job passt überhaupt nicht in meine Integrationsstrategie, denn ich bin von Beruf Handwerker im Sanitärbereich. Ich kann verstopfte Klos frei bekommen und Wasserleitungen reparieren. Aber mit Jugendlichen kann ich überhaupt nicht". Oder "Ich habe keine geringfügige Beschäftigung und der EEJ lässt sich zeitlich damit nicht vereinbaren". Oder: "Zu diesen Zeiten muss ich meine Oma betreuen, denn meine Mutter ist bei der Arbeit". Oder irgend etws sehr wichtiges, das man dir nicht abstreiten kann.

Lass dir dieses Argument bitte schon mal einfallen.

ZitatMeine Idee: Ein T-Shirt mit der großen Aufschrift (vorn und hinten) "HARTZ IV". Damit würde ich zum Vorstellungsgespräch und zum Job gehen.

Frage: Könnte man mir das auslegen als Verhinderung des Zustandekommens der Arbeitsgelegenheit?

Es ist immer das beste, wenn der maßnahmeträger dich gar nicht haben will. Es erspart dir danach viel Probleme und viel Unsicherheit. Deshalb würde ich unbedingt hingehen, wenn man dich zuweist. Ich meine, man kann sich darüber streiten, ob das mit dem T-Shirt eine Vereitelung ist. Das müsste zur Not der Richter entscheiden. Wenn da nur "Hartz IV" drauf steht und nicht "Ich bin ein Ein-Euro-Jobber" ist das ja noch halbwegs harmlos.

Melde dich doch einfach, wenn du alles schriftlich hast.


Pinnswin

Ich lehne EEJobs grundsätzlich ab. Hab das klar gemacht und vertich.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

derlaie

Zitat von: Rotkaeppchen am 21:30:37 So. 27.März 2011
Melde dich doch einfach, wenn du alles schriftlich hast.



Ja, werde ich machen. Danke für die ausführliche Antwort!

arm+alt2

Mich wollten sie auch mal in ein katholisches Landschulheim stecken, damit ich da den "lieben Onkel" mache.
Nachdem ich gesagt habe, daß ich Kinder hasse, war das Thema und der Job vom Tisch...
(Die treiben mich echt in den Wahnsinn)

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