Hilfe, ich bin angeblich überzahlt worden

Begonnen von Asmodina Devil, 19:56:55 Mo. 11.Januar 2016

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Asmodina Devil

Hallo Leute!
Ich brauch mal euren Rat!

Ich hatte eine Heiz/Betriebskostenabrechung mit einem Guthaben zurück bekommen, da ich den Weiterbewilligungsantrag zu diesem Zeitpunkt mit eben jener Abrechnung zum Jobcenter schicken musste, haben die davon natürlich Wind bekommen und wollen jetzt Geld von mir zurück wegen angeblicher Überzahlung.
Das Ding ist aber, ich habe dieses Geld nie erhalten, es wurde von meiner Hausgesellschaft wegen Mietschulden einbehalten, das teilte ich auch dem Jobcenter mit und legte auch gleich ein Schreiben meiner Hausgesellschaft bei die auch erklärt das Geld einbehalten zu haben, dazu bekam das Jobcenter auch einen Mietkontenauszug wo die Verrechnung des Guthabens vermerkt ist.
Das lassen die Jobcenterleute jetzt nicht gelten, sie meinen ich habe das Geld ja dennoch gehabt und somit haben die mir zuviel gezahlt.
Was soll ich jetzt nun machen, ich sehe nicht ein, das ich etwas zurückzahlen soll, obwohl ich ja das geld aus dem Betriebskostenguthaben nie erhalten habe. Es ist ja quasi so das die mir einen Monat kein Geld zahlen würden, wenn ich das jetzt zurückzahlen soll.
Ratet mir was ich machen soll, die Widerspruchsfrist läuft.
Kleine Frage noch am Rande, zahlt einem das Jobcenter einen neuen Kühlschrank wenn der alte nachweislich kaputt ist?

BGS

Such Dir einen guten Fachanwalt für Sozialrecht. Anders scheint es ja nicht zu gehen.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

schwarzrot

Zitat von: Asmodina Devil am 19:56:55 Mo. 11.Januar 2016
Das Ding ist aber, ich habe dieses Geld nie erhalten, es wurde von meiner Hausgesellschaft wegen Mietschulden einbehalten,
Wie sind diese mietschulden entstanden?
Zitatdas teilte ich auch dem Jobcenter mit und legte auch gleich ein Schreiben meiner Hausgesellschaft bei die auch erklärt das Geld einbehalten zu haben, dazu bekam das Jobcenter auch einen Mietkontenauszug wo die Verrechnung des Guthabens vermerkt ist.
Das lassen die Jobcenterleute jetzt nicht gelten, sie meinen ich habe das Geld ja dennoch gehabt und somit haben die mir zuviel gezahlt.
Miese nummer des jobcenters. Eigentlich gilt das 'zuflussprinzip' = du hast kein geld zur verfügung erhalten, dass du dem jokecenter abführen kannst. Allerdings muss das jokecenter auch nicht für deine mietschulden aufkommen (es sei denn als darlehen, wenn du sonst in bedrängnis gerätst, obdachlos zu werden). Heiz-/Betriebskosten zählen zur KDU und das geld gehört dem jokecenter.
Die rechnen nun, dass du durch die nummer des vermieters weniger schulden hast, also sehen die einen geldwerten vorteil bei dir.
Zitat
Was soll ich jetzt nun machen, ich sehe nicht ein, das ich etwas zurückzahlen soll, obwohl ich ja das geld aus dem Betriebskostenguthaben nie erhalten habe. Es ist ja quasi so das die mir einen Monat kein Geld zahlen würden, wenn ich das jetzt zurückzahlen soll.
Ratet mir was ich machen soll, die Widerspruchsfrist läuft.
Du kannst mit dem JC ratenzahlung ausmachen.
Ansonsten bleibt dir nur der weg zum anwalt.
Zitat
Kleine Frage noch am Rande, zahlt einem das Jobcenter einen neuen Kühlschrank wenn der alte nachweislich kaputt ist?
Nee. Sowas ist mittlerweile ca 10 jahre her  ::). ALGII ist leider keine sozialhilfe. Technische geräte sind als 'anspar'posten in deinem regelsatz eingerechnet (mit lächerlichen beträgen).
Du kannst aber ebenfalls ein darlehen beantragen (alles schriftlich, 'mündlich' bringt bei sowas gar nichts. Rechtsmittelfähigen bescheid fordern falls ablehnung).
Ausnahme: Du kommst aus der obdachlosigkeit, oder möblierten wohnung mit getrenntem partner, dann bezahlt dir das JC eine (miese) erstausstattung.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

rebelflori

Zitat von: schwarzrot am 21:23:35 Mo. 11.Januar 2016
Kleine Frage noch am Rande, zahlt einem das Jobcenter einen neuen Kühlschrank wenn der alte nachweislich kaputt ist?

Wie schwarzrot gesagt hat ein Darlehen+ das http://www.stromspar-check.de/energiespar-tipps/heizen-und-lueften.html
Dann wird das Darlehen nicht so teuer.  ;)


schwarzrot

Zitat von: rebelflori am 21:33:36 Mo. 11.Januar 2016
http://www.stromspar-check.de/energiespar-tipps/heizen-und-lueften.html
Dann wird das Darlehen nicht so teuer.  ;)
GRR!!  >:(

(->überleg mal, was du sagen würdest, wenn du ein dickes problem hast und jemand kommt dir daraufhin mit 'stromspar-tips'!
Das hat die gleiche qualität, wie Sarrazin 'man solle halt weniger essen', oder 'einen dicken pullover anziehen'.  >:(
Besser wäre, du hälst dich aus den hilfe-threads raus, statt solche 'tips' zu geben!)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

rebelflori

Jaja ich weiß ich bin schon auf denn hilfe thread raus. Du machst mir zu viel Angst :'(
Eh, das ist mir nur so eingefallen mit Kühlschrank, hatte das mal auch einer Freundin vorgeschlagen. Das ist gar nicht so schlecht, zumindest wenn man in der Stadt wohnt. Was gefällt dir daran nicht?

Rudolf Rocker

Das ist ein ziemlich kompliziertes Thema!
Wenn Mietkosten aus dem Regelsatz dazugezahlt werden müssen, gibt es einen Anspruch auf die Betriebskostenrückzahlung. Sonst scheinbar nicht.
Wie BGS schon schrieb: Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Alleine schon, weil es hier im Internet nicht möglich ist, alle dafür erforderlichen Unterlagen einzusehen.


dagobert

Zitat von: schwarzrot am 21:23:35 Mo. 11.Januar 2016Eigentlich gilt das 'zuflussprinzip' = du hast kein geld zur verfügung erhalten, dass du dem jokecenter abführen kannst.
Das gilt auch in diesem Fall.

So wie die meisten JC drauf sind, wird das aber wohl nicht ohne Anwalt gehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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