1eurojob und Arbeitszeugnis

Begonnen von gadget, 15:41:05 Di. 18.Oktober 2005

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

gadget

Ich war 3monate dabei und bin dann durch ARGE in son Praktikum mit Hoffnung auf übernahmen.Das endete vorzeitig seitens Arbeitgeber.

Habe das vorher meinen Bauhofleiter gasagt .das ich event. in Job komme,der kapierte es nicht 100% und dachte wohl ich werde ewig 1eurosklave.

Nun brauch ich ein Arbeitszuegnis denn ich bewerbe mich wo es ausdrücklich notwendig ist Referenzen den Bewerbungsfolmularen beizulegen.

In einen normalen Arbeitsverhältnis hat mal ja das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis sowie mir bekannt,und zwar falls nicht genug Zeit verstichen ist zwischen Arbeit und Beendigung auch auf ein qualifizierendes Arbeitzeugnis dh
in dem auch nicht nur steht X war von bis bei uns ...sonders sen verhalten war in Ordnung ,er hat dies und jehnes gearbeitet,verichtet...

Nun lies mich die Personallady der Gemeinde recht abblitzen ,das ich einfach so aufgehört hätte ohne ihr bescheid zu geben und meine eine Bestätigung könnte ich haben.

Ich brauche aber möglichst ein sg qualifizierendes Arbeitszeugnis.
Das ist mir shr wichtig ! gibt es irgend ein anrecht darauf ?ich habe ja auch nichts verbrochen bis auf das ich aufgehört habe ,konform mit der ARGE
und es der Gemeinde nicht klipp und klar mitgeteilt habe.

Wilddieb Stuelpner

Das SGB II sieht für 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten keine derartigen Referenzen und Empfehlungen vor, da eine Arbeitsgelegeheit arbeitsrechtlich kein Arbeitsvertrag darstellt.

Es ist ein Sklavenarbeitsverhältnis auf das man nicht hinweisen braucht. Evtl. gibt es eine Passage in der Eingliederungsvereinbarung, die auf ein Recht auf ein Arbeitszeugnis verweist. Aber auch die Eingliederungsvereinbarung ist kein Eingliederungsvertrag und damit im Streitfall nicht einklagbar. Diese Rechtstrickserei ist amtlich vorsätzlich so gestaltet und gewollt.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtliche Stellung der Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwendungsentschädigung

Durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, der sog. "1-Euro-Jobs", wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Zuweisung erfolgt durch Verwaltungsakt (1) und damit wird ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art begründet (2).
Die in "1-Euro-Jobs" Beschäftigten sind auf Grund ihres Leistungsbezuges nach dem SGB II in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Rentenversicherung versichert. Der Unfallschutz besteht nach § 8 iVm. § 2 Abs. 2 SGB VII.

Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_0305.php

--------------------------------------------------------------------------------------------------

"... 4.6. Verhaltensbeurteilung, Schweigepflichten und Datenschutz

Um nur zwei weitere Beispiele aus der unklaren Rechtslage zwischen den Beteiligten
an 1-Euro-Jobs anzuschneiden:

Die Maßnahmeträger sind nach § 61 Abs.2 Satz 2 gegenüber dem Leistungsträger zur Weitergabe von Beurteilungen des Beschäftigten und Leistungsempfängers verpflichtet. Wie kann dieser sich gegen ein unrichtiges Arbeitszeugnis dieser Art und auch gegen die Weitergabe wehren?
Rechte wie ein Arbeitnehmer (§ 630 BGB) hat er nicht.

Dürfen Maßnahmeträger überhaupt Auskünfte über den Beschäftigten an den Leistungsträger weitergeben ? Immerhin ist zu bedenken, dass gerade bei Maßnahmen nach § 16 Abs.3 vielfach staatlich geprüfte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit den besonderen beruflichen Schweigepflichten nach § 203 StGB beteiligt sind.

Hinsichtlich der Schweigepflicht kann nicht schon wegen § 61 SGB II eine Durchbrechung kraft Gesetzes angenommen werden. § 61 verpflichtet die Maßnahmeträger nicht, Beschäftigte zu beurteilen. Die Beschäftigten müssen zwar eine Beurteilung ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zulassen und die Maßnahmeträger müssen, falls sie eine Beurteilung vorliegen haben, diese auch an den Leistungsträger zu übermitteln. § 61 ist also ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand für die Weitergabe von an sich nach § 203 StGB geschützten Daten. Aber zur
Erstellung solcher Daten in Form einer Beurteilung sind die Maßnahmeträger nicht verpflichtet. Auch Abs.1 der Vorschrift, nach der die Maßnahmeträger Auskünfte über Tatsachen zu erteilen haben, ,,die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden", sagt nichts anderes. Damit gemeint sind keine Arbeitszeugnisse oder sonstige Leistungsbeurteilungen, da dafür die spezielle Vorschrift des Absatz 2 gilt. Danach bleibt als Frage, ob überhaupt Beurteilungen erstellt werden dürfen, wenn deren Inhalt einerseits tatbestandlich der
Schweigepflicht nach § 203 StGB unterfällt, andererseits bei ihrem Vorhandensein die Weitergabe an den Leistungsträger kraft Gesetzes nicht zu vermeiden ist. Da das SGB II nicht dazu verpflichtet, ist es eine Frage der beruflichen Ethik oder (handfester) auch pragmatischer Gesichtspunkte wie jenen, ob man dazu bereit ist, die Gewogenheit des zuständigen Leistungsträger zu riskieren, wie man sich hier entscheidet. In jedem Fall sollte der Betroffene vor der Abgabe der Beurteilung an
den Leistungsträger die Chance der Kenntnisnahme und Möglichkeit der Korrektur von Unrichtigkeiten erhalten. 105

Im übrigen gilt es bei einer Beurteilung durch den Maßnahmeträger nach § 61 Abs.2 und bei der Weiterleitung an den Leistungsträger die verfassungsrechtlich gebotene Beschränkung auf die Aufgabenstellung der erhebenden Stelle (vgl. § 69 SGB X) zu beachten 106. Dafür ist die Verpflichtung der Beschäftigten, ,,eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen", entschieden zu weit gefaßt. Der Leistungsträger braucht für seine Aufgabenstellung, die Erbringung von Eingliederungsleistungen zu sichern und Missbrauch oder
Fehlleitung zu verhindern, keine umfassenden Verhaltensbeurteilungen etwa einschließlich psychologischer Gutachten. Er benötigt allenfalls Kenntnisse von Fehlzeiten, Unterbrechungen, Abbruch oder sonstigem Verhalten, an die das Gesetz bestimmte Konsequenzen wie Absenkung der finanziellen Unterstützung oder Aufhebung der Maßnahme oder Schadensersatz knüpft.

105 Schoch, LPK-SGB II, Anm.21 zu § 62 führt dies auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht
zurück. Es dürfte sich aber eher um eine berufsethische Forderung aus dem Bereich Sozialer Arbeit
handeln. Auf welcher Grundlage immer, ein derart klientenfreundliches Verfahren ist rechtlich nicht zu beanstanden.
106 So auch Schoch, LPK-SGB II, Anm. 20f zu § 61

LPK-SGB II : Johannes Münder (Hrsg.), Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für
Arbeitslose, Lehr- und Praxiskommentar, 1.A., 2005

Quelle:
FH Fulda: 1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht


Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II, insbesondere Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung

Prof. Dr. Günther Stahlmann

Spätlese

Bei regulären Arbeitsverhältnissen besteht eine Zeugnispflicht des Arbeitnehmers, die den gesamten Beschäftigungszeitraum vom ersten bis letzten Arbeitstag beinhaltet.

Verweigert der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Zeugnis, so kann man dieses auch einklagen - man erhält im Regelfall Recht, trägt aber die Kosten.

1-Euro-Jobs, kurzzeitige Arbeitsverhältnisse oder in der Probezeit beendete Arbeitsverhältnisse werden im Regelfall maximal mit einem Beschäftigungsnachweis evtl. mit Kurzbeurteilung attestiert. Anspruch auf viel mehr hat man nicht, denn was will man in 1 oder 6 Monaten tolles leisten, zumal, wenn es sich um einen Zwangsarbeitsjob handelt - und was soll da beurteilt werden, zumal es sich im Regelfall um keine sonderlich qualifizierte Arbeit handelt.

VIEL WICHTIGER sind die allgemeinen Zeugnisspielregeln. Eine indirekte Teilantwort auf Ihre Frage finden Sie in
2. Lob unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis

BEACHTENSWERT:

Arbeitszeugnis mit Tücken
In jedem zweiten Zeugnis fanden Zeugnistester gravierende Mängel – die 10 häufigsten Fehler. Das schlimmste daran: Werden diese Mängel nicht
rechtzeitig behoben, können sich Arbeitszeugnisse als ausgesprochen nachtragend erweisen.
.
1. Angaben fehlen: Beredtes Schweigen.
Wenn wichtige Bewertungen oder ganze Passagen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Entweder hat der Autor des Zeugnisses diese Angaben schlicht und einfach vergessen oder er hat bewusst darauf verzichtet. Um sich keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln, lässt der
Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellt, Bewertungen bei denen der Arbeitnehmer schlecht abschneidet, viel sagend weg. Unter Personalern heißt diese weit verbreitete Technik ,,beredtes Schweigen".
Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis für seine ,,äußerst
sorgfältige Arbeitsweise" gelobt wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt, muss er sich
nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund des Arbeitszeugnisses für einen
peniblen Pedanten halten, der womöglich auch noch sehr ungeschickt und langsam arbeitet.

2. Lob unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis.
Ein vor Lob überschäumendes Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine Garantie für optimale Erfolgschancen
bei einer Neubewerbung – jedenfalls nicht, wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig als
Teil eines Gefälligkeitszeugnisses entpuppen. Warum? Hinter einem Gefälligkeitszeugnis verbirgt
sich meist eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerät das Zeugnis also trotz
kurzer Beschäftigungsdauer sehr umfangreich und reiht pauschale Superlative ohne wirklich
persönliche Würdigung aneinander, dann handelt es sich augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis.
Insbesondere bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen ist Vorsicht
geboten.

3. Zeugnissprache unprofessionell: Eigenentwurf.
Wenn Arbeitgeber den Eigenentwurf eines Arbeitnehmers akzeptieren und unterzeichnen, wollen
sie - wie auch beim Gefälligkeitszeugnis – eine Kündigung möglichst konfliktfrei und
versöhnlich gestalten. Die Chance, einen Eigenentwurf einzureichen, sollten Sie unbedingt
nutzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten; die Fehlermöglichkeiten in Eigenentwürfen sind
unbegrenzt! Vor allem am ausgeglichenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen scheitern
viele Zeugnis-Selbst-Schreiber - ohne es zu merken. In der Folge entstehen unglaubwürdige
Wertungen, an denen jeder Personaler erkennt, dass sich hier jemand selbst lobt.
Sie sollten sich übrigens nicht darauf verlassen, dass Sie Ihr Personalleiter auf mögliche
Fehler aufmerksam macht. Dieser hat erfahrungsgemäß kein Interesse, seinen Mitarbeitern die
Feinheiten der Zeugnissprache zu erklären. Und auch wenn der selbst entworfene Zeugnistext
komplett übernommen wird, bleibt dem Arbeitgeber noch Raum für eine Distanzierung: Wenn
der Arbeitgeber nicht über, sondern unter der maschinenschriftlichen Namenswiederholung
unterschreibt.

4. missverständliche Textbausteine: uneinheitliche Bedeutung.
Zeugnisfachbücher oder Zeugniserstellungs-Software bieten einen ganzen Katalog hilfreicher
Textbausteine an. Auf der sicheren Seite ist man damit trotzdem nicht, denn die Autoren wenden
sehr unterschiedliche Maßstäbe an. Zum Beispiel empfiehlt der Autor Günter Huber in seinem
weit verbreiteten Fachbuch ,,Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" (Haufe Verlag) für die
Note 3 bei der Arbeitsbefähigung diesen Baustein anzuwenden: ,,Seine folgerichtige Denkweise
kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen. Er findet brauchbare
Lösungen". Personal-Entscheider, die das Buch von Huber nicht kennen, würden diese
Formulierung weit schlechter als Note 3 einschätzen. Zum Vergleich: Die Note 5 klingt bei
Huber so: ,,Im vertrauten Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine
Urteilsfähigkeit stützen." Wer Fehlinterpretationen des eigenen Zeugnisses ausschließen will,
sollte also nicht nur die Einschätzung des ursprünglichen Autors kennen, sondern auch
berücksichtigen, wie ein Zeugnisleser die Aussagen instinktiv deutet.

5. abweichender Aufbau: Formfehler.
Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf
den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben,
Gesamtnote und Erfolge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein. Wer es nicht weiß: Jedes
Arbeitszeugnis besteht aus den Abschnitten ,,Einleitung", ,,Werdegang", ,,Stellenbeschreibung",
,,Leistungs- und Verhaltensteil" und ,,Beendigungsformel". Die Abschnitte ,,Werdegang" und
,,Stellenbeschreibung" müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein.
Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander Arbeitsbereitschaft,
Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach folgen Angaben zur praktischen Umsetzung, das
heißt zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg. Der Leistungsteil endet mit der
Leistungszusammenfassung (z.B. ,,...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen
Zufriedenheit"). Erst anschließend folgt die Bewertung des Verhaltens.

6. nachträgliche Änderungen: Widersprüche.
Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich für eine Aufwertung ihres Zeugnisses einsetzen, gehen
ihnen oft wichtige Passagen durch die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber bescheinigt dem
ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur ,,vollsten Zufriedenheit"
erfüllt hat. Fehlt jedoch im Zeugnis dieses offenbar ausgezeichneten Mitarbeiters die Dankesund
Bedauernsformel, so wirkt die Beurteilung der - für sich gesehen - sehr guten Leistung
unglaubwürdig. Personal-Entscheider erkennen an diesem Widerspruch sofort, dass dieses
Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nachverhandlung ist.

7. versteckte Kritik: Verschlüsselungen.
Verschlüsselungstechniken erlauben es dem Zeugnisaussteller, negative Urteile zwischen den
Zeilen zu äußern, ohne dass sie für den ungeübten Leser erkennbar sind. Personal-Entscheider
bedienen sich – neben dem schon erwähnten ,,beredten Schweigen" – insbesondere dieser drei
Techniken:
Negationstechnik: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage
verstärkt (z.B. ,,nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine
Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise ,,keinen Anlass zu Beanstandungen",
dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.
Passivierungstechnik: Aussagen wie ,,die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er
zielstrebig aus" verweisen auf mangelnde Eigeninitiative.
Ausweichtechnik: Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber den wirklich wichtigen
Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit
Betriebsmitteln bescheinigt wird.

8. schlechter Eindruck: Stil- und Rechtschreibfehler.
Rechtschreibfehler, Tippfehler und stilistische Mängel sind pures Gift für das Zeugnis. Dabei
kann sich der Zeugnisempfänger nicht darauf berufen, dass die Fehler jemand anderes gemacht
hat. Schließlich hätte er diese Mängel bemerken und reklamieren müssen. Häufigster Fehler:
Personalpronomen werden groß geschrieben, obwohl es sich nicht um eine Anrede handelt
(,,Alle Aufgaben erledigte Sie...", ,,Dabei umfasste Ihr Aufgabengebiet..."). Auch ein nicht
durchgängig eingehaltener Blocksatz entwertet ein Zeugnis.

9. persönliche Note fehlt: geringe Wertschätzung
In einem sehr guten Zeugnis sprechen die Erfolge für sich selbst. Konkrete Beispiele können
daher die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses unterstreichen und ihm eine persönliche Note
geben. Fehlen diese Beispiele, mangelt es entweder an Erfolgen oder an Wertschätzung. Ein
anderer Weg mangelnde Wertschätzung auszudrücken: Das Zeugnis wird von einer unwichtigen
Person unterschrieben. Im Idealfall unterzeichnen der Geschäftsführer und der direkte
Vorgesetzte.

10. Mängel nicht beseitigt: nachlässiger Bewerber
Wer sich in ungekündigter Stellung erfolgreich neu bewirbt, misst seinem Zeugnis keine
entscheidende Bedeutung zu. Die Quittung kommt erst bei der übernächsten Neubewerbung –
dann können unvorteilhafte Zeugnisaussagen zu einem echten Problem werden. In aller Regel ist
es da aber zu spät; nach gültiger Rechtssprechung ist dem ehemaligen Arbeitgeber nach Monaten
oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten, sich noch einmal mit dem Sachverhalt zu befassen.
Und so bleibt das Zeugnis was es ist: eine Karrierebremse mit Langzeitwirkung.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

gadget

Vielen Dank für die rasche und aufschlussreiche Antwort!

So wie es aussieht habe ich für die Gemeinde 3monate gearbeitet,diese hat dafür Geld vom Staat kassiert und ich bekomme nicht einmal ein ordentliches
Arbeitszeugnis.

Dafür muste und muss ich micht wie ein rechtloser Verbrechter von denen behandeln lassen.Na prima ....mal schauen was und wann die Personlady mir ihre bescheinigung tipp.

Zitat:Sie haben sich dann nicht mehr gezeigt,Darum habe Sie auch nichts bekommen,...Ja eine Bestätigung kann ich ihnen schreiben ,in den nächsten Tagen wenn ich Zeit habe....

Carsten König

ZitatUnd auch wenn der selbst entworfene Zeugnistext  komplett übernommen wird, bleibt dem Arbeitgeber noch Raum für eine Distanzierung: Wenn  der Arbeitgeber nicht über, sondern unter der maschinenschriftlichen Namenswiederholung  unterschreibt.


Wat es nicht alles gibt... X(

Kater


Wilddieb Stuelpner

Diese ausführliche Abhandlung sagt in der Kürze nur eins. Das bundesdeutsche Personalwesen strotzt nur so von Falschheit und Verlogenheit. Vorne hui und hinten pfui. Darauf beschränken sich die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter.

Das zeigt sich schon an der falschen Bezeichnung der beiden Parteien:

Arbeitgeber = vergibt nicht die Arbeit in mildtätiger Weise eines menschenfreunds wie man anhand des Begriffs vermuten könnte,

sondern kauft als Kapitalist sich die menschliche Arbeitskraft, um aus dem Zusammenwirken von Arbeitsgegenstand (Material, Rohstoffe, Halbzeuge), Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Anlagen) und menschlicher Arbeitskraft mit Absatz der Erzeugnisse und Dienstleistungen nach Ende des gesellschaftlich vollzogenen Produktionsprozesses sich in privatwirtschaftlicher und ausbeuterischer Form den im Warenpreis enthaltenen Mehrwert unrechtmäßig anzueignen.

Arbeitnehmer = erwirbt nicht aus Gnade die Arbeit,

sondern er tritt auf dem Arbeitsmarkt lt. Marx als doppelt freier Lohnarbeiter auf,
  • frei als Eigentümer der eigenen Arbeitskraft und
  • frei als lebendiger Besitzer der Ware Arbeitskraft, um sie zum Zwecke des Lebenserherhalts feilbieten zu müssen. Er kann nicht an dessen Stelle andere Waren anbieten.
ZU dieser Erkenntnis gelangte Marx als er die Vorgänge der industriellen Revolution in England untersuchte, wo auf dem Lande viele Hirten durch die Einhegungen um ihr Land gebracht wurden. Frei von dieser Habe wurden und gezwungen waren in den Ballungsgebieten ihre Arbeitskraft als einzig verbliebene Ware dem Fabrikanten anzubieten, um zu überleben. Marx studierte ihre Arbeits- und Lebensverhältnisse. *)
Marx ist allerdings im Irrtum, daß Unternehmer und Arbeitssuchender sich als ebenbürtige Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt gegenüberstehen. Durch bisherige Akkumulation (Anhäufung) von Kapital und fortgesetzte Ausbeutung konnte sich der Unternehmer im Laufe der Jahrhunderte ökonomische, politische und juristische Macht erkaufen

Der doppelt freie Lohnarbeiter

»Unter dieser Voraussetzung kann die Arbeitskraft als Ware nur auf dem Markt erscheinen, sofern und weil sie von ihrem eignen Besitzer, der Person, deren Arbeitskraft sie ist, als Ware feilgeboten oder verkauft wird. Damit ihr Besitzer sie als Ware verkaufe, muß er über sie verfügen können, also freier Eigentümer seines Arbeitsvermögens, seiner Person sein. Er und der Geldbesitzer begegnen sich auf dem Markt und treten in Verhältnis zueinander als ebenbürtige Warenbesitzer, nur dadurch unterschieden, daß der eine Käufer, der andre Verkäufer, beide also juristisch gleiche Personen sind. Die Fortdauer dieses Verhältnis erheischt, daß der Eigentümer der Arbeitskraft sie stets nur für bestimmte Zeit verkaufe, denn verkauft er sie in Bausch und Bogen, ein für allemal, so verkauft er sich selbst, verwandelt sich aus einem Freien in einen Sklaven, aus einem Warenbesitzer in eine Ware. Er als Person muß sich beständig zu seiner Arbeitskraft als seinem Eigentum und daher seiner eignen Ware verhalten, und das kann er nur, soweit er sie dem Käufer stets nur vorübergehend, für einen bestimmten Zeittermin, zur Verfügung stellt, zum Verbrauch überläßt, also durch ihre Veräußerung nicht auf sein Eigentum an ihr verzichtet. Die zweite wesentliche Bedingung, damit der Geldbesitzer die Arbeitskraft auf dem Markt als Ware vorfinde, ist die, daß ihr Besitzer, statt Waren verkaufen zu können, worin sich seine Arbeit vergegenständlicht hat, vielmehr seine Arbeitskraft selbst, die nur in seiner lebendigen Leiblichkeit existiert, als Ware feilbieten muß. [...]

Zur Verwandlung von Geld in Kapital muß der Geldbesitzer also den freien Arbeiter auf dem Warenmarkt vorfinden, frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andrerseits andre Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen.« (MEW 23: 181-183)

*) junge welt: »Kurz: Gewalt«

Eine unendliche Geschichte: die kapitalistische Landnahme. Wird aktuell wieder auf dem gestern eröffneten BUKO 28 verhandelt

06.05.2005 Walter Hanser

Der 28. BUKO, der Kongreß der Bundeskoordination Internationalismus, will »innere und äußere Landnahme« verhandeln. Im Aufruf begreift man »Arbeit, Biopolitik, Kolonialismus« als »umkämpfte Räume«. Kapitalistische Landnahme wurde bereits bei Marx im »Kapital« im Kapitel zur ursprünglichen Akkumulation ausführlich behandelt. Auf Seite 741 fragt Marx: Was in Teufels Namen ging dieser ganzen tückischen Bewegung der Verwertung des Werts, der Vernutzung der besonderen Ware Arbeitskraft voraus? Die Theologie kennt den Sündenfall, für die politische Ökonomie heißt der Sündenfall ursprüngliche Akkumulation. Dadurch hatten die einen nur ihre nackte Haut zu verkaufen, die anderen aber konnten Reichtum akkumulieren. Die Theologie ist Legende, der historische Sündenfall läßt sich dagegen in der Historie rekonstruieren. In der wirklichen Geschichte »spielen bekanntlich Eroberungen, Unterjochung, Raubmord, kurz Gewalt die große Rolle. In der sanften politischen Ökonomie herrscht von jeher die Idylle... In der Tat sind die Methoden der ursprünglichen Akkumulation alles andre, nur nicht idyllisch.«

Im Folgenden bietet Marx eine historische Darstellung der Enteignung des englischen Landvolks von seinem Grund und Boden ab dem 16. Jahrhundert, eine historische Landnahme, die im 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte. In Deutschland war das das »Bauernlegen«, in England nannte es sich »Einhegungen«. Aus ehemaligen kleinen Landbesitzern werden doppelt freie Lohnarbeiter, die nichts anderes zu verkaufen haben als ihre Arbeitskraft. Nur die russischen, fortschrittstrunkenen Marxisten des 19. Jahrhunderts meinten, daß »ursprüngliche Akkumulation« ein notwendiger Prozeß sei. Der bolschewistische Theoretiker Jewgeni Preobraschenski prägte 1925 den Begriff der »ursprünglichen sozialistischen Akkumulation« und schuf eine frühe Rechtfertigung der späteren stalinistischen Praxis des Bauernenteignens zugunsten einer forcierten Industrialisierung. Mit Marx ließ sich das nicht wirklich begründen. Dieser hatte davor gewarnt, »meine historische Skizze von der Genesis des Kapitalismus in Westeuropa in eine geschichtsphilosophische Theorie des allgemeinen Entwicklungsganges (zu) verwandeln, der allen Völkern schicksalsmäßig vorgeschrieben ist«.

Als in der Mexikanischen Revolution von 1910 die Bauern unter Zapata und Pancho Villa auf direkte Enteignung und egalitäre Verteilung des ehemaligen Großgrundbesitzes abzielten, wurden sie von allen städtischen Segmenten der Arbeiterbewegung zu Beginn wenig unterstützt und später sogar bekämpft.

Rosa Luxemburg untersuchte die Fortsetzung der ursprünglichen Akkumulation im Verhältnis der Industriestaaten zu den Kolonien und beschrieb detailliert die Enteignung der dort lebenden Produzenten. Die feministische Subsistenzdebatte, die von der »Bielefelder Schule« um Maria Mies und Claudia von Werlhof angestoßen wurde, machte auf die Enteignung kleiner Produzentinnen und Produzenten aufmerksam, auf die Vertreibung von Bauern von ihrem Land und die Patentierung von Produktionsverfahren.

Die autonome marxistische Diskussion hauptsächlich aus den USA hat die bäuerlichen Kämpfe gegen die Landenteignung, gegen die »new enclosures«, mittlerweile zum wichtigen Thema gemacht. In Asien, Afrika und Lateinamerika wehrte sich Ende der 80er Jahre das städtische und ländliche Proletariat gemeinsam gegen die neuen Einhegungen, die im Zuge der Schuldenkrise und der IWF-Diktate in den Ländern durchgesetzt werden sollten. Die vom IWF diktierten Strukturanpassungsmaßnahmen wurden als Mittel einer neuerlichen Enteignung der Produzenten gesehen. Dort, wo sich Marxisten hingegen zu Anwälten des staatskapitalistischen Fortschritts machten, wurden die Proteste oft von islamistischer Seite adaptiert, wie zum Beispiel in Algerien. Anfang des 21. Jahrhunderts wird es wichtig sein, die unterschiedlichen Formen des Klassenkampfes nicht gegeneinander zu stellen, sondern als entscheidende Facetten im gemeinsamen Kampf gegen den neoliberalen Kapitalismus zu begreifen – auch in den Metropolen.

* BUKO Kongreß 28, bis 8. Mai in der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg, Programm unter //www.buko.info

Einhegungen

bereits vor dem 17. Jahrhundert begann in England ein Prozeß, der bei uns eine Parallele im Bauernlegen hatte (Text von mir geändert): Wegen teils ungeklärter Boden-Besitzverhältnisse gelang es dem Adel oder dem reichen Bürgertum, Massen von Kleinbauern von ihrem Land zu vertreiben, um es zur Schafzucht und Wollgewinnung oder zu rationellerer Landwirtschaft zu nutzen. Die Bauern wurden oft von heute auf morgen mit größter Brutalität zum Verlassen ihrer Höfe und Katen gezwungen; das zusammengelegte Land wurde neu eingehegt. Scharen von Bauernfamilien zogen hungernd über die Straßen; bei Mundraub wurden sie gegriffen und aufgehängt.

Damit wurde ein großer Teil des bodenständigen Bauerntums vernichtet (England kennt im wesentlichen nur Pächter); es wurde aber auch eine erste Arbeiterreservearmee geschaffen: billige Arbeitskraft, die mithalf, die Entwicklung im Frühkapitalismus zu beschleunigen. Englische Gewerkschaften, die schon ab 1790 gegründet wurden, sind sicher häufig der Ersatz für die verlorengegangene Heimat geworden, hatten - teils bis heute - daher einen anderen Charakter als nur den eines Zusammenschlusses gegen den Fabrikanten oder die Unternehmer.

Quelle: http://www.sociologicus.de/lexikon/lex_soz/a_e/einhegun.htm

Bauernlegen

die Einziehung unbebauter gutsherrlicher Bauernstellen (Wüstungen) zur Nutzung als Gutsland bzw. der Aufkauf freier Bauernhöfe, oft unter Druck, zu gleichem Zweck, vor allem infolge der Landabgabe bei der Bauernbefreiung in England seit dem 15. Jahrhundert, in Mecklenburg und Vorpommern im 16. und 17. Jahrhundert. In Preußen erschwerte die Bauernschutzpolitik des 18. Jahrhunderts eine solche Entwicklung. Die Reformgesetzgebung des 19. Jahrhunderts stellte die Veränderungen im Grundbesitz unter die Prinzipien der liberalen Wirtschaft.

Quelle: aus wissen.de

Regenwurm

gadget sagte:
ZitatNun brauch ich ein Arbeitszuegnis denn ich bewerbe mich wo es ausdrücklich notwendig ist Referenzen den Bewerbungsfolmularen beizulegen.
..ich würde selbst etwas schreiben, etwa so:

ich war dort als soundso tätig, habe dort dieunddie Tätigkeiten aus-
geführt,mit großem Erfolg, da ein Zeugniss, aufgrund der Hartz IV Gesetzgebung, nicht ausgestellt wird, versuche ich hiermit mich dazustellen. Sie können gerne meinen letzten Arbeitgeber(?formulierung) anrufen und sich über meine Leistungen erkundigen.

ist ein Versuch wert,oder ?



Ansonsten fälschen was das Zeug hält ( Auszug ):

Quelle:
ZitatEin gutes Geschäft für Manfred Lotze, doch der Detektiv betont, dass es ihm lieber wäre, wenn die Firmen Bewerber im Vorstellungsprozess genauer unter die Lupe nähmen. Um sich Schäden durch kriminelle Mitarbeiter zu ersparen, bietet der Wirtschaftsermittler Unternehmen zwei Dienste an: Bewerbungs-Check und Bewerberüberprüfung. Beim Bewerbungs-Check inspiziert er die Mappe eines Bewerbers mit geschultem Blick auf Hinweise, ob eine Zeugnisnote geschönt, ein Diplom gefälscht oder ein Doktortitel erlogen sein könnte. Oft findet er schwarze Schafe: Im Rahmen einer Studie untersuchte Lotze vor zwei Jahren 5 000 Bewerbungen auf Betrügereien. Das verblüffende Ergebnis: Rund 1 500 Bewerber hatten ihre Unterlagen manipuliert. Lotze erklärt den Hang der Bewerber zum Betrug folgendermaßen: "Heute drucken die Leute mit Kopierern Geldscheine, genau so leicht kann man auch Zeugnisse fälschen." Darum rät er Personalern, sich Zeugnisse und Zertifikate im Original vorlegen zu lassen.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Spätlese

@Carsten König:

Zitat:
"Wat es nicht alles gibt."

=

Dieses ganze Zeugnis(un)wesen in der hier praktizierten Form ist sowieso eine typisch kranke deutsche Ausgeburt. Über die sogenannten Zeugnisinhalte und Zeugnisspielregeln herrscht ja noch nicht einmal bei den Zeugnisausstellern Einigkeit. (Abgesehen davon, dass längst nicht jedem Zeugnisaussteller diese Regeln bekannt sind.) Mit entsprechender Argumentation, Good Will oder auch Boshaftigkeit kann man JEDEM Zeugnis gute oder auch schlechte Seiten abgewinnen bzw. dieses entsprechend bewerten.
Genau so auf Arbeitnehmerseite: Welcher Arbeitnehmer durchblickt schon tatsächlich alle Tücken und zweideutigen Formulierungen, die so ein Zeugnis beinhalten kann.
Auf den Müll mit diesem Müll: Von mir aus sollte ein "Zeugnis" nur eine fachliche Beurteilung mit Tätigkeitsumfang und -art  beinhalten - über den Rest sollte sich der Arbeitgeber während der Probezeit ein Bild machen.


@JoachimKuehnel:
Zitat:
" Das bundesdeutsche Personalwesen strotzt nur so von Falschheit und Verlogenheit. Vorne hui und hinten pfui."

=

Das ist sicher oftmals vollkommen richtig. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das "Arbeitszeugnis" nicht erst in der Bundesrepublik erfunden wurde, sondern es die schriftliche "Empfehlung" bzw. "Reputation" schon einige hundert Jahre vorher gab. Form, Norm und Wortwahl mögen in diesen Zeiten anders gewesen sein, Stolperfallen und Hinterlistigkeiten waren genau so eingebaut. Auf Grund des deutschen Wahns zum Perfektionismus hat man daraus ein Zeugnisunwesen produziert, mit dem nicht einmal die Zeugnisschreiber klar kommen.

So einen Zeugnisschwachsinn wie in Deutschland gibt es kaum in einem anderen europäischem Land auch nur annähernd. (In England oder Italien z. B. interessiert diese Zeugnislitanei kaum - die Wertschätzung entsteht (oder entsteht auch nicht) während des täglichen Mitwirkens.

(Der Rest ist "Walküre an Walhalla-Bodenkontrolle", rosige Zeiten für Arbeitnehmer - ich nenne das gerne Mitrealisierer oder Mitwirker - werden wohl erst dann wieder anbrechen, wenn Leute wie Sie am Ruder sitzen und die "gesellschaftliche Reparaturbrigade" losschicken. :-)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

Der Herr Lotze ist mit Sicherheit genauso ein Scharlatan wie dijenigen, die ihre Bewerber nach der Gesichtsform auswählen. Er sollte bei der Kriminalisierung der Bewerber mal in seinem eigenen Herkunftskreis anfangen Betreffende der Öffentlichkeit vorzuführen. Er will ja nichts anderes als den Pranger wieder einführen.

Zitat... ein Diplom gefälscht oder ein Doktortitel erlogen sein könnte ...

Da hätten wir einmal so ein Musterexemplar, der mit erfundenen und gestohlenen Titeln in der High Society gegen Cash handelt. Er ist das Vorbild für Nachahmer.

Gemeint ist der schöne Consul Hans-Hermann Weyer, Graf von York und Dr. med. Christina Weyer, abgetaucht nach Südamerika.

Zitat... "Heute drucken die Leute mit Kopierern Geldscheine, genau so leicht kann man auch Zeugnisse fälschen." ...

Versuchs doch mal Banknoten mit einem Farbkopierer zu vervielfältigen. Der wird bocken.

http://www.falschgeld-infopoint.de/kopie.htm

MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik Tipps gegen Tricks - Falschgeld

Gleiches gilt für die Bildverarbeitungssoftware Adobe Photoshop

Spätlese

@joachimkuehnel:

Solche halbgaren Waisen wie Lotze interessieren doch niemanden wirklich. Penetrant ist und bleibt aber das Zeugnisunwesen - ausser zu schimpfen, können wir da so bald auch nichts dran ändern.

Jeder Bewerber sollte sich sowieso drüber im Klaren sein, dass eh nicht unbedingt nur nach Zeugnissen entschieden wird.

Was ich damit meine?
Trotz Sperrvermerk unterhalten sich Personaler untereinander über Bewerber (teilweise werden dann hier gleich noch Ablösen bzw. Schmiergelder gezahlt, damit man evtl. den Bewerber früher gehen lässt) - und es gibt die wunderschönen "schwarzen Listen", auch "rote Listen" oder z. B. "Totmannslisten" genannt. Da kommen alle Bewerber bzw. Arbeitnehmer rein, die "arbeitgeberfeindliches Verhalten" und "eigenen Willen" und "Kampfesmut bis hin zum Gericht" bewiesen haben. (Leider steht so was natürlich nicht im Internet - allein im Verwaltungs- bzw. kfm. Bereich sollen derzeit rd. 12000 "übersensible" Arbeitnehmer gelistet sein.)

(Wobei das www natürlich ein hervorragendes Medium ist um sich selbst einen "Nagel in die Kappe" zu schlagen.)

Also, ich muss mir jetzt schon wieder einen feixen, wenn arbeitsunwillige, gesellschaftsablehnende, mitmenschen- und arbeitgeberverachtende, streitbare und wohl auch klagesüchtige Personen wie Sie einmal aktenkundig sind, dann gibt´s NIE eine Arbeitsstelle  und wahrscheinlich auch keinerlei Lohnersatzleistungen. (Ich habe das aus gutem Grund höchstvorsorglich und bewusst so überspitzt geschrieben: Wissen Sie eigentlich, großer Meister, was die einzelnen Find- und Metasuchmaschinen im www so über Sie ausspucken???) Aber den Mut, mit real existierendem Namen und Adresse zu schreiben bewunder ich trotzdem - bestimmt auch ihr SB von der ARGE, macht wohl nix, wenn´s keine Patte gibt. (Das nährt wieder die Theorie von den wohlhabenden Arbeitslosen.)

Hach, wat bin ich heute wieder bösartig.
Ja, ja: "Der Teufel hat den Schnaps gemacht."
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Regenwurm

von spätlese
Zitat"Der Teufel hat den Schnaps gemacht."
..um uns zu verführen


ZitatTrotz Sperrvermerk unterhalten sich Personaler untereinander über Bewerber

Kann dir da nur zustimmen, denn was geschrieben steht, kann ja in den Zeugnissen manipuliert etc. sein, deswegen "Probezeit".
Bei mir war's meist so, arbeiten sie erstmal, dann seh'n wir schon.

In "Führungspostionen" wird schon mal herumtelefoniert,
Fragestellung: kennste den, wie ist der so etc.,
In ganz unschlüssigen Fällen, wird auch schon mal der Privatdetektiv hinzugezogen.

Nur mal so als Denkanstoß:
Das Problem:
Sie haben einen begründeten Verdacht zur Untreue und wissen nicht, was der Verdächtige tut, wohin er geht und mit wem er sich trifft?

Sie interessieren sich für Örtlichkeiten, von denen sie nicht wissen, wer sich dort aufhält und was sich dort abspielt?

Sie möchten bestimmte Verdachtsgründe bestätigt oder entkräftet sehen? Sie benötigen hierfür Beweise, Fotos, Videodokumentationen?

Sie möchten, dass Personen unter Kontrolle gestellt werden und wollen nicht das Risiko eingehen, dass dies bemerkt werden könnte?

Die Lösung:

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Observation, beraten verantwortungsbewusst und empfehlen nur Einsatzvarianten, die der Lösung Ihres Problems adäquat sind.
Quelle:observationsdienst
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Nur ab einer gewissen Führungsetage aufwärts bleiben Kriminelle unbehelligt unter sich, ohne Observierung. Die Mafia hat überall ihre Finger drin. Die drehen den Spieß wohl eher um.

Zu solchen Personen gehören, z.B. Max Strauß, Pfahls, Hartz, Flick-Spendenskandalintimusse, Ackermann-und-Esser-Konsorten. Die BRD ist voll von solchen Leuten, die wie Fettaugen auf der Suppe schwimmen.

  • Chefduzen Spendenbutton