Frage zu JobCenter Dortmund

Begonnen von ccmogli, 18:50:46 Do. 30.Dezember 2010

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ccmogli

Hallo allerseits, ich habe zwei Fragen zum Jobcenter in Dortmund...

Mir wurde gesagt, dass wenn ich meinen Antrag auf ALG2 am 03.01.2011 stelle, ich erst ab dem 01.02.2011 Anspruch auf Leistungen habe. Also immer ab dem Folgemonat. Ist das korrekt?
Und wenn ja - weiß jemand, ob das Jobcenter in Dortmund morgen überhaupt offen hat?
Ich war nämlich der Annahme, dass ich da am 03.01.2011 hin kann, meinen Antrag stellen kann und auch ab dem Tag Anspruch habe. Aber mein Schwager meinte heute, das sei nicht so. Danke im Voraus für jegliche Information...

bodenlos

Meine Kenntnis: Grundsätzlich Anspruch ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wird (schriftlich bestätigen lassen auf Kopie z.B.).
Das Geld kommt wohl etwas später. Vorschuss ist grundsätzlich möglich, auch wenn die da rumzicken.Aber bevor der
Vermieter Terz macht... .

ccmogli

Danke für deine Antwort bodenlos. So hatte ich das auch im Kopf von dem Ort, wo ich bisher gewohnt habe. Ich habe ein paar Monate geringfügig gearbeitet und bei der Familie gelebt, aber jetzt hab ich ne Wohnung und keine Arbeit mehr. Da muss ich den Antrag stellen.
Aber mein Schwager beharrt darauf, dass der Anspruch immer erst im Folgemonat beginnt.

Ist es auch hier in Dortmund (oder Westfalen allgemein) so, dass man das ALG2 immer im Voraus bekommt? Also für März am 1. März, für April am 1. April? Weil ich habe zuletzt ALG1 bekommen und das war anders herum. Ende März für März, Ende April für April und so.

move

Zitat von: ccmogli am 18:50:46 Do. 30.Dezember 2010[...]Ich war nämlich der Annahme, dass ich da am 03.01.2011 hin kann, meinen Antrag stellen kann und auch ab dem Tag Anspruch habe. [...]

Du hast dann übrigens auch ggf. Anspruch auf die vorhergehenden Tage, an denen das JC nicht geöffnet hat, siehe SGB II § 37 Antragserfordernis, Abschnitt 2
"Platz, ihr Industrieherren! Wenn ihr es nicht fertig bringt die Industrien so zu leiten, daß wir unser Leben fristen können und eine gesicherte Existenz in ihnen finden, dann fort mit euch [...]" (Peter Kropotkin)

hanni reloaded

ALGII wird (übrigens bundesweit) zum Monatsanfang bezahlt, ist schon richtig.

Und Leistungen gibt es ab Antragstellung, Dein Schwager labert Müll *sorry*

Planlos

Zitat von: BodenlosGrundsätzlich Anspruch ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wird

Genau kann es bestätigen.

Zitat von: ccmogli Ist es auch hier in Dortmund (oder Westfalen allgemein) so, dass man das ALG2 immer im Voraus bekommt? Also für März am 1. März, für April am 1. April? Weil ich habe zuletzt ALG1 bekommen und das war anders herum. Ende März für März, Ende April für April und so.

Ja, Alg2 kommt am 1 des Monats....so steht es im meinen wisch, aber so wird es wohl allgemein sein.
"Wir sind die ZAF. Deaktivieren Sie ihren Willen. Ihr Wissen und Handwerklichen Eigenarten werden der unseren hinzugefügt. Widerstand ist zwecklos"

ccmogli

Ihr seid absolute Spitze Leute. Vielen, vielen Dank! Jetzt brauch ich doch nicht um 6 Uhr aufstehen (und dann abends nicht bis Mitternacht durchhalten LOL). Ihr habt mir den Tag gerettet. Vielen Dank für die schnellen und präzisen Antworten. Einfach klasse.

Ich wünsche einen guten Rutsch und ein wundervolles 2011. :)

hanni reloaded

Zitat von: ccmogli am 19:20:27 Do. 30.Dezember 2010
Ich wünsche einen guten Rutsch und ein wundervolles 2011. :)


Dir auch :) 

bodenlos

Zitat von: ccmogli am 19:11:11 Do. 30.Dezember 2010
...
Ist es auch hier in Dortmund (oder Westfalen allgemein) so, dass man das ALG2 immer im Voraus bekommt? Also für März am 1. März, für April am 1. April? Weil ich habe zuletzt ALG1 bekommen und das war anders herum. Ende März für März, Ende April für April und so.

Ja, bei ALG 1 ist es anders (hat dein Schwager wohl verwechselt), warum auch immer (sollte man mal ne Kklage wege Ungleichbehandlung anstreben...?? Manchmal wünschte ich, ich wäre versierter jurist)). Aber ALG II efinitiv zu Beginn des Monats. Hatte schon  befüchtete, ein Sachberabeiter hätte dir diese Falschauskunft gegeben...obwohl, wäre ne schöne Einladung für Dienstaufisichtsbeschwerde etc gewesen...schade eigentlich.

b.d.

Genau genommen muß ALG II am 1. des Monats bereitstehen, also am Letzten des Vormonats überwiesen sein, hab ich mal irgendwo gelesen! Fragt mich aber nicht, wo.... ;D

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