Die ARGE MK und die Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne

Begonnen von Telekom-Richter, 08:04:32 Mo. 11.Oktober 2010

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Telekom-Richter

Die ARGE MK und die Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne

- Arbeitsmarkt-Schmarotzer -

Eine Eingliederungsvereinbarung besondere Güte diktierte die ARGE Märkischer Kreis einem Kunden am 09.09.2010 in Altena.

Für einen fünf Monate dauernden ,,Leer-Gang" sollen pro Teilnehmer 3008,00 € Steuergelder verbrannt  werden - für eine ,,Anpassungsqualifizierung zum Produktionshelfer" .

Dieses Beispiel belegt einmal mehr, dass die Arbeitslosenverwaltung offensichtlich ein lukratives Geschäft für Abzocker ist.

Dass die Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne seriöse Ausbildungsgänge mit ordentlicher Qualifizierung vorhält, kann derzeit weder bestritten noch bestätigt werden. Der Internetauftritt wirkt seriös.
http://www.ausbildungsgesellschaft-mittel-lenne.de/

Als Zertifizierungsgeber wird CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH benannt. Das ist eher verdächtig.
http://www.certqua.de/

Auffällig ist, dass die ARGE MK mehr Vorsorge für den so genannten Bildungsträger aufwendet, als auf den realen Nutzen für den Arbeitsuchenden.

So verpflichtet sich der Träger der Grundsicherung bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneter sofern ein geeigneter Bewerbervorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist.
Dabei wird vorgegaukelt, es gehe um eine Minimierung der Schadensersatzleistung.

Wie aber kann man so dreist sein, für eine unnütze Zwangsmassnahme auch noch eine Auflage zur Schadensersatzleistung festzuschreiben?


Ziel(e)
Erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer


1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE MK unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

Er fördert Ihre Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGBII i.V.m. § 77ff. SGB III: Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer bei derAusbildungsgesellschaft Mittel Lenne in Altena von 13.09.2010 bis 18.02.2011. Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerbervorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadens für den Kunden gering gehalten werden.

2.Bemühungen von XXX XXX XXX zur Eingliederung in Arbeit

Sie nehmen an folgender Weiterbildungsmaßnahme teil: Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer bei der Ausbildungsgesellschaft Mittel Lenne in Altena vom 13.09.2010 bis 18.02.2011.
Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von ihnen zu vertretenden Grund an den Träger der Grundsicherung Schadensersatz zu leisten.
Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahmeeingetretenen Schaden in Höhe von insgesamt 3008 Euro (sh. Punkt 2), max. jedoch einen Betrag von 30 Prozent in Höhe von 902 Euro* (sh. Punkt 1). Die Höhe des Schadensersatzes kann aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und des Verschuldensgrades in

Stufen von 1 bis zu 30 Prozent gemindert werden.
1. Die Maßnahmekosten umfassen:
die Kosten des Trägers der Maßnahme in Höhe von 3008 Euro*
Ihre Fahrkosten in Höhe von . Euro*
Ihre Kinderbetreuungskosten in Höhe von . Euro*
Ihre Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von . Euro*


Fortsetzung der Bemühungen von XXX XXX XXX zur Eingliederung in Arbeit. in Höhe von . Euro*
2. Bei der tats. Schadensermittlung werden folgende Kostenpositionen einbezogen: Kosten des Trägers der Maßnahme ab Abbruch der Maßnahme
Kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der MaßnahmeIhre Fahrkosten
Ihre Kinderbetreuungskosten
Ihre Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahmedurch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneterBewerber vorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadensfür den Kunden gering gehalten werden.
* Sind die Kosten der Maßnahme bei Abschluss der Eingliederungsvereinbarung (EinV) nichtbekannt, wird die EinV nach Kenntnis der Kosten angepasst. Bitte teilen Sie die Kosten binneneiner Woche nach Kenntnis dem Träger der Grundsicherung unter Vorlage des mit demBildungsträger abgeschlossenen Vertrages mit.


Kennt jemand im Forum eine ,,Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer" ?

Oder ist die Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne bereits auffällig geworden?

Jonny79

Also eine "Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer" kenne ich schonmal gar nicht, was sollen denn da für Kenntnisse vermittelt werden??? Gut, man kann ja auch schon Fließbandingenieur studieren ;D

Interessant ist bei der Schadensersatzpflicht, die der Leistungsbezieher hier bei Abbruch zu zahlen hätte, das die Arge nun plötzlich die Kosten solcher teils sehr dämlicher Kurse offenlegen muß, das machen die sicher nicht so ganz gerne. Vielleicht mal der lokalen Presse melden?

Sollen sie doch lieber wieder mehr Umschulungen bezahlen, die sind zwar noch teurer, aber da kann man wenigstens nen anerkannten Beruf erlernen. Von der ausbildungsfaulen Wirtschaft ist das ja heutzutage oft zu viel verlangt.

Ich bin sprachlos!
Ich bin arm, aber sexy!

Alan Smithee

WTF? -das hört sich für mich auch nach Verarsche an. Eine Anpassungsqualifizierung für eine Helfertätigkeit? Ja, geht´s noch. So einen Mist halte ich für noch viel schädlicher als z.B. "Bewerbungstrainings". Sowas im Lebenslauf, und man wird als kompletter Depp angesehen. Oder als zukünftiges Opfer für Zappelbuden.

Derjenige / Diejenige hat das doch hoffentlich nicht unterschrieben? Wie kann man jemanden, der auf Hartz IV ist, eventuelle Kosten für so einen Quatsch aufdrücken? Also langsam hapert´s wirklich komplett.
...still dreaming of electric sheep...

x-ray

Das hört sich für mich irgendwie als "Runterqualifizierung" an, um noch mehr eigentlich gut und hoch Qualifizierte" fit für`s Fliessband" (idealerweise bei einer ZAF  >:D ) zu ausbeuterischen Bedingungen unterzubringen. Was anderes als solche Drecksjobs haben die ARGEn doch sowieso nicht im Zwangsvermittlungsprogramm.
Landkreis Würzburg (BEA) bringt auch so einen Scheissdreck - haben sämtliche bewilligten Gelder für Eingliederungsleistungen in die Kolping reingesteckt, weil der mittlerweile verstorbene Landrat da Mitglied war  ::) und man damit so schon die Statistik schönen konnte. Mittlerweile dürfen sie davon einen ganzen Batzen zurückbezahlen, weswegen der Haushalt dieser Arschkommune jetzt komplett im Keller und für nichts anderes mehr Geld da ist. Wahrscheinlich sind sie deswegen so scharf auf`s Sanktionieren. Die Zuweisungs-EGV hätte ich auch mal gern gesehen, ob da auch was von Schadenersatz drinsteht. Zutrauen würde ich es denen. War damals ein ziemlicher Aufreger und die arbeiten immer noch mit diesem Dreckhaufen zusammen, jetzt weist sogar die ARGE Würzburg denen die Sklaven zu.

Ist hier nachzulesen

@Jonny,
das ging damals bei uns an die Presse und jetzt im Nachhinein will keiner darüber reden. Ja ja, über die Toten nur Gutes.. ::)
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

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