Von Hartz IV über das Bürgergeld zu Hartz V

Begonnen von dagobert, 19:27:53 So. 29.September 2024

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dagobert

Nach der Wiedereinführung der 100%-Sanktionen kommen jetzt die nächsten Verschärfungen.

ZitatBMAS legt Gesetzesentwurf mit massiven Verschärfung des SGB II vor
27.09.2024

Jetzt kommen schärfere Zumutbarkeitsregeln, Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate, immer 30 % Sanktionen auch bei Meldeversäumnissen, Schwarzarbeit als Pflichtverletzung, Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums, bis hin zur Verpflichtung der Jobcenter, Schwarzarbeits-Verdachtsfälle an die Zollverwaltung zu melden.
Frist zur Stellungnahme binnen 3 Tagen.

Das BMAS hat am 27.09., gegen 14:17 Uhr den Referentenentwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung" vorgelegt und im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme bis zum 30. Sept., 16 Uhr gebeten. Also eine Stellungnahmefrist binnen 3 Tagen und übers Wochenende.
Bei den angefragten Stellungnahmen handelt es sich um eine Stellungnahme nach § 47 (1) GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Diese GGO bestimmt, dass der Entwurf einer Gesetzesvorlage den Beteiligten möglichst frühzeitig zuzuleiten ist. Dieser Grundsatz wurde mit dieser Frist eindeutig  missachtet.

Nachtrag: Der Verein Tacheles, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit und die Bundesverbraucherhilfe haben daher entschieden, in diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung von Verbänden und Expert*innen darf nicht zu einem bloßen Ritual degradiert werden. Wir werden uns diesem respektlosen Spiel entziehen und protestieren damit.
Wenn das Ministerium und die Politik einen ernsthaften, fachlich fundierten Diskurs haben möchte, sollen und müssen sie den Beteiligten die dafür gebotene Zeit einräumen, eine unangekündigte Fristsetzung und dann noch über das Wochenende spricht dafür, dass der Diskurs nicht gewünscht ist.

Bitte um Stellungnahme:

https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2024/Verbändeanhörung%20BMAS.pdf

Referentenentwurf:

https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2024/240927_FH_WI_Ressortabstimmung.pdf
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

counselor

ZitatArbeitsministerium legt Entwurf zum Gesetz ,,Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt" vor
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Das BMAS legt den Entwurf zum Gesetz ,,Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt" vor, darin sind eine Reihe deutlich verschärfende Regelungen enthalten. So die schärferen Zumutbarkeitsregeln (bis 3 Std. Pendelzeit), Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate, Sanktionen immer in Höhe von 30%, auch bei Meldeversäumnissen, Schwarzarbeit als Sanktionstatbestand, Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums, bis hin zur Verpflichtung der Jobcenter Schwarzarbeits-Verdachtsfälle an die Zollverwaltung melden zu müssen.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung wurde neben 64 anderen Beteiligten auch Tacheles angefragt, dazu innerhalb von drei Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Ohne Vorwarnung ging Freitag gegen 14 Uhr die Aufforderung zur Stellungnahme ein, mit Fristsetzung Montag 16 Uhr. Bei den angefragten Stellungnahmen handelt es sich um eine Stellungnahme nach § 47 (1) GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Die GGO bestimmt, dass der Entwurf einer Gesetzesvorlage den Beteiligten möglichst frühzeitig zuzuleiten ist.

Der Verein Tacheles, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit und die Bundesverbraucherhilfe haben aufgrund der 3-Tagesfrist entschieden, in diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung von Verbänden und Expert*innen darf nicht zu einem bloßen Ritual degradiert werden. Wir werden uns diesem respektlosen und unverschämten Spiel entziehen und protestieren auf das Schärfste gegen dieses Verfahren!

Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/2259k

Quelle: Thomé Newsletter

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Tiefrot

Hab die neuen Regelungen mal überflogen.
Am Ende haben wir wieder die Ansichten von Hartz IV.
Transferbezieher sind universalschuld und deren Leben muß bis zur Unmöglichkeit erschwert werden.  :Q

Der Mensch als Ware, ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

dagobert

Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

dagobert

ZitatWenn Eltern dreimal einen Termin im Jobcenter versäumen, soll das Jugendamt informiert werden, weil ,,der Kinderschutz zu gewährleisten" sei – so formuliert es die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Heidi Reichinnek (Die Linke). Diese Verbindung zwischen einem administrativen Meldeverstoß und einem möglichen Kinderschutzfall hat es in Deutschland bislang nicht gegeben. Was wie eine nüchterne Verwaltungsauskunft aussieht, markiert bei genauer Betrachtung eine weitreichende Verschiebung: Eine rein verwaltungsrechtliche Pflichtverletzung wird in die Nähe einer potenziellen Kindeswohlgefährdung gerückt, und zwar ausschließlich bei Familien im Bürgergeldbezug. Je genauer man den Text liest, desto deutlicher wird, dass hier eine systemische Neudefinition stattfindet, deren Tragweite bisher kaum öffentlich sichtbar geworden ist.

[...]
Aus einer Befugnis wird eine Informationspflicht

Noch deutlicher wird dies an der Formulierung, zwischen Jobcenter und Jugendamt bestehe eine ,,Informationspflicht". Tatsächlich sieht das Gesetz bislang nur eine Befugnis zur Datenübermittlung vor – und diese ist strikt gebunden: Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen, darf eine Meldung erfolgen. Aus dieser bewussten gesetzlichen Begrenzung wird in der Regierungsantwort ein faktischer Automatismus. Die Meldung wird nicht mehr von einer fachlichen Einschätzung getragen, sondern von einem administrativen Vorgang ausgelöst. Das bedeutet, dass Terminversäumnisse – deren Gründe vielfältig, sozialstrukturell erklärbar und gerade nicht kindbezogen sein können – in einen Verdachtsraum verschoben werden. Eine faktische Erwartung ersetzt die professionelle Prüfung. Das Absenken der Eingriffsschwelle erfolgt dabei geräuschlos und ohne fachliche Reflexion.

Das Jugendamt als Baustein einer neuen Sanktionskette

Gleichzeitig wird das Jugendamt in eine Sanktionskette einbezogen, die im SGB II beginnt und sich über das Hilfesystem der Jugendhilfe bis hin zum Familiengericht erstreckt. Die Formulierung, das Jugendamt könne ,,ggf. tätig werden und den betroffenen Elternteil unterstützen", suggeriert Fürsorge, markiert aber eine grundlegende Verschiebung: Das Jugendamt wird nicht mehr auf Basis eigener fachlicher Indikation tätig, sondern weil eine andere Behörde eine Meldung generiert hat. Die Jugendhilfe wird so zur nachgelagerten Interventionsinstanz eines Systems, das auf Mitwirkungspflichten und Sanktionen ausgelegt ist. Damit wird die Hilfelogik des SGB VIII systematisch unterlaufen: Freiwilligkeit, Kooperation und Vertrauensverhältnisse werden durch administrative Steuerungslogiken verdrängt. Aus einem Hilfesystem wird ein Instrument staatlicher Kontrolle.
https://blog.dgsa.de/2026/01/21/kinderschutz-oder-kontrollpolitik-warum-die-bundesregierung-einen-neuen-verdachtsraum-fur-arme-familien-eroffnet/
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Karl May

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