Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Was

Begonnen von handkey, 08:48:24 Fr. 14.März 2008

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handkey

Noch´n Beispiel für parlamentarisches Demokratieverständnis:
Starring diesmal:
der rot-rote Senat, nach der Methode, was Beule von Ost kann, können wir auch...

ZitatAntrag auf Zulassung des Volksbegehrens ,,Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" abgelehnt

Aus der Sitzung des Senats am 4. März 2008:

Der Senat hält den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ,,Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig und lässt dieses Volksbegehren deshalb nicht zu.

Die Trägerin des Volksbegehrens strebt mit dem Zulassungsantrag die Verabschiedung eines Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft an, mit dem eine vorbehaltlose Offenlegung sämtlicher Verträge zwischen dem Land Berlin und privatrechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Unternehmen erreicht werden soll, sofern es um den Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft oder um die Preis- und Tarifkalkulation geht.

Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind zwar erfüllt. Nach Zählung durch die Bezirksämter wurden von der Trägerin des Volksbegehrens 36.062 gültige Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren abgegeben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Volksbegehren die nach der Verfassung von Berlin für die Zulassung des Volksbegehrens erforderliche Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten erhalten hat.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber verfassungswidrig, weil er auch bereits abgeschlossene Verträge uneingeschränkt mit in die Veröffentlichungspflicht einbezieht und eine Unwirksamkeit vorsieht, wenn diese Offenlegung nicht innerhalb von drei Monaten erfolgt. Zum einen werden hier Geheimhaltungsinteressen betroffener Privater außer Acht gelassen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zum anderen läge in der Unwirksamkeit von Verträgen ein Verstoß gegen Vertrauensschutz und die Eigentumsgarantie.

uelle:siehste - eigenbegründung
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger,
Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen,
warum sollten ausgerechnet Volks- oder Arbeitervertreter
aus der Art schlagen?

schwarzrot

Das ganze ist eine riesensauerei, mensch bedenke, das sind federführend diesmal PDS/'die Linke'-schranzen die hier ihr demokratieverständnis offenbaren (u.a. 'wirtschaftssenator' Harald Wolf ).
Daneben ist dies das zweite mal, dass der berliner senat meint sich an volksbegehren vorbeidrücken zu können (beim volksbegehren gegen die risikoübernahme der bankgesellschaft wurde ähnlich formaljuristisch laviert):

ZitatBerlin: Abzocke durch Wassergeheimverträge

  Wasserfrau   13.03.2008 18:10   Themen: Soziale Kämpfe
Der Berliner Senat hat das Volxbegehren "Unser Wasser" zur Offenlegung der Geheimverträge der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe abgelehnt. Der rot-rote Senat, will das "Eigentumsrecht" der Konzerne RWE/Veolia schützen. Nicht schützenswert hingegen, das Eigentum aller Berliner_innen. Nach Informationen des Berliner Wassertisches sind die Preise durch die Renditezahlungen an die Konzerne um 26,3 Prozent zu hoch. Kein Wunder, dass die Verträge daher im Giftschrank verbleiben.
Fast 40.000 Unterschriften wurden in der ersten Stufe für das Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zur Zulassung gesammelt. Der rot-rote Senat lehnte die Zulassung jedoch aus fadenscheinigen juristische Gründen ab. Jetzt folgt der Schritt, die Zulassung vor dem Verfassungsgericht einzuklagen.

Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass der Gesetzentwurf zur Offenlegung der Verträge im Bereich der Wasserwirtschaft verwirklicht wird. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren. Natürlich hätte der rot-rote Senat den Volxentscheid zulassen können. Die Konzerne hätten dann gegen den Volxentscheid selbst Klagen müssen. So jedoch befriedigt der Senat in vorauseilendem Gehorsam die Konzerninteressen und legt den Bürger_innen Steine in den Weg.Das ist die vielfach beschworene Praxis scheinbar "demokratischer Parteien", die sich sogar mit dem Stichwort

Bereits der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators Harald Wolf ("die Linke.") als Aufsichtsratvorsitzender und Mitglied des Senats "zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollision der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie des Gebührenzahlers andererseits gesehen" hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine "Alternative Tarifkalkulation" erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt.

(mehr) http://de.indymedia.org/2008/03/210347.shtml
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

antonov

ZitatPRESSEERKLÄRUNG 13.03.2008
 
-  367 Mio. Euro Gewinn sind kein Grund zu feiern!
-  Berliner Wassertisch protestiert anlässlich der Bilanzpressekonferenz der Berliner
Wasserbetriebe gegen überhöhte Preise – und legt eine alternative
Tarifkalkulation vor.
 
Mitglieder des Berliner Wassertisches haben Donnerstag Vormittag vor der Unternehmenszentrale der
Berliner Wasserbetriebe protestiert. Sie machten mit Plakaten und einer Schubkarre voller Geldscheine
darauf aufmerksam, dass die Rekordgewinne der Berliner Wasserbetriebe zu Lasten der BerlinerInnen
gehen: ,,Wenn die Berliner Wasserbetriebe in diesem Jahr einen Rekordgewinn in Höhe von 367 Mio.
Euro erwirtschaftet haben, so ist das kein Grund zum Feiern",  so Mathias Behnis vom Wassertisch.
,,Denn die Rendite, die das Land und die Konzerne RWE und Veolia aus dem Unternehmen abziehen,
zahlen die BerlinerInnen durch überhöhte Wasserpreise".  
 
Anlässlich der Bilanzpressekonferenz stellte der Berliner Wassertisch heute eine alternative
Tarifkalkulation vor. Den Berechnungen zufolge würde der Wasserpreis eines nicht-profitorientierten
Berliner Wasserversorgers 30,9% unter dem aktuellen liegen. Ein m³ Trinkwasser würde demnach 1,58 €
und ein m³ Abwasser 1,76 € kosten. Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem
Wasserverbrauch1 würde jährlich 240,19 € sparen.

Der Berliner Wassertisch ist ein Bündnis politischer Organisation und Einzelpersonen, das sich für eine
Rekommunalisierung und Demokratisierung der Berliner Wasserbetriebe einsetzt. Gemeinsam mit
anderen Gruppen fordert er die Offenlegung sämtlicher Verträge der Berliner Wasserwirtschaft und hat
dafür 39.659 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt. Gegen die Abweisung
des Antrags auf das Volksbegehren durch den Berliner Senat wird der Wassertisch Klage einreichen
 
 
Die alternative Tarifkalkulation und frei verwendbare Pressebilder von der heutigen Aktion können von
der Webseite des Berliner Wassertisches runtergeladen werden: http://berliner-wassertisch.net/
 
 
Gez. David Hachfeld
 

antonov



06.10.2009 | attac.de
Berliner Wasserwirtschaft muss Geheimverträge offenlegen!

Erfolg für das Berliner Volksbegehren! Im Juni 1999 wurden die Berliner Wasserwerke teilprivatisiert, mit den üblichen Nachteilen für BürgerInnen, Angestellte und Kommune. Die von 36.000 kritischen BürgerInnen geforderte Aufklärung über das Verfahren hatte der Senat abgewiesen. Heute wurde ihr Antrag auf ein Volksbegehren gerichtlich bestätigt.

Nach dem aktuellen Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes ist das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge mit der Berliner Wasserwirtschaft zulässig. Antragsteller und Initiator ist der Berliner Wassertisch, ein privatisierungskritisches Bündnis unter der Beteiligung von Attac Berlin. Die Position der Privatisierungsgegner wurde mit dem Urteil der Berliner Verfassungsrichter deutlich gestärkt.

Der Berliner Wassertisch engagiert sich für eine Rekommunalisierung der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe und will die geheim gehaltenen Verträge zwischen den Investoren und der Stadt vor Gericht auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen. Zu diesem Zweck müssen die Verträge jedoch offen gelegt werden. Das seit heute gerichtlich gestützte Volksbegehren eröffnet die Chance, erstmals die politischen Hintergründe der Wasserprivatisierung sowie ihre tatsächlichen Folgen für die Berlinerinnen und Berliner kritisch zu analysieren.

Das Urteil dürfte auch bundesweit bahnbrechend sein. Der Richterspruch stärkt nicht nur die Rolle von Volksbegehren, sondern enthält auch Ansatzpunkte, die die Forderungen nach einer Offenlegung der Verträge inhaltlich stützen. So hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung festgestellt, dass "die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind. Auch bei Beteiligung privater Dritter dürften die Rechtsgeschäfte daher "nicht dem öffentlichen Recht entzogen" werden. Geheimverträge wie jene in Berlin kommen bundesweit vor und sind ein Schlüsselinstrument beim Ausverkauf öffentlichen Eigentums.

Attac wird sich in den kommenden Monaten mit einer bundesweiten Kampagne  verstärkt gegen die zunehmende Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge durch so genannte Public Private Partnerships (PPP) engagieren. Ein erstes bundesweites Vernetzungstreffen fand am vergangenen Wochenende statt.

Weitere Informationen

---> Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut

---> Webseite des Berliner Wassertisches zum Volksbegehren

---> Seite der neuen Kampagne ppp-irrweg.de der Attac-AG Privatisierung: AG Privatisierung - 21.09.09


---> Quelle

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