Beim Antrag auf ALG II sofort 10 Tage arbeiten?

Begonnen von Rastaman, 00:43:39 Mi. 07.April 2010

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Rastaman

Hallo an alle, es ist ein tolles Forum hier und ich habe letzte Zeit auch viel mitgelesen, macht weiter so. Jetzt brauch ich auch einen Rat. Zur meiner Leidensgeschichte:  Ich war zwei Jahre lang Kombilöhner, Vertrag wurde nicht verlängert und laut Gesetz hab ich auch kein Anspruch auf ALG I.  Ich weiss klingt unglaublich , aber ich habe keinen Anspruch obwohl ich 2 Jahre lang VOLLZEIT gearbeitet habe. Aber das ist die Vorgeschichte. 

Also ging ich letzte Woche mein ALG II beantragen. Ich musste erstmal zig mal telefonieren bis ich überhaupt rausgefunden habe wo ich hin muss )) dann einen Termin vereinbart, weil die Sprechzeiten nur 2 Stunden sind und ich noch am arbeiten bin. Die Frau war ziemlich nett, hat meine Daten aufgenommen und mir unzählige Formulare in die Hand gedrückt. Auch was ich alles beim nächsten mal  mitbringen soll ließ meine Laune noch tiefer sinken.

Aber dann kam der Schock!! Sie hat mich gefragt ob ich in den letzten zwei Jahren ALG bekommen habe. Ich habe verneint da ich ja in den Jahren Kombilöhner war, und dann sagt sie dann müsste ich sofort 10 Tage arbeiten in irgendwelchen Handwerkstätten oder so ich (hab es nicht so ganz verstanden). Da ich aber noch arbeite, müsste ich das erst nach Beendigung meiner Kombilohngeschichte machen. Also eigentlich am 15 April sofort anfangen. Sie würde mir das, aber noch genau erklären wenn ich die Unterlagen vorbeibringe. Hat jemand sowas schon erlebt? Was ist das? ich hab gehofft, dass ich wenigstens ein Paar Monate ohne irgendnen Druck in Form von 1Euro jobs leben könnte, aber dann sofort so n Scheiss?  Wie soll ich mich verhalten, ich will so ne scheisse nicht akzeptieren.

Gruß Rastaman

schwarzrot

Hallo Rastaman

Naja, wenn du hier öfters mitgelesen hast, weisst du ja, die im amt reden viel, wenn der tag lang ist.
Und noch hat sie die katze ja nicht aus dem sack gelassen...
Was sie wollen ist, dass du angst kriegst und dadurch ihren blödsinn nicht mehr hinterfragst.

Es gibt die arge-vorschrift, dass 'kunden', die nicht in den letzten2 jahren innerhalb des ALGII waren, 'sofort' ein 'arbeitsangebot' 'unterbreitet' werden 'soll'. Im positiven sollte das eigentlich verhindern, dass neu'kunden' zu langzeitarbeitslosen werden.
Nur wenn es natürlich keine jobs gibt (wie wir alle wissen), führt das m.u. auch mal zu ganz komischen 'vorschlägen'.

Sowas wie 1eus-jobs und (sinnlos-)massnahmen sind eigentlich für die ganz 'hoffnungslosen fälle'.
Vielleicht meint sie, weil du dich schon auf 'kombilohn' eingelassen hattest, du wärst so einer und mit dir könnte sie es machen.

Die teilen ihre 'kunden' in drei gruppen ein (haben 'unternehmensberater' wie mc-kinsley und bärger denen so verkauft und sich dumm-und-dämlich daran verdient):

'Marktkunde' (die z.B. nur auf die Nutzung der Internet-Stellenbörsen verwiesen werden, weil recht sicher ist, dass sie innerhalb von ein paar monaten ohne arge-blödsinn wieder einen job finden)
'Beratungskunde' (geringer Unterstützungsbedarf, z.B. Bewerbungstrainingsblödsinn u.ä.,)
'Betreuungskunde' (komplexer Hilfebedarf, d.h. dann auch 1eus-jobs, wenn sich die betroffenen nicht wehren)

Deine aufgabe ist eigentlich, wenn du nicht willst, dass sie dir mit 1eus-scheiss kommen, mach klar, dass du klasse eins bist. Dass dir so ein sinnlosmist der arge in keiner weise beim finden eines jobs hilft, eher im gegenteil.
Wenn das mündlich nicht hilft, verlege das in den schriftlichen bereich(!). Dann wird das handeln deines SB gerichtsverwertbar. Für den fall, dass du gegen seine geldverschwendung und die verschlechterung deiner chancen am 'arbeitsmarkt' vors sozialgericht gehen musst.

Solange du ALGII beziehst, sieh das als dein 'job' an: Mach dich schlau über alle gesetze, die dich betreffen. Lass dir dein leben nicht von der arge abnehmen!
Und ganz wichtig, vermeide es, dinge gleich im amt zu unterschreiben (z.b. EGVs!), oder auch 'ich brauch hier nur noch mal kurz ihre unterschrift'.

Du weisst ja, Rastaman: Get up, stand up and FIGHT!  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rastaman

Danke für deine aufmunternden Worte schwarzrot. Ich werde natürlich versuchen ihr diese Scheisse auszureden, aber so wie ich hier mitgelesen habe wird das wahrscheinlich nix bringen. Kann sie mir dann die Hilfe komplett verweigern? Weil der Antrag ist ja erst gestellt und es wurde noch nix bewilligt. Ich werde das natürlich nicht akzeptieren, es reicht schon, dass ich 2 Jahre lang verarscht wurde.

Carpe Noctem

Zitat von: Rastaman am 00:22:05 Do. 08.April 2010
Kann sie mir dann die Hilfe komplett verweigern?

Nein, sie darf nicht. Sie kann es versuchen, aber darf nicht. Der übliche Trick ist, sie sagen es würden Unterlagen zur Bewilligung fehlen, und meinen damit die EGV. Gem § 9 SGB II hängt die Bewilligung von Leistungen jedoch von deiner Bedürftigkeit ab, und nicht von der EGV. Unterschreibt man eine EGV vor der Bewilligung, hat man schliesslich Pflichten zu erfüllen ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Ohne Leistungsbezug hat das Amt allerdings kein Recht, von dir irgendwelche Pflicherfüllungen zu fordern.

Geh mit einem Beistand gem. § 13 Abs. 4 SGB X zur ARGE und beruf dich auf o.g. Paragrafen, sowie auf § 42 SGB I zwecks Auszahlung eines Abschlags. Die ARGE erkennt dann sofort, dass sie jemanden vor sich hat, mit dem man kein Pingpong spielen kann. Läuft das Gespräch nicht zu deinen Konditionen, fordere die Aushändigung der in der EDV hinterlegten Vermerke unter Berufung auf dieses dein unabdingbares Recht. Spätestens dann wissen die wo die Glocken hängen. Es versteht sich bestimmt von selbst, dass du dir jedes Blatt Papier das du einreichst, auf einer Kopie von der Behörde quittieren lässt und deine Akte sorgfältig führst. Kommen die Vermerke und deine schriftlichen Eingaben noch hinzu, besitzt du wasserdichtes unfälschbares Material, das vor Gericht stand hält. Man wird daher von Willkürakten sicher gern Abstand nehmen, da das im Ernstfall den Job kosten kann: Fallmanager sind nämlich befristet angestellt.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Rastaman

So, es grenzt an ein Wunder )) Ich hatte heute endlich nen termin und hab die Unterlagen abgegeben. Bis zum Schluss hab ich auf den Satz gewartet- nun ja sie müssen jetzt nen sofortangebot mitmachen, aber es kam nicht ?? he ? ich bin rausgerannt und hatte angst, dass die tussi hinterher rennt und sagt : oh ich hab es ja ganz vergessen ))) Also muss ich den scheiss nicht machen , aber dafür habe ich in einer Woche nen vorstellungstermin bei der.. eh .. Vermittlung , aber da werde ich ein neues Thema aufmachen, weil da kommt wahrscheinlich der Scheiss mit der Egv .

Ich bin mit meinen nerven echt am Ende, bin eigentlich ein sehr positiver Mensch, hätte nicht gedacht dass mich so ne scheisse so runterzieht.

so on, Rastaman !  :O

Aguirre

Ist kein Wunder das sowas an die Nerven geht. Leistungseinstellung ist so ne Drohung, als ob man Dir ne Pistole an den Kopf hält. Nichts anderes ist das ja, man droht Dir quasi mit Lebensgefahr ! Eigentlich müsste sowas strafbar sein.

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